3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen

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1 OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER- NATIONAL CARRIAGE BY RAIL Commission d experts techniques Fachausschusses für technische Fragen Committee of Technical Experts CTE 3/INF Original : EN 3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen Punkt 7 b Vorabinformation des Sekretariates zu den künftigen Konsultationen der Nicht- EG-Mitgliedstaaten betreffend die TSI-Entwürfe Tel. (++41) Fax (++41) info@otif.org Gryphenhübeliweg 30 CH Berne/Bern

2 2 Erstellt vom Sekretariat Anlässlich mehrerer Tagungen berieten die OTIF Arbeitsgruppen WG LEGAL und WG TECH die Frage wie die OTIF-Mitgliedstaaten, die nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft (EG) sind, auf eine neue oder überarbeitete TSI Einfluss nehmen können. Dies ist von großer Bedeutung, da der freie Verkehr über die Grenzen zwischen den EG- und den Nicht- EG-Mitgliedstaaten von äquivalenten technischen Anforderungen in den anwendbaren TSI und den entsprechenden APTU-Anlagen abhängen wird. Bei der WG TECH Tagung im Juni 2008 in Prag kam eine Lösung hervor, die sowohl für die Gemeinschaft als auch für die OTIF umsetzbar erschien. In einem Schreiben vom 12. Januar 2009 teilte die Europäische Kommission dem Generalsekretär mit, dass die OTIF soweit es die Meinungen der Nicht-EG-Mitgliedstaaten der OTIF betrifft künftig auf der Liste der Organisationen erscheinen wird, deren Meinung gemäß Artikel 6 7 der Interoperabilitätsrichtlinie (2008/57/EG) beim Entwurf, der Annahme und Überarbeitung einer TSI zu berücksichtigen ist, aufgeführt sein wird. Der Beschluss der Kommission wurde von den EG-Mitgliedstaaten im Eisenbahninteroperabilitäts- und Sicherheitsausschuss (RISC, vormals Artikel 21-Ausschuss) gutgeheißen. Der vorläufige Entwurf einer von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) mit der Unterstützung der ERA-Arbeitsgruppen ausgearbeiteten TSI wird dem Sekretariat in den drei OTIF-Amtssprachen (englisches Original und Übersetzungen ins Französische und Deutsche) übermittelt mit der Bitte, dass die OTIF was die Nicht-EG-Mitgliedstaaten der OTIF betrifft innerhalb von drei Monaten dazu Stellung nimmt. Drei Monate sind eine sehr kurze Zeit und die TSI-Entwürfe werden sehr umfangreich und detailliert sind und zahlreiche Verweise auf EN-Normen enthalten, die mittels der TSI zu Gesetz werde. Es ist daher für jedermann, der betroffen ist, erforderlich, gute Vorbereitungen zu treffen und gut zu planen. Der erste TSI-Entwurf (Lokomotiven und Reisezugwagen) wird für März erwartet; andere, wie die TSI Infrastruktur und die TSI Energie sollen kurz danach folgen. Die überarbeiteten TSI Güterwagen und TSI Betrieb werden ebenfalls folgen. Die TSI- Entwürfe sind umfangreich und enthalten zahlreiche Verweise auf (spezifische Teile) der EN- Normen; allein der vorläufige Entwurf der TSI LOC/PAS umfasst 165 Seiten.

3 3 Diese Konsultationen bringen eine große Arbeitslast sowohl für die Nicht-EG-Mitgliedstaaten der OTIF als auch für das Sekretariat mit sich, doch ist dies die Gelegenheit für uns, auf den künftigen Inhalt der TSI Einfluss zu nehmen. Wie können wir das tun? Der Ablaufplan, wie in Anlage 1 (Zeitplan) dargestellt, sollte wie folgt eingehalten werden: Die erhaltenen vorläufigen TSI-Entwürfe werden an die Nicht-EG-Mitgliedstaaten mittels Rundschreiben verteilt, sobald das Sekretariat sie erhalten hat; all diese Staaten erhalten das englische Original und die französische oder deutsche Übersetzung entsprechend der registrierten Bitte betreffend die Verteilung der OTIF-Rundschreiben. Das Rundschreiben wird Informationen zu den Fristen für die Stellungnahme der Mitgliedstaaten sowie über Ort und Datum des Workshops (siehe unten) enthalten. Die OTIF-Mitgliedstaaten, die auch Mitglied der EG sind, werden zur gleichen Zeit darüber unterrichtet, dass die Konsultation der Nicht-EG-Mitgliedstaaten der OTIF im Gange ist, sie werden jedoch gebeten, ihre Stellungnahme zur TSI entsprechend den Gemeinschaftsregelungen zu unterbreiten, d. h., dass die EG-Mitgliedstaaten an den OTIF-Konsultationen nicht teilnehmen. Jeder Nicht-EG-Mitgliedstaat der OTIF sollte einen Koordinator bezeichnen, der für die Einholung der Beiträge und Übermittlung der Stellungnahme seines Staates zuständig ist; der Koordinator kann der gleiche sein für alle TSI oder aus verschiedenen (Experten) bestehen, abhängig vom Thema der jeweiligen TSI. Dem Sekretariat sollte(n) dieser Koordinator/diese Koordinatoren unmittelbar nach dessen/deren Bezeichnung mitgeteilt werden. Die betreffende Person sollte die Beiträge der entsprechenden Experten und relevanten Parteien in seinem Staat planen und verfolgen und für die konsolidierte Stellungnahme des Mitgliedstaates sowie für die zeitgerechte Übermittlung an das Sekretariat der OTIF verantwortlich sein. Um die Mitgliedstaaten zu unterstützen, wird etwa 3 Wochen nach Verteilung eines TSI- Entwurfs ein Informationsworkshop durchgeführt, um Fragen, die nach dem ersten Lesen aufkommen könnten, zu klären oder zu beantworten. Der für das Verfassen der TSI zuständige leitende Beamte bei der ERA wird zusammen mit den Organisationen, die üblicherweise zu den Tagungen des Fachausschusses für technische Fragen eingeladen werden, eingeladen. Es wäre vorteilhaft, wenn die Person, welche die Organisation in den ERA-Arbeitsgruppen

4 4 vertritt, anwesend wäre. Der Mitgliedstaat kann im Workshop mit dem Koordinator und bis zu drei Experten teilnehmen. Die Mitgliedstaaten prüfen den Entwurf und erarbeiten ihre Kommentare und Vorschläge auf Änderungen oder Zusätze in den TSI; wenn möglich, könnten auch Anträge auf Sonderfälle geprüft und angegeben. Die konsolidierte Stellungnahme soll dem Sekretariat in einer der OTIF-Amtssprachen innerhalb von 6 Wochen nach dem Workshop übermittelt. Auch wenn ein Mitgliedstaat keine Bemerkungen, Vorschläge oder Anträge auf Sonderfälle hat, muss diese Information schriftlich erfolgen. Das Sekretariat entwirft so bald wie möglich allgemeine und spezifische Bemerkungen/Vorschläge und verteilt diese an die Nicht-EG-Migliedstaaten der OTIF. Diese Bemerkungen brauchen in der Stellungnahme des Mitgliedstaates nicht aufgeführt zu werden, es sei denn, er ist nicht einverstanden. Der Mitgliedstaat sollte alle wesentlichen Schwierigkeiten und Probleme, die ihm durch die TSI entstehen können, aufführen, die geringfügigen Probleme brauchen jedoch nicht angegeben zu werden. Falls die Stellungnahmen von zwei oder mehr Mitgliedstaaten gegensätzlich oder abweichend sind, berät das Sekretariat diese Stellungnahmen mit den Koordinatoren bevor es selbst Stellung nimmt. Wenn kein Konsens erzielt werden kann, können die betroffenen Mitgliedstaaten beantragen, dass ihre entsprechende Stellungnahme der konsolidierten Stellungnahme der OTIF beigefügt wird. Auf der Grundlage der Stellungnahmen der Mitgliedstaaten und seiner Bemerkungen/Vorschläge stellt das Sekretariat eine konsolidierte Stellungnahme zur Konsultation zusammen. Die Stellungnahme wird an die ERA, die Europäische Kommission und alle OTIF- Mitgliedstaaten versandt. Eine detaillierte Tabelle in Anhang 2 (Zeitplan), welche die zu berücksichtigenden und durchzuführenden Arbeiten aufzeigt, wurde vom Sekretariat erstellt, um die Mitgliedstaaten bei der Planung und Erstellung ihrer Stellungnahmen zu unterstützen. Was geschieht nach der Stellungnahme der OTIF zu den Konsultationen? EG ERA hat die Position der Nicht-EG-Mitgliedstaaten der OTIF, der anderen von der EG konsultierten Parteien der Nutzer und die Stellungnahmen der Sozialpartner zu berücksichtigen

5 5 und den endgültigen TSI-Entwurf, der an die Europäische Kommission versandt wird, zu erstellen. Die Kommission prüft den endgültigen Entwurf und unterbreitet ihren Vorschlag den EG- Mitgliedstaaten zur Beratung im RISC-Ausschuss, um die Stellungnahme der EG- Mitgliedstaaten zu erhalten. Die Kommission nimmt die TSI sowie das Datum für deren Inkrafttreten an. Die angenommene TSI wird im offiziellen Amtsblatt der EG veröffentlicht. OTIF Das Sekretariat aktualisiert laufend die in zwei Spalten dargestellte und der TSI entsprechenden APTU-Anlage, die in der WG TECH beraten wird, sobald die EG die TSI angenommen hat. Wenn die WG TECH den Entwurf genehmigt, wird die APTU-Anlage dem Fachausschuss für technische Fragen zur Annahme unterbreitet. Anlage 1: Zeitplan für die Konsultation Anlage 2: Leitfaden mit den zu erfüllenden Aufgaben

6 6 Zeitplan für den Input der Nicht-EU-MS der OTIF in den TSI Entwurf TSI-Entwurf Englisch, Französisch und Deutsch Europäische Eisenbahnagentur Konsultation 3 Monate OTIF-Input zu TSI-Entwurf Anlage 1 3 Wochen? 6 Wochen? 3 Wochen? Sekretariat Nicht-EU- OTIF MS TSI Information workshop Vorschläge Nicht-EU- OTIF MS

7 7 Leitfaden Detaillierte Aufgaben Anlage 2 Phasen/ Phase 1 Informationsworkshop Phase 2 Ende Phase 2 Phase 3 Beteiligte Verstehen der TSI Erklärung der TSI Erstellung Vorschläge der MS zu TSI ERA Beantwortung Fragen betreffend Verständnis Sammlung der Fragen betreffend Verständnis Entwurf allgemeine Bemerkungen Sekretariat Nicht EU-MS OTIF Erstellung Format für Vorschläge Verteilung Format für Vorschläge an die Nicht-EG- MS OTIF Konsultation Erhalt TSI (DE,EN,FR) Verteilung Erklärungen betreffend TSI an die zu konsultierenden Parteien im Staat Konsultation Erstellung konsolidierter Vorschlag auf Grundlage Vorschläge der Nicht-EU- MS OTIF Versand Vorschläge an Sekretariat Übersetzung in Landessprache? Bitte um Vorschläge mit Frist Unterbreitung beantragte Sonderfälle an Sekretariat, falls bereits bekannt Bezeichnung Koordinator Sammlung Vorschläge Notifizierung Koordinator an Sekretariat Erstellung Vorschläge der MS betreffend TSI Festlegung Verantwortlichkeiten des Koordinators (Unterzeichnung MS- Vorschläge) Festlegung der zu konsultierenden Parteien im Staat Erstellung Kommunikationsnetz für Anfragen Festlegung von Informationsaufgaben Festlegung Beschlussverfahren Erstellung Planung für gesamten Prozess Festlegung Fristen für Fragen Verteilung TSI an Parteien mit Frist für Fragen betreffend Verständnis Sammlung Fragen betreffend Verständnis Weiterleitung Fragen an Sekretariat (in DE oder EN oder FR) Versand Vorschläge in DE, EN oder FR an Sekretariat Follow-up der Planung

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