Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife

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1 Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und fachgebundener Hochschulreife A. Deltaprüfung Nach dem Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) wird die Qualifikation für ein Studium in einem grundständigen Studiengang unter anderem nachgewiesen durch eine schulische Qualifikation und eine Aufbauprüfung (Deltaprüfung). Die Deltaprüfung dient der Feststellung, ob die Person auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Vorkenntnisse, ihrer geistigen Fähigkeiten und Motivation für das Studium in dem gewählten Studiengang geeignet ist. I. Bestandteile der Deltaprüfung Die Deltaprüfung besteht aus 1. Dem allgemeinen Studierfähigkeitstest Dieser Test wird vom DHBW Center for Advanced Studies durchgeführt. 2. dem studiengangs- und berufsfeldspezifischen Auswahlverfahren Dieses Auswahlverfahren wird von den Ausbildungsstätten der Dualen Hochschule Baden- Württemberg durchgeführt. (Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass für die Teilnahme an dem studiengangs- und berufsfeldspezifischen Auswahlverfahren in der Regel das erfolgreiche Bestehen des allgemeinen Studierfähigkeitstests vorausgesetzt wird. Im Einzelfall kann die Ausbildungsstätte Studieninteressierte zum studiengangs- und berufsfeldspezifischen Auswahlverfahren auch zulassen, ohne dass das Bestehen des allgemeinen Studierfähigkeitstests nachgewiesen wurde.) II. Schulische Qualifikation Zur Deltaprüfung werden Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife zugelassen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Studieninteressierte mit Fachhochschulreife: Sofern Studieninteressierte die Fachhochschulreife erworben haben, gilt Folgendes: Die Fachhochschulreife berechtigt gemäß 58 Absatz 2 Nummer 3 i.v.m. Nummer 4 LHG als schulische Qualifikation nur in Verbindung mit einer Aufbauprüfung (Deltaprüfung) zu einem Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Fachhochschulreife wird nach den Bestimmungen des Schulgesetzes für Baden-Württemberg erworben. Der erfolgreiche Abschluss der letzten Klasse einer Fachoberschule vermittelt die gleichen Berechtigungen. 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt 15. Dezember 2016 Merkblatt Deltaprüfung Seite 1/5

2 Folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß 58 Absatz 2 Nummer 2 LHG zu einem Studium der entsprechenden Fachrichtung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die fachgebundene Hochschulreife wird nach den Bestimmungen des Schulgesetzes für Baden-Württemberg erworben. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife müssen die Deltaprüfung erfolgreich absolvieren, sofern sie die Immatrikulation für einen Studiengang anstreben, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt. Der Umfang der Studienberechtigung ist im Einzelnen aus dem Reifezeugnis ersichtlich. a. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Technik können an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg grundsätzlich alle Studiengänge studieren. Das erfolgreiche Ablegen des allgemeinen in der Regel nicht erforderlich. b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft können an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg grundsätzlich die Studiengänge der Fachbereiche Sozialwesen und Wirtschaft studieren. Der allgemeine Studierfähigkeitstest muss in der Regel dann erfolgreich abgelegt werden, sofern ein Studium im Fachbereich Technik angestrebt werden soll. c. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Sozialwesen können an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg grundsätzlich die Studiengänge der Fachbereiche Sozialwesen und Wirtschaft studieren. Der allgemeine Studierfähigkeitstest muss in der Regel dann erfolgreich abgelegt werden, sofern ein Studium im Fachbereich Technik angestrebt werden soll. Hinweise 1 : STUDIUM DER E AN DER DHBW TECHNIK WIRTSCHAFT SOZIALWESEN SOZIALWESEN i.d.r. nicht erforderlich 2 TECHNIK in der Regel in der Regel WIRTSCHAFT 1 hulreife/ 2 Ausnahmen hiervon sind aus dem Reifezeugnis ersichtlich. 15. Dezember 2016 Merkblatt Deltaprüfung Seite 2/5

3 Anmerkungen: Voraussetzung für die Immatrikulation der Studieninteressierten mit Fachhochschulreife und der Studieninteressierten mit fachgebundener Hochschulreife zu einem Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ist in den zuvor genannten Fällen das Bestehen des allgemeinen Studierfähigkeitstestes. Eine an einer anderen baden-württembergischen Hochschule durchgeführte Deltaprüfung wird anerkannt, soweit es sich um denselben Studiengang oder um Studiengänge mit dem wesentlich gleichen Inhalt handelt. Die Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife (Prüfungsordnung Deltaprüfung) finden Sie im Internet unter B. Allgemeiner Studierfähigkeitstest 1. Antrag Die Studieninteressierten haben den Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest mit dem entsprechenden Anmeldeformular an folgende Adresse zu stellen, unabhängig davon, an welchem DHBW Standort das Studium aufgenommen werden soll: Duale Hochschule Baden Württemberg, Center for Advanced Studies, Testzentrum, Bildungscampus 13, Heilbronn. Der Antrag auf Zulassung ist entsprechend den vorgesehenen Anmeldefristen einzureichen. Der Antrag kann auch dann gestellt werden, falls Sie noch nicht im Besitz des Zeugnisses über den Erwerb der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife sind, derzeit jedoch bereits eine Bildungseinrichtung besuchen, die zum Erwerb der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife führt bzw. bereits an einer solchen angemeldet sind. Dem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen: 1. das Original, eine amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift des Zeugnisses über den Erwerb der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife oder 2. das Original, eine amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift einer Schulbescheinigung zum Nachweis darüber, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Bildungseinrichtung besucht wird, die zum Erwerb der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife führt, oder 3. das Original, eine amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift der Anmeldebestätigung für eine Bildungseinrichtung, die zum Erwerb einer schulischen Qualifikation führen wird, 4. ein tabellarischer Lebenslauf. 15. Dezember 2016 Merkblatt Deltaprüfung Seite 3/5

4 Hinweise: Hinsichtlich der Ziffern 1 bis 3 müssen die Studieninteressierten den Nachweis erbringen, dass die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife nach dem Schulgesetz für Baden-Württemberg anerkannt ist. Gegebenenfalls müssen sich die Studieninteressierten mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife mit der Anerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart in Verbindung setzen. Amtliche Beglaubigungen nehmen die Gemeinden, die Landkreise und die unteren Verwaltungsbehörden vor ( 33 LVwVfG in Verbindung mit der Verordnung über die Befugnis zur amtlichen Beglaubigung vom , GBl. S. 613). Für den Test wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 Euro erhoben. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid. Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest von der rechtzeitigen Bezahlung der Gebühren abhängig ist. 2. Ort, Termine und Anmeldefristen Der allgemeine Studierfähigkeitstest wird zentral für alle Standorte der DHBW im Testzentrum am DHBW Center for Advanced Studies in Heilbronn durchgeführt. Die Adresse lautet: Duale Hochschule Baden Württemberg - Center for Advanced Studies Testzentrum Bildungscampus Heilbronn. Die Prüfungstermine finden Sie online unter Die Anmeldefrist endet spätestens 10 Wochen vor dem gewünschten Testtag. Ihre Unterlagen müssen spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Testtag eingehen. Den Zulassungsbescheid zum allgemeinen Studierfähigkeitstest erhalten Sie per Post. Wir bitten Sie, diesen zusammen mit dem Personalausweis am Prüfungstag vorzuzeigen. 3. Inhalt des allgemeinen Studierfähigkeitstests Der allgemeine Studierfähigkeitstest wird als computergestützte Präsenzprüfung durchgeführt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel insgesamt 60 Minuten. Der allgemeine Studierfähigkeitstest besteht aus zwei Teilen. Im ersten Testteil (kognitive Fähigkeiten) werden insbesondere logische und verbale Fähigkeiten geprüft sowie das Zahlenverständnis und das Problemlösungsvermögen. Im zweiten Testteil (Persönlichkeit) werden insbesondere die emotionale Stabilität, Offenheit und Gewissenhaftigkeit geprüft. Weitere Informationen finden Sie unter Dezember 2016 Merkblatt Deltaprüfung Seite 4/5

5 C. Studiengangs- und berufsfeldspezifisches Auswahlverfahren Das studiengangs- und berufsfeldspezifische Auswahlverfahren erfolgt durch die Prüfung der Bewerbungsunterlagen im Rahmen des üblichen Bewerbungsverfahrens und ggf. weiterer Auswahlverfahren nach Maßgabe der Ausbildungsstätten. Nur zugelassene Ausbildungsstätten, also Mitgliedern der Hochschule, ist die Feststellung der studiengangs- und berufsfeldspezifischen Eignung gestattet. D. Aufbewahrung des Bescheids über den allgemeinen Studierfähigkeitstest Bitte bewahren Sie den Bescheid über das erfolgreiche Bestehen des allgemeinen Studierfähigkeitstests unbedingt auf. Zur Immatrikulation an der DHBW ist der zuständigen Stelle des jeweiligen DHBW Standorts (i.d.r. dem zuständigen Studiengangssekretariat bzw. dem zentralen Studierendenservice) der Bescheid vorzulegen. Heilbronn, den Dezember 2016 Merkblatt Deltaprüfung Seite 5/5

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