Vereinbarung. über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen. dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

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1 Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit

2 Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit vom 15. Oktober 2004, des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) vom 24. März 1997, zuletzt geändert am 4. November 2010, des Thüringer Schulgesetzes vom 06. August 1993, zuletzt geändert am 20. Dezember 2010, sowie des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland schließen das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) und die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion) die folgende Vereinbarung: 1. Präambel Die veränderten Rahmenbedingungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie der weiter entwickelte Prozess der Berufsorientierung in Thüringen erfordern eine zielgerechte Fortentwicklung der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Freistaat Thüringen. Das TMBWK und die Regionaldirektion bekräftigen dazu die gemeinsame Verantwortung für die Fortsetzung und Intensivierung der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit. Ziel ist es, den Jugendlichen Perspektiven für die berufliche Entwicklung im Freistaat Thüringen aufzuzeigen und sie gemeinsam auf einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben vorzubereiten. Die Berufs- und Studienorientierung in den allgemein bildenden Schulen sowie der Übergangsprozess in eine beruflich qualifizierende Ausbildung kann nur durch die Zusammenarbeit der Lehrkräfte der Schulen mit den Berufsberatern der Agenturen für Arbeit und im Zusammenwirken mit den Eltern sowie in Kooperation mit externen Partnern erfolgreich gestaltet werden. Die gemeinsame Verantwortung in diesem Prozess besteht darin, die vielfältigen Formen der Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft und ihren Organisationen, den Trägern der Jugendhilfe, den Arbeitnehmerorganisationen, den Hochschulen und weiteren Partnern zu einem vernetzten System mit individualisierten Unterstützungsangeboten zu entwickeln. 2

3 Zentrale Herausforderungen für eine erfolgreiche Anschlussperspektive für die Jugendlichen sind die frühzeitige Förderung der Jugendlichen hinsichtlich der Selbstverantwortung bei der Entwicklung von Berufswahlkompetenz sowie bei der Entwicklung der Ausbildungsreife, ein hohes Niveau der schulischen Abschlussleistungen sowie die möglichst rechtzeitige Feststellung der Berufseignung. Es wird angestrebt, die Anzahl von Jugendlichen mit einem Schulabschluss zu erhöhen sowie die Anzahl von Ausbildungsabbrecher zu verringern. 2. Zusammenarbeit im Prozess der Berufsorientierung Berufswahlvorbereitung Die Jugendlichen sollen zum Ende ihrer Schulzeit eigenständig fundierte Berufswahlentscheidungen treffen und verantworten können. Damit haben Schule und Berufsberatung die gemeinsame Pflicht, alle Jugendlichen zum Herausfinden eigener Werte, Interessen, Kenntnisse und Fertigkeiten zu befähigen. Diese sollen sie den Anforderungen und Perspektiven der Arbeits- und Berufswelt gegenüberstellen und erste Schlussfolgerungen für die eigene Berufswahl treffen. Die Jugendlichen müssen für eine aktive Gestaltung ihrer Berufsbiografie sensibilisiert werden und Berufswegplanung als wesentlichen Teil der Lebensplanung und des lebenslangen Lernens verstehen und gestalten. Die Vorbereitung auf die Berufswahlentscheidung erfordert ein über mehrere Schuljahre systematisch angelegtes Angebot verschiedener Maßnahmen der Berufsorientierung bis hin zur Berufswahlentscheidung und deren Realisierung. Die verantwortlichen Lehrkräfte der Schulen und die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentur für Arbeit planen dazu jährlich gemeinsam in einem schulspezifischen Berufsorientierungskonzept die Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung und stimmen diese mit den weiteren Partnern verbindlich ab. Grundlagen dafür sind das Aktionsprogramm Fachkräftesicherung und Qualifizierung des Thüringer Wirtschafts- und Innovationsrates sowie das mit wissenschaftlicher Begleitung durch die Universität Erfurt entwickelte Thüringer Berufsorientierungsmodell (THILLM - Materialien Berufs- und Studienorientierung, Nr. 155 und 165). 3

4 2.1. Beitrag der Schule Die Berufs- und Studienorientierung ist grundlegender Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit an allen allgemein bildenden Schulen Thüringens. Dieser Prozess basiert auf den Thüringer Standards und Qualitätskriterien zur Berufsorientierung, der Nutzung des Thüringer Berufswahlpasses sowie praxisorientierten und wirtschaftsnahen Maßnahmen und ist Bestandteil einer ganzheitlichen Bildungskonzeption, fester Bestandteil in der Lehrerfortbildung regional abgestimmt sowie auf die Einbeziehung regionaler Akteure und praxisorientierte Lernformen außerhalb der Schule ausgerichtet. Die Berufs- und Studienorientierung ist verpflichtend für alle Lehrkräfte als fächer- und jahrgangsübergreifendes Thema der Thüringer Lehrpläne im Fachunterricht verankert. Die Schule bietet den Jugendlichen Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung der Berufswahlkompetenzen (Thüringer Berufsorientierungsmodell, 2011) und der Ausbildungsreife (Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife, Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs, 2006) und ermöglicht praxisorientiert vielfältige Einblicke in die Wirtschafts- und Arbeitswelt, orientiert am regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und dem in Thüringen bestehenden Fachkräftebedarf, ohne den Blick auf den europäischen Bildungs- und Qualifikationsraum zu vernachlässigen. Der Besuch des Berufsinformationszentrums der Agentur für Arbeit ist fester Bestandteil der schulischen Konzeption zur Berufs- und Studienorientierung. Im Rahmen dessen erfolgen die persönliche Ansprache zu Fragen individueller Zukunftsperspektiven und gleichzeitig der Kompetenzerwerb für eigenständige Informations- und Kommunikationsprozesse. Die Schule unterstützt die Wirksamkeit der Berufsberatung, indem sie die Jugendlichen zur Nutzung der Angebote der Berufsberatung anregt und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten die Teilnahme daran ermöglicht. Das gilt insbesondere für individuelle Beratungsgespräche, Eignungsuntersuchungen und Gruppenveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule. 4

5 2.2. Beitrag der Berufsberatung Innerhalb des Berufsorientierungsprozesses übernimmt die Berufsberatung eine neutrale Expertenrolle. Den Schulen steht sie zur Koordination von Maßnahmen und zur Unterstützung bei der Entwicklung sowie Fortschreibung des schulspezifischen Berufs- und Studienorientierungskonzeptes zur Verfügung. Die Jugendlichen unterstützt sie im Prozess der Berufswahl dabei, eigene Entscheidungs- und Handlungsstrategien zu erarbeiten und fundierte Ausbildungsentscheidungen zu treffen und umzusetzen. Dazu wird umfassend über Aspekte der Berufswahl, über Berufe, deren Anforderungen und Zugangsvoraussetzungen und mögliche Perspektiven, über Wege und Fördermöglichkeiten in der beruflichen Bildung, zu Bildungsgängen in berufsbildenden Vollzeitschulen sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt informiert. Für Jugendliche und deren Eltern sowie für Lehrkräfte steht dazu ein breites Dienstleistungsspektrum zur Verfügung, insbesondere werden Schulbesprechungen, Schulsprechstunden, persönliche Beratung, themenspezifische Berufs- und Studienorientierungsveranstaltungen sowie Elternabende durchgeführt und es erfolgt die Beteiligung an bzw. Durchführung von regionalen Bildungsmessen. Zur eigenverantwortlichen Auseinandersetzung der Jugendlichen mit der Berufswahl steht ein breites Medienangebot zur Verfügung, wie z. B. berufskundliche Zeitschriften und das Internetportal Diese können individuell oder im schulischen Bereich als Informations- und Unterrichtsmedien genutzt werden. Darüber hinaus besteht über das Berufsinformationszentrum der öffentliche Zugang zu berufsorientierenden Medien auch für Eltern, Lehrkräfte und alle Interessierten. Als besonderes Serviceangebot besteht über die Fachdienste der Bundesagentur für Arbeit für jugendliche Berufswähler die Möglichkeit, einen Fähigkeitstest zu beruflichen Interessen und Selbsteinschätzungen (z. B. Berufswahltest (BWT) ) durchzuführen. Dies dient der intensiveren Auseinandersetzung mit der Frage der Berufswahl und trägt dazu bei, dass Jugendliche einen Beruf wählen können, der ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht. Die Begleitung der schulischen Berufsorientierung als Grundlage für den Beratungs- und Vermittlungsprozess erfolgt schulart- und zielgruppenspezifisch ab Klassenstufe sieben. Der Thüringer Berufswahlpass ist verbindlicher Bestandteil des individuellen Orientierungs- und 5

6 Beratungsprozesses. Die Regionaldirektion unterstützt spezielle Berufsorientierungsmaßnahmen im Rahmen des SGB III zwischen den regionalen Agenturen für Arbeit, Schulen und Wirtschaft zur praxisnahen Vorbereitung der Schulabgänger auf die Berufs- und Arbeitswelt. Hauptsächliche Themenfelder sind die Festigung berufskundlicher Kenntnisse, die individuelle Kompetenzförderung sowie die Kompetenzfeststellungsverfahren. 3. Zusammenarbeit beim Übergangsprozess Schule Beruf Frühzeitige und systematische Begleitung aller Schüler beim Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Erwerbstätigkeit ist Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Schule, Berufsberatung und Wirtschaft. Vor allem jene Jugendlichen müssen frühzeitig begleitet werden, deren erfolgreicher Übergang voraussichtlich nur durch intensive Unterstützung zu erreichen ist. Die dazu erforderlichen Informationen werden der Berufsberatung unter Beachtung geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch die Schule zur Verfügung gestellt. Bei der Eingliederung benachteiligter Jugendlicher in berufliche Ausbildung wirken beide Partner eng mit den Berufseinstiegsbegleitern nach 421s Drittes Sozialgesetzbuch sowie im Rahmen der Initiative Abschluss und Anschluss Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss Berufseinstiegsbegleitung Bildungsketten (BerEB-BK) zusammen Beitrag der Schule Im Mittelpunkt der schulischen Begleitung steht die Entwicklung von Berufswahlkompetenz bei den Jugendlichen. Das beinhaltet u. a. Kenntnisse über Bewerbungsvoraussetzungen, Bewerbungsverfahren, Bildungswege sowie über Voraussetzungen und Anforderungen für gewählte Berufsfelder und Bildungsgänge. Die individuelle Planung und Realisierung der daraus abgeleiteten Aufgaben für den Übergang erfolgt vor dem Hintergrund der Potenziale und Ziele (u. a. erreichbarer Schulabschluss) des einzelnen Jugendlichen. So erfolgt die Entwicklung und Einschätzung der Ausbildungsreife im Sinne des Kriterienkatalogs einzelfallbezogen und situationsangemessen. Die Schule schafft organisatorische und technische Rahmenbedingungen für Maßnahmen der Berufsberatung an der Schule, u. a. für vereinbarte Schulbesprechungen, Sprechstunden und Gruppenveranstaltungen, auch für Informationsecken der regionalen Agenturen für 6

7 Arbeit. Nach vorheriger Absprache zwischen den Berufsberatern und den Lehrkräften werden Freistellungen für Schüler zu persönlichen Beratungsgesprächen ermöglicht. Die Schulen nutzen Möglichkeiten des Lernortwechsels und die Beteiligung außerschulischer Experten u. a. durch enge Zusammenarbeit mit berufsbildenden Schulen, Betrieben, Kammern, Verbänden sowie mit Fachhochschulen und Universitäten Beitrag der Berufsberatung Die Berufsberater sind individuelle Begleiter der Jugendlichen im Berufswahlprozess und unterstützen sie bei der Aufnahme einer Ausbildung durch Informations- und Entscheidungshilfen. Die Berufsberatung bietet unter der Herausforderung des demografischen Wandels ihre Dienstleistungen im Übergang Schule Beruf zukunftsorientiert an. Dazu werden im Übergangsmanagement vor allem individuelle Beratungen durchgeführt, in denen die Jugendlichen eine neutrale Antwort auf ihre eigene Berufswahlstrategie und Klarheit über die Berufswahlentscheidung erhalten. Insbesondere Bewerbern für eine Berufsausbildung bietet die Berufsberatung die individuelle Ausbildungsplatzvermittlung an, unter Beachtung der Eignung und Neigung sowie den Anforderungen des Ausbildungsmarktes. Da die Wünsche der Jugendlichen und die Anforderungen der Ausbildungsbetriebe nicht immer deckungsgleich sind, werden Jugendlichen auch Alternativen zu Wunschberufen aufgezeigt. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten Informationen über Studienmöglichkeiten an Hochschulen in Deutschland und im Ausland sowie über jeweilige Zulassungsverfahren. Dazu werden auch Gruppenberatungen, Hochschul- und Studieninformationstage sowie Einzelberatungen angeboten. Orientierungsveranstaltung u. a. zur aktuellen Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und Sprechstunden an den Schulen ergänzen das Angebot. Die Berufsberatung bietet für Jugendliche, die besonderer Hilfen bedürfen, ausbildungsbegleitende Hilfen zur Unterstützung der Vermittlung in Ausbildung oder in eine betriebliche Einstiegsqualifizierung an. Zur Integration von noch nicht ausbildungsreifen Jugendlichen kann die Berufsberatung 7

8 einzelfallbezogen, passgenau sowie bedarfsgerecht berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ermöglichen, die der Stärkung der beruflichen und sozialen Handlungskompetenz dienen. 4. Schlussbestimmungen Zur Pflege der Beziehungen zwischen beiden Institutionen werden als Ansprechpartner benannt: TMBWK: Herr Olaf Haustein (Referent) Regionaldirektion: Frau Katrin Labude (Bereichsleiterin Arbeitnehmerintegration) Die bisherige Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Freistaat Thüringen vom 12. Oktober 2006 zwischen dem damaligen Thüringer Kultusministerium und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit tritt am Tage der Unterzeichnung dieser Vereinbarung außer Kraft. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit. Anpassungen oder Änderungen werden im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen. Erfurt, den Für das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Minister gez.: Christoph Matschie Erfurt, den Für die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt- Thüringen der Bundesagentur für Arbeit Vorsitzender der Geschäftsführung gez.: Kay Senius 8

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