Antrag DRUCKSACHE Sächsischer Landtag 5. Wahlperiode. der. Fraktion BÜNDNIS go/die GRÜNEN. Thema: Radverkehr in Sachsen fördern
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- Adam Sven Schmitz
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1 Sächsischer Landtag 5. Wahlperiode DRUCKSACHE Antrag der Fraktion BÜNDNIS go/die GRÜNEN Thema: Radverkehr in Sachsen fördern Der Landtag möge beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, I. die "Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2005" fortzuschreiben und dabei folgende Ziele zu berücksichtigen: a) Der Anteil der in Sachsen mit dem Fahrrad zurückgelegten täglichen Wege aller Personen (modal split) ist ab sofort in regelmäßigen Abständen zu evaluieren. b) Der Anteil der in Sachsen mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege soll bis zum Jahr 2020 landesweit auf 20 Prozent sowie in den sächsischen Groß- und Mittelstädten auf mindestens 25 Prozent erhöht werden. c) Die herausgehobene Bedeutung des Radverkehrs ist bei der Infrastruktur Förderpolitik des Landes zu berücksichtigen, insbesondere durch eine umfassendere Förderung von Radwegnetzkonzepten. d) Radverkehrsanlagen sind so zu organisieren, dass sie den alltäglichen Nutzungs- und Sicherheitsbedürfnissen verschiedenster radnutzender Bevölkerungsgruppen wie Familien, Kinder und ältere Menschen gerecht werden und die Benutzung des Rades in der Bevölkerung erleichtert und verbreitert wird. Dresden, den 30. November 2011 ;.v. 0ri-0. ~.~ Antje Hermenau MdL und Fraktion b.w. Eingegangen am: O_1._DE_Z_, 2_01_1 Ausgegeben am: 0_2,_DE_Z_, 2_0_11
2 e) Eine gegenüber dem motorisierten Verkehr umwegfreie Führung des Radverkehrs ist zu fördern. f) Bei der Radwegzertifizierung in Sachsen sind die Standards des Bundesfachausschusses Tourismus des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) anzuwenden. g) Durch die sächsischen Grundschulen ist eine Radfahrausbildung ab der 1. Klas. se zu gewährleisten und mit entsprechenden Angeboten zu untersetzen. h) Die Radnutzung innerhalb der sächsischen Verwaltung und der ihr nachgeordneten Einrichtungen und Betriebe ist zu erhöhen (Einsatz von Rädern und E Bikes sowie von Lieferdiensten per Rad). i) Die Fragebögen in den Verfahren des Sicherheitsaudits von Straßenentwürfen nach ESAS /11/ sind durch Vorgabe präzisierender Prüfkriterien für den Radverkehr zu verbessern. D In Zusammenarbeit mit den Kreisen, kreisfreien Städten und Zweckverbänden sowie der Deutschen Bahn ist die Vernetzung zwischen Fahrrad und Öffentlichem Personenverkehr schnell und umfassend zu verbessern. k) Der vorhandene Rechtsrahmen zur Öffnung von Sackgassen und Einbahnstraßen bzw. deren Beschilderung durch die Straßenverkehrsbehörden ist möglichst weit auszuschöpfen. 11. jährlich insgesamt 15 Mio. Euro im Haushalt ab 2013/2014 zur Radverkehrsförderung in die Titel "Förderung Radverkehr einschließlich SachsenNetzRad und Bau von Radwegen" zulasten des Straßenneubaus in den Haushalt einzustellen und mittelfristig jährlich insgesamt 10 Euro pro Kopf in Sachsen für den Fahrradverkehr in den Haushalt einzustellen jährlich insgesamt 0,5 Mio. Euro im Haushalt ab 2013/14 für nichtinvestive Maßnahmen der Kommunen zur Radförderung für Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Modellprojekte, Prüfverfahren der Straßenverkehrsbehörden und Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte Gemeinden und Kreise in Sachsen e. V. (AGFS) in den Haushalt einzustellen. IV. bei der Bestellung von Fahrzeugen im Schienen-Personen-Nahverkehr (SPNV) im Rahmen der Ausschreibung ausreichende Radmitnahmekapazitäten unter Beachtung einer Unterscheidung zwischen Sommer- und Winterbetrieb festschreiben zu lassen. V. im für Verkehrsplanung zuständigen Ministerium unter Einbeziehung der anderen Fachressorts eine Projektgruppe Radverkehrsförderung einzurichten, deren Mit- 2
3 glieder regelmäßig fortgebildet werden und die Vorgaben und Handreichungen für folgende Ziele zu entwickeln: a) ressortübergreifende Öffentlichkeitsarbeit für den Radverkehr, b) Überprüfung verwaltungsinterner Planungen auf Radverkehrstauglichkeit insbesondere für alle Planungen des Landesamtes für Straßenbau, c) fachliche Empfehlungen für Radverkehr im straßenrechtlichen Pianfeststellungsverfahren, d) fachliche Weiterbildung von Verwaltungsmitarbeitern zum Bereich Radverkehr. Diese Arbeitsgruppe hat weiterhin folgende Aufgaben: e) Anlauf- und KontaktsteIle für alle sächsischen Radfahrorganisationen sowie Sammlung und Entwicklung von Ideen sowie Konzepten zur Erhöhung und Verbesserung des Radverkehrs, f) Aufbau von Partnerschaften mit Kommunen, Unternehmen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, g) Koordinierung von Fahrradaktivitäten der verschiedenen Vereine und Institutionen, h) Begleitung (über-)regionaler Verkehrs- und Tourismusprojekte aus Gesichtspunkt der Radverkehrsförderung. VI. Dem Landtag zu berichten, inwieweit die "Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2005" durch welche Maßnahmen in welchem Umfang umgesetzt wurde. Dabei sind konkrete Aussagen zu treffen hinsichtlich a) der Entwicklung des Radverkehrs am Modal Split in Sachsen, b) der Verbesserung der Verkehrssicherheit der Radfahrer, c) der Vernetzung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsarten, d) der Entwicklung der Situation von Radabstellanlagen, e) der Erhöhung des Fahrtkomforts, f) der Schaffung direkter Radverbindungen, g) der Entwicklung eines Radwegenetzes, h) der Entwicklung des Fahrradtourismus in Sachsen, i) der Planung weiterer Maßnahmen. 3
4 Begründung: Fahrradförderung ist in Sachsen bisher als Randthema abgetan worden. Dabei hat Radfahren viele Vorteile. Radfahren ist preiswert und gesundheitsfördernd. Das gilt für Nutzerinnen und Nutzern und die Infrastrukturbereitstellung gleichermaßen. Die Mobilitätskosten für Radfahrerinnen und -fahrern sind sehr gering. Radverkehrsförderung ist preiswerter als die Förderung jedes anderen Verkehrsmittels. Radfahren ist umweltfreundlich und leistet somit einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität, da es leise ist und keine Schadstoffe in die Luft ausstößt. Radfahren verbraucht keine fossilen Energien. Jeder Kilometer, der mit dem Fahrrad statt mit dem Pkw zurückgelegt wird, spart rund 140 g CO 2 Es verringert die Abhängigkeit vom Öl. Radfahren ist stadtverträglich, weil es wenig Platz auf der Straße und beim Parken. Das schafft Raum für Fußgänger, spielende Kinder, Grünflächen, Cafes und vieles mehr, was das öffentliche Leben ausmacht. Auch Autofahrer profitieren, zum Beispiel durch weniger Stau auf den Straßen. Fahrradförderung macht Städte attraktiver. Jede Fahrt mit dem Fahrrad verringert die Beeinträchtigungen, die der Autoverkehr in den Innenstädten durch Parkraumbedarf, Parkplatzsuche, Fahrzeuglärm, Abgase und Unfallpotenzial mit sich bringt. Radfahrerinnen und -fahrer kaufen wohnortnah ein und stützen damit den lokalen Einzelhandel. Radverkehr kostet nicht viel. Bau und Unterhaltung einer guten Infrastruktur für den Radverkehr sind viel kostengünstiger als für andere Verkehrsmittel. Das Rad lässt sich gut mit dem öffentlichen Verkehr verknüpfen. Radfahren ist gesund, weil es für körperliche Bewegung sorgt und viele Sinne anspricht und spart außerdem beträchtliche Kosten im Gesundheitssektor. Radfahren bedeutet Vorsorge gegen Zivilisationskrankheiten wie Herzinfarkt und Diabetes. Das Fahrrad eröffnet Menschen fast jeden Alters und aller sozialer Gruppen eine individuelle und kostengünstige Fortbewegung. Dies gilt insbesondere für den Alltagsverkehr bis zu zehn Kilometer und für den Freizeitverkehr. Allein aus Kostengründen müssen Bund, Länder und Kommunen großes Interesse daran haben, dass viele Menschen aufs Rad steigen. Das Fahrrad ist ein Wirtschaftsfaktor, nicht nur für die Herstellenden und das Zweiradgewerbe, sondern insbesondere auch für das einheimische Tourismusgewerbe, denn Radtourismus in Sachsen ist "in". Fahrradfreundlichkeit ist daher auch ein touristisch bedeutsamer Standortfaktor. Radfahren macht nicht zuletzt Spaß und ist für viele Wege zudem das schnellste Verkehrsmittel. Das Fahrrad als Verkehrsmittel im Alltagsverkehr erreichte in den letzten Jahren erhebliche Zuwächse. Der Anteil der mit dem Fahrrad als Hauptverkehrsmittel zurückgelegten Wege steigt vor allem (aber nicht ausschließlich) in den sächsischen Ballungsräumen beständig. Als Beispiel seien folgende Radweganteile sächsischer Kommunen genannt: Dresden 16 Prozent, Leipzig 14,4 Prozent, Coswig/Radebeul 21,5 Prozent und Großenhain mit 20,9 Prozent (Quelle: Verkehrserhebung Mobilität in Städten - System repräsentativer Verkehrsbefragungen SrV, TU Dresden). 4
5 Trotz all der genannten Vorteile könnte mehr Fahrrad gefahren werden. Das Potenzial des Radverkehrs in Sachsen ist nicht ausgeschöpft. Für die Nichtausnutzung des Potenzials gibt es viele Gründe. Das Fahrrad als Verkehrsmittel wird in Politik und Verwaltung häufig noch unterschätzt, obwohl es in etwa denselben Anteil am Verkehrsaufkommen wie der öffentliche Personennahverkehr hat. Andere Verkehrsträger genießen bei politischen Entscheidungen oft Vorrang. Kommunen begründen das langsame Tempo des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur mit Verweis auf ihre desolate Haushaltslage. Fördergesetze sind auf das Auto und die öffentlichen Verkehrsmittel ausgerichtet. Die Koordination der unterschiedlichen Verantwortlichen für den Radverkehr ist nicht optimal. Vernünftige, wettergeschützte sowie diebstahl- und vandalismussichere Fahrradabstellmöglichkeiten sind eher die Ausnahme als die Regel. Selbst an neu gebauten Bahnhöfen mangelt es daran. Flächen für Radverkehrsanlagen werden häufig nicht zur Verfügung gestellt, wenn es beispielsweise Konflikte mit dem Autoverkehr gibt. Teilweise schreckt auch die Qualität vorhandener Radverkehrsanlagen ab. Winterdienst für den Radverkehr ist nicht überall bekannt. Aufgrund des starken Autoverkehrs in Städten und fehlender Radverkehrsinfrastruktur fühlen sich Radfahrerinnen und - fahrer oft unsicher. Das vorhandene Fahrrad wird von vielen gerade im Alltagsverkehr daher kaum genutzt. Eltern verbieten ihren Kindern wegen der Gefahren das Radfahren. Das Geschwindigkeitsniveau der Autos ist zu hoch. Die Tarif- und Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen zur Fahrradmitnahme sind uneinheitlich und für Radfahrer häufig nicht zu durchschauen. Radverkehrspolitik genießt in anderen Bundesländern durchaus einen höheren Stellenwert. Einige Länder betreiben schon seit Jahren eine aktive und engagierte Fahrradförderung und konnten dadurch den Radverkehrsanteil erhöhen wie z. B. Nordrhein Westfalen. Neben dem Bau und Erhalt von Radwegen gehören dazu auch die Durchsetzung einer landesweit einheitlichen Beschilderung der Radrouten, die Errichtung von Fahrradstationen und die Gründung des Fahrradnetzwerkes»Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte (AGFS)«, um die Kooperation zwischen den Gemeinden zu verbessern. Auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, die strukturell bedingt natürlich mit besonders hohen Verkehrsbelastungen zu kämpfen haben, oder Flächenstaaten wie Baden-Württemberg und Brandenburg, setzen verstärkt auf den umweltund menschenfreundlichen Verkehrsträger Fahrrad. 5
Hintergrundpapier. Große Anfrage 'Radverkehr in Sachsen' (Drs. 5/9769) 1 Vorbemerkung
Hintergrundpapier Große Anfrage 'Radverkehr in Sachsen' (Drs. 5/9769) Eva Jähnigen Landtagsabgeordnete Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Telefon: 0351 / 493 48 06 Telefax: 0351 / 493 48 09 eva.jaehnigen@slt.sachsen.de
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ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Lüneburg Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
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ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung St. Leon-Rot Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
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ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Kempten Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
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ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Frankfurt am Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
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ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Freiburg im Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax: 030 2091498-55 E-Mail: fahrradklimatest@adfc.de
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