Barbara Fiala-Köck. Informationsveranstaltung Was ist des Jägers Recht VAZ Krieglach Wege dorthin...?

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1 Barbara Fiala-Köck 1 Wege dorthin...? Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen zu Jagdhundehaltung Jagdhundeausbildung und einsatz Ausblick 2 1

2 Einst... William Hogarth ( ) Stages of Cruelty - Kupferstich Der Maler und sein Mops, Selbstporträt, Die gegenwärtige Tierrechtsdebatte Jeremy Bentham ( ): The question is not! Maßstab ist nicht die Vernunftbegabtheit, sondern die Leidensfähigkeit (Prinzip des größten Glücks der größten Zahl ) Tom Regan (*1938): Tiere haben moralische Rechte Peter Singer (*1946): Animal Liberation. Speziesismus. Gleiches muss gleich behandelt werden

3 RECHTE DES HUNDES = PFLICHTEN DES HUNDEHALTERS 6 Bundesgesetz über den Schutz der Tiere Zweite Tierhaltungsverordnung Strafgesetzbuch 6 3

4 Bundestierschutzgesetz Ziel ( 1): Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf 8 gilt für alle Tiere ( 7-11 und 2. Hauptstück, mit Ausnahme 32 nur für Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse) gilt nicht für die Ausübung der Jagd und der Fischerei aber NICHT als Ausübung der Jagd und Fischerei gelten die Haltung und Ausbildung von Tieren, die zur Unterstützung der Jagd und Fischerei eingesetzt werden 9 4

5 Pflichten des Halters (= Bedürfnisse der Tiere) Hat dafür zu sorgen, dass Platzangebot, Bewegungsfreiheit, Bodenbeschaffenheit, bauliche Ausstattung der Unterkünfte, Klima, Betreuung, Ernährung, Möglichkeit zu Sozialkontakt angemessen sind Bewegungsfreiheit darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier Schmerzen, L, S zugefügt oder es in schwere Angst versetzt wird Genügend Betreuungspersonen Versorgung bei Krankheit oder Verletzung 11 Verbot der Tierquälerei Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen Insbesondere verstößt wer (Qualzüchtungen, Stachelhalsbänder, Tierkämpfe, Aussetzen von Tieren, Vernachlässigung bez. Unterbringung, Betreuung, Ernährung, Hetzen von Tieren auf andere Tiere, Abrichten auf Schärfe..) Nicht gegen Abs. 1 verstoßen Maßnahmen 1. Auf Grund vet.med. Indikation 2. Im Einklang mit vet.rechtl. Vorschriften 3. Fachgerechte Schädlingsbekämpfung oder Bekämpfung von Seuchen 4. Der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres, bei denen von besonders geschulten Personen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Korallenhalsbänder angewendet werden 13 5

6 Verbot der Tötung ( 6) GILT FÜR ALLE TIERE! ( 3) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten Es ist verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten zu töten 11 Verbot der Tötung ( 6) UVS / (Tötung des Schäferhundes des Nachbarn vom Schlafzimmerfenster/Wohnhaus Verwechslung mit Fuchs durch Jäger) UVS / (Tötung eines Berner Sennenhundes, Bissverletzung einer Person durch Jäger) UVS / (Tötung eines Hundes neben einer Fasanenvoliere durch Jäger) 12 6

7 Verbot... Von Eingriffen an Tieren ( 7 TSchG) Kupieren von Schwanz, Ohren Durchtrennen der Stimmbänder Entfernen der Krallen Verbot der Anbindehaltung von Hunden, auch vorübergehend 13 Verbot von Eingriffen an Tieren 7 TSchG Das Ausstellen, Import, Erwerb, Vermittlung und Weitergabe von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, ist verboten. Das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden ins Ausland zum Zwecke der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind, ist verboten. BGBl I 114/

8 Kennzeichnung und Registrierung von Hunden 24a TSchG seit 30. Juni 2008 in Kraft. Länderübergreifende Datenbank Noch nicht gekennzeichnete Hunde waren bis zu kennzeichnen Bereits gekennzeichnete Hunde waren bis spätestens zu melden 15 Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten 31 TSchG Information durch den Züchter bei der Abgabe von Hunden oder Katzen über tiergerechte Haltung und erforderliche Impfungen. Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs ist vom Halter der Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden (ab ). 16 8

9 Qualzucht Natürliche oder künstliche Zuchtmethoden, die das Wohlbefinden der Tiere länger oder dauerhaft beeinträchtigen, sind verboten 17 Verbot der Tierquälerei Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden oder Angst verbunden sind. BBC Film anlässlich d. CRAFTS Pedigree dogs exposed sehr sehenswert A dog should be able to see, to breathe and walk freely 18 9

10 Vornahme Zuchtwahl, Anpaarung Import Einfuhr aus MS, Drittstaat Erwerb Entgeltlich/unentgeltlich Weitergabe Halterwechsel Ausstellung Veranstaltungen, Zoofachhandel

11 Mind. 1 x tägl. Auslauf Mehrmals tägl. Kot-, Harnabsatz im Freien Mind. 2 x tägl. Sozialkontakt mit Menschen Gruppenhaltung, wenn mehrere Hunde (Ausnahme: unverträgl. Hunde, vet.med. Gründe) Trennung der Welpen von Mutter ab 8. LW (Ausnahme: vet. med. Gründe) 21 Maulkorb Größe und Kopfform angepasst Luftdurchlässig Hecheln, Wasseraufnahme ermöglichen 22 11

12 Tier aufgrund der Rasse, Alter und Gesundheitszustand zur Haltung im Freien geeignet Genug Zeit zur Anpassung an Witterungsverhältnisse 23 Schutzhütte: Aus wärmedämmendem Material Keine Verletzungsmöglichkeit Trockene Liegefläche Zugang der Wetterseite abgewandt Geeignete Unterlage, trocken und sauber Größe: Verhaltensgerechtes Bewegen und Hinlegen Temperierung durch eigene Körperwärme 24 12

13 Zusätzlicher Liegeplatz außerhalb der Schutzhütte: Witterungsgeschützt Schattig Wärmegedämmt Gruppenhaltung : Entsprechende Größe und Anzahl von Hundehütten und Liegeplätze zur Vermeidung von Konflikten 25 welche nach ihrer Zweckbestimmung nicht für den Aufenthalt von Menschen vorgesehen sind Natürliches Tageslicht Öffnungen für Tageslicht 12,5% der Bodenfläche (Ausnahme: bei Auslauf) Zusatzbeleuchtung bei ger. Tageslichteinfall (Tag-/ Nachtrhythmus) Ausr. Frischluft Nutzbare Bodenfläche Zwingergröße (15m²) In nicht beheizbaren Räumen Schutzhütte oder trockener Liegeplatz mit ausr. Schutz vor Zugluft u. Kälte 26 13

14 Dauernde Zwingerhaltung verboten Mind. 1 x tägl. Bewegung außerhalb d. Zwingers Nutzbare Zwingerfläche: 15 m2 Excl. Hundehütte Zusätzlich 5 m² für jeden weiteren Hund sowie Hündin mit Welpen bis zur 8.LW Hundehütte und Liegefläche Sichtkontakt mehrerer einzeln gehaltener Hunde (Ausnahme: Unverträglichkeit) 27 Einfriedung des Zwingers: Mind. 1,8 m hoch Ausr. tief im Boden verankert Aus starkem Material Keine Verletzungsgefahr An Hauptwetterseite geschlossen Freie Sicht nach außen an mind. 1 Seite d. Zwingers Zwingertüren: Drehknauf an der Innenseite Aufschwingen nach innen 28 14

15 Boden und Zwingereinrichtungen Keine Gesundheitsbeeinträchtigung oder Verletzungsgefahr Trennvorrichtungen Keine Verletzung durch andere Hunde! Boden: Abfließen von Flüssigkeiten Innere: sauber, ungezieferfrei und trocken Keine stromführenden Vorrichtungen in Reichweite des Tieres 29 Ausreichend natürliche Beleuchtung Jederzeit schattige Plätze 30 15

16 31 (1) Wer ein Tier - roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, - aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist, od. - mit dem Vorsatz, dass ein Tier Qualen erleide, auf ein anderes Tier hetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer, wenn auch nur fahrlässig, im Zusammenhang mit der Beförderung mehrerer Tiere diese dadurch, dass er Fütterung oder Tränke unterlässt, oder auf andere Weise längere Zeit hindurch einem qualvollen Zustand aussetzt. (3) Ebenso ist zu bestrafen, wer ein Wirbeltier mutwillig tötet

17 ... div. Gemeinde-Verordnungen Hausordnungen in Wohnanlagen Mietverträge 33 VO Ermächtigung für Gemeinden Meldepflicht für mehr als > 3 Mon. alte Hunde, binnen 4 Wo 60 - Wachhunde, Nutzhunde, Jagdhunde die Hälfte - Gestaffelte Abgaben für 2., 3.,... Hund -Abgabenbefreiung (Diensthunde, Behindertenhunde, in Tierheimen) Abgabenbegünstigung - Für rassereine Zuchthunde, mind. 2 einer Rasse, ÖKV- Mitglied, Zu- Abgangsmeldungen -BGH I, II die Hälfte Abgabenerhöhung -Doppelte Abgabe, wenn kein Hundekundenachweis oder BGH bei Meldung 34 17

18 35 Geschichte der Hundeerziehung Xenophon Rittmeister von Stephanitz Konrad Lorenz Scott und Fuller Xenophon (links) im Disput mit Sokrates: 47 18

19 Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden (BGBl. II Nr. 56/2012) In-Kraft-Treten

20 Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Hundetrainer: Allgemeine Anforderungen Absolvierte Prüfung Vergabe eines Gütesiegels, Tierschutzqualifiziert Anforderungen Aus- und Fortbildung: Mindestens 2 Jahre praktische Erfahrung in der Arbeit mit Hunden Kommissionelle Prüfung (theoretisch und praktisch, praktisch: 4 unterschiedliche Trainingssituationen) Verpflichtende Fortbildung von zumindest 40 Stunden innerhalb von 2 Kalenderjahren 39 Lernen/ Ausbildung Veränderungen des individuellen Verhaltens unter dem Einfluss von Erfahrungen Maßnahme zur Veränderung des Verhaltens eines Tieres (Vorbereitungsmaßnahme für die Ausübung der Jagd) 40 20

21 (Jagd)hundeausbildung und Tierschutz Lernen in sensiblen Phasen (Deprivationsschäden) Soziale Anregung und Nachahmung Lernen durch Bestätigung der sozialen Bindung 41 Übermäßige Härte Strafschüsse Verwendung von Stachel-, Korallenhalsbändern Strafreiz über die Wurfkette Verprügeln Zu frühe, nicht altersangepasste Dressur Elektrisierende und chemische Dressurgeräte (Bellstoppgeräte) Geräte, die akustische Signale aussenden 42 21

22 KORALLENHALSBAND: TELETAKTGERÄT: In-Verkehr Bringen, Erwerb, Besitz verboten 43 Übermäßige Einwirkungen dann, wenn: Ausmaß nicht in Bezug zur Situation und/ oder Empfindlichkeit des Hundes Kein direkter Zusammenhang mit zu korrigierendem Fehlverhalten In Situationen, die keiner Korrektur bedürfen 44 22

23 Ausbildung von Dachshunden mittels Kunstdachsbau widerspricht dem Tierschutzgesetz ( 5 Abs. 2 Z4) Verbot, ein Tier auf ein anderes zu hetzen oder an einem anderen Tier auf Schärfe abzurichten Alternative Ausbildungsmethoden/ Tradieren 45 UVS / (Hetzen von Rotwild in einem landwirtschaftl. Wildgehege durch 2 Hunde) 59 23

24 Masterarbeit., Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft, abgeschlossen 2012 Vergleich des Ausbildungserfolges- 19 Hunde, 2 Versuchsgruppen, 1 Versuchsgruppe frisch tote Ente (VGa), 1 Versuchsgruppe lebende, vorübergehend flugunfähige Ente (VGk) 10 Hunde bestanden Prüfung, 6 Hunde fielen durch, insgesamt 16 Enten, von den lebend eingesetzten überlebten 8 47 Statistische Auswertung: Kein signifikanter Unterschied zw. den Versuchsgruppen im Fach 19 Arbeit hinter der eingesetzten Ente Methode frisch tote Ente nicht adäquate Alternative zur lebenden, vorübergehend flugunfähigen Ente (fehlender Ausbildungserfolg, VGa entspricht weniger den Anforderungen des Jagdbetriebs Minimierung des Tierleids durch Alternativmethode? 48 24

25 Längere Arbeitsdauer der VGa auf der Schwimmspur im Vergleich zu VGk Zusätzliche Belastung für die eingesetzten Enten tierethisch nicht vertretbar Wünschenswert: Weitere Forschungsarbeit, größere Versuchsgruppen??? 49 Dummy Tradierung Tote Enten Lebende, flugfähige Ente (ist keine Alternativmethode, aber geringfügig tierfreundlichere Variante) - Schleswig-Holstein und Hessen, Erlegung der Ente in Schleswig-Holstein Verbot in Irland, Dänemark, NL, Schweiz, Frankreich, Luxemburg 50 25

26 Ziel wesensfester, gesunder, gesellschaftsverträglicher Gebrauchshund Gesellschaftsverträglich Einfügen in Gesellschaft, keine Aggressivität gegenüber Artgenossen 51 Gut ausgebildeter Jagdhund für weidgerechte Ausübung der Jagd unerlässlich Abkürzung von Leiden, Auffinden von verendetem Wild Tierschutzkonforme Ausbildung auf Grundlage von verhaltensbiologischen Erkenntnissen Tierschutzethik 52 26

27 Es gibt keine Treue, die nicht schon gebrochen wurde, ausgenommen die eines wahrhaft treuen Hundes. (Konrad Lorenz) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 53 27

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