Kreislandwirtschaftsamt Münsingen. Wasser- Schutzgebiet

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1 Kreislandwirtschaftsamt Münsingen Wasser- Schutzgebiet

2 Persönliches Pflanzenschutzmittelanwender / Sachkundige Person: Name:.. Teilort:.. Straße.. PLZ/Ort:.. Telefon:.. Fax: Aufkleber GA:

3 Wann Gülle fahren im Frühjahr? in Problem- und Sanierungsgebieten Sind Gülleuntersuchungen mind.1xjährlich als Schnelltest auf Ammonium-N durch zu führen für Betriebe >10 GV alle 3 Jahre Laboruntersuchung Auf Gesamt-N, NH4N,+TS Grünland und Ackerfutter ab 1. Februar Wintergetreide Sommergetreide Winterraps Mais ab 1. Februar ab 1. Februar ab 1. Februar ab 1. März außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten Grünland Ackerland ab 1. Februar ab 1. Februar keine Gülle fahren wenn Boden nicht aufnahmefähig ist, d.h.: wassergesättigt oder überschwemmt gefroren (durchgehend gefroren und im Verlauf des Tages nicht oberflächlich auftauend) oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist in Zone II von Wasserschutzgebieten aller Nitratklassen

4 Wann Gülle fahren im Herbst? in Problem- und Sanierungsgebieten Grünland und Ackerfutter Winterraps Wintergerste Winterharte Zwischenfrüchte Abfrierende Zwischenfrüchte (Senf) mit Strohrotte nur auf B-Böden bis 30. Oktober bis 15. September zur Saat bis 15. September bis zur Saat keine Gülle fahren im Herbst nach Mais, Raps, Hackfrüchten, Leguminosen und auf Moor- oder Anmoorböden außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten Grünland Ackerland bis 14. November bis 31. Oktober keine Gülle fahren wenn Boden nicht aufnahmefähig ist, d.h.: wassergesättigt oder überschwemmt gefroren (durchgehend gefroren und im Verlauf des Tages nicht oberflächlich auftauend) oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist in Zone II von Wasserschutzgebieten aller Nitratklassen

5 Wann Festmist fahren im Frühjahr? Im Problemgebiet Im Sanierungsgebiet Grünland und Ackerfutter Im Herbst angedüngte Wintergerste oder Winterraps alle anderen Winterungen und Sommerungen ab 1. Februar ab 1. Dezember ab 1. Dezember ab 1. Februar Mais und Kartoffeln ab 1. Januar ab 1. März keinen Mist fahren wenn Boden nicht aufnahmefähig ist, d.h.: wassergesättigt ist oder gefroren (durchgehend gefroren und im Verlauf des Tages nicht oberflächlich auftauend) ist oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist Andere organische Dünger Geflügelmist: Sperrzeiten wie bei Gülle Klärschlamm/Tiermehl: nicht in Sanierungsgebieten, nicht in Zone II aller WSGS nicht bei MEKA Teilnahme. Ausbringtermine für flüssigen Klärschlamm wie bei Gülle Weitere Auflagen sind zu beachten

6 Wann Festmist fahren im Herbst? im Problemgebiet im Sanierungsgebiet Grünland und Ackerfutter Wintergerste und Winterraps Alle anderen Winterungen und Sommergetreide ab 1. Dezember ab 1. Dezember zur Saat ab 1. Februar Mais und Kartoffeln ab 1. Januar ab 1. März Winterharte Zwischenfrüchte Abfrierende Zwischenfrüchte nur auf B-Böden zur Saat zur Saat keinen Mist fahren nach Leguminosen, nach Hackfrüchten und nach Raps, sowie auf Moor- und Anmoorböden. Festmist fahren außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten jederzeit, wenn es die Böden erlauben, aber keinen Festmist fahren wenn Boden nicht aufnahmefähig ist, d. h.: wassergesättigt oder überschwemmt gefroren (durchgehend gefroren und im Verlauf des Tages nicht oberflächlich auftauend) oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist

7 Stickstoffdüngung im Frühjahr in Problem- und Sanierungsgebieten: 1. N-min Bodenuntersuchung vorgeschrieben: zu Mais (Beachte: Späte Nmin) und Kartoffeln, sowie nach Winterraps, Kartoffeln, Rüben und Leguminosen auf Moor- und Anmoorböden auf Flächen mit mehrjähriger org. und Dgg. von über 1,4 GV/ha 2. Düngermenge: entsprechend Empfehlung Laborattest oder NID 3. Düngungszeitpunkt: spätestens 2 Wochen nach Vorliegen der Ergebnisse, dann wieder nach Bedarf 4. Leguminosen: keine Andüngung mit Stickstoff im Frühjahr 5. Aufteilung der N-Gaben: A-Böden: maximal 50 kg N/ha oder 80 kg N/ha langsam wirkende Dünger. B-Böden: maximal 80 kg N/ha oder 100 kg N/ha langsam wirkende Dünger.

8 Besonderheiten bei Mais: Startgabe zur Saat: max. 40 kg N mineralisch als UF. oder Depotdüngung oder bei Gülledüngung: max. 40 kg anrechenbaren N ohne Nitrifikationshemmer max. 60 kg anrechenbaren N mit Nitrifikationshemmer N-min Bodenuntersuchung: im 4-Blatt-Stadium, auf 50 % der Bewirtschaftungseinheiten bis auf 90 cm Tiefe Restlichen N-Bedarf im 6-Blatt-Stadium nachdüngen.

9 Stickstoffdüngung im Herbst in Problem und Sanierungsgebieten: Keine Stickstoffdüngung: auf Moor- und Anmoorböden nach Raps nach Leguminosen nach Hackfrüchten Stickstoffdüngung zulässig: (aber nicht nach N reichen Ernteresten) zu Winterraps Wintergerste Winterharter Begrünung Abfrierender Begrünung auf B Böden wenn Getreidestroh auf Feld verbleibt Maximal 40 kg anrechenbarem Stickstoff/ha oder 80 kg Ges. N Außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten: Nach der Ernte zu Winterungen, Zwischenfrüchten oder als Ausgleichsdüngung zur Getreidestrohrotte in Höhe des Bedarfs max. 40 kg Ammonium-Stickstoff je ha oder 80 kg Ges. N

10 Begrünung in Problem und Sanierungsgebieten: Pflicht, wenn Feld vor dem 1. Sept. abgeerntet und keine Winterung angebaut wird. Begrünungsansaat muß baldmöglichst nach der Hauptfruchternte erfolgen. Begrünung ist nicht erforderlich, wenn wegen später Ernte eine Aussaat bis 1. Sept. nicht mehr möglich ist. Dann aber auch keine Bodenbearbeitung möglich bis auf nicht genutzten Flächen, wenn möglich, Begrünung im Herbst einsäen Begrünung muss was werden!! Leguminosenanteil höchstens 50 % Reiner Leguminosenbestand nur möglich, wenn Schnittnutzung erfolgt oder Einarbeitung erst im Frühjahr zur Sommerungsansaat Ausfallgetreide ist keine Begrünung Ausfallraps nur, wenn Ende August geschlossener Bestand festzustellen ist. mulchen mähen oder Herbizidanwendung sind vor dem Einarbeitungstermin nicht möglich.auch nicht teilweise. (außer mulchen im Frühj. 2 Wochen vor Termin)

11 Wann Pflügen? in Problem- und Sanierungsgebieten Nach Mais Unbegrünte Äcker nicht winterharte Begrünung winterharte Begrünung Nach Getreide, zur Aussaat von Begrünung und Winterungen Wird nach Hackfrüchten, Leguminosen, Raps oder Mais eine Winterung angebaut, darf dazu nicht gepflügt werden ab 1. Dezember ab 1. Dezember ab 1. Dezember ab 1. Februar kein Termin Pflügen jederzeit möglich Pflügeverbot, nur Mulchsaat oder Direktsaat Pflügetermine nach MEKA Herbstbegrünung ab Ende November (21.11.) Brachebegrünung mit Blühmischung ab Ende November (21.11.) bzw. zur Saat einer Winterung Zur Erosionsvermeidung das Pflugverbot laut Erosionskataster beachten

12 Zusätzliche Bestimmungen in Problem und Sanierungsgebieten: Mais: Atrazin und Terbuthylazin -haltige Mittel in allen Wasserschutzgebieten verboten Winterungen nach Mais nur mit Mulchsaat Mais nach Silomais - winterharte Untersaat - Einsaat spätestens Ende Juni (z.b. Weidelgras) - früheste Bodenbearbeitung im Folgejahr 1. März - bei Körnermais 1. Febr. Kartoffeln: Nach frühen u. mittelfrühen Sorten: Unverzügliche Einsaat einer Begrünung Winterung nach Kartoffeln nur mit Mulchsaat. Ackerbohnen: Als Folgekultur nur Winterraps oder winterharte Untersaat Untersaat: Einarbeitung frühestens ab 1. Februar Erbsen: Als Folgekultur nur Winterraps der winterharte Zwischenfrüchte

13 Gewässerabstände bei ebenen Äckern und allen Wiesen (gemessen ab Böschungsoberkante) Beim Aufbringen von Düngern mit wesentlichen Stickstoff- oder Phosphatgehalten gilt: 3 m Abstand mit Güllebreitverteiler oder Mineraldüngesteuer 1 m Abstand beim Einsatz von Geräten mit genauer Düngerablage (z. B. Schleppschlauch, Mineraldüngerstreuer mit Grenzstreueinrichtung Gewässerabstand bei Ackerflächen mit durchschnittlich mehr als 10 % Hangneigung Beim Aufbringen von Düngern mit wesentlichen Stickstoff- oder Phosphatgehalten gilt: erste 3 m absolutes Ausbringverbot von Düngemitteln 3-10 m Abstand Ausbringung nur, wenn Düngemittel direkt in den Boden eingebracht werden. z. B. mit Gülleinjektor, UF-Düngung bei Mais oder Cultanverfahren bzw. Depotdüngung. Festmist-Ausbringung im Bereich von 3-10 m möglich, aber keine Ausbringung von seit dem ist in BadenWürtemberg der Einsatz und die Lagerung von Dünge u. Pflanzenschutzmittel in einem Bereich von 5 Meter VERBOTEN!

14 10-20 m Abstand bei unbestellten Ackerflächen Dünger sofort einarbeiten bei bestellten Ackerflächen -bei Reihenkulturen mit > 45 cm Reihenabstand, Düngerausbringung nur bei entwickelter Untersaat, oder bei sofortiger Einarbeitung - bei Getreide und Raps, Düngerausbringung nur bei ausreichender Bestandentwicklung zulässig -nach Mulch- bzw. Direktsaat ist die Ausbringung zulässig Es ist immer dafür zu sorgen, dass keine Abschwemmung erfolgt!

15 Bewirtschaftungseinheit: Fuchsbau (Beispiel) Nr. 210, 211, 250, 255 Flurstücke:... WSG Problemgebiet B-Boden WSGnr... Datum Maßnahme/Produkt Schaderreger/Hauptunkräuter Menge/ha (08) Mulchsaat 180 kg dt. KAS = 54 N Atlantis + FHS + Biathlon 0,3 + 0,6 70 g ,5 dt. KAS = 40 N dt. KAS = 54 N 8.6. Amistar Opti wegen Septoria oder Drechslera 1,8 l + Gladio 0,6 l

16 2,5 Winterweizen (Beispiel).ha Kultur Datum Maßnahme/Produkt Schaderreger/Hauptunkräuter Menge/ha Ernte 75 dt m³ Rindergülle 40 N Stroh eingearbeitet Senfsaat 15 kg

17 Bewirtschaftungseinheit: Flurstücke:.... Datum Maßnahme/Produkt Schaderreger/Hauptunkräuter Menge/ha

18 .ha Kultur Datum Maßnahme/Produkt Schaderreger/Hauptunkräuter Menge/h a

19 Kreislandwirtschaftsamt Münsingen Herausgeber: Kreislandwirtschaftsamt Schillerstr Münsingen Tel.: Fax: Internet: Wasserschutzberatung Hans Werner Tel

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!!

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