7 Anhänge, 14,3 MB. + praevention_.pdf (9,4 MB) Versuch/Tätigkeiten: praevention_.pdf (4,4 MB) Werden Tätigkeiten. Gefahrstoffen durchgeführt?
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1 Von: Hans-Joachim Zumkier Betreff: Gefährdungsbeurteilung bei chemischen Experimenten Datum: 2. März :11:51 MEZ An: Melanie Brück Klaus Kirchhoff Ulrich Anhut Harald Schlee Jennifer Rosin Edeltraud Gettmann Verena Spichala Kat Lücke Achim Zumkier Barbara Neubert Stefanie Berg Henrik Nahmmacher 7 Anhänge, 14,3 MB Hallo Kolleginnen, Hallo Kollegen; wenn ihr chemische Experimente macht müsst ihr vorher die Gefahren prüfen (haben wir eigentlich immer schon gemacht) (s. auch prävention in nrw 3 +4). Neu (ich hatte schon im letzten Jahr darauf hingewiesen, also so ganz neu ist das nicht) ist die Dokumentation, die erst ab Stufe 2 verpflichtend ist ( Stufe 1 Dokumentation wird trotzdem empfohlen). Hier jetzt die dazu notwendigen Grlagen Formulare: praevention_.pdf (4,4 MB) + praevention_.pdf (9,4 MB) Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung Versuch/Tätigkeiten: lfd. Nr.: Ersatzstoff einsetzen neue Gefährdungsbeurteilung durchführen Werden Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt? keine Gefährdungsbeurteilung notwendig Substitution möglich? Hinweis: Für giftige, sehr giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde fruchtbarkeitsgefährdende Gefahrstoffe besteht eine besondere Substitutionsverpflichtung
2 Gefahren durch Einatmen oder Hautkontakt Maßnahmen der Maßnahmenliste anwenden ODER Schema 1 bzw. EMKG durchführen Maßnahmen nach Schema II durchführen Sonstige Gefahren? Maßnahmen nach Schema III durchführen Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Datum: Unterschrift: Brand- oder Explosionsgefahr? geschlossenes Lüftungs- System geschlossenes Lüftungs- maßnahmen System maßnahmen Datum: Unterschrift: Weitere Maßnahmen Weitere Maßnahmen schema_1.pdf (67,0 KB) Schema II: Gefahren durch Brand oder Explosion Beurteilung Maßnahmen R10 Ist der Stoff entzündlich (R10), leichtentzündlich oder hochentzündlich? (III-5.4) Mengen auf notwendiges Maß begrenzen unbeabsichtigtes Freisetzen verhindern vollständige Erfassung gefahrlose Beseitigung freigesetzter Stoffe Rauchen offenes Feuer verboten Zutrittsverbot für Unbefugte Gestaltung des Arbeitsbereiches (I )
3 F Gestaltung des Arbeitsbereiches (Flucht- Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen) F+ Kann eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen? Aufgewirbelte Stäube Hochentzündliche Gase F+ Dämpfe oder Nebel von hochoder leichtentzündlichen Flüssigkeiten (F, F+) Dämpfe oder Nebel von brennbaren beziehungsweise entzündlichen Flüssigkeiten, wenn die Verarbeitungstemperatur über dem Flammpunkt liegt Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Bildung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern Zündquellen vermeiden (II-3.3) (I ) (II-1.1) (I ) E Ist der Stoff oder die Zubereitung explosionsgefährlich? Kennzeichnung: Symbol E Informationen: Sicherheitsdatenblatt (I-3.2.2) Gefahrstoffliste GUV-SR 2004 (I-3.2.3) Elektronische Datenbanken für den Schulbereich (I-4 II ) (I ) Schutzscheibe O Ist der Stoff oder die Zubereitung brandfördernd? Informationen: Sicherheitsdatenblatt (I-3.2.2) Gefahrstoffliste GUV-SR 2004 (I-3.2.3) Elektronische Datenbanken für den Schulbereich Kontakt mit brennbaren Stoffen verhindern Zusammenlagerungsverbot beachten (I / ) Sonderfall organische Peroxide (II-3.2.3) 27 Schema III: Sonstige Gefahren Beurteilung Maßnahmen Liegen Gefahren vor durch narkotisch wirkende Lösemittel? Beispiel: Diethylether Tätigkeiten mit diesen Lösemitteln unter einem oder mit kleinen Mengen (ml) bei ausreichend guter Raumlüftung.
4 Liegen Gefahren vor durch erstickende Chemikalien? Beispiele: Stickstoff, Kohlenstoffdioxid zeitliche Begrenzung Mengenbegrenzung, ausreichend gute Raumlüftung. Liegen Gefahren vor durch tiefkalte Medien? Beispiel: Trockeneis technische Hilfsmittel (snow-pack) zeitliche Begrenzung auf 1 Min., Kälteschutzhandschuhe, ausreichend gute Raumlüftung. Liegen Gefahren vor durch heiße Medien? Beispiel: Thermit-Verfahren Ausführung der Thermit- Reaktion im Freien, Auffangen des Reaktionsprodukts im Sandbett, ausreichender Schutzabstand für Personen. Liegen weitere sonstige Gefahren vor, z. B. durch folgende Eigenschaften: - erhöhter Druck: Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe - chronisch schädigende Feinstäube - explosionsfähig: brennbare Stäube - vorschädigend: hautentfettende Lösemittel? Geeignete Schutzmaßnahmen gegen mögliche Gefahren ergreifen dokumentieren. GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG NACH GEFAHRSTOFFVERORDNUNG 1. Tätigkeit / Experiment:......JgSt: Gefährliche Stoffe / Gemische (Edukte / Produkte / Zubereitungen): Stoff (auch Inhaltssubstanz) Schutzstufe
5 Substitutions-Prüfung durchgeführt: nicht erforderlich: Ergebnis: 4. Gefahren durch Einatmen oder Hautkontakt mit dem Schema I (Heft 3, Seite 25 f) geprüft: 5. Brand- oder Explosionsgefahr mit Schema II (Heft 3, Seite 27) geprüft: 6. Sonstige Gefahren mit Schema III (Heft 3, Seite 28) geprüft: 7. Maßnahmen: (Symbole bedeuten: Mindeststandards, Schutzbrille, Handschuhe,, geschl. System, Lüften, Brandschutz) TRGS 500 Hinweis: Schutzstufe 1: geringe Exposition oder keine Gef-Symbole Schutzstufe 2: Xi, Xn, C Schutzstufe 3: T, T + Schutzstufe 4: Lehrerversuch: keine KMR-Stoffe KMR-Stoffe Schülerversuch: Datum:... Unterschrift:... Die Chemikalien Ratschläge (auch zur Entsorgung) findet Ihr bei den Chemikern. So, das wär's erstmal; ich habe nichts mehr, was noch verschickt werden müsste (hoffe ich :-))))) ) Gruß Achim
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