Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe. Eine Handlungshilfe

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1 Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Eine Handlungshilfe 2

2 Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Eine Handlungshilfe für die Anwendung der Gefahrstoffverordnung in Klein- und Mittelbetrieben bei Gefahrstoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert

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4 Inhalt 5 Wozu eine Handlungshilfe? 7 Was leistet das Konzept? 10 Schritt 1: Gefährlichkeitsgruppen Einatmen und Hautkontakt 12 Schritt 2: Mengengruppe Einatmen 13 Schritt 3: Freisetzungsgruppe Einatmen 14 Schritt 4: Hautkontakt 15 Schritt 5: Festlegung von Schutzmaßnahmen 20 Ergänzende Literatur 3

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6 Wozu eine Handlungshilfe? Am 1. Januar 2005 ist die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft getreten. Wie bei anderen Gefährdungen am Arbeitsplatz auch, muss vor Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) vorgenommen werden. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter. Diese sind in der neuen GefStoffV in Maßnahmenpaketen zusammengefasst, die aufeinander aufbauen und als Schutzstufen bezeichnet werden. In jeder Schutzstufe werden Anforderungen zu Ersatzlösungen,, Organisation, Schutzausrüstung beschrieben. Zu den einzelnen Schutzstufen gehören auch Vorgaben und Kriterien zur Überprüfung der Wirksamkeit getroffener (oder bereits vorhandener) Schutzmaßnahmen sowie deren Dokumentation. Die Schutzstufen beschreiben das für eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen notwendige Maßnahmenpaket. Für Tätigkeiten mit gekennzeichneten Gefahrstoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert will Ihnen das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe bei der Auswahl und Umsetzung helfen. 5

7 Das Einfache Maßnahmenkonzept gilt für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die mit Gefahrensymbolen für Gesundheitsgefährdungen gekennzeichnet sind und für die kein Arbeitsplatzgrenzwert (in der TRGS 900) aufgeführt ist. 6

8 Was leistet das Konzept? Das Einfache Maßnahmenkonzept bietet u.a. eine Hilfestellung für fachkundige Personen und Berater, die eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (z.b. Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte) sowie für Behörden und Unfallversicherungsträger, die im Vollzug der GefStoffV tätig sind. Das Einfache Maßnahmenkonzept unterstützt auch Hersteller oder Inverkehrbringer chemischer Stoffe und Zubereitungen bei der Erstellung einer mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung ( 7(7) GefStoffV). Das Einfache Maßnahmenkonzept gilt nicht für: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, für die in TRGS 900 ein Arbeitsplatzgrenzwert verzeichnet ist, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die zu physkalischchemischen Gefährdungen (z.b. stoffbedingte Brand- und Explosionsgefahren) führen können, Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe entstehen oder aus Erzeugnissen freigesetzt werden, z.b. Löt- und Schweißrauche, Pyrolyseprodukte, Abgase, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die besondere Maßnahmenansätze erfordern, z.b. Feuchtarbeit, Abbruch-, Sanierungs-, Reinigungs-, Recyclingtätigkeiten mit Freisetzung nicht bewusst verwendeter Gefahrstoffe, die industrielle und gewerbliche Handhabung von Gasen stoffbedingte Umweltgefahren. 7

9 Welche Unterlagen brauche ich? Das Einfache Maßnahmenkonzept nutzt leicht zugängliche Informationen, die Sie vom Lieferanten des Gefahrstoffes erhalten haben: die Kennzeichnung (Gefahrensymbole + R-Sätze), das Sicherheitsdatenblatt und das betriebliche Gefahrstoffverzeichnis. Achten Sie grundsätzlich auf aktuelle Informationen! Eine Arbeitshilfe für Sie Das Gefahrensymbol auf der Kennzeichnung der Gefahrstoffverpackung bestimmt die grundsätzliche Schutzstufe nach Gefahrstoffverordnung. Dabei wird die betriebliche Tätigkeit noch nicht berücksichtigt! Ob die Maßnahmen der Schutzstufe für Ihre Tätigkeit ausreichend sind, können Sie nun mit der nachfolgenden Arbeitshilfe klären. Sie brauchen für Ihre Entscheidung über die erforderlichen betrieblichen Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Einatmen DREI Kriterien: das Gefahrensymbol/den R-Satz, die Menge, die Sie bei der Tätigkeit einsetzen und die Freisetzung des Stoffes während der Tätigkeit. Gefährdungen durch Hautkontakt DREI Kriterien: den R-Satz, die Menge, die auf die Haut während der Tätigkeit wirken kann und die Dauer, in der die Haut durch den Gefahrstoff belastet wird. Die nachfolgende Arbeitshilfe soll Sie dabei unterstützen, die Kriterien festzulegen und Ihr Ergebnis (z.b. Gefährlichkeitsgruppe B) in die jeweiligen ENTSCHEIDUNGSFELDER einzutragen. Im Schritt 5 werden die einzelnen Ergebnisse in ENTSCHEI- DUNGSTABELLEN für Einatmen und Haut zusammengefasst. Übertragen Sie dazu die Ergebnisse Ihrer Entscheidungsfelder in die Entscheidungstabellen. Sie können dann die erforderlichen Maßnahmen für die Gestaltung des Arbeitsverfahrens direkt ablesen. und los geht s! 8

10 Zuordnung der Schutzstufen nach Gefahrstoffverordnung Stoff der Schutzstufe 2 ätzend reizend gesundheitsschädlich giftig sehr giftig Stoff der Schutzstufe 3 giftig + krebserzeugender Stoff (Kat. K1, K2) erbgutverändernder Stoff (Kat. M1, M2) fruchtbarkeitsschädigender Stoff (Kat. R F 1, R F 2) Stoff der Schutzstufe 4 9

11 Schritt 1 Gefährlichkeitsgruppen Einatmen und Hautkontakt Mit Hilfe der R-Sätze wird die Gefährlichkeitsgruppe (Luft/Haut) bestimmt. Gefährlichkeitsgruppe für Einatmen A B C D E zugeordnete R-Sätze kein gesundheitsbasierter R-Satz, R 36, R 37, R 65, R 67 R 20, R 22, R 41, R68/20, R 68/22, unzureichend bekannte Eigenschaften R 34, R 35, R 40, R 42, R 48/20, R 48/22, R 62, R 63, R 68, R 23, R 25, R 29, R 31, R 39/23, R 39/25 R 26, R 28, R 32, R 39/26, R 39/28, R 48/23, R 48/25, R 61 R 45, R 46, R 49, R Entscheidungsfeld Die Einstufung finden Sie unter Punkt 3 im Sicherheitsdatenblatt. 10

12 Gefährlichkeitsgruppe für Hautkontakt zugeordnete R-Sätze HA HB HC HD HE... R 66 R 21, R 38, R 48/21, R 68/21 R 34, R 40, R 62, R 63, R 68, unzureichend bekannte Eigenschaften, R 24, R 39/24, R 48/24 R 43 R 35, R 24 und R 34, R 27, R 39/27, R 61 Entscheidungsfeld Haben Sie die Gefährlichkeitsgruppen (Luft/Haut) für Ihren Stoff/Ihre Zubereitung in den Entscheidungsfeldern notiert? 11

13 Schritt 2 Mengengruppe Einatmen Wählen Sie die nun die Mengengruppe (niedrig, mittel oder ) aus und tragen Sie diese in das Entscheidungsfeld ein. Die Mengenangaben beziehen sich auf die zu beurteilende Tätigkeit bzw. Charge. niedrig mittel Feststoffe g-bereich kg-bereich t-bereich Flüssigkeiten ml-bereich l-bereich m 3 -Bereich... Entscheidungsfeld Bei flächiger Anwendung von flüssigen Gefahrstoffen (z.b. beim Streichen) sollte für die Mengengruppe niedrig angewendete Menge von 1 Liter/Arbeitstag nicht überschritten werden. 12

14 Schritt 3 Freisetzungsgruppe Einatmen Wählen Sie im nächsten Schritt die Freisetzungsgruppe (niedrig, mittel, ) aus. Dabei ist das Staubungsverhalten der Parameter für die verwendeten Feststoffe und der Siedepunkt (SP) der entscheidende Parameter für die Flüssigkeiten. Tragen Sie Ihre Auswahl entsprechend in das Entscheidungsfeld ein. Feststoffe niedrig mittel Granulat, Pellets (vgl. Wachs) kristallin, grob, wenig staubend (vgl. Zucker) fein, leicht, staubend (vgl. Mehl, Zement, Toner) Flüssigkeiten Anwendungstemperatur bei T ~ 20 C beliebige Anwendungstemperatur AT ( C) Dampfdruck (kpa bei AT) niedrig mittel SP > 150 C SP C SP < 50 C SP 5 x AT + 50 sonstige Fälle SP 2 x AT + 50 < 0,5 0,5 25 > Entscheidungsfeld Ist für eine flüssige Zubereitung (Gemisch) ein Siedebereich genannt, so ergibt sich die Freisetzungsgruppe aus dem niedrigsten Wert. Den Siedepunkt können Sie aus dem Sicherheitsdatenblatt Punkt 9 entnehmen. 13

15 Schritt 4 Hautkontakt Haben Sie im Schritt 1 eine Gefährlichkeitsgruppe für die Haut ermittelt? JA dann wählen Sie jetzt die Parameter Wirkmenge und Wirkdauer für die Hautbelastung aus und übertragen Sie sie jeweils in das Entscheidungsfeld. Wirkmenge Wirkdauer klein kleinflächige Benetzung (Spritzer) kurz unter 15 min/tag groß großflächige Benetzung (Hände und Unterarme) lang über 15 min/tag Entscheidungsfeld Entscheidungsfeld Die Wirkungsdauer des Hautkontaktes beginnt mit der Verunreinigung und endet erst mit der wirksamen Beseitigung. Besteht ein wiederholter Hautkontakt, so sind die Zeiten mit Hautkontakt mit dem jeweiligen Arbeitsstoff über den Tag zu addieren. 14

16 Schritt 5 Festlegung von Schutzmaßnahmen Auf der Basis der Schutzstufen, die Sie dem Stoff zugewiesen haben (vgl. S. 9) und den Angaben in den Entscheidungsfeldern, können Sie jetzt den betrieblichen Maßnahmenbedarf für Ihre Tätigkeiten ermitteln. Für häufig vorkommende Tätigkeiten wird in den einzelnen Schutzstufen der Gestaltungsbedarf durch den Verweis auf Schutzleitfäden (vgl. Literaturhinweise S. 20) konkretisiert. Grundsätze Mindeststandards der Schutzstufe 1 Die Schutzstufe 1 gilt für alle Gefahrstoffe (auch bei höherer Schutzstufe!) und ist das Fundament für die ausreichende Wirksamkeit weitergehender Maßnahmen. Wenn die Gefährdungsbeurteilung aufgrund der Stoffeigenschaften, der Arbeitsbedingungen, einer geringen Stoffmenge und einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition zum Ergebnis geringe Gefährdung führt, sind über die Schutzstufe 1 hinausgehende Maßnahmen nicht erforderlich. Hilfen u.a. Schutzmaßnahmen: Mindeststandards Schutzleitfäden der Reihe 100 Grundmaßnahmen Schutzstufe 2 Die Schutzstufe 2 fordert für Gefahrstoffe, die mit Xn, Xi oder C gekennzeichnet sind, ein Vorgehen gemäß Rangfolge: Ersatzlösung prüfen, ggf. bevorzugen und dokumentieren Gestaltung des Arbeitsverfahrens: es gilt nachfolgende Entscheidungstabelle für Stoffe der Schutzstufe 2: z.b. Anwendung der oder expositionsmindernder ( ). organisatorische und individuelle Maßnahmen (u.a. Betriebsanweisung, Unterweisung in Verbindung mit arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung) arbeitsmedizinische Vorsorge Hilfen u.a. TRGS Methoden zur Ersatzstoffprüfung Schutzleitfäden der Reihe

17 Entscheidungstabelle (Einatmen) für Stoffe der Schutzstufe 2 Mengengruppe niedrig Freisetzungsgruppe mittel A gering mittel (Flüssigkeiten) (Feststoffe) B gering mittel (Flüssigkeiten) Maßnahmen der Schutzstufe 3 (Feststoffe) Maßnahmen der Schutzstufe 3 gering (Feststoffe) C (Flüssigkeiten) mittel Maßnahmen der Schutzstufe 3 Maßnahmen der Schutzstufe 3 Maßnahmen der Schutzstufe 3 Maßnahmen der Schutzstufe 3 Wenn die Dauer der Tätigkeit weniger als 15 Minuten pro Tag beträgt, kann statt Maßnahmen der Schutzstufe 3 bzw. statt angesetzt werden. Dies gilt jedoch nicht für lokal reizende (R 37), ätzende (R 34 oder R 35), atemwegssensibilisierende (R 42) und geruchsintensive Gefahrstoffe. Reichen die Maßnahmen der Schutzstufe 2 nicht aus, sind Maßnahmen der Schutzstufe 3 zu ergreifen. 16

18 Ergänzende Schutzmaßnahmen Schutzstufe 3 Die Schutzstufe 3 verpflichtet bei der Festlegung von Maßnahmen zur Einhaltung der nachstehenden Rangfolge: Ersatzlösung nach dem Stand der, Anwendung in geschlossenen Systemen, nur wenn beide Forderungen technisch nicht möglich sind, ist das Arbeitsverfahren entsprechend der Entscheidungstabelle für Stoffe der Schutzstufe 3 zu gestalten. Weitere generelle Maßnahmen: Lagerung giftiger und sehr giftiger Stoffe unter Verschluss, Zugangsbeschränkung für Arbeitsbereiche, Beschäftigungsbeschränkungen Hilfen u.a. Schutzleitfäden der Reihe 300 Entscheidungstabelle (Einatmen) für Stoffe der Schutzstufe 3 Mengengruppe niedrig Freisetzungsgruppe mittel gering (Feststoffe) C (Flüssigkeiten) mittel geschlossen technische Beratung geschlossen technische Beratung gering (Feststoffe) geschlossen D geschlossen (Flüssigkeiten) mittel geschlossen technische Beratung technische Beratung geschlossen technische Beratung technische Beratung 17

19 Zusätzlicher Maßnahmenbedarf Hautschutz: gering: organisatorische Mindeststandards der TRGS 500 ausreichend (vgl. Entscheidungstabelle Hautkontakt) : Hautkontakt technisch verhindern, ansonsten geeignete und wirksame persönliche Schutzausrüstung (PSA) verwenden sehr : Vorrang für Ersatzlösungen Entscheidungstabelle Hautkontakt Wirkmenge Wirkdauer Maßnahmenbedarf Wirkmenge Wirkdauer Maßnahmenbedarf HA klein groß kurz lang kurz lang gering HB klein groß kurz lang kurz lang gering /AMB HC klein kurz lang gering HD klein kurz lang /AMB /AMB groß kurz lang /AMB groß kurz lang /AMB /AMB HE Bei möglichem Hautkontakt besteht sehr hoher Maßnahmenbedarf/AMB AMB: Arbeitsmedizinische toxikologische Beratung Hilfen u.a. TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt 18

20 Beratungsbedarf Schutzstufe 4 Trägt der Gefahrstoff das Symbol Totenkopf und ist er der Gefährlichkeitsgruppe E zuzuordnen, so gilt die Schutzstufe 4. Hier ist eine besondere Gefährdungsbeurteilung erforderlich, die durch das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe nicht abgedeckt ist. Es besteht Beratungsbedarf. Für eine ganze Reihe krebserzeugender Gefahrstoffe (z.b. Asbest, Dioxine, Holzstaub, Keramikfasern, Pyrolyseprodukte, Dieselmotoremissionen) gibt es in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) stoff- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen, auf die in der betrieblichen Praxis unmittelbar zurückgegriffen werden kann. Wirksamkeitsüberprüfung Eine Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich erst dann beendet, wenn die Überprüfung der Wirksamkeit der festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgt ist und das Vorgehen dokumentiert ist. Sind technische Schutzeinrichtungen vorhanden, so muss deren Funktion und Wirksamkeit regelmäßig, spätestens jedoch jedes dritte Jahr, überprüft werden. Prüfungen von technischen Arbeitsmitteln und Schutzeinrichtungen ergeben sich u.a. aus der Betriebssicherheitsverordnung, technischen Normen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Repräsentative Gefahrstoffmessungen bieten auch bei Gefahrstoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert die Möglichkeit, Belastungen zu dokumentieren und Vergleiche mit anderen Arbeitsplätzen anzustellen. 19

21 Ergänzende Literatur: Den ausführlichen Text entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe: «Themen von A Z«Gefahrstoffe Information zum fachlichen Hintergrund des Einfachen Maßnahmenkonzeptes sowie zu den Schutzleitfäden: «Themen von A Z«Gefahrstoffe Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die besondere Maßnahmenansätze erfordern (z.b. Feuchtarbeit, Abbruch-, Sanierungs-, Reinigungs-, Recyclingtätigkeiten) stehen einschlägige Schutzkonzepte zur Verfügung, u.a.: Technische Regeln für Gefahrstoffe, z.b. TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten TRGS 521 Faserstäube TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen TRGS 526 (Entwurf) Laboratorien Branchenspezifische Unterstützungen, z.b. Produkt-Code für Reinigungs- und Pflegemittel der Bauwirtschaft Empfehlungen von Länderausschüssen, z.b. Handlungsanleitung für die Beurteilung von Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre LV 38 Umgang mit Gefahrstoffen bei der manuellen Zerlegung von Bildschirm- und anderen Elektrogeräten LV 27 Umgang mit Gefahrstoffen beim Recycling von Kraftfahrzeugen LV 26 Leitfaden Künstliche Mineralfasern Handlungsanleitung für die Beurteilung von und den Umgang mit Mineralfaserprodukten LV 17 20

22 Impressum Diese Broschüre wurde erstellt von der Projektgruppe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Friedrich-Henkel-Weg 1 25, D Dortmund Telefon Fax poststelle@baua.bund.de Ansprechpartnerin: Dr. Anke Kahl, Fachgruppe 4.6 Gestaltung: GUD Helmut Schmidt, Braunschweig Herstellung: Scholz-Druck, Dortmund ISBN Alle Rechte einschließlich der fotomechanischen Wiedergabe und des auszugsweisen Nachdrucks vorbehalten. März 2006 Service-Telefon Montag bis Freitag von Uhr (0,09 e/minute aus dem nationalen Festnetz der Deutschen Telekom AG) Fax (0,09 e/minute aus dem nationalen Festnetz der Deutschen Telekom AG) info-zentrum@baua.bund.de Internet 21

23 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Friedrich-Henkel-Weg Dortmund Telefon Fax poststelle@baua.bund.de Internet

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