Französische bzw. Spanische bzw. Italienische Philologie Grundlagen (14 ECTS-Punkte)
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- Georg Bösch
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1 Sprach- und Literaturwissenschaft (Pflicht) Studiengangübersicht Lehramt Vereinfachte Studiengangübersicht Lehramt an Gymnasien Alle Informationen beruhen auf der aktuellen Prüfungsordnung für die romanistischen Lehramts-Hauptfachstudiengänge gemäß Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I). Den rechtsverbindlichen Text der Prüfungsordnungen, auch für Erweiterungsfächer sowie in Verbindung mit Kunst oder Musik, finden Sie auf dort Prüfungsordnungen > Lehramt an Gymnasien. Hauptfach Französisch bzw. Spanisch bzw. Italienisch Die Studiengänge Französisch, Spanisch und Italienisch Lehramt sind exakt analog aufgebaut und werden in der folgenden Übersicht zusammengefasst. Die Lehrveranstaltungen sind dabei natürlich für die jeweils studierte Sprache zu besuchen. SL weist auf eine Studienleistung (=muss nur bestanden werden), PL auf eine (schriftliche oder mündliche) Prüfungsleistung hin (=Benotung endnotenrelevant), PL/SL auf eine Wahlmöglichkeit. Beachten Sie unbedingt die Erläuterungen in der Modulbeschreibung. Prüfungsleistungen sind vorab online über das Portal anzumelden. Der Anmeldezeitraum liegt normalerweise in der 4. Woche der Vorlesungszeit. P bedeutet Pflicht-, WP Wahlpflichtkurs. (1) Fachwissenschaftliche Pflichtmodule Französische bzw. Spanische bzw. Italienische Philologie Grundlagen (14 ECTS-Punkte) Einführung in die frz./span./ital. Literaturwissenschaft Ü P 4 PL (s) Einführung in die frz./span./ital. Sprachwissenschaft Ü P 4 PL (s) Überblicksveranstaltung zur Literatur V/Ü P 3 SL Überblicksveranstaltung zur Sprachwissenschaft V/Ü P 3 SL Die sprachübergreifenden Überblicksveranstaltungen sollten im 1. Fachsemester besucht werden; sie werden normalerweise nur im Wintersemester angeboten. Mindestens eine der beiden Einführungen ist bis Ende des 3. Fachsemesters erfolgreich zu absolvieren (Orientierungsprüfung), die andere spätestens bis Ende des 6. Fachsemesters (Zwischenprüfung). Bitte beachten Sie unbedingt den Unterschied zwischen Überblicksveranstaltungen (Studienleistungen, Großveranstaltungen) und Einführungen (Prüfungsleistungen, Veranstaltungen in Seminargruppen). Französische bzw. Spanische bzw. Italienische Philologie Vertiefung I (16 ECTS-Punkte) Proseminar aus dem Bereich der gallo- bzw. hispano- bzw. italoromanistischen Literaturwissenschaft Proseminar aus dem Bereich der gallo- bzw. hispano- bzw. italoromanistischen Sprachwissenschaft S P 6 PL (s) S P 6 PL (s) Textsorten und Textanalyse Ü P 4 SL Die beiden Proseminare sind bis Ende des 6. Fachsemesters (Zwischenprüfung) erfolgreich zu absolvieren. Französische bzw. Spanische bzw. Italienische Philologie Vertiefung II (20 ECTS-Punkte) der gallo- bzw. hispano- bzw. italoromanistischen Literaturwissenschaft der gallo- bzw. hispano- bzw. italoromanistischen Sprachwissenschaft S P 8 PL (s) S P 8 PL (s) Verfahren der Textinterpretation Ü P 4 SL
2 Landes- und Kulturwissenschaft (6 ECTS-Punkte) Landeskunde (Pflicht) Landeskundliche Lehrveranstaltung zu einem französisch- bzw. spanisch- bzw. italienischsprachigen Gebiet Landeskundliche Lehrveranstaltung zu einem französisch- bzw. spanisch- bzw. italienischsprachigen Gebiet Landeskundliche Exkursion in ein französisch- bzw. spanisch- bzw. italienischsprachiges Zielgebiet (mindestens 3 Tage) Ü P 3 PL (m) Ü WP 3 PL (m) Ex WP 3 PL (s) Kulturwissenschaftliche Vorlesung V WP 3 PL (s) Eine der drei Wahlpflichtveranstaltungen (WP) muss belegt werden. Landeskundliche Lehrveranstaltungen werden jedes Semester angeboten, kulturwissenschaftliche Vorlesungen und Exkursionen nur unregelmäßig. Die Pflichtveranstaltung ist bis spätestens zum Ende des 6. Fachsemesters zu absolvieren (Zwischenprüfung). Hinweis: Die ZP-Leistung ist bei der Prüfungsanmeldung als Nummer 2410 anzumelden. Sprachkompetenz Grundlagen (12 ECTS-Punkte) (mindestens Niveau B 2.1) (mindestens Niveau B 2.1) (mindestens Niveau B 2.2) Ü P 4 PL/SL Ü P 4 PL/SL Ü P 4 PL Die bzw. der Studierende belegt jeweils eine Lehrveranstaltung aus den Bereichen Kommunikative Kompetenz (mündlicher Ausdruck), Textproduktion (schriftlicher Ausdruck) und Kontrastive Systemkompetenz (Sprachvergleich und Übersetzung). Eine mündliche Prüfungsleistung wird verpflichtend im Bereich Kommunikative Kompetenz, eine schriftliche nach Wahl im Bereich Textproduktion oder Kontrastive Systemkompetenz erbracht. Das bedeutet: Aus jedem Bereich kann nur eine Übung für das Modul verwertet werden, ob als PL oder als SL. Es ist aber möglich, die nicht verwertbaren Übungen (etwa Kontrastive Systemkompetenz II nach erfolgreichem Besuch der Stufe I) im Rahmen der kapazitären Möglichkeiten zu belegen und zu besuchen, wobei jedoch diejenigen Studierenden, die eine Leistung erbringen müssen, Vorrang genießen. Die Kurse Kommunikative Kompetenz sind nur als Prüfungsleistung anrechenbar. Mindestens eine der beiden Prüfungsleistungen muss auf Niveau B 2.2 erbracht werden. Belegungsbeispiele: 1. PL Kommunikative Kompetenz I (B 2.1) dann Wahl PL Textproduktion II (B 2.2) oder Kontrastive Systemkompetenz II (B 2.2) SL aus Nicht-PL-Bereich, mind. B PL Textproduktion I (B 2.1) oder Kontrastive Systemkompetenz I (B 2.1) dann zwingend PL Kommunikative Kompetenz II (B 2.2) SL aus Nicht-PL-Bereich, mind. B 2.1 Die beiden Prüfungsleistungen sind bis Ende des 6. Fachsemesters (Zwischenprüfung) zu erbringen. Sprachkompetenz Vertiefung (12 ECTS-Punkte) Sprachkompetenz (Pflicht) Die bzw. der Studierende belegt jeweils eine Lehrveranstaltung aus den drei folgenden Bereichen: Kommunikative Kompetenz Textproduktion Kontrastive Systemkompetenz (Niveau C 1) Ü P 4 PL/SL (Niveau C 1) Ü P 4 PL/SL (Niveau C 2.1) Ü P 4 PL In einer der beiden Veranstaltungen mit Mindestniveau C 1 ist eine Prüfungsleistung, in der anderen eine Studienleistung zu erbringen. Im Bereich Kommunikative Kompetenz ist eine mündliche, in den Bereichen Textproduktion und Kontrastive Systemkompetenz eine schriftliche Prüfungsleistung vorgesehen.
3 (2) Fachwissenschaftliche Wahlmodule Die bzw. der Studierende belegt nach eigener Wahl eines der drei folgenden Module: Wahlmodul I (14 ECTS-Punkte) Die bzw. der Studierende belegt nach eigener Wahl Kurse im Umfang von insgesamt 14 ECTS-Punkten: Vorlesung aus dem Bereich der romanistischen Literaturwissenschaft V P 3 PL/SL Vorlesung aus dem Bereich der romanistischen Sprachwissenschaft V P 3 PL/SL Übung zum wissenschaftlichen Arbeiten mit Schwerpunkt Literaturwissenschaft Übung zum wissenschaftlichen Arbeiten mit Schwerpunkt Sprachwissenschaft Ü WP 4 SL Ü WP 4 SL Übung zu einer älteren Sprachstufe Ü WP 4 SL Landeskundliche Lehrveranstaltung Ü WP 4 SL (mind. Niveau B 2.1) Ü WP 4 SL Durchführung einer Projektarbeit (siehe Erläuterung) WP 4 SL Nach Wahl des bzw. der Studierenden wird eine schriftliche Prüfungsleistung entweder in der literaturwissenschaftlichen oder in der sprachwissenschaftlichen Vorlesung erbracht. Durchführung einer Projektarbeit Die bzw. der Studierende vereinbart mit einer/m Dozentin/en Inhalt und Umfang der Projektarbeit, die sie bzw. er durchführt. Eine inhaltliche Vorgabe gibt es seitens der Prüfungsordnung nicht; jedes vorgeschlagene wissenschaftliche Thema, das von einer/m Dozentin/en angenommen wird, ist möglich. Auch die Art des zu erstellenden Projektberichts und der Zeitpunkt der Abgabe wird von der/vom Fachvertreter/in festgesetzt. Wahlmodul II (14 ECTS-Punkte) Fachspezifisches Studium an einer ausländischen Hochschule (siehe Erläuterung) P 14 PL (s) Die bzw. der Studierende absolviert ein einsemestriges Studium an einer Hochschule im französisch-, spanisch- oder italienischsprachigen Ausland (je nach Studiengang) und belegt Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der romanistischen und/oder allgemeinen Sprachwissenschaft, der romanistischen und/oder komparativen Literaturwissenschaft und ggf. der pluridisziplinären Kulturwissenschaft. Die Wahl der Universität und die Gestaltung des Studiums sind in Absprache mit den dafür zuständigen Lehrenden der Universität Freiburg zu planen. Die Anerkennung des fachspezifischen Studiums an einer ausländischen Hochschule setzt voraus, dass es von der/m zuständigen Fachvertreter/in der Universität Freiburg vorab genehmigt wurde und die bzw. der Studierende erfolgreich an Lehrveranstaltungen der anderen Universität teilgenommen hat sowie einen Studienbericht in schriftlicher Form vorlegt. Wahlmodul III (14 ECTS-Punkte) Studienprojekt im französisch- bzw. spanisch- bzw. italienischsprachigen Ausland (siehe Erläuterung) P 14 PL (s) Wahlmodule Es ist selbständig ein Studienprojekt im französisch- bzw. spanisch- bzw. italienischsprachigen Ausland (z.b. empirische Studie, Feldforschung, Archivrecherche, Projekt in einer Einrichtung, die in einem für die Romanistik relevanten Bereich tätig ist) zu entwickeln und in Absprache mit einer/m Dozentin/en des Romanischen Seminars zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Eine inhaltliche Vorgabe gibt es seitens der Prüfungsordnung nicht; jedes vorgeschlagene wissenschaftliche Thema, das von einer/m Dozentin/en angenommen wird, ist möglich. Auch die Art des zu erstellenden Projektberichts und der Zeitpunkt der Abgabe wird von der/vom Fachvertreter/in festgesetzt. Die/die Studiengangkoordinator/in muss vorab über das Projekt und die/den Betreuer/in informiert werden und es genehmigen.
4 (3) Fachdidaktik-Module Fachdidaktik (Pflicht) Fachdidaktik (10 ECTS-Punkte) Fachdidaktische Lehrveranstaltung Ü P 5 PL (s) Fachdidaktische Lehrveranstaltung Ü P 5 SL Die Reihenfolge der Leistungen ist der Wahl des bzw. der Studierenden überlassen. Es wird empfohlen, den Kurs Fachdidaktik I vor dem Schulpraxissemester, den Kurs Fachdidaktik II danach zu besuchen. Studienverlaufsplan Der Studienverlaufsplan bietet einen Vorschlag für die Gestaltung der Fachsemester vom Beginn bis zum Abschluss des Studiums. Er deckt alle Pflichtveranstaltungen in einer sinnvollen Reihenfolge ab und entspricht auch in etwa dem Lehrangebot des Romanischen Seminars in den ungeraden (d.h. Winter-) und geraden (d.h. Sommer-)Semestern. Es ist allerdings problemlos möglich, von diesem Plan abzuweichen etwa wenn aufgrund von Überschneidungen mit dem zweiten Fach oder nicht erfolgreicher Belegung ein Kurs nicht im vorgesehenen Semester besucht werden kann und auf das Folgesemester verschoben werden muss. Auch das Vorziehen von Kursen aus persönlichem Interesse an bestimmten Themen oder aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist möglich. Beachten Sie aber immer die Orientierungs- und Zwischenprüfungsfristen. Fachsem. Veranstaltung ECTS SL/PL 1 Überblicksveranstaltung zur Literatur 3 SL Überblicksveranstaltung zur Sprachwissenschaft 3 SL (mindestens Niveau B 2.1) 4 SL/PL Gesamtvolumen 10 Vorgeschlagener Studienverlauf 2 Einführung in die frz./span./ital. Literaturwissenschaft 4 PL Einführung in die frz./span./ital. Sprachwissenschaft 4 PL (mindestens Niveau B 2.1) 4 SL/PL Gesamtvolumen 12 Proseminar aus dem Bereich der Literaturwissenschaft 6 PL 3 Textsorten und Textanalyse 4 SL Fachdidaktische Lehrveranstaltung I 5 SL/PL Gesamtvolumen 15 Proseminar aus dem Bereich der Sprachwissenschaft 6 PL 4 Landeskundliche Lehrveranstaltung zu einem frz.-/span.-/ital.-sprachigen Gebiet 3 PL (mindestens Niveau B 2.2) 4 SL/PL Gesamtvolumen 13
5 5 Schulpraxissemester Wahlpflichtveranstaltung aus dem Modul Landes- und Kulturwissenschaft 3 PL Gesamtvolumen 3 6 der Literaturwissenschaft 8 PL (Niveau C 1) 4 SL/PL Fachdidaktische Lehrveranstaltung II 5 SL/PL Gesamtvolumen 17 Vorgeschlagener Studienverlauf 7 Lehrveranstaltungen aus dem Wahlmodul I oder Fachspezifisches Studium an einer ausländischen Universität oder Studienprojekt im französisch-/spanisch-/italienischsprachigen Ausland 14 SL/PL Gesamtvolumen 14 der Sprachwissenschaft 8 PL 8 Verfahren der Textinterpretation 4 SL (Niveau C 1) 4 SL/PL Gesamtvolumen 16 9 (Niveau C 2.1) 4 SL/PL Wissenschaftliche Arbeit in einem der beiden Hauptfächer PL Gesamtvolumen 4 10 Abschließende mündliche Prüfungen in den beiden Hauptfächern PL Gesamtvolumen Zu Inhalten und organisatorischen Abläufen des abschließenden mündlichen Staatsexamens beachten Sie bitte die entsprechende Infoseite des Romanischen Seminars unter > Studium > Staatsexamen.
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