Bedarf WARUM ULTRANET. Verfahren WIE DER GESETZLICHE RAHMEN AUSSIEHT. Dialog WIE WIR SIE IN DAS PROJEKT EINBINDEN

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1 ULTRANET GLEICHSTROM- VERBINDUNG OSTERATH PHILIPPSBURG

2 01 WICHTIG Bedarf WARUM ULTRANET IST 02 Verfahren WIE DER GESETZLICHE RAHMEN AUSSIEHT 03 Dialog WIE WIR SIE IN DAS PROJEKT EINBINDEN

3 04 Technologie WIE WIR DIE TECHNIK UMSETZEN 05 MITGEBEN Wichtige Fragen WAS WIR IHNEN WOLLEN

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5 Liebe Leserinnen und Leser, als Betreiber des Stromübertragungsnetzes in Baden-Württemberg wollen wir Sie auch in Zukunft sicher mit Energie versorgen. Dazu gehört, dass wir die Leistungsfähigkeit unserer Infrastruktur stets hinterfragen, um das Netz rund um die Uhr sicher betreiben zu können und wenn nötig rechtzeitig entsprechend zu optimieren, zu verstärken oder auszubauen: Das ist unsere gesetzliche Aufgabe und die nehmen wir sehr ernst. Stromleitungen in HGÜ-(Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs)-Technik sind ein wichtiger Baustein, um die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. Sie bilden künftig ergänzend zum Wechselstromnetz das Rückgrat der deutschen Energieversorgung, denn mit HGÜ kann Strom über weite Strecken transportiert werden zum Beispiel von den Windenergieanlagen im Norden zu den Verbrauchern in Süddeutschland. Außerdem ermöglicht HGÜ eine verbesserte Nutzung bestehender Stromtrassen durch eine höhere Leistungsdichte. Das heißt: Mit dem Bau von HGÜ-Leitungen wird der Bedarf neuer Stromleitungen im Wechselstromnetz reduziert. In den kommenden Jahren wird TransnetBW in Zusammenarbeit mit den anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern alle notwendigen Schritte zur Realisierung der gesetzlich verankerten und für die Energiewende wichtigen Projekte innerhalb und außerhalb Baden-Württembergs unternehmen. Dazu gehört das Projekt ULTRANET, das wir gemeinsam mit unserem Projektpartner Amprion verwirklichen wollen. Besonders wichtig ist uns dabei, Sie von Anfang an durch umfassende, transparente Informationen zu ULTRANET einzubinden und mit Ihnen einen offenen Dialog zu unserem Gleichstromprojekt zu führen. Diese Broschüre soll dazu beitragen. Wir freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen. IHR PROJEKTTEAM ULTRANET IM BEREICH ASSET MANAGEMENT UND GROSSPROJEKTE DER TRANSNET BW

6 WARUM ULTRANET WICHTIG IST 01 Emden Osterath Amprion GmbH ULTRANET Philippsburg TransnetBW GmbH

7 / ULTRANET AUF EINEN BLICK ULTRANET ist ein gemeinsames HGÜ-Projekt der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW und Amprion. Eines unserer wesentlichen Ziele im Rahmen des Projekts ist, dass die Leitungstrasse möglichst wenig neue Flächen beansprucht. In diesem Sinne wird die Leitung für die Übertragung von Gleichstrom (DC) weitestgehend auf bestehenden Stromtrassen des vorhandenen Wechselbzw. Drehstromnetzes (AC) geführt werden. Zum Einsatz kommen dabei sogenannte Hybridmasten. Eine solche Kombination von Gleich- und Wechselstromübertragung in Form von Hybridleitungen gibt es weltweit bisher noch nicht. ULTRANET hat deshalb Pilotcharakter. Die Stromleitung wird von Osterath am Niederrhein bis nach Philippsburg in Baden-Württemberg führen (Korridor A02 im Netzentwicklungsplan). Mit rund 340 Kilometern Länge bildet ULTRANET den südlichen Teil einer der geplanten Stromautobahnen aus Norddeutschland in den Süden. Darüber hinaus ist ein weiterer nördlicher Abschnitt von Osterath nach Emden geplant (Korridor A01 Nord). TransnetBW ist für einen rund 40 Kilometer langen Abschnitt zwischen Mannheim-Wallstadt und dem Netzknotenpunkt Philippsburg verantwortlich. PROJEKTÜBERSICHT / Gemeinschaftsprojekt von TransnetBW und Amprion / Streckenverlauf von Osterath nach Philippsburg / Länge: rund 340 Kilometer, davon ca. 40 Kilometer in TransnetBW- Verantwortung / Übertragungskapazität: 2 Gigawatt / Spannungsebene: ± 380 Kilovolt DC / Leitungsverlauf weitestgehend auf bestehenden Trassen: Realisierung als Hybridleitung: 380-Kilovolt-AC-/380-Kilovolt- DC-Stromkreise auf einer Trasse (Pilotprojekt)

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9 / VERSORGUNGSSICHERHEIT Die Energiewende ist eine große Herausforderung für die Strominfrastruktur und damit auch für die Versorgungssicherheit. Die regulierenden Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber in das Netz, um die Netzstabilität zu gewährleisten und Ausfälle zu verhindern, steigen von Jahr zu Jahr. Die Anforderungen an die Strominfrastruktur werden künftig weiter zunehmen. Ziel der Bundesregierung ist es, im Jahr 2050 mindestens 80 Prozent des elektrischen Stroms in Deutschland durch erneuerbare Energien abzudecken. Allerdings werden die Erzeugungskapazitäten vor allem in Norddeutschland aufgebaut, während die Verbraucherzentren in Süd- und Westdeutschland liegen. Das Ungleichgewicht zwischen dem zunehmenden Stromangebot in Norddeutschland und der weiterhin hohen Stromnachfrage in Süddeutschland wird sich noch verschärfen, wenn weitere Kernkraftwerke vom Netz gehen. Um die Versorgungssicherheit der Bürger und der Industrie in Süddeutschland zu erhalten und die elektrische Energie aus dem Norden abzutransportieren, ist der Ausbau der Strominfrastruktur dringend erforderlich. Laut Netzentwicklungsplan 2013 müssen in den nächs- ten zehn Jahren insgesamt Kilometer an neuen Leitungen gebaut werden. Eine zentrale Rolle nehmen hier die großen Nord-Süd-Gleichstromverbindungen wie ULTRANET ein. Sie entlasten zudem das Wechselstromnetz der Bundesländer zwischen Anfangs- und Endpunkt und vermindern die Notwendigkeit für netzbedingte Eingriffe. DAS NOVA-PRINZIP Neben dem Projekt ULTRANET ist im Raum Rhein-Neckar-Nordbaden auch eine Anpassung des Wechselstromnetzes zwischen Weinheim und Karlsruhe-Daxlanden erforderlich. Bis zum Jahr 2022 plant TransnetBW hier das bestehende Netz zu optimieren und zu verstärken. Dabei folgen wir streng dem NOVA-Prinzip. Das heißt: NetzOptimierung und NetzVerstärkung erfolgen vor weiterem NetzAusbau. Auch ULTRANET soll fast ausschließlich auf bereits bestehenden Stromtrassen verlaufen. Dadurch ist eine sehr raumsparende Realisierung des Projekts möglich. Entweder werden vorhandene 380-Kilovolt- Wechselstrom-Leitungen für die HGÜ-Technik genutzt oder die Masten bestehender 220-Kilovolt-Leitungen werden an derselben Stelle durch Neubauten ersetzt. Letzteres bezeichnet man als Ersatzneubau. Vorteil beider Varianten: Die Leistungsfähigkeit der Trasse steigt, ohne dass sich ihr heutiges Erscheinungsbild wesentlich verändert.

10 WIE DER GESETZLICHE RAHMEN AUSSIEHT 02

11 / DIE GESETZLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN Den künftigen Ausbaubedarf des Stromnetzes legt in Deutschland der sogenannte Netzentwicklungsplan Strom (NEP Strom) fest, der jährlich aktualisiert wird. Er wird von den vier Übertragungsnetzbetreibern gemeinsam mit der Bundesnetzagentur unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet und schließlich von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt. Im aktuellen NEP Strom ist der Bau mehrerer HGÜ-Leitungen vorgesehen. Diese sollen das deutsche Stromnetz leistungsfähiger und sicherer machen. Damit sind sie die zentrale Säule für die Integration der erneuerbaren Energien. ULTRANET ist eine dieser HGÜ-Leitungen. Das Projekt wurde nach einer ausführlichen Befragung der Öffentlichkeit durch die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung als vordringliche Netzmaßnahme bewertet. Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2013 zudem das Bundesbedarfsplangesetz beschlossen (BBPlG), in dem auch ULTRANET verankert ist. Es wird als länderübergreifendes Pilotprojekt für die Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen eingestuft. / NÄHERE INFORMATIONEN ZUR ERSTELLUNG DES NETZENTWICKLUNGS- PLANS ERHALTEN SIE UNTER:

12 GESAMTABLAUF ZUR REALISIERUNG VON LEITUNGSVORHABEN BEDARFSERMITTLUNG PLANUNG UMSETZUNG SZENARIEN NETZ- ENTWICKLUNGS- PLAN BUNDES- BEDARFS- PLAN TRASSEN- KORRIDORE KONKRETE TRASSEN BAU/ UMSETZUNG BETRIEB Wahrscheinliche Entwicklung Welche Maßnahmen? Welche Maßnahmen? In welchen Korridoren? Bundesfachplanung/ Raumordnung Welcher Verlauf? Planfeststellungsverfahren jährlich jährlich mind. 3-jährlich auf Antrag auf Antrag

13 / DIE GENEHMIGUNGSVERFAHREN Wie jedes Bauprojekt durchläuft auch ULTRANET ein umfangreiches Genehmigungsverfahren in mehreren Schritten, bevor mit dem Bau begonnen werden darf. Im Laufe dieses mehrere Jahre dauernden Genehmigungsprozesses wird sichergestellt, dass alle für das Projekt wichtigen Themen berücksichtigt werden. Voraussetzung für den Start des Verfahrens ist eine umfassende Vorplanung. Ziel dieser Vorplanung ist die Erarbeitung eines Trassenkorridorvorschlags. Ein Trassenkorridor bezeichnet einen Meter breiten Streifen, in dem die Trasse verlaufen soll. Bei der Auswahl des Korridors berücksichtigen wir nicht nur technische und wirtschaftliche Aspekte, sondern auch Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaftsbild. Bereits in dieser Phase bezieht TransnetBW die Öffentlichkeit ein, um Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung für einen Trassenkorridorvorschlag und seine möglichen Alternativen aufzunehmen. ULTRANET ist ein bundeslandübergreifendes Projekt, das im Bundesbedarfsplangesetz beschlossen ist. Für alle Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplan, die durch mehrere Bundesländer oder ins Ausland führen sollen, liegt das Genehmigungsverfahren seit Inkrafttreten des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) 2011 grundsätzlich bei der Bundesnetzagentur. Das Verfahren, das im NABEG für diese Projekte vorgesehen ist, heißt Bundesfachplanung. Es soll mit einem bundesweit einheitlichen Vorgehen die Planung der benötigten Leitungen beschleunigen. Nach Abschluss aller Voruntersuchungen stellt TransnetBW einen Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur. In diesem Antrag schlägt TransnetBW einen Korridorverlauf vor und legt mögliche Alternativen dar.

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15 Erste Aufgabe der Bundesnetzagentur in der Bundesfachplanung ist das Ausrichten einer öffentlichen Antragskonferenz. Hierzu lädt sie Vereinigungen und Träger öffentlicher Belange ein. Darüber hinaus kann auch jeder interessierte Bürger teilnehmen. Bei der Konferenz werden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des Trassenkorridorvorschlags und zu dessen Alternativen gesammelt. Im Ergebnis wird nach der Antragskonferenz in einem Untersuchungsrahmen festgelegt, welche Unterlagen und Gutachten der Übertragungsnetzbetreiber noch vorlegen muss. Im Austausch mit Behörden, Vereinigungen und Öffentlichkeit sollen die Anforderungen an die Planung möglichst frühzeitig geklärt werden. Im Rahmen der Bundesfachplanung gibt es eine strategische Umweltprüfung, die zusammen mit den kompletten Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt wird. Hierzu kann jeder Stellung nehmen. Die Bundesnetzagentur prüft alle eingehenden Stellungnahmen und behandelt sie im Rahmen eines Erörterungstermins mit den Einwendern, Behörden, Vereinigungen und dem Vorhabenträger. Den Abschluss der Bundesfachplanung bildet die Entscheidung der Bundesnetzagentur für einen konkreten Trassenkorridor. Die Behörde wägt dafür alle vorgebrachten Argumente ab. Ziel ist ein technisch und ökonomisch sinnvoller Korridor, mit dem gleichzeitig die negativen Folgen für Mensch und Umwelt so gering wie möglich bleiben. Die in der Bundesfachplanung festgelegten Trassenkorridore sind verbindlich für das anschließende Planfeststellungsverfahren und werden in den Bundesnetzplan aufgenommen. / NÄHERE INFORMATIONEN ZU DEN AUFGABEN DER BUNDESNETZAGENTUR BEIM NETZAUSBAU ERHALTEN SIE UNTER:

16 WIE WIR SIE IN DAS PROJEKT EINBINDEN 03

17 / TRANSPARENTE INFORMATION, OFFENER DIALOGPROZESS Unser Ziel ist es, ULTRANET für sämtliche Beteiligte so verträglich wie möglich zu verwirklichen. Deshalb werden wir Sie bei der Planung und Umsetzung von ULTRANET stets über alle Schritte informieren und Ihnen, wo möglich, die Gelegenheit geben, sich in den Prozess einzubringen. Der Austausch mit der Öffentlichkeit ist für uns ein elementarer Baustein im Prozess der Vorplanung und Planung von ULTRANET. Aus diesem Grund bestehen sowohl im Vorfeld als auch während der öffentlichrechtlichen Verfahren umfassende Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. stand zu ULTRANET zu bringen. Gezielt werden wir dazu bestehende Kanäle nutzen, etwa Gemeinderatssitzungen, lokale Bürgerveranstaltungen und Medien. Über Projektbriefkästen vor Ort, eine Telefon-Hotline und eine Internetseite haben Sie die Möglichkeit, sich direkt mit Vorschlägen und Anmerkungen an uns zu wenden und mit uns in den Dialog zu treten. Außerdem wollen wir Sie ermutigen, uns weitere Formate vorzuschlagen, mittels derer Sie einbezogen werden möchten. Alle Hinweise und Anmerkungen aus der Region werden von uns aufgenommen. Wir werden alle eingereichten Hinweise prüfen und gegebenenfalls einarbeiten. Auch während und nach den öffentlich-rechtlichen Verfahren der Bundesnetzagentur stehen wir Ihnen weiterhin für Ihre Fragen und Hinweise zur Verfügung. Ein wichtiges Anliegen von TransnetBW ist es, die verschiedenen Beteiligten möglichst direkt anzusprechen und frühzeitig auf einen gemeinsamen Informations-

18 WIE WIR DIE TECHNIK UMSETZEN 04

19 / HOCHSPANNUNGS-GLEICHSTROM- ÜBERTRAGUNG (HGÜ) Die Abkürzung HGÜ steht für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung. International wird auch der englische Begriff verwendet: HVDC (high voltage direct current). Dabei handelt es sich um ein Verfahren zur Übertragung von elektrischer Energie mit Gleichstrom. Weil das deutsche Stromnetz mit Wechselstrom betrieben wird, sind an den Anfangs- und Endpunkten einer Gleichstromleitung Konverterstationen notwendig, die den Gleichstrom entsprechend in Wechselstrom umwandeln. Gleichstromleitungen können grundsätzlich auch als Erdkabelverbindungen sowohl an Land als auch durch Gewässer geführt werden. Für ULTRANET ist eine Erdverkabelung von Teilabschnitten grundsätzlich möglich, allerdings soll die HGÜ-Verbindung weitestgehend auf bereits bestehenden Drehstromtrassen mitgeführt werden. Dadurch können zusätzliche und unnötige Eingriffe in die Natur und Landschaft vermieden werden. Deshalb planen wir ULTRANET als Freileitungstrasse. Aufgrund ihrer Vorteile spielen HGÜ-Freileitungen als Punkt-zu-Punkt-Verbindungen für den Ausbau bestehender Strominfrastruktur eine immer wichtigere Rolle. Denn eine HGÜ-Leitung, die Strom in beide Richtungen (bidirektional) transportieren kann, hat eine erheblich größere Kapazität als eine vergleichbare Wechselstromleitung. Zudem lassen sich HGÜ-Leitungen gut steuern: Das ist wichtig, um schnell auf große Schwankungen der Energiemengen reagieren zu können, die vor allem durch Windkraft und Fotovoltaik entstehen. HGÜ-Leitungen gibt es mittlerweile weltweit, wenn sie auch anders aussehen als bei ULTRANET geplant. Neu bei ULTRANET ist die Führung der Leitung als Hybridsystem, das eine gleichzeitige Übertragung von Gleichund Wechselstrom auf einer Freileitung ermöglicht. DIE VORTEILE DER HGÜ GEGENÜBER DEM KLASSISCHEN WECHSELSTROMSYSTEM: / HGÜ-Technik ermöglicht eine hohe Übertragungskapazität über lange Strecken. / HGÜ-Technik ermöglicht eine verbesserte Nutzung bestehender Stromtrassen durch eine höhere Leistungsdichte. Dadurch wird der Bedarf neuer Stromleitungen im Wechselstromnetz reduziert. / HGÜ-Technik kann sehr gezielt gesteuert werden. Dadurch kann zu jeder Zeit flexibel auf unterschiedliche Anforderungen an das Netz reagiert werden. Das erhöht die Systemsicherheit. / HGÜ-Technik ermöglicht einen gezielten Stromtransport zwischen zwei Punkten (den Konvertern) in beide Richtungen (bidirektional).

20 ULTRANET KONVERTER SCHEMATISCHE DARSTELLUNG DC AC AC Halle 1 Halle 2 Halle 3 Halle 4 Lager

21 / KONVERTER Ohne Stromrichterstationen, die sogenannten Konverter, können HGÜ-Leitungen nicht in das Verbundnetz integriert werden. Sie wandeln die Wechselspannung des aus den Kraftwerken kommenden Stroms für die Einspeisung in die HGÜ-Leitung in Gleichstrom um. Am Ende der Übertragungsleitung läuft dieser Vorgang dann wieder in umgekehrter Richtung ab, damit der Strom in das Wechselstromnetz eingespeist werden kann. Für ULTRANET sind insgesamt zwei Konverter zum Anschluss an das Verbundnetz erforderlich. Ein Standort wird sich im Raum Philippsburg befinden. TransnetBW hat den Anspruch, diesen Konverter so gut wie möglich in die Landschaft zu integrieren. Der Konverter befindet sich derzeit noch in der technischen Planung. Nach ersten Abschätzungen wird die insgesamt benötigte Fläche für den Konverterstandort mindestens Quadratmeter betragen. Der größte Teil dieser Fläche ist jedoch begrünt und vom äußeren Erscheinungsbild mit einer Wechselstrom-Umspannanlage vergleichbar. Die Gebäude benötigen voraussichtlich insgesamt eine Fläche von rund Quadratmetern. Etwa zwei Drittel davon entfallen auf den Hallenanteil, in dem sich der eigentliche Konverter befindet. Diese Hallen sind je rund 20 Meter hoch. Damit bleiben sie deutlich unter der Höhe von Freileitungsmasten.

22 WAS WIR IHNEN MITGEBEN WOLLEN 05 WIE WIRD DER KONVERTERSTANDORT IM RAUM PHILIPPSBURG GEFUNDEN? Um einen Konverterstandort im Raum Philippsburg zu finden, haben wir einen Kriterienkatalog erstellt, nach dessen Vorgabe ein Gutachter mögliche geeignete Flächen identifiziert. Entsprechen die gefundenen Flächen allen Vorgaben, gehen wir mit einem Vorschlag plus Alternativen in ein öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren. Zu den Bewertungskriterien für den Konverterstandort gehören u. a. folgende:

23 / Die zusammenhängend nutzbare Fläche bei Philippsburg besitzt mindestens einen Zuschnitt von 270 Metern x 370 Metern (10 Hektar). / Bei dem Standort handelt es sich nicht um eine besiedelte Fläche. / Die Standortfläche liegt nicht in einem rechtlich streng geschützten Gebiet. / Die Standortfläche soll möglichst mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sein. / Der Standort liegt möglichst nah an bestehenden oder rechtlich verbindlich geplanten Höchstspannungsleitungen. / Für den Anschluss an den Netzverknüpfungspunkt werden auch in der bestehenden Trasse möglichst wenige Masten zusätzlich errichtet. / Der Standort liegt möglichst in der Nähe von anderer linienhafter Infrastruktur. / Der Konverterstandort liegt in angemessenem Abstand insbesondere zu / Wohngebäuden, / Freizeitgebieten, / öffentlich genutzten Gebieten und Gebäuden. / Die Standortfläche unterliegt keiner Einschränkung aufgrund vorhandener Nutzungen. / Der Standort liegt möglichst in einem Gewerbe- oder Industriegebiet oder auf einer Fläche mit Ausweisung Energieversorgung oder grenzt an diese an. / Die Standortfläche steht nicht im Konflikt mit Schutzgebieten oder Schutzobjekten. / Die Flächenverfügbarkeit der Standortfläche gestaltet sich relativ einfach. / Der Standort liegt möglichst nah am Verkehrsnetz.

24 WIE GROSS IST EIN KONVERTER UND WO SOLL EIN KONVERTER GEBAUT WERDEN? Die Größe der benötigten Fläche hängt stark von der zu übertragenden Leistung ab. Im Projekt ULTRANET werden für eine Konverter-Station nach den bisherigen Planungen mindestens Quadratmeter benötigt. Auf etwa 20 Prozent der Fläche, also rund Quadratmetern, werden Gebäude errichtet. In diesen Hallen ist der eigentliche Konverter untergebracht. Die Höhe einer solchen Halle liegt bei ca. 20 Metern. Der restliche Teil dieser Fläche, also rund Quadratmeter, ist begrünt und vom äußeren Erscheinungsbild mit einer typischen Wechselstrom-Umspannanlage vergleichbar. Für den Betrieb einer HGÜ-Strecke ist an beiden Endpunkten der Leitung eine Konverter-Station notwendig. Laut dem Netzentwicklungsplan für Deutschland und dem Bundesbedarfsplangesetz müssen die Endpunkte für das Projekt ULTRANET bei Osterath im nördlichen Rheinland (nördlicher Endpunkt) und im Bereich Philippsburg (südlicher Endpunkt) liegen.

25 WIE SEHEN DIE HGÜ-MASTEN AUS? ULTRANET soll soweit als möglich auf bestehenden Mastgestängen realisiert werden. Das Aussehen der Masten wird sich dabei wenig verändern. Auf welcher genauen Trasse ULTRANET verläuft, wird im Genehmigungsverfahren entschieden. Bei Abschnitten, auf denen ein Neubau oder ein Ersatzneubau erforderlich ist, verfolgen wir prinzipiell das Ziel, die Freileitungen so umzusetzen, dass sich die Masten gut und unauffällig in das bestehende Landschaftsbild einpassen und eine möglichst geringe Trassenbreite benötigt wird. Zu diesem Zweck werden bestehende Masttypen kontinuierlich weiterentwickelt. An einigen Stellen können wir ULTRANET eventuell auch durch reine Auflage einer anderen Beseilung realisieren. BIRGT EINE HGÜ-LEITUNG GESUNDHEITLICHE RISIKEN? Freileitungen für die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung erzeugen statische elektrische und magnetische Felder. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es keinerlei Hinweise auf negative Auswirkungen magnetischer Gleichfelder bei HGÜ-Leitungen. Gleichwohl wurde in der novellierten 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung ein Grenzwert von 500 Mikrotesla für die magnetische Flussdichte von Gleichstromanlagen festgelegt. Wie übliche Drehstrom-Freileitungen können auch HGÜ-Freileitungen Geräusche erzeugen. Diese lassen sich durch geeignete Konstruktion der Leitung minimieren.

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27 DIALOG NETZBAU TransnetBW GmbH Maria Dehmer Projektkommunikation ULTRANET Pariser Platz Osloer Straße Stuttgart DIALOG NETZBAU IST IHR ANSPRECHPARTNER FÜR ALLE FRAGEN RUND UM DAS THEMA NETZAUSBAU. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine oder hinterlassen Sie uns vor Ort eine Nachricht im Projektbriefkasten. Melden Sie sich auch gerne für unseren Online-Newsletter an. Hotline:

28 Stand August 2014 TransnetBW GmbH Pariser Platz Osloer Str Stuttgart Hotline:

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