Vorspann: Pkt 45 (S.16) Die Agentur will wissen, wie man sich vorstellt, dass die Alt-Lizenzen in die neuen Regelungen überführt werden.
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- Valentin Krause
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1 Subpart A Allgemeine Anforderungen/Regelungen Subpart B Freizeitlizenz für Flugzeuge/Segelflug/Ballon Subpart C Lizenz für PPL A + SPL (ICAO-konform) Subpart H Klassen- und Typenberechtigungen Subpart I Zusätzliche Ratings (Nachtflug, Kunstflug, Gebirgsflug, etc) Subpart J Fluglehrer Subpart K Prüfer Vorspann: Pkt 45 (S.16) Die Agentur will wissen, wie man sich vorstellt, dass die Alt-Lizenzen in die neuen Regelungen überführt werden. Anhang I Punkt 3 (S.19) Jeder Pilot soll nur eine Lizenz haben, u.a. wegen Abweichungen von Gültigkeiten in den einzelnen Scheinen FCL.005 Allgemeiner Rahmen der Lizenzen Stellungnahme zur Lizenzregelung Sämtliche kostenverursachende Nebenbedingungen sind abzulehnen. Sicherheit entsteht durch praktisches Fliegen. FCL.010 Definitionen zu Begriffen Dokumentierte Flugzeiten auf UL müssen angerechnet werden FCL.020 Erster Alleinflug Für Flugzeuge: 16 Jahre Für Segelflug: 14 Jahre FCL.025 Theorieprüfung Anmeldung nur über Flugschule Bestehen mit 75 % richtige Antworten Abschluss innerhalb 18 Monate nach 1. Prüfungsversuch Komplette Wiederholungsprüfung, wenn 4 Mal ein Fach nicht bestanden bzw nach 6. Versuch insgesamt Gültigkeit der Theorieprüfung für LPL, PPL, SPL beträgt 24 Monate FCL.030 Praktische Prüfung Theorieprüfung muss komplett abgeschlossen sein vor Anmeldung zur praktischen Prüfung FCL.035 Anerkennung Flugzeit + Theorie Volle Flugzeitanerkennung in gleicher Flugzeugklasse Theorieanerkennung jeder höherwertigen Lizenz nach unten FCL.040 Rechteausübung Nur innerhalb Gültigkeit der ratings und Tauglichkeitszeugnis
2 FCL.045 Mitführen Dokumente Gültige Lizenz + Tauglichkeit, Personalausweis, Flugbuch. Flugschüler: Flugauftrag bei Solo-Überland FCL.050 Flugbuch Glaubwürdige, korrekte Aufzeichnung FCL.055 Sprachprüfung Für jeden Kontakt mit Flugkontrolle entweder in Englisch oder Muttersprache FCL.060 In Übung haltend Passagierflug: 90 Tage 3 Starts/Landungen Nachtflug: 90 Tage 1 Nachtflug Subpart B LPL - Freizeit-Pilotenlizenz Hat geringere Medical-Anforderungen (nicht ICAO-konform) und ist damit nur in den EU- Staaten anerkannt. FCL.100 Minimum Alter Scheinerwerb 16 Jahre FCL.105 Rechte + Bedingungen LPL-Inhaber darf keine Bezahlung in nichtgewerblichem Bereich erhalten Die Voraussetzungen der Flugzeugkategorie erfüllen und die Klassen- oder Typenberechtigung mit praktischer Prüfung besitzen FCL.110 Anrechnung gleicher Kategorie Eine Lizenz in der gleichen Flugzeugkategorie wird voll angerechnet auf andere Lizenz Bei Berechtigungsablauf länger ein Jahr ist eine praktische Prüfung notwendig FCL.115 Flugausbildung Nur an zugelassener Flugschule möglich und soll Theorie und Praxis einschließen. FCL.120 Theoretische Prüfung (1) allgemeine Fächer: Luftrecht, menschl. Leistungsvermögen, Meteorologie, Sprechfunk. (2) besondere Fächer mit Schwerpunkt der unterschiedlichen Flugzeugkategorien: Gilt für alle Lizenzen und bezieht sich nicht nur auf Phraseologie, sondern auch gewöhnlichen Sprachgebrauch. Innereuropäischer Flugverkehr im LPL + PPL wird abgewürgt. Sprachkompetenz für LPL,SPL, PPL (alles Luftsport) ist mit BZF I oder AZF ausreichend nachgewiesen. Wiederholungsnachweise sind unnütze Kosten, was an Geld für praktisches Fliegen fehlt. Text muss so gefasst sein, dass ein Pilot für seinen Verein Selbstkostenflüge bis maximal 4 Personen an Bord zur Förderung des Luftsports durchführen kann (Passagierflüge) Mit Anrechnung muss auch die dokumentierte UL-Flugzeit auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichten anerkannt werden. Das Nachholen der geforderten Zeiten im normalen Verlängerungszeitraum mit oder unter Aufsicht eines Fluglehrers muss genügen. Zusammenschluss von örtlichen Ausbildungsbetrieben (Verein) in einer z.b. Landesverbandsorganisation (globale Ausbildung) muss zugelassen sein.
3 Aerodynamik, Technik, Flugleistungen + Planung, Flugzeugkunde, Navigation. FCL.125 Praktische Prüfung Innerhalb 6 Monaten nach Abschluss der praktischen Ausbildung Die Praxisprüfung wird in mehrere Sektionen aufgeteilt; bei Durchfallen in einem Teil, kann dieser wiederholt werden. Bei Durchfallen in mehr als einem Teil, komplette Wiederholung. FCL.105.BA Mini-LPL SEP oder TMG bis 2,0 to; max 1 Passagier an Bord; lokale Flüge bis 50 km ohne Landung auf anderem Platz; Flugbedingungen, dass Pilot immer zum Startflugplatz zurückkehren kann. FCL.110.BA Ausbildungs-Erfordernis Mindestens 20 Std Flugausbildung auf Flugzeugen oder Motorsegler, davon: 10 Std am Doppelsteuer mit Lehrer 4 Std überwachte Alleinflüge 3 Std Navigationstraining FCL.135.BA Erweiterung der Berechtigung Auf andere Klasse Flugzeuge: 3 Std Doppelsteuer mit Lehrer 10 Starts/Landungen mit Lehrer 10 Stars/Landung Alleinflüge Praktische Prüfung und mündliche Prüfung in: Flugzeugbedienung, Flugplanung und Leistung Flugzeugkunde FCL.140.BA Verlängerungsbedingungen Wie normaler LPL (A) FCL.140.A FCL.105.A Normaler LPL(A) Flugzeug SEP oder TMG bis 2,0 to; maximal 3 Passagiere, nur max 4 Personen an Bord FCL.110.A Ausbildung und Vorbildung 30 Std Flugausbildung mit Flugzeug oder TMG, davon: 15 Std Doppelsteuer mit Lehrer 6 Std überwachte Alleinflüge, davon 3 Std Allein-Überlandflug mit einem Überland mit mindestens 150 km mit einer Landung auf fremden Platz Bewerber mit einem BasicLPL Flugzeug benötigen 10 Std Flugausbildung, davon: 6 Std Doppelsteuer mit Lehrer 3 Std überwachte Alleinflüge incl 1 Überlandflug
4 mit mindestens 150 km mit 1 Landung auf fremden Platz Bewerber mit einem LPL(S) mit TMG- Erweiterung: nach 24 Std Flugzeit TMG als PIC nur 3 Std mit Lehrer FCL.140.A Verlängerungsbedingungen Innerhalb der letzten 24 Monaten auf Flugzeug oder TMG: 12 Std PIC incl 12 Starts/Landungen oder 6 Std PIC incl 6 Starts/Landungen und 1 Trainingsflug 1 Std mit Lehrer Nach max 6 Jahren ein Prüfung mit einem Prüfer FCL.105.S Segelflug Segelflugzeuge + motorgetriebene Sfl. Passagierflug mit 10 Std als PIC FCL.110.S Ausbildung und Erleichterungen 10 Std Ausbildung auf Segelflugzeugen, motorgetriebenen Segelflugzeugen und/oder Motorseglern davon mindestens: 8 Std Doppelsteuer mit Fluglehrer 2 Std überwachte Soloflugzeit Mindestens 40 Starts/Landungen Erleichterung für LPL(A): Anrechnung 10 % der Gesamtflugzeit und Starts/Landungen als PIC, jedoch maximal 6 Std und 20 Starts/Landungen FCL.130.S Startarten Windenstart: 10 mit Lehrer; 5 Alleinstarts unter Aufsicht. Flugzeugschlepp: 5 mit Lehrer, 5 Allein unter Aufsicht. Selbststart kann die Doppelsitzer-Einweisung auf Motorsegler erfolgen. Die Vollendung der Ausbildung wird im Flugbuch durch den Lehrer bestätigt. Berechtigungserhalt durch 5 Starts in jeder Startart innerhalb letzten 24 Monaten. Bei Nichterfüllung: nachholen unter Aufsicht. FCL.135.S Erweiterung auf TMG 6 Std Flugausbildung, davon 4 Std Doppelsteuer mit Lehrer, ein Allein-Überlandflug von 150 km mit einer Landung fremden Platz. Eine mündliche Prüfung in den Fächern: Bei Flugstunden muss auch die dokumentierte UL-Flugzeit auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichten anerkannt werden. Unnötige kostenpflichtige Ausweitung eines Checkersystems im Freizeitbereich; es genügt der Flug 1 Std mit Fluglehrer
5 Flugbetrieb, Flugplanung u-leistung, Flugzeugkunde, Navigation sowie praktische Prüfung FCL.140.S Verlängerung Segelflug + Klapptriebwerk: innerhalb 24 Monaten 6 Std PIC, sowie 10 Starts/Landungen; oder 3 Std PIC, 5 Starts und 3 Trainingsflüge mit Lehrer Spätestens nach 6 Jahren ein Prüfercheck Subpart C PPL, SPL TMG: innerhalb 24 Monaten 12 Std PIC und 12 Starts oder 6 Std PIC und 6 Starts sowie 1 Std mit Fluglehrer Nach 6 Jahren Prüfercheck Wenn der Inhaber auch LPL(A) besitzt kann er auch Verlängerungsbedingungen auf Flugzeugen absolvieren. Bei Nicht-Erfüllung der Bedingungen: Prüfercheck FCL.200 Minimumalter Für PPL 17 Jahre; für SPL 16 Jahre FCL.205 Voraussetzungen Der Scheininhaber muss Bedingungen aus Subpart H für Klassen- und Typenrating erfüllen FCL.210 Ausbildung Nur an einer zugelassenen Flugschule, die Theorie und Praxis anbietet. FCL.215 Theoriefächer Luftrecht, Technik, Flugleistung u planung, menschl Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation, Flugbetrieb, Aerodynamik, Flugfunk FCL.235 Praktische Prüfung Innerhalb 6 Monaten nach Abschluss der Ausbildung; Mehrphasenprüfung. Durchfall in einem Abschnitt kann wiederholt werden; bei zwei Abschnitten Wiederholung ganzer Prüfung. FCL.205.A Rechte Ausübung als PIC oder Co-Pilot ohne Bezahlung im nicht gewerblichen Bereich. Fluglehrer für LPL(A) oder PPL(A) können Bezahlung erhalten. FCL.210.A Ausbildungsbedingungen 45 Std in Flugzeugen, davon 25 Std System muss abgelehnt werden; es reicht die Überprüfung mit Fluglehrer Bei Flugstunden für TMG muss auch die dokumentierte UL- Flugzeit auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichten anerkannt werden. Ablehnung Prüfercheck wie bei FCL.140.A Unterliegt Bedingungen der ICAO und wird dadurch weltweit anerkannt. Zusammenschluss von örtlichen Ausbildungsbetrieben (Verein) in einer z.b. Landesverbandsorganisation (globale Ausbildung) muss zugelassen sein. Text muss so gefasst sein, dass ein Pilot für seinen Verein Selbstkostenflüge bis maximal 4 Personen an Bord zur Förderung des Luftsports durchführen kann (Passagierflüge) Keine weitere Prüfung für Passagierflüge
6 Doppelsteuer mit Fluglehrer, 10 Std überwachter Alleinflug, davon 5 Std Überland mit einem Flug über 270 km mit zwei Landungen auf anderen Flugplätzen. Erleichterungen für LPL(A): 15 Std nach Scheinerhalt, davon 10 Std mit Fluglehrer FCL.205.S Rechte u Bedingungen Mindestens 10 Flugstunden als PIC, bevor Passagierflüge. Ohne Bezahlung bis Pilot 18 Jahre und 75 Std als PIC Zur Berufsausübung zuvor einen Prüfercheck. FCL.210.S Ausbildung und Erleichterungen 10 Std auf Segelflugzeugen, Klapptriebwerker oder TMG, sowie Bedingungen FCL.110.S Bewerber mit LPL(S) erhalten Ausbildung voll anerkannt. Bewerber mit Lizenz für andere Flugzeugkategorie Anrechnung: 10 % ihrer Flugzeit jedoch maximal 6 Stunden und 20 Starts/Landungen FCL.220.S Startarten Startart ist begrenzt auf den praktischen Prüfungsflug. Kann erweitert werden, wenn Bedingungen nach FCL.110.S erfüllt werden. FCL.225.S Erweiterung Motorsegler Wenn Bedingungen FCL.135.S erfüllt werden FCL.230.S Verlängerung Bedingungen wie FCL.140.S Siehe Kommentar FCL.140.S Subpart H Klassen und Typen- Berechtigung FCL.700 Bedingungen Außer im Falle LPL, SPL oder Schulung, darf ein Pilot nur Rechte ausüben, wenn gültiges Typen- oder Klassenberechtigung FCL.710 Erweiterungen Zur Ausweitung auf anderes Flugzeug muss Vertraut machen oder Differenzschulung erfolgen, wie in Part-21 definiert. Wurde 2 Jahre nicht auf dem Muster geflogen, dann muss erneutes Vertraut machen/differenzschulung erfolgen und vom Fluglehrer in Flugbuch bescheinigen FCL.725 Durchführung Klassen- u Typenberechtigung Ausbildung nur an anerkannter Flugschule. Kurs basiert auf Syllabus der Klasse bzw Muster. Theoretische mündliche Prüfung bei SEP durch
7 Prüfer. Praktische Prüfung gemäß Anhang 9 und innerhalb 6 Monaten nach Trainingsabschluss FCL.740 Verlängerung Gültigkeit einer Klassen-/Typenberechtigung 12 Monate; für SEP 24 Monate. Zeitrechnung vom Datum der letzten Erneuerung. Erneuerung erfordert Auffrischungstraining und einen Prüfercheck FCL.740.A Erneuerung Flugzeuge Ein Pilot-Einmotorig oder TMG nach Ablauf 3 Monate ein Prüfercheckflug; nach Ablauf 12 Monate: 12 Std Flugzeit, davon 6 Std PIC und 12 Starts/Landungen, 1 Std Flug mit Fluglehrer Jede 3. Verlängerung ein Prüfercheckflug Inhaber von PPL(A) und TMG können wählen, Bedingungen gelten für beide Klassen. Subpart I zusätzliche Berechtigungen FCL.800 Kunstflug 40 Std PIC nach Scheinerwerb; Theoriewissen über Kunstflug; 5 Std Doppelsteuer mit Fluglehrer FCL.805 F-Schlepp 100 Std PIC für Segelflugschlepp; 40 Std auf Schleppmuster; Theoriewissen F-Schlepp; 10 Starts Doppelsteuer mit Fluglehrer; 3 Starts im Segelflugzeug (passiv) FCL.810 FCL.815 Nachtflug Gebirgsflug Subpart J Fluglehrer FCL.900 Fluglehrerberechtigung Muss gültige Pilotenlizenz und Fluglehrerberechtigung haben FCL.915 Allgemeine Erfordernisse Muss 18 Jahre sein. Hat 15 Std auf dem Muster; hat Eingangstest oder Prüfercheckflug FCL.940 Gültigkeit Lehrberechtigung 3 Jahre gültig FCL.905.LAFI Leichtflugzeuglehrer LAFI darf ausbilden, verlängern und erneuern in seiner Flugzeug-Kategorie; muss haben wenn er LAFI ausbilden will: Als Segelfluglehrer 50 Ausbildungsstunden Als Motorfluglehrer 250 Ausbildungsstunden Hat im Einklang mit Anhang 12 einen Prüfercheck absolviert. Erneuerung: Auffrischung mit oder unter Aufsicht eines FI Ablehnung wegen Beschneidung der Altrechte; Eine Flugstunde mit Fluglehrer ist ausreichend. 5 Std Ausbildung, d.h. mit oder unter Aufsicht eines Fluglehrers, um einsitzige Flugzeuge einsetzen zu können. Reduzieren auf 75 Std PIC und mindestens 30 Std auf Schleppmuster Keine Vorgaben; Talent ist entscheidend und wird durch Fluglehrerprüfung festgestellt. Die Besten sind Fluglehrer bei einer Fluglehrerausbildung; viele Ausbildungsstunden sagen nichts über Qualität
8 FCL.910.LAFI Beschränkungen (Assistent) Keine Zustimmung zu erstem Alleinflug oder erstem Alleinüberlandflug bis er absolviert hat: Motorflug 50 Ausbildungstunden und 25 Schüleralleinflug Segelflug 15 Stunden oder 50 Starts Ausbildung FCL.915.LAFI Fluglehrer-Voraussetzungen (a) Eignungsflug mit einem Fluglehrer Flugzeuge: 3 Std Instrumentenflug, 20 Std Überlandflug, 200 Std Gesamtflugzeit wovon 150 Std als PIC, 30 Std auf SEP wovon 5 Std innerhalb 6 Monaten vor Eignungsflug Segelflug: 100 Std als PIC und 200 Starts auf Segelflugzeugen; wenn auch TMG-Lehrer, dann 30 Std als PIC auf TMG FCL.930.LAFI Fluglehrer-Lehrgang Theorie + Praxis an einer zugelassenen Flugschule Motorflug: Theorie 50 Std Theorie-Unterricht, 25 Std Methodik; 15 Std Doppelsteuer praktische Flugausbildung Segelflug: 30 Std Theorie- + Methodik, 10 Std Doppelsteuer Flugausbildung oder 20 Starts FCL.935.LAFI Prüfung Eignungsdarstellung vor einem Prüfer, dass Kandidat einen Schüler für einen LPL mit Flugvorbesprechung, Flugnachbesprechung sowie Theorieunterweisung gemäß Anhang 12 FCL.940.LAFI Verlängerung und Erneuerung Erfüllung zwei von drei Möglichkeiten: Motorflug: 45 Std Ausbildung innerhalb 3 Jahren, davon 15 Std innerhalb letzten 12 Monaten Segelflug: 30 Std oder 60 Starts auf Segelflugzeugen oder TMG, davon 10 Std oder 20 Starts innerhalb letzten 12 Monaten Besuch einer Fluglehrerfortbildung Prüfercheckflug innerhalb letzten 12 Monaten vor Ablauf der Lehrberechtigung Jede dritte Verlängerung ein Prüfercheck Innerhalb 12 Monaten vor Erneuerung Besuch eines Fortbildungsseminars und ein Prüfercheck FCL.905.FI Fluglehrer ICAO-konform Entspricht bisherigen Anforderungen des JAR- FCL Lehrers 180 Grad Kurve ist ausreichend! oder ist mit Instrumentenflug Funknavigation gemeint? sonst streichen Zu hohe Stundenzahl für Flugausbildung; als Minimumforderung 5 Std ausreichend; nur kostentreibend; letztlich entscheidet Prüfungsflug über Fähigkeit. Flight instruction training statt dual flight instruction Nur 3 Jahre Gesamtzeitraum; keine Angabe innerhalb letzten 12 Monaten (wir schulen in unserer Freizeit: berufliche und familiäre Zwänge könnten Verlust der Lehrberechtigung bedeuten) Generelle Ablehnung im LAFI-Bereich; nur kostentreibend Scheiterte bereits bisher an hohen Eingangsforderungen und wird auch hier keinen Kandidaten mehr veranlassen im Ehrenamt
9 FCL.905.FI Rechte u Bedingungen Recht für Ausbildung, Verlängerung, Erneuerung von PPL, SPL und LPL Klassen- und Mustereinweisung, Nachtflug, Kunstflug, F-Schlepp wenn Berechtigung vorhanden. Für Fluglehrerausbildung Voraussetzung: er hat Als FI(S) 50 Std ausgebildet Als FI aeroplane 500 Std ausgebildet FCL.910.FI Eingeschränkte Rechte Als Assistent unter Aufsicht eines FI bis er selbst: Für Flugzeuge 100 Std Ausbildung Für Segelflug 15 Std oder 50 Starts in allen Ausbildungsabschnitten FCL.915.FI Voraussetzung f Lehrerlehrgang Flugtest mit qualifiziertem FI sechs Monate vor Lehrgangsbeginn 10 Std Instrumentenflug 20 Std Überlandflug Entweder CPL(A) oder 200 Std, davon 150 PIC 30 Std auf SEP, davon 5 Std vor Lehrgangsbeginn auf dem Schulungsmuster Überlandflug von 540 km mit zwei Landungen fremden Platz FCL.930.FI Fluglehrer-Kurs Theorieunterricht 125 Std und 30 Std Praxis beim FI(A) Theorie 30 Std u 10 Std oder 20 Starts Praxis beim FI(S) FCL.940.FI Verlängerung Zwei von drei Vorgaben: Beim FI(A) innerhalb 3 Jahren 50 Std Ausbildung, davon in letzten 12 Monaten 15 Std Beim FI(S) 30 Std oder 60 Starts, davon 10 Std oder 20 Starts letzten 12 Monaten auf Segelflugzeugen, Sfl mit Hilfstriebwerk oder TMG Eine Fluglehrerfortbildung Ein Prüfercheckflug Jede dritte Verlängerung ein Prüferckeckflug Subpart K Prüfer Fluglehrer zu werden. Diese Fluglehrer wird es nur noch an gewerblichen Schulen geben. Absolut zu hohe Anforderung; Talent ist maßgebend, keine hohe Stundenanzahl. Stundenangaben streichen. Keinen Instrumentenflug; wenn das Funknavigation ist, dann OK. Praxiswerte nur verteuernd; Minimumwert 10 Std als flight instruction training (nicht: dual flight instruction); entscheidend ist Prüfungsflug zum Bestehen Keine Werte für letzten 12 Monate; berufliche, familiäre Unterbrechungen können bestehen ohne dass gleich Lehrberechtigung verloren. Ablehnung
10 FCL.1000 Prüfer-certifikat Hat selbst Lizenz in der er prüft FCL.1005 Prüfer-Bedingung Muss unterrichtet haben, was er prüft FCL.1010 Prüfer-Prüfung Muss demonstrieren: Wissen, Erfahrung Drei Jahre gültig FCL.1015 Standardisierung Hat an einem Prüfer-Kurs teilgenommen. Ein Tag Theorie; an einer praktischen Überprüfung teilnehmen als Beobachter FCL.1020 Prüfungsablauf für Prüfer Vor kompetenter Behörde eine Prüfung abnehmen incl Aufgabenstellung, Briefing und debriefing FCL.1025 Verlängerung Prüferlizenz 3 Jahre gültig Innerhalb 3 Jahren mindestens 3 Überprüfungen Ein Prüfer-Fortbildungsseminar besucht Eine seiner praktischen Prüfungen wurde von einem Inspektor beobachtet. FCL.1005.FE Flight-Examiner FE Voraussetzung für PPL(A) Std PIC und davon 250 Std Flugausbildung selbst durchgeführt Für LPL(A): 500 Std PIC auf Flugzeugen oder TMG incl 150 Std eigene Flugausbildung Für Segelflug: 300 Std auf Segelflugzeugen, incl 150 Std oder 300 Starts selbst als Lehrer ausgebildet Für Erweiterung TMG: 300 Std Segelflugzeug oder TMG incl 90 Std als Lehrer auf TMG FCL.1005.FIE Prüfer für Fluglehrer Ein FIE(A) checkt Fluglehrer für LAFI(A), FI(A) Ein FIE(S) checkt Segelfluglehrer FCL.1010.FIE Voraussetzungen FIE(A) Std PIC auf Flugzeugen, darin 100 Std Ausbildung für Fluglehrer FIE(S) 5oo Std auf Segelflugzeugen und 15 Std oder 50 Starts Segelfluglehrer-Ausbildung Im Luftsport (nicht gewerblicher Bereich) nur kostentreibend Generell in allen Fällen zu hohe Werte für den Luftsport; 1/3 der Stundenangaben reicht; Ziel muss sein, in jedem Verein wenigstens 1 Prüfer haben zu können, um kostensparende Prüfungen im Nachbar-Verein abnehmen zu können. Fehlt eigenständiger LAFIE(A), denn im Luftsport wird es bald keine FIE mehr geben. Fehlt TMG. Zu hohe Stunden: es reichen überall die Hälfte der Angaben Fehlt FIE(S) für TMG
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