Was macht Beratung unabhängig? Vortrag Barbara Vieweg Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen Anspruch und Erwartungen
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- Caroline Lichtenberg
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1 Was macht Beratung unabhängig? Vortrag Barbara Vieweg Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen Anspruch und Erwartungen
2 Wer wir sind Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL e.v. Dachorganisation der Zentren für selbstbestimmtes Leben Selbstvertretungsorganisation
3 Wer ich in Stellvertr. Geschäftsführerin Peer Counselor (ISL) auch tätig für das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter
4 Unabhängig von Kosten- bzw. Rehabilitationsträger Dienstleistungsanbietern (Betreutes Wohnen, WfbM, ambulante Dienste) Keine Bewilligung von Leistungen Keine Bereitstellung von Leistungen Vermeidung von Interessenskollisionen
5 Beratungsauftrag der Rehabilitationsträger Standardentwicklung
6 Unabhängig für Ratsuchende Person steht im Mittelpunkt Angehörige, ggf. Institutionen parteilich im Sinne der ratsuchenden Person
7 Der Auftrag Das JZsL als politische Interessenvertretung fordert die Durchsetzung der vollen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen. Das JZsL setzt sich für die Antidiskriminierung behinderter Menschen auf allen Ebenen und für wirksame Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderung ein. Damit leistet es mit seiner eigenen Beratungsstelle einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jena. Handlungsleitend für das JZsL ist das Vermeiden von institutionellen Sonderwegen bei der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe.
8 Der Beratungsprozess größte Beratungsnachfrage: sozialrechtliche Themen Durchsetzung von Rechtsansprüchen Leben mit Persönlicher Assistenz Bewältigung der Behinderung Beratung von Angehörigen Eltern behinderter Kinder/Jugendlicher Kinder hochbetagter Eltern
9 Grenzen der Beratung Spezielle juristische Fragen, für die ein Rechtsanwalt erforderlich ist Klageverfahren Ansprüche aus Versicherungen Psychotherapeutische Behandlung Bei schweren Krisen Psychischen Erkrankungen Spezielle Beratungsthemen Schuldnerberatung Gewalterfahrungen
10 Selbstbestimmung Selbstbestimmt Leben heißt, Kontrolle über das eigene Leben zu haben, basierend auf der Wahlmöglichkeit zwischen akzeptablen Alternativen, die die Abhängigkeit von den Entscheidungen anderer bei der Bewältigung des Alltags minimieren. Das schließt das Recht ein, seine eigenen Angelegenheiten selbst regeln zu können, an dem öffentlichen Leben in der Gemeinde teilzuhaben, verschiedenste soziale Rollen wahrzunehmen und Entscheidungen selbst fällen zu können, ohne dabei in die psychologische oder körperliche Abhängigkeit anderer zu geraten. Selbstbestimmung ist ein relatives Konzept, das jeder persönlich für sich bestimmen muss.
11 Abhängig von Strukturen Stellung in der Trägerorganisation Klare Aufgabenverteilung Qualitätsmanagement Regelmäßige Fortbildungen Supervision Beschwerdemanagement
12 Abhängig von Ressourcen verlässliche Finanzierung nur im Rahmen freiwilliger Leistungen in der Regel nur für jeweils ein Jahr regelmäßige Kürzungen Auswirkungen auf die Sprechzeiten fehlende Anerkennung
13 Geplante Regelung im BTHG Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (1) Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderungen bedrohten Menschen fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung als niedrigschwelliges neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger bestehendes Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht. (2) Das Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach diesem Buch. Die Rehabilitationsträger informieren im Rahmen der vorhandenen Beratungsstrukturen und ihrer Beratungspflicht über das ergänzende Angebot. (3) Bei der Förderung von Beratungsangeboten ist die Beratung von Betroffenen für Betroffene besonders zu berücksichtigen. (4) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt eine Förderrichtlinie, nach deren Maßgabe die Dienste, welche das unabhängige ergänzende Beratungsangebot anbieten, bei der Einrichtung und dem Betrieb gefördert werden können. Die Förderung der Dienste erfolgt im Benehmen mit dem zuständigen Bundesland.
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Beratungstelefon zum Persönlichen Budget
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