Vorsorgevollmacht. und Patientenverfügung Rechtsanwalt & Notar Dr. Peter

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1 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Rechtsanwalt & Notar Dr. Peter

2 Gliederung I. Sonstige Maßnahmen vorsorgender rechtlicher Gestaltung II. Vorsorgevollmacht III. Betreuungsverfügung IV. Patientenverfügung V. Kosten bei notarieller Beurkundung VI. Schlußempfehlung

3 I. Sonstige Maßnahmen vorsorgender rechtlicher Gestaltung 1. Ehevertrag 2. Testament 3. (Hof-) Übergabeverträge

4 II. Vorsorgevollmacht 1. Rechtlicher Ausgangspunkt 2. Regelungsnotwendigkeit 3. Person des Bevollmächtigten 4. Formvoraussetzungen 5. Beginn der Vollmacht 6. Umfang und Inhalt 7. Grundverhältnis 8. Vorsorge gegen Mißbrauch 9. Registrierung

5 1. Rechtlicher Ausgangspunkt a) Anstelle von Entmündigung, Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft seit 1990: Betreuung b) Alt., wenn rechtzeitig : Vorsorgevollmacht, BGB 1896 Abs. 2 Satz 2. c) Eine wirksame Vorsorgevollmacht macht demzufolge (weit gehend) die Bestellung eines Betreuers entbehrlich.

6 2. Regelungsnotwendigkeit a) Beeinträchtigungen sind möglich durch (1) Alter (2) Krankheit (3) Unfall b) Keine automatische, also gesetzliche Regelungsbefugnis für Verwandte, auch nicht für Ehepartner!!!! c) Vorsorgevollmacht wirkt über den Zeitpunkt des Eintrittes der Geschäftsunfähigkeit hinaus, BGB 168, 1; 672, 1

7 3. Person des Bevollmächtigten 1. Möglichst nahestehende Person, zu der besonderes Vertrauensverhältnis besteht 2. Jedenfalls nicht alle Bevollmächtigte sollten älter sein als der Vollmachtgeber 3. Ggf. Ersatzbevollmächtigte 4. Wegen Verantwortung + Last für den Bevollmächtigten dessen Bereitschaft vorher abklären

8 4. Formvoraussetzungen a) Im Grundsatz: keine Form erforderlich!! b) Aber zu empfehlen: notarielle Beurkundung wegen (1) Klarheit (2) Erhöhter Beweiskraft (3) um evtl. Zweifel an Echtheit der Unterschrift auszuschließen (4) Wegen des evtl. Durchschlagens der Formanforderung des vom Bevollmächtigten abzuschließenden Rechtsgeschäftes auf die Vollmacht, z. B. bei Grundstücksgeschäften, insbesondere bei Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und Grundschuldbestellung zur Besicherung von Bankendarlehen, Erbausschlagung, bei bestimmten GmbH-Geschäften (5) Ausstellung mehrer Ausfertigungen möglich

9 5. Beginn der Vollmacht Möglichst keine Beschränkung der Vollmacht auf bestimmte Lebenssituationen, etwa Hilfsbedürftigkeit Sonst: Entwertung der Vollmacht durch Unsicherheit der Geltung

10 6. Umfang und Inhalt 1. Keine Beschränkung der Vollmacht auf einzelne Fragenkreise, sondern 2. Generalvollmacht 3. Auch für freiheitsentziehende/ - einschränkende Maßnahmen? 4. Jedenfalls keine Bedingungen, um Zweifel an Wirksamkeit zu vermeiden

11 7. Grund- verhältnis 1. Auftragsverhältnis 2. Im Innenverhältnis Weisungen, Handlungsanleitungen, Wünsche etc. möglich und auch empfehlenswert 3. Bei Verstoß im schlimmsten Fall: Schadensersatzpflicht 4. Im Einzelfall abwägen, ob und wieweit derartige Empfehlungen in die Vollmacht selbst oder in ein weitere Urkunde aufgenommen werden sollen (-) etwa bei Schenkungsauflagen oder Überlegungen zu konkreten Pflegeheimen

12 8. Vorsorge gegen Mißbrauch 1. Grund für Gefahr: Mehr Können im Außenverhältnis als Dürfen im Innenverhältnis 2. Vollmacht nur an Personen, die ein besonderes Vertrauen genießen 3. Mehrere Bevollmächtigte, die nur gemeinsam handeln können? Besser: bloße Abstimmungspflicht im Innenverhältnis 4. Unterschiedliche Bevollmächtigte für bestimmte Aufgabenbereiche? 5. Überwachungsbevollmächtigte? 6. Vollmachts-Urkunde noch nicht aushändigen 7. Ausübung der Vollmacht nur bei Urkundsvorlage

13 9. Registrierung 1. Bei dem zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, Postfach , Berlin oder 2. Gegen geringe Gebühr 3. Vorteil: a) zur Zeit bereits Zugriff durch die Amtsgerichte/Betreuungsgerichte b) Evtl. in Zukunft: dir. Zugriff durch Unfallkliniken

14 III. Betreuungsverfügung 1. Einflußnahme bei der gerichtlichen Anordnung einer Betreuung, insbesondere zu der Frage, wer als Betreuer eingesetzt werden soll 2. Auch in Ergänzung zu einer Vorsorge-/ Generalvollmacht 3. Wünsche und Vorstellungen, die der Betreuer zu berücksichtigen hat, soweit sie dem Wohl entsprechen, z.b. a) Verwendung des Vermögens zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards b) Geschenke an Verwandte etc c) Versorgung bei Pflegebedürftigkeit

15 IV. Patientenverfügung 1. Niederlegung des Willens bzgl. einer ärztlichen (Heil-) Behandlung im Voraus für den Fall eines späteren Verlustes der Fähigkeit, diesen Willen zu artikulieren 2. Ggf. ergänzend zu einer Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht; jedenfalls bedarf die Patientenverfügung zur Durchsetzung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung 3. Vorrangig in separater Urkunde

16 IV. Patientenverfügung 4. Verbindlichkeit für Arzt: a) Nur soweit der Wille eindeutig und sicher festgestellt werden kann konkret formulieren b) Keine Anhaltspunkte für nachträgliche Willensänderung c) Erfordernis der Aktualisierung/ Bestätigung? d) Grenzen? Jedenfalls keine aktive Sterbehilfe; e) Problem: ärztlicherseits angebotene Heilbehandlung, s. BGH von 2004 bisher noch nicht verwirklichtes Gesetzesvorhaben zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes und Erhöhung der Rechtssicherheit, insbesondere wegen Regelung der Hinzuziehung des Vormundschaftsgerichtes

17 V. Kosten bei notarieller Beurkundung 1. Patientenverfügung: 26,-- + UmsSt 2. Vorsorgevollmacht: nach Vermögen, max. 403,50 + UmsSt

18 VI. Schlußempfehlung 1. Vorsorgevollmacht 2. Notariell beurkundet 3. Registriert 4. Unbedingt!

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