LandesSportBund Niedersachsen e.v. Vereinsvertreterversammlung des KSB Stade am
|
|
- Helene Sommer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LandesSportBund Niedersachsen e.v. Vereinsvertreterversammlung des KSB Stade am
2 Leitbild und Auftrag Als LandesSportBund Niedersachsen sehen wir unsere wichtigste Aufgabe darin, durch Sport einen wesentlichen Beitrag zum Wohlergehen der Menschen in unserem Lande zu leisten. Deshalb schaffen wir mit unseren Gliederungen, den Landesfachverbänden und Vereinen Rahmenbedingungen für hilfreiche und förderliche Angebote, damit Menschen jeder sozialen Herkunft und mit unterschiedlichen Voraussetzungen Sport treiben können.
3 Sportentwicklung im LSB Niedersachsen heißt. Wir machen uns stark für eine sport- und bewegungsorientierte Gesellschaft, in der eine lebendige und aktive Sportvereinslandschaft einen wesentlichen Beitrag leistet.
4 Grundlagen der Sportförderung in Niedersachsen Das Niedersächsische Sportfördergesetz (NsportFG) vom Die Niedersächsische Sportförderverordnung (NSportFVO) vom Die jeweiligen Sportförderrichtlinien des LSB Niedersachsen
5 Auszug aus dem NSportFG 1 Ziele der Sportförderung, Zusammenarbeit (1) Die Förderung nach diesem Gesetz soll den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes Niedersachsen die Möglichkeit verschaffen, sich unabhängig von Herkunft, Alter und Geschlecht nach ihren Neigungen und Fähigkeiten sportlich zu bestätigen. (2) Das Land wirkt auf eine nachhaltige Förderung des Breiten- und Leistungssportes hin und arbeitet mit dem Landessportbund Niedersachsen e.v. (Landessportbund) und den in ihm zusammengeschlossenen Sportorganisationen (Sportverbände, Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen) zusammen.
6 Mittelverteilung der Finanzhilfe Aus dem NSportFG 4, Abs. 4 Der Landessportbund hat bei der Vergabe der Mittel an anerkannte Sportorganisationen nach Absatz 1, Satz 1 insbesondere die Mitgliedszahlen, die Vielfalt und die soziale Bedeutung des sportlichen Angebots sowie den Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
7 Konsequenzen aus dem NSportFG und der NSportFVO Handlungspflicht für den LSB Eigenverantwortung für Mittelverwendung Gesamtverantwortung des LSB Zitat NSportFVO ( 5, Abs.2) : Der Landessportbund hat sicherzustellen, dass die zweckentsprechende Verwendung der vom ihm an die Sportverbände und die anerkannten Sportorganisationen vergebenen Mittel aus der Finanzhilfe nachgewiesen wird.
8 Förderprogramme für Sportvereine Zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderung Aktionsprogramm Ausbreitung des Behindertensports
9 Sportraumentwicklung Fördermöglichkeiten Bis 80 % der ff. Ausgaben, max Wofür gibt es eine Förderung? Erstellung eines Raum- und Nutzflächenprogramms Vorentwurfskonzepte für Neu- bzw. Umbauten Maßnahmenbezogener Vereinsentwicklungsprozess Wirtschaftlichkeitsberechnung Gutachten, die die Realisierbarkeit der Baumaßnahme prüfen Kampagne VEREINt Energie sparen (Energieberatung)
10 Richtlinie zur Stärkung des Ehrenamts und des Bürgerschaftlichen Engagements im Sport Entwicklung und Erprobung von Modellen für passgenaue Formen des freiwilligen Engagements sowie der Ausbau der Freiwilligendienste im Sport Beratungsleistungen in Entwicklungsprozessen mit der gezielten Einbindung des Themenfeldes Mitarbeit im Sport Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Maßnahmen zur Qualifizierung im Bereich Freiwilligenkoordination und Freiwilligenmanagement nach einem mit dem LSB abgestimmten Konzept
11 Förderprogramme für Sportvereine Förderung der Integration im und durch Sport Förderung der Inklusion im und durch Sport Förderung der Integration, Sport und Soziale Arbeit, Soziales (incl. Sport für Asylsuchende) Förderung von Beratung in Entwicklungsprozessen
12 Förderprogramme für Sportvereine (Sportjugend) Zuschüsse Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen Förderung von Projekten in der Jugendarbeit Zusammenarbeit von Sportvereinen und Ganztagsschulen Zuschüsse für Leiterinnen und Leiter von Kooperationsgruppen Kita / Verein Aktionsprogramm Schule und Sportverein
13 Förderprogramme für Sportvereine Zuschüsse für lizenzierte nebenberufliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter (5,5 Mio. p.a. + kommunale Zuschüsse) Förderung des Sportstättenbaus (mind. 5,1 Mio. p.a.) Förderung von Sportentwicklungsplanungen und Sport(raum)entwicklungsprozessen
14 Richtlinie für die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte nebenberufliche ÜL bzw. Trainer/Trainerinnen Nach dieser RiLi werden pro Jahr 5,5 Mio den Sportbünden als Kontingente bereitgestellt (KSB Stade = 155 TEUR in 2015) Es gibt nur 4 Fördervoraussetzungen: ÜL bzw. Trainer muss im Besitz einer gültigen ÜL-Lizenz sein (und muss die ÜE selbst durchführen) Die ÜE beträgt mindestens 45 Minuten (oder eben 2 ÜE bei 90 Dauer) Die Vergütung des Vereins an die einzelnen ÜL darf 20,00 pro ÜE nicht überschreiten. Neu: Die Zahlung der Vergütung hat unbar zu erfolgen (ab ) Verein muss die Gemeinnützigkeit für den Zeitraum der Bezuschussung haben.
15 Durchführungsbestimmungen I Beachtung der Einreichungsfristen für die Anträge Gültige Lizenz mind. für den gesamten geförderten Zeitraum; der Verein muss dies gegenüber dem Sportbund nachweisen Nur sportliche Übungstätigkeit ist abrechenbar (keine Wettkampfbetreuung, Verwaltungsarbeit, Vor- und Nachbereitung o. ä.) Anzugeben sind die tatsächlich geleisteten Übungseinheiten (ÜE); ausgefallene ÜE dürfen nicht angegeben werden, Kürzungen durch den Verein wegen Erreichen der Kappungsgrenze sind ebenfalls unzulässig ÜE von weniger als 45 Minuten sind nicht abrechenbar
16 Durchführungsbestimmungen II Bei ÜL mit Pauschalzahlungen ist der Betrag auf die jeweils tatsächlich geleisteten ÜE und die Vergütung/ÜE umzurechnen ÜL mit einer Vergütung von mehr als 20,00 /ÜE dürfen nicht abgerechnet werden, diese sind von einer Förderung ausgeschlossen Unbare Auszahlung der Vergütung muss vom Verein durch Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszug) belegt werden können Ausschließlich die tatsächlich an den ÜL ausgezahlte Vergütung im Antrag angeben
17 Durchführungsbestimmungen III Vergütung muss in voller Höhe zum Zeitpunkt der Abgabe des Verwendungsnachweises ausgezahlt worden sein Nebenkosten (z. B. für Fahrt oder Verpflegung) dürfen nicht in der Abrechnung enthalten sein ÜL, die keine Vergütung erhalten, dürfen nicht abgerechnet werden Hauptberuflich Beschäftigte sind nicht über die Richtlinie abrechenbar (Abgrenzung 14 oder mehr Stunden pro Woche werden für diese Tätigkeit aufgewendet; gleichartige Tätigkeiten, auch bei unterschiedlichen Vereinen sind dabei zusammenzurechnen); Bezuschussung von FSJ, BFD o. ä. ist deswegen nicht möglich
18 Durchführungsbestimmungen IV Mini-Job-Beschäftigungen sind abrechenbar, wenn sie nebenberuflich (siehe oben) ausgeübt werden Zur Vergütung des Vereins an den ÜL zählen keine Steuer- und Sozialversicherungsabgaben (bei abhängig Beschäftigten) Aufbewahrungsfrist für alle Unterlagen (Verwendungsnachweise, Zahlungsnachweise, Übungsleiterverträge, ) beträgt 10 Jahre ab Auszahlung der Zuschüsse
19 Mögliche Folgen falscher oder nicht korrekter Anträge Rückforderung der gewährten Zuschüsse Ausweitung der Prüfung bis zu 10 Jahre zurück Bei Täuschungen zur Erlangung der Fördermittel kann u. U. die Einleitung eines Ordnungsverfahrens und die Verhängung von Verbandsstrafen drohen
20 Neuerungen ab Förderungen von Übungsleitern, die bis zu 30,00 /ÜE erhalten Einreichungsfrist vom 15. des Folgemonats der Abrechnungsperiode auf 30. des Folgemonats verlängert
21 Bezuschussung und Prüfung im Sportbund Heidekreis Vereine erhalten Übungsleiterzuschüsse des LSB in Höhe von rund 140 T Quartalsweise Abrechnung (wie im KSB Stade), Frist für die Einreichung ist der 15. des auf das Quartal folgenden Monats Eingereichte Verwendungsnachweise werden zeitnah von der Geschäftsstelle gesichtet 6-7 Vereine werden für eine Prüfung ausgesucht
22 Bezuschussung und Prüfung im Sportbund Heidekreis Ausgesucht werden 6-7 Vereine, die in der Vergangenheit falsch abgerechnet haben Vereine mit sehr ungewöhnlichen Angaben zur Vergütung Vereine mit Übungsleitern, welche alle gleiche Stundenzahlen leisten Vereine, die schon länger nicht mehr geprüft wurden Anschreiben durch die Geschäftsstelle des Sportbundes mit der Aufforderung innerhalb von acht Tagen Zahlungsnachweise einzureichen
23 Bezuschussung und Prüfung im Sportbund Heidekreis Werden keine oder unvollständige Unterlagen eingereicht -> keine Förderung Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Geschäftsstelle; bei Beanstandungen Ausschluss oder Kürzung der Förderung Bei Prüfung ohne Beanstandungen -> Auszahlung des Zuschusses Eine Prüfung dient einerseits dem Schutz der öffentlichen Mittel, anderseits aber auch dem Schutz der Vereine, die korrekte Angaben im Verwendungsnachweis tätigen
24 Abschluss Fragen? Ansonsten Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herzlich willkommen zur SBN-Arbeitstagung LSB-Mitgliedschaft
Herzlich willkommen zur SBN-Arbeitstagung LSB-Mitgliedschaft Begrüßung Axel Rott Vorstandssprecher SBN Sitzungsleitung Wilfried Ritzke 1. Vizepräsident NSSV Bedeutung des Schießsports in der Sportorganisation
MehrKreisSportBund Emsland e.v. Info Austausch Fachverband Schießsport am
KreisSportBund Emsland e.v. Michael Koop Präsident Günter Klene Geschäftsführer Info Austausch Fachverband Schießsport am 16.06.2016 Ergebnisse der Bestandserhebung 01.01.2016 Am 1.1.2016 sind im Kreissportbund
MehrLandesSportBund Niedersachsen e. V. Lobbyist und Dienstleister. Reinhard Rawe Direktor LandesSportBund Niedersachsen e. V.
LandesSportBund Niedersachsen e. V. Lobbyist und Dienstleister Reinhard Rawe Direktor LandesSportBund Niedersachsen e. V. Gliederung 1. DLRG ein Teil der niedersächsischen Sportfamilie 2. Was ist der LSB?
MehrLANDESSPORTBUND NIEDERSACHSEN E.V. MITGLIEDSCHAFT & FÖRDERMÖGLICHKEITEN
LANDESSPORTBUND NIEDERSACHSEN E.V. MITGLIEDSCHAFT & FÖRDERMÖGLICHKEITEN ÜBERSICHT Der LSB Niedersachsen Rechte und Pflichten Sportentwicklung Sportstättenbau, Leistungssport, Veranstaltungen, Sportangebote
MehrSportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen
Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen 1 Inhaltsverzeichnis Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für
MehrSportentwicklungsplanung im kommunalen Raum - Erarbeitung. Sportentwicklungsplanung im kommunalen Raum - Umsetzung
Richtlinie zur Förderung von Sportentwicklungsplanungen und Sport(raum)entwicklungsprozessen Antragsformular LandesSportBund Niedersachsen e.v. Abteilung Sportentwicklung Team Sporträume und Umwelt Postfach
MehrSportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen
Inhaltsverzeichnis Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für die
MehrLandesSportBund Niedersachsen e.v. FÖRDERMÖGLICHKEITEN UND ANTRAGSTELLUNG
LandesSportBund Niedersachsen e.v. FÖRDERMÖGLICHKEITEN UND ANTRAGSTELLUNG NIEDERSÄCHSISCHES SPORTFÖRDERGESETZ 07. DEZEMBER 2012 31,5 Mio. Euro LANDESSPORTBUND NIEDERSACHSEN E.V. Sportpolitischer Interessenvertreter
MehrNiedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5468. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Inneres und Sport. Hannover, den
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5468 Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport Hannover, den 28.11.2012 Entwurf eines Gesetzes zum Niedersächsischen Sportfördergesetz
MehrRichtlinie. 1. Allgemeine Grundlagen und Zielsetzung. 2. Antragsberechtigte. 3. Gegenstand der Förderung
Richtlinie zur Förderung der Integration im und durch Sport 1. Allgemeine Grundlagen und Zielsetzung Mit dieser Richtlinie verfolgt der LandesSportBund Niedersachsen e.v. (LSB) die Zielsetzung, mehr Menschen
MehrErstattungs- und abrechnungsfähig sind folgende Einzelmaßnahmen (siehe 3.1 bis 3.5) und Projekte (3.6):
Richtlinie zur Förderung der Integration im und durch Sport 1. Allgemeine Grundlagen und Zielsetzung Mit dieser Richtlinie verfolgt der LandesSportBund Niedersachsen e.v. (LSB) die Zielsetzung, mehr Menschen
Mehr2. Förderbereiche. - Die Beschäftigung erfolgt in einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen
Richtlinie zur Förderung der Beschäftigung von sportfachlichem Personal in Servicestellen für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen (BeSS-Servicestellen)
MehrDezember-Rundschreiben 2016
«VereinNr» «Vereinsnamekurz» «Ansprechpartner» «Adresse» «Plz» «Ort» tel: (0511) 800 79 78-0 fax: (0511) 800 79 78-81 e-mail: info@rsbhannover.de web: www.rsbhannover.de 8. Dezember 2016 Dezember-Rundschreiben
MehrKreisSportBund Hildesheim e. V.
KreisSportBund Hildesheim e. V. KSB Hildesheim e. V. Jahnstraße 52 31137 Hildesheim An alle interessierten Kindertagesstätten, Schulen, Sportvereine und Übungsleiter im Landkreis Hildesheim KreisSportBund
MehrFreiwilligendienste im Sport
Freiwilligendienste im Sport Freiwilliges Soziales Jahr im Sport Bundesfreiwilligendienst im Sport 06. Mai 2011 Frank Meinertshagen 2 Struktur der Freiwilligendienste im Sport Trägerstruktur in Niedersachsen
MehrSportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013
Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des
MehrMitgliedschaft im LandesSportBund Niedersachsen e.v. Vorteil für jeden Sportverein
Mitgliedschaft im LandesSportBund Niedersachsen e.v. Vorteil für jeden Sportverein Übersicht Niedersächsisches Sportfördergesetz (NSportFG) Der LandesSportBund Niedersachsen e.v. Sportentwicklung Leistungssport
MehrLändlicher Raum im Aufbruch?!
Ländlicher Raum im Aufbruch?! Aktivitäten des LandesSportBundes Niedersachsen Norbert Engelhardt, Stv. Vorstandsvorsitzender LSB Niedersachsen 02.09.2015 Bedeutung der Sportvereine Der LSB Niedersachsen
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v. 1 Erl. des MS vom 08.01.2009 32-52200 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
MehrÜbersicht. I. Rückblick. Was verbirgt sich hinter KIDS. III. Fördermöglichkeiten durch den LSB. IV. Gute Beispiele aus der Praxis
Übersicht I. Rückblick II. Was verbirgt sich hinter KIDS III. Fördermöglichkeiten durch den LSB IV. Gute Beispiele aus der Praxis Rückblick EVP Ziele 3. Trendsportangebote bedarfsorientierte Angebote auf
MehrRichtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek
Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek 417 Präambel Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich die vielfältigen
MehrEin Landessportbund im Wandel Auswirkungen auf Strukturen und die (Vereins-)basis
Ein Landessportbund im Wandel Auswirkungen auf Strukturen und die (Vereins-)basis 47. Studienkurs des AK Kirche und Sport der EKD Norbert Engelhardt, Stv. Vorstandsvorsitzender des LandesSportBundes Niedersachsen
MehrAktionsplan Inklusion im niedersächsischen Sport
Aktionsplan Inklusion im niedersächsischen Sport Präambel In die Satzungen und Leitbilder von LandesSportBund Niedersachsen e. V.(LSB) und Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V. (BSN) ist Inklusion
Mehr- der Ankauf von bisher nicht für sportliche Zwecke genutzten baulichen Anlagen (kein Grundstückskauf).
Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus 1. Allgemeine Grundlagen und Zielsetzungen Der LSB macht sich stark für eine sport- und bewegungsorientierte Gesellschaft, in der eine lebendige und aktive
MehrKreissportbund Landkreis Oldenburg (KSB) Dieter Holsten, Stellvertretender Vorsitzender für Ausbildung
Kreissportbund Landkreis Oldenburg (KSB) Dieter Holsten, Stellvertretender Vorsitzender für Ausbildung Übungsleiterabrechnung 2015 Der Landessportbund hat für das Jahr 2015 dem Kreissportbund aufgrund
MehrKreissportbund Landkreis Oldenburg (KSB) Dieter Holsten, Stellvertretender Vorsitzender für Ausbildung
Kreissportbund Landkreis Oldenburg (KSB) Dieter Holsten, Stellvertretender Vorsitzender für Ausbildung Übungsleiterabrechnung 2016 Der Landessportbund hat für das Jahr 2016 dem Kreissportbund aufgrund
Mehr2.2 Allgemeine Abrechnungsbestimmungen für den LSB, die SB und LFV
2.2 Allgemeine Abrechnungsbestimmungen für den LSB, die Sportbünde und die Landesfachverbände Grundsätze Die allgemeinen Abrechnungsbestimmungen sind verbindlicher Bestandteil der folgenden Richtlinien
MehrVERBAND HANNOVERSCHER SCHÜTZENVEREINE E.V.
VERBAND HANNOVERSCHER SCHÜTZENVEREINE E.V. Ansprechpartner An alle Schützengesellschaften und Schützenvereine innerhalb des VHS Burgwedeler Straße 41 30657 Hannover Tel.: 0172 / 54 22 734 E-Mail: jugend@vhs-hannover.info
MehrAntragsformular. Projekte und Prozesse
Förderprogramm zur zielgruppenspezifischen Bewegungs- und Gesundheitsförderung Antragsformular LandesSportBund Niedersachsen e.v. Abteilung Sportentwicklung Inhaltliche und zielgruppenspezifische Angebote
MehrLandessportbund Brandenburg e.v. FÖRDERPROGRAMM INITIIERUNG VON BEWEGUNGSANGEBOTEN DES ORGANISIERTEN SPORTS FÜR KINDER MIT MOTORISCHEN DEFIZITEN
Landessportbund Brandenburg e.v. FÖRDERPROGRAMM INITIIERUNG VON BEWEGUNGSANGEBOTEN DES ORGANISIERTEN SPORTS FÜR KINDER MIT MOTORISCHEN DEFIZITEN Förderprogramm zur Initiierung von Bewegungsangeboten des
MehrRichtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap
Richtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
MehrHandlungsprogramm Ehrenamt. Landessportbund NRW und Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW
Handlungsprogramm Ehrenamt Landessportbund NRW und Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW Dagmar Osterburg, Köln 09.04.2013 Landessportbund NRW Wer oder was ist der Landessportbund
MehrAusgewählte Förderprogramme / Projekte der Sportentwicklung
Ausgewählte Förderprogramme / Projekte der Sportentwicklung Für alle übergreifenden Fragen zum Handlungsfeld Sportentwicklung nehmen Sie bitte Kontakt auf zu: Christa Lange Abteilungsleitung Sportentwicklung
MehrRichtlinie Vereinspauschale
e zu Anträgen/Zuarbeiten im für 2012/2013 Richtlinie Vereinspauschale Termin / 01.10.2012 Verbände teilen die Delegierungen an die Sportspezialschulen des Landes an den Bereich Sport des mit (auch Delegierungen
MehrKongress-Dokumentation
Kongress-Dokumentation Referent/-in: Organisation: Jutta Schlochtermeyer Behindertensportverband Niedersachsen e.v. Titel: Netzwerke in Niedersachsen Workshop-Nummer: WS-GP4-05 Inklusion im niedersächsischen
MehrFreiwilligendienste im Sport Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Sport 02. Juni 2007, Hannover. Frank Meinertshagen ASC Göttingen von 1846 e. V.
Freiwilligendienste im Sport Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Sport 02. Juni 2007, Hannover Frank Meinertshagen ASC Göttingen von 1846 e. V. Trägerstruktur in Niedersachsen In Niedersachsen gibt es
MehrRichtlinie für die Förderung von gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Amt Wachsenburg
Richtlinie für die Förderung von gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Amt Wachsenburg Präambel Mit der Richtlinie zur Förderung der Vereine will die Gemeinde Amt Wachsenburg die ehrenamtliche Tätigkeit
MehrOffizielles Mitteilungsblatt des KreisSportBund Hildesheim e. V. August 2018
www.ksb-hi.de www.facebook.com/ksbhi Offizielles Mitteilungsblatt des KreisSportBund Hildesheim e. V. August 2018 Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, es gibt wieder Neuigkeiten aus dem Sportpark an
MehrZusammenarbeit mit Schulen Pflicht oder Kür für den erfolgreichen Tischtennisverein von morgen?
Zusammenarbeit mit Schulen Pflicht oder Kür für den erfolgreichen Tischtennisverein von morgen? Referat Vereins- und Trainerkongress 2011 Udo Sialino Wandel der Schullandschaft von der Regelschule zur
MehrRichtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha Präambel Die Stadt Taucha erkennt die gesellschaftliche Bedeutung und die positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen
MehrSportförderrichtlinie des Kreissportbundes Altmark West e.v.
Sportförderrichtlinie des Kreissportbundes Altmark West e.v. Auf der Grundlage des jährlich bestätigten Haushaltes des KSB können Mitgliedsvereine aus den Mitteln des Altmarkkreises aus folgenden Kostenstellen
MehrInformationsveranstaltung Sportförderung Projekte im sportlichen Bereich am im Raum 167 der AOK Sachsen-Anhalt in Magdeburg
Informationsveranstaltung Sportförderung Projekte im sportlichen Bereich 2019 am 21.08.2018 im Raum 167 der AOK Sachsen-Anhalt in Magdeburg 2 Gliederung 1. Projekte im sportlichen Bereich a) Informationen
MehrAntrag auf Sportförderung (nach Sportförderrichtlinie ab , Kap )
Antrag auf Sportförderung (nach Sportförderrichtlinie ab 01.01.2018, Kap. 4.1 4.4 + 4.7) - Antragsfrist 1. April jeden hres - Antragsjahr: Verein: Name der vertretungsberechtigten Person: Anschrift: Funktion:
MehrRichtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015
Seite 1 Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015 I. Allgemeines Gruppenfreizeiten fördern die Entwicklung
MehrRichtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Sportförderung
Richtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Sportförderung Geschäftsstelle des KSB Potsdam-Mittelmark e.v.,,, Tel.: 0 33 82/70 10 46 1 1. Ziel der Förderung 1.1. Der ist bereit, alle in ihm ansässigen
MehrFörderung der Jugendarbeit 51-08
Vereinbarung zwischen der Region Hannover, vertreten durch den Regionspräsidenten und dem Regionsjugendring Hannover e.v. über die Förderung der Jugendarbeit Seite 1 1. Die Region Hannover fördert den
MehrRICHTLINIEN. des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz. für Sportförderung aus Mitteln. des Bezirks Oberpfalz
RICHTLINIEN des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz für Sportförderung aus Mitteln des Bezirks Oberpfalz Stand: 05.07.2016 1 Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen Seite 3 II. Förderzweck Seite 3 III. Fördervoraussetzungen
MehrVereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried
Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried A Allgemeine Förderungsgrundsätze 1. Zweck der Förderung Durch die Gewährung der Zuwendungen fördert die Gemeinde Ried den Breiten und Leistungssport und unterstützt
MehrSportförderrichtlinie des Landkreises Zwickau
Sportförderrichtlinie des Landkreises Zwickau 1. Zweck der Förderung Die Förderung des Sportes ist ein gesamtgesellschaftliches und damit auch ein Kernanliegen des Landkreises Zwickau. Sie begreift sich
MehrKreissportbund Nachrichten
Nr. 13 September 2016 Kreissportbund Nachrichten 260 Sportvereine Kontaktdaten des KSB LUP Geschäftsstelle Ludwigslust NEU! Grabower Alle 8 19288 Ludwigslust Tel: 03874 / 66 66 47 Fax: 03874 / 66 66 48
MehrTobias Dollase, Vorsitzender der Sportjugend Berlin und Vize-Präsident im LSB-Berlin
Tobias Dollase, Vorsitzender der Sportjugend Berlin und Vize-Präsident im LSB-Berlin Die Sportjugend Berlin... Wer sind wir? ist die Dachorganisation für den Kinder- u. Jugendsport in Berlin vertritt die
MehrKOMM-AN NRW - Kurzinformation -
KOMM-AN NRW - Kurzinformation - Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen Programmteil II Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort Für das Jahr 2019 legt die Landesregierung mit
MehrNichts ist so beständig wie der Wandel? (Heraklit von Ephesus)
Nichts ist so beständig wie der Wandel? (Heraklit von Ephesus) Gliederung 1) Warum Vereinsentwicklung? 2) Das Handlungsfeld 3) Freiwilligendienste im Sport 4) Finanzierungsmöglichkeiten 5) Beratungsangebote
MehrSportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder
Sportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder Der Sport ist ein fester, nicht mehr weg zu denkender Bestandteil des Lebens. Seine sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung ist unbestritten. Das will
MehrFörderrichtlinie»Wir für Sachsen«
Förderrichtlinie»Wir für Sachsen«Wir für Sachsen ( Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz) Der Freistaat fördert das bürgerschaftliches Engagement insbesondere in den Bereichen
Mehr13 Stadt- und Gemeindesportverbände (bei 19 Kommunen) 568 Vereine im Rhein-Sieg-Kreis mit Mitgliedern im KSB
LandesSportBund NRW Duisburg KreisSportBund Rhein-Sieg 13 Stadt- und Gemeindesportverbände (bei 19 Kommunen) 568 Vereine im Rhein-Sieg-Kreis mit 149.865 Mitgliedern im KSB Gemeinde Vereine Mitglieder Alfter
Mehr2. Richtlinien Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus. 2.3 Richtlinien für Vereine
2.3.4 Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus 1. Allgemeine Grundlagen und Zielsetzungen Der LSB macht sich stark für eine sport- und bewegungsorientierte Gesellschaft, in der eine lebendige und
MehrSportförderungsrichtlinien der Stadt Königsbrunn
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Königsbrunn 1. Grundsätze und Ziele der Förderung 1.1. Allgemeines Die Stadt Königsbrunn unterstützt die sporttreibenden Vereine, soweit diese ihren Sitz im Stadtgebiet
MehrVIBSS Netzwerk Vereinsmanagement
Uli Fischer Netzwerk Vereinsmanagement a.o. Jugendvollversammlung Mülheim, 04.12.2010 Vorstellung: Konzepte zur Jugendarbeit 1 Vereins-Informations- Beratungs- und Schulungssystem, Duisburg 22.09.2010
Mehrzwischen dem LandesSportBund Niedersachsen e. V. und dem Niedersächsischen Kultusministerium zur Zusammenarbeit an öffentlichen Ganztagsschulen
R a h m e n v e r e i n b a r u n g zwischen dem LandesSportBund Niedersachsen e. V. und dem Niedersächsischen Kultusministerium zur Zusammenarbeit an öffentlichen Ganztagsschulen Vorbemerkung Der Bildungsauftrag
MehrTOP 6 Beschlussfassung über die Verabschiedung der LSB-Jahresrechnung 2015
41. Landessporttag am 19. November 2016 21 22 41. Landessporttag am 19. November 2016 41. Landessporttag am 19. November 2016 23 24 41. Landessporttag am 19. November 2016 TOP 6: Beschlussfassung über
Mehr38 Satzung zur Förderung des Vereinslebens
der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis i. d. F. vom 01.07.2013 Präambel Die Förderung von Spiel, Sport und Kultur zum Wohle der Bürger ist ein Hauptanliegen der Stadt Herborn. Durch eine freiwillige Förderung
MehrSportförderrichtlinie der Stadt Saalfeld/Saale
Sportförderrichtlinie der Stadt Saalfeld/Saale 1. Allgemeine Grundsätze 2. Förderungsvoraussetzungen 2.1. Bereitstellung von Fördermitteln 2.2. Förderungsberechtigung 2.3. Antragstellung 2.4. Voraussetzung
MehrSatzung über die Förderung des Sports in der Hansestadt Greifswald
Satzung über die Förderung des Sports in der Hansestadt Greifswald Auf der Grundlage des 5 Abs. 1 und 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V
MehrBernd Grimm Teamleiter Inhaltliche und zielgruppenspezifische Angebote Abteilung Sportentwicklung
Bernd Grimm Teamleiter Inhaltliche und zielgruppenspezifische Angebote Abteilung Sportentwicklung Dachverband von 9545 Sportvereinen mit rund 2,8 Mio. Mitgliedern 48 Sportbünden 57 Landesfachverbänden
MehrAkademie- Forum Inklusion Barrierefreiheit- Überall dabei! An alle(s) gedacht?
Akademie- Forum Inklusion Barrierefreiheit- Überall dabei! An alle(s) gedacht? Finanzierungsmöglichkeiten von Barrierefreiheit Anke Günster LSB und Jaak Beil BSN Hannover, 13.04.2018 Barrierefreiheit eine
MehrSportinfra 7. und 8. November 2018 in Frankfurt am Main. Förderrichtlinien der Stadt Kassel
Sportinfra 7. und 8. November 2018 in Frankfurt am Main Förderrichtlinien der Stadt Kassel 1 Vortrag von Karsten Schwartz, Abteilungsleiter des Sportamtes Kassel Zuständig für Verwaltungs-, Sportförderungsund
MehrRichtlinien zur Sportförderung durch die Stadt Böblingen
Neufassung vom 13.Dezember 1996 Zuletzt geändert am 13.Dezember 2006 I n h a l t s v e r z e i c h n i s A. Allgemeines Seite 1. Voraussetzungen, die der antragstellende Verein bzw. dessen Abteilungen
MehrInformationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Sport in Baden-Württemberg. Stand
Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Sport in Baden-Württemberg Stand 24.11.2008 Die Entstehung des Freiwilligen Sozialen Jahres - das allgemeine Freiwillige Soziale Jahr gibt es seit
MehrRichtlinie zur Förderung des Vereinssports im m Burgenlandkreis
Richtlinie zur Förderung des Vereinssports im Burgenlandkreis (SportFRL) gemäß Beschluss des Kreistages des Burgenlandkreises Nr. 166-21/207 KT vom 11.05.2017 1 Zuwendungszweck und -ziel 1. Der Burgenlandkreis
MehrSenioren im Sportverein Engagiert fit bleiben. Nina Panitz LandesSportBund Niedersachsen e.v. Team Inhaltliche und zielgruppenspezifische Angebote
Senioren im Sportverein Engagiert fit bleiben Nina Panitz LandesSportBund Niedersachsen e.v. Team Inhaltliche und zielgruppenspezifische Angebote Aufgaben des LandesSportBundes Niedersachsen Unsere wichtigste
MehrRichtlinie zur Förderung des Vereinssports im Burgenlandkreis
Richtlinie zur Förderung des Vereinssports im Burgenlandkreis gemäß Beschluss des Kreistages des Burgenlandkreises Nr. 105-07/2008 KT vom 07.07.2008 1 Zuwendungszweck 1. Der Burgenlandkreis stellt im Rahmen
MehrFörderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1.
Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Mai 2009, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Mehr2. Richtlinien Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus. 2.3 Richtlinien für Vereine
2.3.4. Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus 1. Allgemeine Grundlagen und Zielsetzungen Der LSB macht sich stark für eine sport- und bewegungsorientierte Gesellschaft, in der eine lebendige und
MehrRichtlinien für die Förderung des Sports in der Stadt Dülmen (Sportförderungs-Richtlinien) vom
Richtlinien für die Förderung des Sports in der Stadt Dülmen (Sportförderungs-Richtlinien) vom 14.12.2006 Gliederung 1. Zielsetzung städtischer Sportförderung 2. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen 3.
MehrZuschussmöglichkeiten durch den LSB/KSB
Zuschussmöglichkeiten durch den LSB/KSB Themenübersicht Direkte Finanzielle Förderung Entlastung bestehender Aufwendungen Sonstige Vorteile (zu günstigen Konditionen) Ideelle Förderung (zu günstigen Konditionen)
MehrSportförderung. des Kreises Steinfurt. Projektförderung
Sportförderung des Kreises Steinfurt 2016 Projektförderung Impressum: Kreis Steinfurt Schul-, Kultur- und Sportamt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Redaktion: Silke Stockmeier Layout Satz Deckblatt:
MehrHinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis. Stand Dezember 2014
Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis Stand Dezember 2014 Verwendungsnachweis (VN) und Zwischennachweis (ZN) werden in der KUMASTA-Förderdatenbank erstellt und postalisch mit gültiger Unterschrift
MehrLSB-Haushaltsplan 2019
LSB-Haushaltsplan 2019 Der Haushaltsplan 2019 des LandesSportBundes e.v. wurde auf der 43. Sitzung des Landessporttages am 17.11.2018 in der vorliegenden Fassung einstimmig verabschiedet. 1/6 LandesSportBund
MehrVereine sind eigenständige Institutionen und finanzieren sich in der Regel selber.
Vereine sind eigenständige Institutionen und finanzieren sich in der Regel selber. Wegen ihrer Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben unterstützt der Staat die Vereine. Zusätzliche Einnahmen
MehrRichtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Ludwigslust-Parchim Grundsätze für die Sportförderung Zuwendungsempfänger Der Landkreis Ludwigslust-Parchim bezuschusst die Sportvereine, Fachverbände,
MehrEmpfehlungen aus den Workshops
I 5. DOSB Frauen-Vollversammlung 2010 I Frauen im Sport - Managerinnen von Familie, Beruf und Ehrenamt Empfehlungen aus den Workshops 1 I Workshop 1: Trotz Familie ehrenamtlich aktiv? 1. gesellschaftspolitische
MehrJugendförderung des StadtSportVerbandes Witten e.v.
Jugendförderung des StadtSportVerbandes Witten e.v. Die Mitgliederversammlung des StadtSportVerbandes hat am 19.11.2001 beschlossen, die Mitgliedsbeiträge zu erhöhen. Diese Mehreinnahmen sind zweckgebunden
MehrLSB-Haushaltsplan 2018
LSB-Haushaltsplan 2018 Der Haushaltsplan 2018 des LandesSportBundes e.v. wurde auf der 42. Sitzung des Landessporttages am 18.11.2017 in der vorliegenden Fassung einstimmig verabschiedet. 1/6 LandesSportBund
Mehr23. Juli 2016: Der LSB wird 70 Jahre alt
23. Juli 2016: Der LSB wird 70 Jahre alt Am 23. Juli 2016 feiert der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen sein 70jähriges Bestehen. In dieser Ausgabe des LSB-Magazins lesen Sie, wie der LSB in diesem Zeitraum
MehrRichtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL)
Richtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL) Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Torgau hat in seiner Sitzung vom 16.03.2016 die
MehrLEITFADEN FÜR SPORTVEREINE ZUR GESTALTUNG EINER ERFOLGREICHEN INTEGRATION VON MIGRANTEN UND GEFLÜCHTETEN
LEITFADEN FÜR SPORTVEREINE ZUR GESTALTUNG EINER ERFOLGREICHEN INTEGRATION VON MIGRANTEN UND GEFLÜCHTETEN INTENTION DES LEITFADENS Der NBV möchte auf den folgenden Seiten seinen Mitgliedsvereinen als unterstützende
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:
MehrRichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle Aufgrund des 40 Abs. 1 Nr. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 11 bis 14
MehrKreisSportBund Soest. Auswertung Vereinsumfrage SH
KreisSportBund Soest Auswertung Vereinsumfrage 2017 2017-07-12 SH Der Fragebogen wurde am 15.05.2017 an 384 Vereine versendet. Bis m 15.06.2017 gab es 52 Rücksendungen des Fragebogens. Dies entspricht
MehrRichtlinie zur Förderung des Sportes in der Stadt Büren
Richtlinie zur Förderung des Sportes in der Stadt Büren 1. Allgemeine Grundsätze und Bewilligungsbestimmungen 2. Benutzung städtischer Sportstätten 2.1 Sportplätze 2.2 Sport-, Turn- und Gymnastikhallen
MehrUmfrage. Aufgabenwahrnehmung durch und Förderung von örtlichen Dachorganisationen des Sports. Bitte Rückgabe bis spätestens 22.
Umfrage Aufgabenwahrnehmung durch und Förderung von örtlichen Dachorganisationen des Sports. Bitte Rückgabe bis spätestens 22. Mai 2015 - 2 - STRUKTURDATEN 1. Bitte geben Sie an, für welche Stadt und für
MehrDer Geschäftsbereich Sportentwicklung. stellt sich vor
Der Geschäftsbereich Sportentwicklung stellt sich vor Aufgabengebiete: I. Grundsätze der Sportentwicklung II. Sport und Kommune III. Soziale Integration IV. Gesundheitssport V. Sportabzeichen VI. Zielgruppenorientierte
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Ziel der Förderung ist es, die Arbeit all derjenigen in unseren Sportvereinen
Mehr