Gesamtbetriebsve reinbaru n9 zur Umsetzung des Tarifvertrages über Einmalzahlungen und Altersvorsorge (GBV TEA)

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1 GBV TEA Seite 1 von 5 Gesamtbetriebsve reinbaru n9 zur Umsetzung des Tarifvertrages über Einmalzahlungen und Altersvorsorge (GBV TEA) Die Unternehmensleitung der LANXESS Deutschland GmbH schließt im Namen und Auftrag der LANXESS AG, der LANXESS Deutschland GmbH, LANXESS Accounting GmbH, Saltigo GmbH und Aliseca GmbH (nachstehend GESELLSCHAFTEN genannt) mit dem Gesamtbetriebsrat LANXESS für die vom räumlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über "Einmalzahlungen und Altersvorsorge" (TEA) betroffenen Mitarbeiter/innen dieser Gesellschaften folgende Vereinbarung. 1. Präambel Zwischen Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat wird vereinbart, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tarifbereich bei der finanziellen Sicherung ihres Lebensabends zu unterstützen. Das Unternehmen unterbreitet hierfür entsprechend den Bestimmungen des Tarifvertrages über Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA) sowie den nachstehenden Regeln ein Angebot zur Entgeltumwandlung für Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge. 2. Berechtigte Berechtigte im Sinne dieser Gesamtbetriebsvereinbarung sind Tarif Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter der GESELLSCHAFTEN, die vom Geltungsbereich des MTV für die chemische Industrie erfasst werden und in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit den GESELLSCHAFTEN stehen. Die Gesamtbetriebsvereinbarung gilt ebenfalls für befristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit die Befristung über sechs Monate hinausgeht. Im Übrigen richtet sich der Anspruch auf Entgeltumwandlung den Bestimmungen des TEA. nach 3. Durchführungsweg der Entgeltumwandlung Die GESELLSCHAFTEN bieten den Durchführungsweg der Direktzusage an. Danach erwirbt die / der Berechtigte durch Umwandlung von Entgeltbestandteilen Versorgungsanwartschaften unmittelbar gegenüber den Unternehmen.

2 GBV TEA Seite 2 von 5 4. Umwandlungsfähige Entgeltbestandteile und Reihenfolge Zur Entgeltumwandlung in spätere Versorgungsbezüge können grundsätzlich nachstehende Entgeltbestandteile in der aufgeführten Reihenfolge eingesetzt werden: tariflicher Entgeltumwandlungsgrundbetrag (TUG) zusätzliches tarifliches Urlaubsgeld sowie tarifliche Jahresleistung. Der Anspruch auf TUG ersetzt dabei ab 1. Januar 2006 den bisherigen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (vwl). Mitarbeiter/innen, die vor dem über ihre vwl bereits anderweitig verfügt haben und auf deren vwl-vertrag eine Zahlung tariflicher vwl bis spätestens zum 31. März 2006 erfolgt ist, haben grundsätzlich längstens bis zum 31. Dezember 2011 weiterhin den Anspruch auf vwl. Ihnen wird bei Teilnahme an der tariflichen Entgeltumwandlung die Möglichkeit eingeräumt, auf diese noch laufenden vwl-verträge weiterhin Zahlungen aus dem Netto-Entgelt ü berweisen zu lassen (Privatabzug). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 5. Die Berechnungsbasis für das Annual Performance Payment (APP), das Jubiläumsgeld und die betriebliche Zusatzrente verändert sich durch eine Entgeltumwandlung nicht. Die Berechnung erfolgt fiktiv unter Einbeziehung der umgewandelten Beträge. 5. Festlegung der Umwandlungs beträge Der Gesamtumwandlungsbetrag setzt sich aus dem von der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter eingebrachten Betrag gemäß Ziffer 4 und einer Chemietarifförderung zusammen. 5.1 Grundbetrag Der TUG, den die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter selbst mindestens in die Entgeltumwandlung einzubringen hat, richtet sich nach ihrem / seinem individuellen Anspruch gemäß TEA ( 15). Für Volizeitbeschäftigte ist dies derzeit in der Regel ein Betrag von 478,57 p.a., der um eine Chemietarifförderung von 134,98 aufgestockt wird, wenn die Berechtigten in Bezug auf die Chemietarifförderung zum begünstigten Personenkreis des TEA gehören. Teilzeitbeschäftigte, die den tariflichen Grundbetrag, aber weniger als 478,57 umwandeln, haben einen anteiligen Anspruch auf die Chemietarifförderung.

3 GBV TEA Seite 3 von Erhöhung der Entgeltumwandlung Die Berechtigten können über den Grundbetrag hinaus unter den nachstehenden Konditionen auch höhere Beträge für eine Entgeltumwandlung einsetzen. Für jeden Erhöhungsbetrag, der den Grundbetrag um jeweils volle 100 überschreitet, erhöht sich auch die Chemietarifförderung um jeweils 13, wenn die Berechtigten in Bezug auf die Chemietarifförderung zum begünstigten Personenkreis des TEA gehören. 5.3 Höchstbetrag der Entgeltumwandlung Der Höchstbetrag der Entgeltumwandlung (Summe aus Mitarbeiterbetrag und Chemietarifförderung) ist auf 4 Prozent der jeweiligen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) begrenzt. 6. Umwandlungszeitraum und Antragsfristen Die Umwandlung des TUG ist in der Regel nur für volle Kalenderjahre möglich, längstens bis zum 31. Dezember 2011 (Umwandlungszeitraum). Der Antrag auf Umwandlung ist bis zum 31. August des dem Umwandlungszeitraum vorausgehenden Kalenderjahres zu stellen, soweit zwischen den Vertragsparteien kein anderer Termin vereinbart ist. In Ausnahmefällen können vom Arbeitgeber auch noch später eingehende Anträge unter der Maßgabe berücksichtigt werden, dass die Berechtigten die Fristversäumnis nicht zu vertreten haben. Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist in folgenden besonderen Fallkonstellationen auch ein Umwandlungszeitraum, der sich auf die Restmonate des laufenden Jahres sowie die beiden Folgejahre erstreckt, möglich: bei Neueintritt, bei Rückkehr aus dem Ausland bzw. aus dem Wehr- und Zivildienst, bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Elternzeit sowie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gem. TEA nach Ende der Anlagevereinbarung über tarifliche vwl im laufenden Kalenderjahr ihre verbleibenden zeitanteiligen Ansprüche auf den TUG für die Entgeltumwandlung verwenden wollen.

4 GBV TEA Seite 4 von 5 In diesen Fällen ist eine Vereinbarung zur Umwandlung spätestens im Kalendermonat vor Beginn des Umwandlungszeitraumes abzuschließen. Berechtigten, die das Angebot zur Entgeltumwandlung im laufenden Jahr nicht wahrgenommen haben, wird auch im Folgejahr ein Angebot unterbreitet. 7. Leistungen aus der Direktzusage Für die umgewandelten Entgeltbestandteile erhält die/der Berechtigte Versorgungsanwartschaften auf Rentenzahlungen für den Fall der Alterspensionierung und der Erwerbsminderung sowie im Todesfall auf Hinterbliebenenversorgung. Die Höhe der jährlichen Versorgungsanwartschaft richtet sich nach den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses aktuellen Verrentungstabellen, die den Berechtigten zusammen mit den Leistungsvoraussetzungen vom Unternehmen mitgeteilt werden. Die Hinterbliebenenversorgung umfasst die Ehepartnerin/den Ehepartner, die eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerin/den eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner und Kinder. Waisenrenten werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, während einer fortlaufenden Schul- oder Berufsausbildung maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung kann mit der Folge der Erhöhung der eigenen Versorgung vor der Pensionierung abgewählt werden. o Bis spätestens zur Vollendung des 57. Lebensjahres kann die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter anstelle der Altersrentenzahlung bzw. der vorgezogenen Altersrentenzahlung eine Kapital-Leistung wählen. Für den Fall, dass im Zeitraum zwischen Ausübung des Kapital Wahlrechts und Auszahlung der Kapital-Leistung Erwerbsminderung oder Tod eintritt, entfällt die Anwartschaft auf Kapital-Leistung und die Anwartschaft auf Rentenzahlung lebt wieder auf. Eine Abwahl der Hinterbliebenenrente ist bei Ausübung des Kapital Wahlrechts nicht möglich; eine bereits ausgeübte Abwahl der Hinterbliebenenrente wird mit Ausübung des Kapital-Wahlrechts hinfällig. Die Höhe der Kapital-Leistung bestimmt sich durch Multiplikation des bei erstmaliger Fälligkeit der Altersrente maßgeblichen Kapitalisierungssatzes entsprechend der beim jeweiligen Vertragsabschluss aktuellen Tabellen mit dem 12fachen der fälligen monatlichen Altersrente.

5 GBV TEA Seite 5 von 5 Die Kapitalleistung kann in einer Summe gewährt oder in maximal drei Jahresraten ausgezahlt werden, wobei die letzte Rate vor Erreichen der Regel-Altersgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung fällig werden muss. Tritt bei vereinbarter Ratenzahlung der Kapitalleistung und nach Auszahlung der ersten Rate der Todesfall ein, erhält die I der Hinterbliebene die noch ausstehende(n) Rate(n) wahlweise zum vereinbarten Termin oder sofort in einem Betrag ausgezahlt. Der Zahlungsbeginn der Rente aus der Direktzusage kann bei vorzeitiger Alterspensionierung bis zum Erreichen der Regel-Altersgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch einmalige verbindliche Festlegung spätestens zum Zeitpunkt der Pensionierung frei gewählt werden. Mit der Auszahlung der Kapital-Leistung erlöschen sämtliche Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Hinterbliebenen aus der Versorgungszusage. 8. Rentenanpassung Die späteren Rentenzahlungen werden in analoger Anwendung des 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG im Umfang der Überschussanteile erhöht, die bei einer entsprechenden Finanzierung durch die Rheinische Pensionskasse WaG gewährt würden. Soweit diese Erhöhung eine jährliche Anpassung von 1 % nicht gewährleistet, erfolgt gemäß 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrA VG eine zusätzliche Anpassung. Liegt zwischen Rentenbeginn und der erstmaligen Anpassung weniger als ein voller Kalendermonat, ermäßigt sich die Erstanpassung nach 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrA VG zeitanteilig. 9. Unverfallbarkeit Hinsichtlich der Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaften gelten die gesetzlichen Vorschriften. 10. Laufzeit linkrafttreten Die Gesamtbetriebsvereinbarung tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft und endet ohne Nachwirkung am 31. Dezember Leverkusen, den 27. Juli 2010 r2 "~' / ~1~L----4,,,-----g= Lr~XE S Deutschlan~ Gmb Unternehmensleitung ---~!~~-~~---- Gesarhtbetriebsrat Lanxess

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