Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten

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1 Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten Lars Tietjen Umweltbundesamt Dessau-Roßlau

2 Gliederung Einführung Chemikalienrechtliche Instrumente REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 CLP-VO (EG) Nr. 1272/2008 Produktrechtliche Regelungen Freiwillige Instrumente Ausblick Lars Tietjen 2

3 Informationslücke INFORMATION Industrie Verbraucher ca Stoffe Millionen von Gemischen Milliarden von Erzeugnissen Lars Tietjen 3

4 RL 67/548/EWG Lars Tietjen 4

5 EU-Regelungen zum Chemikalienrecht vor REACH-VO (CLP-VO) RL 67/548/EWG ( Stoffrichtlinie ) [zum in Teilen aufgehoben und geändert durch RL 2006/121/EG; geändert zum (CLP- VO) Wird zum vollständig aufgehoben.] RL 76/769/EWG ( Beschränkungsrichtlinie ) [Aufgehoben zum ] RL 91/155/EWG ( Sicherheitsdatenblätter ) [Aufgehoben zum ] RL 1999/45/EG [vorher RL 88/379/EWG] ( Zubereitungsrichtlinie ) [Wird zum vollständig aufgehoben.] VO (EWG) 793/93 ( Altstoffverordnung ) [Aufgehoben zum ] Lars Tietjen 5

6 Chemikalienrechtliche Instrumente REACH-VO (= Registration, Evaluation, Authorisation (and Restriction) of Chemicals) [Registrierung, Bewertung, und Zulassung (und Beschränkung) von Chemikalien Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission Lars Tietjen 6

7 Kernelemente von REACH Europäische Verordnung zur Chemikalienkontrolle (EG) 1907/2006 vom Registrierung, Bewertung (Evaluierung), Zulassung (Authorisierung) und Beschränkung von Chemikalien Schaffung eines einheitlichen Regelwerkes fasst die einzelnen Elemente der Chemikalienpolitik zusammen Löst bisherige Einzelregelungen des Stoffrechts ab Gilt für alle Industriechemikalien, Registrierung aller Stoffe > 1 t/a durch Hersteller / Importeure "no data, no market" Umfasst die Aktivitäten: Herstellung, Import, Verwendung Lars Tietjen 7

8 GESUNDHEIT & UMWELT INDUSTRIE Ziele REACH Hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt - Vorsorgeprinzip Förderung der Substitution von besonders besorgniserregenden Stoffen Übertragung der Verantwortung auf die Industrie Förderung von Wettbewerb und nachhaltigen Innovationen Freier Verkehr von Waren im Binnenmarkt Harmonisierte Informationsbasis für alle Stoffe durch standardisierte Verfahren und Methoden Förderung von sicheren Produkten und Prozessen in der chemischen Industrie Lars Tietjen 8

9 Abgrenzung Stoff, Gemisch, Erzeugnis Bauprodukte (Stoffe) Gemische [=Zubereitungen] Erzeugnisse Gemisch: Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen; Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt; Lars Tietjen 9

10 Lieferkette - Identifizierung der Rolle Hersteller/Importeur Registrierer Zubereitungshersteller (z.b. Farben, Klebstoffe) Gewerblicher Anwender (Lackierer, Tischler) Erzeugnishersteller (Fenster, Stifte) Nachgeschalteter Anwender - Downstream User Verbraucher Lars Tietjen 10

11 Registrierung - Zeitschiene VOR-REGISTRIERUNG (phase-in Stoffe, >1 Tonne/Jahr) Umwelt (potentiell PBT/vPvB) Gesundheit (CMRs Cat. 1+2) besonders besorgniserregend REGISTRIERUNG (Neustoffe, >1Tonne/Jahr) REACH tritt in Kraft > 1000 t/a t/a t/a Lars Tietjen 11

12 Stoffe ( 1 t/a) Was muss registriert werden? Stoffe in Zubereitungen (Import) ( 1 t/a) gefährliche Stoffe in Erzeugnissen ( 1 t/a), die bestimmungsgemäß freigesetzt werden Lars Tietjen 12

13 Kommunikation unter REACH (Stoffe, Gemische) SDB Stoffhersteller Zubereitungshersteller SDB Gewerblicher Anwender SDB ES Sicherheitsdatenblatt Expositionsszenario Als gefährlich eingestufte Stoffe oder Zubereitungen PBT oder vpvb-stoffe Stoffe der Kandidatenliste Risikomanagement JEDER gewährleistet einen sicheren Umgang Lars Tietjen 13

14 Stoffsicherheitsbeurteilung umfasst: Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch phys.- chem. Eigenschaften auf die Umwelt Ermittlung von PBT-, vpvb-eigenschaften Expositionsbeurteilung inkl. Entwicklung von Expositionsszenarien Lars Tietjen 14

15 Ziel der Stoffsicherheitsbeurteilung Erkennen stoffbezogener Risiken Definition sicherer Verwendungsbedingungen während Herstellungsprozess Verwendung im Lebenszyklus zur Beherrschung der Risiken bei der Exposition Mensch / Umwelt Ableitung von Maßnahmen zur Beherrschung der Risiken Lars Tietjen 15

16 Zulassungsverfahren Instrument zur Risikominderung von besonders besorgniserregenden Stoffen Förderung der Substitution CMR PBT vpvb gleichermaßen besorgniserregende Stoffe Alle Verwendungen sind verboten, für die die EU-Kommission keine Erlaubnis erteilt Keine Zulassungspflicht für Herstellung, Stoffe in Erzeugnissen (Import), Intermediate und für bestimmte Verwendungen (F+E, Kosmetika,...) Lars Tietjen 16

17 Beschränkungsverfahren Instrument zur gezielten Risikominderung Gezielte Kontrolle identifizierter Risiken Gilt für Herstellung, Verwendung, Vermarktung und für Stoffe in Erzeugnissen (auch Import) EU-KOM beschließt auf Vorschlag eines MS (im Regelungsverfahren) Gilt sofort nach Inkrafttreten Lars Tietjen 17

18 Mehr Informationen = mehr Sicherheit? Unternehmen Mehr Informationen ermöglichen: Identifizierung gefährlicher Stoffe Optimierung von Prozessabläufen durch Auswahl am besten geeigneter Stoffe (Eigenschaften, Gefährlichkeit, Regulierung = Zulassung / Beschränkung) Entwicklung sicherer neuer Stoffe nicht mehr gegenüber Altstoffen benachteiligt Einfachere Gefährdungsbeurteilung durch die Stoffsicherheitsbeurteilung des Registranten Lars Tietjen 18

19 Mehr Informationen = mehr Sicherheit? Arbeitnehmer und Umwelt mehr Informationen zur Exposition: Erkennen des Bedarfes an Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer bzw. der Umwelt Identifizierung von gefährlichen Stoffen und ggf. Ersatz durch sicherere Stoffe Verminderung der Exposition der Arbeitnehmer bzw. der Umwelt. bessere Kommunikation in der Lieferkette erleichtert eine sinnvolle Auswahl der optimalen Risikominderungsmaßnahmen. Gute Arbeitspraxis Substitution Technische Maßnahmen Persönliche Schutzausrüstung Lars Tietjen 19

20 Titel IV Information in der Lieferkette Art. 31 (und Anhang II) Sicherheitsdatenblatt Art. 32 Informationspflichten ohne Sicherheitsdatenblatt Art. 33 Informationspflichten für Stoffe in Erzeugnissen Abs. 1 Zielgruppe professionelle Verwender Abs. 2 Zielgruppe Verbraucher Lars Tietjen 20

21 REACH-Pflichten Stoffe, Erzeugnisse Registrierungspflicht nach Art. 6 Registrierungspflicht nach Art. 7 Sicherheitsdatenblatt nach Art. 31 Informationen nach Art. 32 Stoff Gemisch Erzeugnis + Bei Import für de Stoffe im Gemisch - - Stoff in Erzeugnis bei bestimmungsgemäßer Freisetzung + (bei gefährlichen Stoffen) + (wenn nicht Pflichten nach Art. 31) + (bei gefährlichen Gemischen etc.) + (wenn nicht Pflichten nach Art 31) Lars Tietjen 21

22 REACH-Pflichten Stoffe, Erzeugnisse Informationen nach Art. 33 Zulassungspflicht Beschränkung Stoff Gemisch Erzeugnis - - Für Stoffe der Kandidatenliste in Erzeugnissen Wenn in Anhang XIV gelistet Wenn im Anhang XVII enthalten Für Stoff im Gemisch im Anhang XIV Wenn im Anhang XVII enthalten - Wenn im Anhang XVII enthalten Lars Tietjen 22

23 Chemikalienrechtliche Instrumente CLP-VO (= Classification, Labeling, Packaging) [Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung] VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Lars Tietjen 23

24 Unterschiede CLP-VO - bisheriges Recht Bisher: Richtlinien (RL 67/548/EWG und RL 1999/45/EG) Nationale Umsetzung notwendig In Deutschland über Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung (mit direktem gleitenden Bezug auf die EU-Richtlinien) Jetzt (mit Übergangsregelungen): EU-Verordnung Direkt geltendes Recht in der gesamten EU Lars Tietjen 24

25 Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung Anhang VI GHS-VO Übersetzung des Anhangs I RL 67/548/EWG Zukünftig ergänzt durch CMR-Stoffe und atemwegssensibilisierende Stoffe Wirkstoffe von PSM und Bioziden Einzelfallentscheidungen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Lars Tietjen 25

26 Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Titel XI, Art REACH-VO inzwischen gestrichen) (ersetzt durch Art CLP-VO) Meldung der Einstufungen und Kennzeichnungen ( [ ]) von allen registrierungspflichtigen Stoffen nach REACH (> 1T/Jahr) und alle gefährlichen Stoffe, die in Verkehr gebracht werden (ohne Mengenschwelle) Wer? Hersteller oder Importeur bzw. Gruppe von Herstellern oder Importeuren Ergeben sich aus der Meldung [ ] für denselben Stoff unterschiedliche Einträge [ ], so bemühen sich die Anmelder und Registranten nach Kräften um eine Einigung über den Eintrag in das Verzeichnis. [Art. 41 CLP-VO] Lars Tietjen 26

27 Was ändert sich? GHS-Piktogramme Lars Tietjen 27

28 Was ändert sich? GHS-Piktogramme und Gefahrensymbole nach RL 67/548/EWG Lars Tietjen 28

29 Produktrechtliche Instrumente Bauproduktenrichtlinie (RL 89/106/EWG) Schnittstellen zwischen der Bauprodukten-Richtlinie (BPR) und der REACH-VO Auswirkungen europäischer Bestimmungen für Gesundheits- und Umweltschutz auf Bauprodukte und Bauwerke. Ein Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumentwicklung (BBR), bearbeitet von Ökopol - Institut für Ökologie und Politik GmbH / Hamburg Lars Tietjen 29

30 Produktrechtliche Instrumente Quelle: Ökopol Lars Tietjen 30

31 UFOPLAN-Projekt Ökoinstitut; Schnittstellen zwischen REACH und anderen produktbezogenen Stoffregulierungen - Schwerpunkt Bauprodukte; Lars Tietjen 31

32 Quelle: Ökoinstitut Lars Tietjen 32

33 Freiwillige Instrumente Umweltzeichen Blauer Engel Bei den Umweltzeichen für emissionsarme Produkte hat es in den letzten Jahren einige wichtige Veränderungen gegeben: Mit dem neuen Umweltzeichen für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen konnten nach umfangreichen Prüfkammermessungen eine Reihe bekannter Möbelprogramme, Laminatböden, Paneele und Linoleum ausgezeichnet werden. Ebenfalls weit verbreitet ist der Blaue Engel für Dispersionswandfarben. Auf der Grundlage des Bewertungsschemas für Bauprodukte des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) ist eine neue Generation von Umweltzeichen geschaffen worden Lars Tietjen 33

34 Ausblick Von der EU-Bauproduktenrichtlinie zur EU- Bauproduktenverordnung Vorschlag Kommission Beratung EP (Vorschlag neue Deklarationspflicht) (Schwedischer Vorschlag; Improved information on hazardous substances in construction materials. A Government Commission Report ) Lars Tietjen 34

35 Weitere Informationen Lars Tietjen 35

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Lars Tietjen Umweltbundesamt (UBA) Fachgebiet Chemikalien IV 2.3 Wörlitzer Platz Dessau Tel.: +49 / (0)340 / Fax: +49 / (0)340 / lars.tietjen@uba.de

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