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1 Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit Bek. des MK vom Am haben der Kultusminister und der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung abgeschlossen. Der Wortlaut dieser Vereinbarung wird in der Anlage veröffentlicht. Anlage Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit vom des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils geltenden Fassung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) in der jeweils geltenden Fassung schließen das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit folgende Vereinbarung: 1. Präambel Das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und die Regionaldirektion Sachsen- Anhalt-Thüringen stimmen darin überein, die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen im Übergang Schule Beruf auszubauen. Beide Partner sind sich einig in dem Ziel, allen jungen Menschen einen erfolgreichen Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Erwerbsleben zu ermöglichen. Es besteht die gemeinsame Verantwortung für die flexible und prozessbezogene Kooperation zwischen Schule und Berufsberatung vor Ort. Die vielfältigen Formen der Zusammenarbeit mit Partnern wie der regionalen Wirtschaft und ihren Organisationen, den 1

2 Trägern der Jugendhilfe, den Arbeitnehmerorganisationen, den Hochschulen und weiteren Partnern sind noch besser zu vernetzen, um die Berufs- und Studienwahlvorbereitung insgesamt effektiv und effizient zu gestalten. In diesem Netzwerk haben Schule und Berufsberatung eine herausragende koordinierende Aufgabe. 2. Zusammenarbeit im Prozess der Berufswahlvorbereitung Schule und Berufsberatung stehen gemeinsam in der Pflicht, Berufs- und Studienwahlvorbereitung für alle Jugendlichen anzubieten. Die Jugendlichen sollen dadurch zum Ende ihrer Schulzeit mit klaren und realistischen Vorstellungen eigenverantwortlich und sachkundig Entscheidungen für ihre berufliche Zukunft fällen können. Die gemeinsame Berufs- und Studienwahlvorbereitung setzt spätestens zwei Jahre vor dem jeweiligen Abschluss der allgemein bildenden Schule ein. Schule und Agentur für Arbeit vereinbaren jährlich Art und Umfang von konkreten Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung. Die dafür verantwortlichen Lehrkräfte der Schulen und die Berufsberaterinnen und Berufsberater stimmen ihre Angebote inhaltlich und zeitlich aufeinander ab. Die Berufsbildenden Schulen sind in die Zusammenarbeit stärker einzubeziehen. 2.1 Beitrag der Schule Ziel der Schule ist es, den Schülerinnen und Schülern die Aneignung aller erforderlichen Qualifikationen für die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums zu ermöglichen. Die allgemein bildenden Schulen vermitteln dafür grundlegende Kompetenzen und ermöglichen vielfältige Einblicke in die Wirtschafts- und Arbeitswelt. Sie geben den Schülerinnen und Schülern fachbezogene und fächerübergreifende berufliche Orientierungen, begleiten den Prozess zur Berufswahlentscheidung und unterstützen mit eigenverantwortlich erarbeiteten schulspezifischen Konzeptionen die Entwicklung der Berufswahlkompetenz. Einen besonderen Beitrag dazu leistet der Unterricht in den Fächern Wirtschaft, Technik, Hauswirtschaft und Sozialkunde. Durch enge Kooperationen zwischen Schulen und der regionalen Wirtschaft können z. B. im Rahmen von Praktika, Praxistagen und Betriebserkundungen realitätsnahe arbeitsweltbezogene Erfahrungen gesammelt werden, die eine realistische Berufswahlentscheidung befördern. Die Schule unterstützt die Angebote der Berufsberatung, indem sie die Schülerinnen und Schüler gezielt vorbereitet, zur aktiven Teilnahme anhält und differenzierte Möglichkeiten der Nachbereitung bzw. Auswertung anbietet. Das gilt insbesondere für individuelle 2

3 Beratungsgespräche, Eignungsuntersuchungen und Gruppenveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule. Der Besuch des Berufsinformationszentrums der Agentur für Arbeit ist fester Bestandteil der Berufs- und Studienwahlvorbereitung der Schule. Die Schule setzt die von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen Materialien im Unterricht ein und führt die Schülerinnen und Schüler in die weitgehend selbstständige Nutzung der verschiedenen Informationssysteme ein. Der erreichte Stand der Berufswahlvorbereitung soll von den Schülerinnen und Schülern dokumentiert werden, um die Berufswahlentscheidung für alle Beteiligten transparent zu machen (z. B. Berufswahlpass). Die Eltern sind im Prozess der Berufswahlvorbereitung wichtige Partner der Schule. 2.2 Beitrag der Berufsberatung Die Berufsberatung unterstützt die Schülerinnen und Schüler im Prozess der Berufsfindung dabei, eigene Interessen und Fähigkeiten realistisch einzuschätzen sowie Entscheidungsund Handlungsstrategien zu erarbeiten und eigenverantwortliche, realitätsgerechte und sachkundige Ausbildungs-, Berufs- und Studienwahlentscheidungen zu treffen und umzusetzen. Dazu bietet die Berufsberatung ein breit gefächertes Angebot von Gruppen- und Einzelmaßnahmen für Jugendliche und deren Eltern sowie für Lehrkräfte zur Information über Ausbildungsberufe und deren Zugangsvoraussetzungen, zur Erweiterung des Berufswahlspektrums sowie über Bildungsgänge in beruflichen Vollzeitschulen an. Die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen unterstützt die Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft durch Beförderung von Projekten der vertieften Berufsorientierung. Mit den Berufsinformationszentren halten die Agenturen für Arbeit ein umfangreiches und flächendeckendes Selbstinformationsangebot für die Nutzung durch Schulen und Einzelpersonen vor. Es finden vielfältige berufsorientierende Veranstaltungen statt und es steht ein reichhaltiges Medienangebot für Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte zur Verfügung. 3. Zusammenarbeit beim Übergang Schule Beruf Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule, Berufsberatung und Wirtschaft ist insbesondere beim Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf notwendig. Vor allem jene Jugendlichen, deren erfolgreicher Übergang voraussichtlich gefährdet ist, müssen frühzeitig begleitet werden. 3

4 Für Jugendliche mit besonderen Übergangsproblemen vermitteln Schule (im Besonderen Förderschulen, Sekundarschulen, Berufsbildende Schulen) und Berufsberatung bedarfsgerecht Beratungs- und Förderangebote. Insbesondere besteht die Verpflichtung, allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Ausbildungsangebot zu unterbreiten. Schule und Berufsberatung sind sich darüber hinaus einig, dass der Vermeidung von Ausbildungs- und Studienabbrüchen besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist. 3.1 Beitrag der Schule In der Phase des Übergangs unterstützen Schule und Berufsberatung die Schülerinnen und Schüler bei der individuellen Gestaltung der Bildungs- und Ausbildungswege. Dazu arbeiten die allgemein bildenden Schulen eng mit Betrieben, Kammern, Verbänden und der Berufsberatung sowie mit den Berufsbildenden Schulen und Hochschulen zusammen. Sie nutzen die Möglichkeiten des Lernortwechsels und die Beteiligung von außerschulischen Experten in der Schule. Die Schule schafft die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für Maßnahmen der Berufsberatung der Agentur für Arbeit an der Schule, u. a. vereinbarte Schulbesprechungen, Sprechstunden und Gruppenveranstaltungen. 3.2 Beitrag der Berufsberatung Zur Unterstützung der Jugendlichen bei der Realisierung ihrer Ausbildungs- und Studienwünsche hält die Berufsberatung Schulbesprechungen über das Dienstleistungsangebot der Agentur für Arbeit und die aktuelle Situation auf dem Arbeitsund Ausbildungsmarkt vor und führt Sprechstunden an den Schulen durch. Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe II erhalten Informationen über Studienmöglichkeiten an Hochschulen in Deutschland und im Ausland sowie über Verfahren der Hochschulzulassung. Dazu werden Gruppenberatungen, Hochschul- und Studieninformationstage sowie Einzelberatungen angeboten. Die Berufsberatung gibt Schulabgängerinnen und Schulabgängern Informations- und Entscheidungshilfen beim Übergang von den allgemein bildenden Schulen in die Berufs- und Arbeitswelt. Sie bietet insbesondere Bewerbern um einen Ausbildungsplatz einen individuellen Vermittlungsservice. 4

5 Darüber hinaus kann die Internetplattform der Bundesagentur für Arbeit Virtueller Arbeitsmarkt für die selbstständige Suche nach Ausbildungs- und Praktikumsplätzen genutzt werden. 4. Schlussbestimmungen Das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und die Regionaldirektion Sachsen- Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit informieren sich regelmäßig über bedeutsame Vorhaben und stimmen geplante Maßnahmen von überregionaler Bedeutung miteinander ab. Näheres wird durch Geschäftsanweisung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit sowie durch Erlass des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Die bisherige Vereinbarung der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung vom zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und dem Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt-Thüringen tritt am Tage der Unterzeichnung der vorstehenden Vereinbarung außer Kraft. Die vorstehende Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft. Schkopau, den Schkopau, den gez. Unterschrift Für das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz gez. Unterschrift Für die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen Vorsitzender der Geschäftsführung Max-Volker Dähne 5

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