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1 Von: Hans-Joachim Zumkier Betreff: Gefährdungsbeurteilung bei chemischen Experimenten Datum: 2. März :11:51 MEZ An: Melanie Brück Klaus Kirchhoff Ulrich Anhut Harald Schlee Jennifer Rosin Edeltraud Gettmann Verena Spichala Kat Lücke Achim Zumkier Barbara Neubert Stefanie Berg Henrik Nahmmacher 7 Anhänge, 14,3 MB Hallo Kolleginnen, Hallo Kollegen; wenn ihr chemische Experimente macht müsst ihr vorher die Gefahren prüfen (haben wir eigentlich immer schon gemacht) (s. auch prävention in nrw 3 +4). Neu (ich hatte schon im letzten Jahr darauf hingewiesen, also so ganz neu ist das nicht) ist die Dokumentation, die erst ab Stufe 2 verpflichtend ist ( Stufe 1 Dokumentation wird trotzdem empfohlen). Hier jetzt die dazu notwendigen Grlagen Formulare: praevention_.pdf (4,4 MB) + praevention_.pdf (9,4 MB) Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung Versuch/Tätigkeiten: lfd. Nr.: Ersatzstoff einsetzen neue Gefährdungsbeurteilung durchführen Werden Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt? keine Gefährdungsbeurteilung notwendig Substitution möglich? Hinweis: Für giftige, sehr giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde fruchtbarkeitsgefährdende Gefahrstoffe besteht eine besondere Substitutionsverpflichtung

2 Gefahren durch Einatmen oder Hautkontakt Maßnahmen der Maßnahmenliste anwenden ODER Schema 1 bzw. EMKG durchführen Maßnahmen nach Schema II durchführen Sonstige Gefahren? Maßnahmen nach Schema III durchführen Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Datum: Unterschrift: Brand- oder Explosionsgefahr? geschlossenes Lüftungs- System geschlossenes Lüftungs- maßnahmen System maßnahmen Datum: Unterschrift: Weitere Maßnahmen Weitere Maßnahmen schema_1.pdf (67,0 KB) Schema II: Gefahren durch Brand oder Explosion Beurteilung Maßnahmen R10 Ist der Stoff entzündlich (R10), leichtentzündlich oder hochentzündlich? (III-5.4) Mengen auf notwendiges Maß begrenzen unbeabsichtigtes Freisetzen verhindern vollständige Erfassung gefahrlose Beseitigung freigesetzter Stoffe Rauchen offenes Feuer verboten Zutrittsverbot für Unbefugte Gestaltung des Arbeitsbereiches (I )

3 F Gestaltung des Arbeitsbereiches (Flucht- Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen) F+ Kann eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen? Aufgewirbelte Stäube Hochentzündliche Gase F+ Dämpfe oder Nebel von hochoder leichtentzündlichen Flüssigkeiten (F, F+) Dämpfe oder Nebel von brennbaren beziehungsweise entzündlichen Flüssigkeiten, wenn die Verarbeitungstemperatur über dem Flammpunkt liegt Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Bildung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern Zündquellen vermeiden (II-3.3) (I ) (II-1.1) (I ) E Ist der Stoff oder die Zubereitung explosionsgefährlich? Kennzeichnung: Symbol E Informationen: Sicherheitsdatenblatt (I-3.2.2) Gefahrstoffliste GUV-SR 2004 (I-3.2.3) Elektronische Datenbanken für den Schulbereich (I-4 II ) (I ) Schutzscheibe O Ist der Stoff oder die Zubereitung brandfördernd? Informationen: Sicherheitsdatenblatt (I-3.2.2) Gefahrstoffliste GUV-SR 2004 (I-3.2.3) Elektronische Datenbanken für den Schulbereich Kontakt mit brennbaren Stoffen verhindern Zusammenlagerungsverbot beachten (I / ) Sonderfall organische Peroxide (II-3.2.3) 27 Schema III: Sonstige Gefahren Beurteilung Maßnahmen Liegen Gefahren vor durch narkotisch wirkende Lösemittel? Beispiel: Diethylether Tätigkeiten mit diesen Lösemitteln unter einem oder mit kleinen Mengen (ml) bei ausreichend guter Raumlüftung.

4 Liegen Gefahren vor durch erstickende Chemikalien? Beispiele: Stickstoff, Kohlenstoffdioxid zeitliche Begrenzung Mengenbegrenzung, ausreichend gute Raumlüftung. Liegen Gefahren vor durch tiefkalte Medien? Beispiel: Trockeneis technische Hilfsmittel (snow-pack) zeitliche Begrenzung auf 1 Min., Kälteschutzhandschuhe, ausreichend gute Raumlüftung. Liegen Gefahren vor durch heiße Medien? Beispiel: Thermit-Verfahren Ausführung der Thermit- Reaktion im Freien, Auffangen des Reaktionsprodukts im Sandbett, ausreichender Schutzabstand für Personen. Liegen weitere sonstige Gefahren vor, z. B. durch folgende Eigenschaften: - erhöhter Druck: Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe - chronisch schädigende Feinstäube - explosionsfähig: brennbare Stäube - vorschädigend: hautentfettende Lösemittel? Geeignete Schutzmaßnahmen gegen mögliche Gefahren ergreifen dokumentieren. GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG NACH GEFAHRSTOFFVERORDNUNG 1. Tätigkeit / Experiment:......JgSt: Gefährliche Stoffe / Gemische (Edukte / Produkte / Zubereitungen): Stoff (auch Inhaltssubstanz) Schutzstufe

5 Substitutions-Prüfung durchgeführt: nicht erforderlich: Ergebnis: 4. Gefahren durch Einatmen oder Hautkontakt mit dem Schema I (Heft 3, Seite 25 f) geprüft: 5. Brand- oder Explosionsgefahr mit Schema II (Heft 3, Seite 27) geprüft: 6. Sonstige Gefahren mit Schema III (Heft 3, Seite 28) geprüft: 7. Maßnahmen: (Symbole bedeuten: Mindeststandards, Schutzbrille, Handschuhe,, geschl. System, Lüften, Brandschutz) TRGS 500 Hinweis: Schutzstufe 1: geringe Exposition oder keine Gef-Symbole Schutzstufe 2: Xi, Xn, C Schutzstufe 3: T, T + Schutzstufe 4: Lehrerversuch: keine KMR-Stoffe KMR-Stoffe Schülerversuch: Datum:... Unterschrift:... Die Chemikalien Ratschläge (auch zur Entsorgung) findet Ihr bei den Chemikern. So, das wär's erstmal; ich habe nichts mehr, was noch verschickt werden müsste (hoffe ich :-))))) ) Gruß Achim

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Anhang III. Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Anhang III Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 R8 R9 R10 R11 R12 R14 R15 R16 R17 R18 R19 R20 R21 R22 R23 R24 R25 R26 R27 R28 R29 In trockenem

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