LandesSportBund Niedersachsen e.v. Vereinsvertreterversammlung des KSB Stade am

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1 LandesSportBund Niedersachsen e.v. Vereinsvertreterversammlung des KSB Stade am

2 Leitbild und Auftrag Als LandesSportBund Niedersachsen sehen wir unsere wichtigste Aufgabe darin, durch Sport einen wesentlichen Beitrag zum Wohlergehen der Menschen in unserem Lande zu leisten. Deshalb schaffen wir mit unseren Gliederungen, den Landesfachverbänden und Vereinen Rahmenbedingungen für hilfreiche und förderliche Angebote, damit Menschen jeder sozialen Herkunft und mit unterschiedlichen Voraussetzungen Sport treiben können.

3 Sportentwicklung im LSB Niedersachsen heißt. Wir machen uns stark für eine sport- und bewegungsorientierte Gesellschaft, in der eine lebendige und aktive Sportvereinslandschaft einen wesentlichen Beitrag leistet.

4 Grundlagen der Sportförderung in Niedersachsen Das Niedersächsische Sportfördergesetz (NsportFG) vom Die Niedersächsische Sportförderverordnung (NSportFVO) vom Die jeweiligen Sportförderrichtlinien des LSB Niedersachsen

5 Auszug aus dem NSportFG 1 Ziele der Sportförderung, Zusammenarbeit (1) Die Förderung nach diesem Gesetz soll den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes Niedersachsen die Möglichkeit verschaffen, sich unabhängig von Herkunft, Alter und Geschlecht nach ihren Neigungen und Fähigkeiten sportlich zu bestätigen. (2) Das Land wirkt auf eine nachhaltige Förderung des Breiten- und Leistungssportes hin und arbeitet mit dem Landessportbund Niedersachsen e.v. (Landessportbund) und den in ihm zusammengeschlossenen Sportorganisationen (Sportverbände, Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen) zusammen.

6 Mittelverteilung der Finanzhilfe Aus dem NSportFG 4, Abs. 4 Der Landessportbund hat bei der Vergabe der Mittel an anerkannte Sportorganisationen nach Absatz 1, Satz 1 insbesondere die Mitgliedszahlen, die Vielfalt und die soziale Bedeutung des sportlichen Angebots sowie den Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

7 Konsequenzen aus dem NSportFG und der NSportFVO Handlungspflicht für den LSB Eigenverantwortung für Mittelverwendung Gesamtverantwortung des LSB Zitat NSportFVO ( 5, Abs.2) : Der Landessportbund hat sicherzustellen, dass die zweckentsprechende Verwendung der vom ihm an die Sportverbände und die anerkannten Sportorganisationen vergebenen Mittel aus der Finanzhilfe nachgewiesen wird.

8 Förderprogramme für Sportvereine Zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderung Aktionsprogramm Ausbreitung des Behindertensports

9 Sportraumentwicklung Fördermöglichkeiten Bis 80 % der ff. Ausgaben, max Wofür gibt es eine Förderung? Erstellung eines Raum- und Nutzflächenprogramms Vorentwurfskonzepte für Neu- bzw. Umbauten Maßnahmenbezogener Vereinsentwicklungsprozess Wirtschaftlichkeitsberechnung Gutachten, die die Realisierbarkeit der Baumaßnahme prüfen Kampagne VEREINt Energie sparen (Energieberatung)

10 Richtlinie zur Stärkung des Ehrenamts und des Bürgerschaftlichen Engagements im Sport Entwicklung und Erprobung von Modellen für passgenaue Formen des freiwilligen Engagements sowie der Ausbau der Freiwilligendienste im Sport Beratungsleistungen in Entwicklungsprozessen mit der gezielten Einbindung des Themenfeldes Mitarbeit im Sport Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Maßnahmen zur Qualifizierung im Bereich Freiwilligenkoordination und Freiwilligenmanagement nach einem mit dem LSB abgestimmten Konzept

11 Förderprogramme für Sportvereine Förderung der Integration im und durch Sport Förderung der Inklusion im und durch Sport Förderung der Integration, Sport und Soziale Arbeit, Soziales (incl. Sport für Asylsuchende) Förderung von Beratung in Entwicklungsprozessen

12 Förderprogramme für Sportvereine (Sportjugend) Zuschüsse Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen Förderung von Projekten in der Jugendarbeit Zusammenarbeit von Sportvereinen und Ganztagsschulen Zuschüsse für Leiterinnen und Leiter von Kooperationsgruppen Kita / Verein Aktionsprogramm Schule und Sportverein

13 Förderprogramme für Sportvereine Zuschüsse für lizenzierte nebenberufliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter (5,5 Mio. p.a. + kommunale Zuschüsse) Förderung des Sportstättenbaus (mind. 5,1 Mio. p.a.) Förderung von Sportentwicklungsplanungen und Sport(raum)entwicklungsprozessen

14 Richtlinie für die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte nebenberufliche ÜL bzw. Trainer/Trainerinnen Nach dieser RiLi werden pro Jahr 5,5 Mio den Sportbünden als Kontingente bereitgestellt (KSB Stade = 155 TEUR in 2015) Es gibt nur 4 Fördervoraussetzungen: ÜL bzw. Trainer muss im Besitz einer gültigen ÜL-Lizenz sein (und muss die ÜE selbst durchführen) Die ÜE beträgt mindestens 45 Minuten (oder eben 2 ÜE bei 90 Dauer) Die Vergütung des Vereins an die einzelnen ÜL darf 20,00 pro ÜE nicht überschreiten. Neu: Die Zahlung der Vergütung hat unbar zu erfolgen (ab ) Verein muss die Gemeinnützigkeit für den Zeitraum der Bezuschussung haben.

15 Durchführungsbestimmungen I Beachtung der Einreichungsfristen für die Anträge Gültige Lizenz mind. für den gesamten geförderten Zeitraum; der Verein muss dies gegenüber dem Sportbund nachweisen Nur sportliche Übungstätigkeit ist abrechenbar (keine Wettkampfbetreuung, Verwaltungsarbeit, Vor- und Nachbereitung o. ä.) Anzugeben sind die tatsächlich geleisteten Übungseinheiten (ÜE); ausgefallene ÜE dürfen nicht angegeben werden, Kürzungen durch den Verein wegen Erreichen der Kappungsgrenze sind ebenfalls unzulässig ÜE von weniger als 45 Minuten sind nicht abrechenbar

16 Durchführungsbestimmungen II Bei ÜL mit Pauschalzahlungen ist der Betrag auf die jeweils tatsächlich geleisteten ÜE und die Vergütung/ÜE umzurechnen ÜL mit einer Vergütung von mehr als 20,00 /ÜE dürfen nicht abgerechnet werden, diese sind von einer Förderung ausgeschlossen Unbare Auszahlung der Vergütung muss vom Verein durch Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszug) belegt werden können Ausschließlich die tatsächlich an den ÜL ausgezahlte Vergütung im Antrag angeben

17 Durchführungsbestimmungen III Vergütung muss in voller Höhe zum Zeitpunkt der Abgabe des Verwendungsnachweises ausgezahlt worden sein Nebenkosten (z. B. für Fahrt oder Verpflegung) dürfen nicht in der Abrechnung enthalten sein ÜL, die keine Vergütung erhalten, dürfen nicht abgerechnet werden Hauptberuflich Beschäftigte sind nicht über die Richtlinie abrechenbar (Abgrenzung 14 oder mehr Stunden pro Woche werden für diese Tätigkeit aufgewendet; gleichartige Tätigkeiten, auch bei unterschiedlichen Vereinen sind dabei zusammenzurechnen); Bezuschussung von FSJ, BFD o. ä. ist deswegen nicht möglich

18 Durchführungsbestimmungen IV Mini-Job-Beschäftigungen sind abrechenbar, wenn sie nebenberuflich (siehe oben) ausgeübt werden Zur Vergütung des Vereins an den ÜL zählen keine Steuer- und Sozialversicherungsabgaben (bei abhängig Beschäftigten) Aufbewahrungsfrist für alle Unterlagen (Verwendungsnachweise, Zahlungsnachweise, Übungsleiterverträge, ) beträgt 10 Jahre ab Auszahlung der Zuschüsse

19 Mögliche Folgen falscher oder nicht korrekter Anträge Rückforderung der gewährten Zuschüsse Ausweitung der Prüfung bis zu 10 Jahre zurück Bei Täuschungen zur Erlangung der Fördermittel kann u. U. die Einleitung eines Ordnungsverfahrens und die Verhängung von Verbandsstrafen drohen

20 Neuerungen ab Förderungen von Übungsleitern, die bis zu 30,00 /ÜE erhalten Einreichungsfrist vom 15. des Folgemonats der Abrechnungsperiode auf 30. des Folgemonats verlängert

21 Bezuschussung und Prüfung im Sportbund Heidekreis Vereine erhalten Übungsleiterzuschüsse des LSB in Höhe von rund 140 T Quartalsweise Abrechnung (wie im KSB Stade), Frist für die Einreichung ist der 15. des auf das Quartal folgenden Monats Eingereichte Verwendungsnachweise werden zeitnah von der Geschäftsstelle gesichtet 6-7 Vereine werden für eine Prüfung ausgesucht

22 Bezuschussung und Prüfung im Sportbund Heidekreis Ausgesucht werden 6-7 Vereine, die in der Vergangenheit falsch abgerechnet haben Vereine mit sehr ungewöhnlichen Angaben zur Vergütung Vereine mit Übungsleitern, welche alle gleiche Stundenzahlen leisten Vereine, die schon länger nicht mehr geprüft wurden Anschreiben durch die Geschäftsstelle des Sportbundes mit der Aufforderung innerhalb von acht Tagen Zahlungsnachweise einzureichen

23 Bezuschussung und Prüfung im Sportbund Heidekreis Werden keine oder unvollständige Unterlagen eingereicht -> keine Förderung Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Geschäftsstelle; bei Beanstandungen Ausschluss oder Kürzung der Förderung Bei Prüfung ohne Beanstandungen -> Auszahlung des Zuschusses Eine Prüfung dient einerseits dem Schutz der öffentlichen Mittel, anderseits aber auch dem Schutz der Vereine, die korrekte Angaben im Verwendungsnachweis tätigen

24 Abschluss Fragen? Ansonsten Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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