Bundesbedarfsplan vor der Umsetzung Zwei Jahre beschleunigter Netzausbau. Dr.-Ing. Christoph Epping
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- Thilo Fleischer
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1 Bundesbedarfsplan vor der Umsetzung Zwei Jahre beschleunigter Netzausbau Dr.-Ing. Christoph Epping 0211/
2 Rechtsrahmen Netzausbau aufgrund steigenden Stromtransportbedarfs: - räumliche Verschiebung der Energie-Erzeugungszentren - zeitliche Schwankungen in der Energieerzeugung - europäischer Strombinnenmarkt Bundesgesetze zum länder- und grenzüberschreitenden Netzausbau: - Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) von Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) von Bundesbedarfsplangesetz (in der BR-Befassung)
3 Rechtsrahmen Zur Erinnerung: EnLAG: 24 Höchstspannungsleitungen, davon 10 Leitungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen Karte des EnLAG-Monitorings der Bundesnetzagentur, Stand 1/2013
4 Rechtsrahmen NABEG/Bundesbedarfsplan: 36 Höchstspannungsleitungen, davon 5 Leitungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen Abbildung: von der BNetzA bestätigter NEP
5 Rechtsrahmen Neue Trassen für Hoch- und Höchstspannungsleitungen benötigen eine raumordnerisch abgestimmte Linienführung: Drei rechtlich denkbare Verfahren: - Festlegung in einem Raumordnungsplan oder - durch Prüfung der Raumverträglichkeit in einem Raumordnungsverfahren oder - Festlegung in der Bundesfachplanung gem. NABEG.
6 Rechtsrahmen Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen: - 32 Raumordnungsverfahren (umfasst auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung) Durchführungsverordnung zum LPlG NRW: - 43 Anwendungsbereich für Raumordnungsverfahren für die Errichtung von Strom-Freileitungen, wenn sie raumbedeutsam sind, überörtliche Bedeutung haben und die Raumverträglichkeit nicht anderweitig geprüft wird
7 Rechtsrahmen Bedarf an neuen länder- bzw. grenzüberschreitenden Trassen wird durch Bundesgesetze festgelegt: - Energieleitungsausbaugesetz EnLAG - Bundesbedarfsplangesetz gem. Energiewirtschaftsgesetz Ansonsten: Vorhabensträger, d. h. in der Regel Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, definieren den Bedarf an neuen Trassen.
8 Rechtsrahmen Landesplanungsbehörde ist zuständig für Raumordnung beim Netzausbau, aktuelle Themen: Erarbeitung eines neuen Landesentwicklungsplans: raumordnerische Ziele für den Netzausbau Stellungnahmen zum Szenariorahmen und Netzentwicklungsplan: Zukünftige Energieerzeugungsstruktur, welches Netz benötigen wir in der Zukunft? Bundesbedarfsplangesetz: Rechtfertigung für den Netzausbau Bundesfachplanung: welche Kriterien der Raum- und Umweltverträglichkeit werden der Korridorsuche zu Grunde gelegt?
9 Rechtsrahmen In Erarbeitung befindliche LEP-Ziele zum Netzausbau: - bedarfsgerecht, flächensparend, gebündelt geführt, Gefahren mindernd, Ausbau hat Vorrang vor Neubau, Sicherung der Trassen - Leitungen auf neuen Trassen mit 110 kv und weniger als Erdkabel (abhängig von Kostenfaktor) - Neue Leitungen mit 220 kv und mehr im Abstand von 400 m zu Wohngebäuden, neue Baugebiete mit gleichem Abstand zu rechtlich gesicherten Leitungstrassen (plus Ausnahmeregelung) - Erprobung unterirdischer Führung auch auf größerer Distanz
10 Aktuelle Vorhaben Regionalplanungsbehörden sind zuständig für Raumordnungsverfahren für beantragte Leitungsvorhaben: Durchgeführte Verfahren: - ROV Kruckel Dauersberg (BR Arnsberg und RVR) - ROV Niederrhein/Wesel Doetinchem/NL (BR Münster) - ROV Netzanbindung des Wasserspeicherkraftwerks Nethe (BR Detmold)
11 Aktuelle Vorhaben ROV bei der Bezirksregierung Münster (2011): 380 kv Höchstspannungsleitung Wesel bis zur Bundesgrenze, in NL bis Doetinchem EnLAG Nr.13 Tlw. Rückbau von Leitungen in Siedlungsbereichen und Neutrassierung mit größerem Abstand zu Ortsteilen Berücksichtigung von NATURA 2000 Gebieten und Vogelschutzgebieten
12 Aktuelle Vorhaben ROV bei der Bezirksregierung Arnsberg (2011): 380 kv Höchstspannungsleitung DO- Kruckel bis Dauersberg (RLP), Abschnitt NRW EnLAG Nr.19 Abweichungen von der Vorzugstrasse: - zur Entlastung von Siedlungsbereichen, - für eine verstärkte Bündelung mit anderen Leitungen.
13 Aktuelle Vorhaben ROV bei der Bezirksregierung Detmold (2012): 110 kv Netzanbindung des Trianel Wasserspeicherkraftwerkes Nethe an das Umspannwerk Würgassen In Zusammenhang mit der 5. Änderung des Regionalplanes Detmold, TA Paderborn Höxter, für das geplante Wasserspeicherkraftwerk Vollständige Erdverkabelung, da die in einem Teilabschnitt vorgesehene Freileitung einen geschützten Landschaftsraum beeinträchtigen würde.
14 Aktuelle Vorhaben Ultranet Verbindung vom Niederrhein nach Baden- Württemberg (Amprion- Projekt): 380 kv Höchstspannungs- Gleichstrom-Übertragungs- Verbindung (HGÜ) Bundesbedarfsplan- Maßnahme: Nr. 2 von Osterrath nach Philippsburg
15 Aktuelle Vorhaben Alegro Erweiterung der grenzüberschreitenden Kuppelkapazität zwischen Deutschland, Raum Aachen/Düren und Belgien, Lixhe (Amprion-Projekt): 380 kv Höchstspannungs-Gleichstrom- Übertragungs-Verbindung (HGÜ) in unterirdischer Verlegung Bundesbedarfsplan-Maßnahme Nr. 30 von Oberzier zur Bundesgrenze (BE)
16 NRW Positionen Positionen der Landesregierung: - Raumordnerische Ziele der Länder müssen von der Bundesfachplanung beachtet und nicht nur berücksichtigt werden (MKRO-Position). - Die Möglichkeiten der Erdverkabelung sind bei neuen Trassen zu erweitern: mehr als nur die im Bundesbedarfsplan enthaltenen 2 neuen Versuchstrassen auf Teilabschnitten (Bundesratsbeschluss auf NRW- Antrag). - Mehr planerische Freiheit bei der Standortwahl von Konverterstationen, d.h. keine zu enge Bindung an die Ortsbezeichnung im NEP (Bundesratsbeschluss auf NRW-Antrag).
17 NRW Positionen Stellungnahme der Landesregierung zum Entwurf des Szenariorahmens 2014: Szenario B muss auch Länderziele berücksichtigen. Onshore-Windenergie ist zu niedrig, Offshore-Windenergie zu hoch angesetzt. Sensitivitätsrechnung mit besserer Regionalisierung von Onshore- Wind, PV und Biomasse muss Offshore-Wind mit betrachten.
18 NRW Positionen Potentielle Stromerzeugung durch Wind in Nordrhein-Westfalen: Potentialstudie Erneuerbare Energien NRW, Teil 1: Windenergie zeigt: Ziel: Ausbau Windkraft in NRW: 15 % in 2020 (ca. 21 TWh/a) ist machbar. Umsetzung durch planerische Bereitstellung von Flächen durch die Regionalplanung und die Kommunen.
19 NRW Positionen Regionalplanung in NRW: - soll proportional zum jeweiligen regionalen Potential ausreichend Flächen für die Nutzung von Windenergie festlegen, - setzt diejenigen Festlegungen des Klimaschutzplans NRW um, die gemäß 6 Abs. 6 Klimaschutzgesetz NRW für verbindlich erklärt worden sind, soweit sie durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können.
20 NRW Positionen Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur: - Nordrhein-Westfalen bringt seine Erfahrungen in die Bundesfachplanung ein und beteiligt in allen Schritten seine Regionalplanungsbehörden. - Erfahrungen mit den Raumordnungsverfahren bei den Bezirksregierungen sind gut; Bündelungsfunktion der BRs wirkt sich vorteilhaft aus. - Beidseitige Benennung von Koordinatoren (Vorschlag der BNetzA). Die Benennung des Koordinators oder der Koordinatoren auf der Seite des Landes befindet sich in der Diskussion. - NRW-Vertretung in der Bundesfachplanung: Leiter der Landesplanung.
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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