Informationen zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt im Sport

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1 Informationen zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt im Sport

2 Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport In der öffentlichen Diskussion um sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen gerät auch der Sport auf den Prüfstand. Sexuelle Übergriffe gibt es also auch im Sport. Der Badische Sportbund Freiburg e.v. und die Badische Sportjugend Freiburg verurteilen diese Taten aufs Schärfste. Wir werden sämtliche uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, sexualisierter Gewalt in Sportvereinen und -verbänden vorzubeugen und den Opfern helfend zur Seite zu stehen. Der Badische Sportbund und die Badische Sportjugend Freiburg sprechen sich für die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses für Mitarbeiter(innen) in den Vereinen und Verbänden aus. Sexualisierte Gewalt im Sport Wo hört körperliche Nähe auf, wo beginnt die Grenzüberschreitung? Wo liegt der Übergang von persönlichem Interesse, übertriebener Aufmerksamkeit und körperlicher Nähe zu sexuellem Übergriff, pädophiler Kriminalität und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche? In vielen Sportarten ist Berührung wesentlicher und unvermeidbarer Bestandteil. Trainer(innen) und Übungsleiter(innen) sind Vorbilder, werden bewundert und schnell auch mal idealisiert. Dies sind Voraussetzungen, die es den Tätern einfach machen.

3 im Sport Die Täter sind den Kindern und Jugendlichen in den meisten Fällen bekannt, vertraut oder verwandt, wobei man nicht mehr nur davon ausgehen darf, dass die Täter männlich sind. Zu beachten ist zudem, dass es auch zu sexuellen Übergriffen durch jugendliche Täter(innen) kommen kann. Die Entscheidung für eine ehren- oder hauptamtliche Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich ist eine klassische Täterstrategie. Was ist sexualisierte Gewalt? Sexualisierte Gewalt im weiteren Sinne Sexuelle Belästigung: Geschlechtsbezogene oder sexualisierende Übergriffe durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne Körperkontakt. Sexualisierte Gewalt im engeren Sinne Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung: Die Nötigung zu sexuellen Handlungen mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist. Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt Verbale Belästigungen/Übergriffe und sexistische Sprüche Als Versehen getarnte Berührungen im Intimbereich Verletzung der Intimsphäre in den Umkleideräumen der Sportler(innen) -> Beobachtung beim Duschen Fotografieren beim Umkleiden Direkte Formen sexueller Gewalt

4 Wie erkenne ich als Außenstehender die Anzeichen von sexualisierter Gewalt? Folgende Anzeichen können mögliche Hinweise sein: Verhaltensänderungen des Kindes/Jugendlichen: Interesselosigkeit Rückzug vom Sport, passives Verhalten Aggressives Verhalten bzw. in sich gekehrte Wut Sexualisiertes Verhalten, frühreifes Benehmen Äußeres Erscheinungsbild des Kindes/Jugendlichen Verletzungen Gesundheitsprobleme Untergewicht Unzureichende Hygiene und/oder Kleidung

5 Verdacht Wie verhält man sich bei einem Verdacht? Der Schutz des Kindes/Jugendlichen steht an erster Stelle! Ruhe bewahren überhastetes Eingreifen könnte nur schaden Verdächtige Person, die als Täter(in) in Frage kommt, nicht mit dem Verdacht konfrontieren. Dies könnte sich negativ auf das Opfer auswirken. Nichts nach außen geben bis der Verdacht bestätigt ist. Vertrauliches Gespräch mit einer anderen Betreuungsperson innerhalb des Vereins/ Verbands, ob ähnliche Beobachtungen bestehen, evtl. Information an den Vorstand. Fachleute zu Rate ziehen Wenn vorhanden, vereinsinterne bzw. verbandsinterne Vertrauensperson informieren Hilfe bei Fachleuten holen (Kontaktadressen finden Sie bspw. am Ende dieses Informationsblatts) Behutsames Gespräch mit dem Kind/ Jugendlichen, kein detektivisches Nachhaken oder Konfrontation mit den Vermutungen. In Rücksprache mit dem Kind/ Jugendlichen: Einbeziehung der Erziehungsberechtigten Bei bestätigtem Verdacht: Der Schutz und die Sorge des Opfers stehen an erster Stelle, daher: Trennung von Opfer und Täter(in), Täter(in) sofort suspendieren, jugendliche(n) Täter(in) ausschließen Einschalten von Fachleuten

6 aßnahmen Präventive Maßnahmen Verbände und Vereine können die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen schützen, indem sie das Problem sexualisierte Gewalt thematisieren. Institutionen, in denen das Thema kein Tabu ist, wird der/die Täter(in) eher meiden. Präventionsmaßnahmen und Stärkung des Selbstbewusstseins auf Ebene der Kinder und Jugendlichen sind wichtige Bestandteile, reichen aber allein nicht aus. Es muss ein sicherer Raum geschaffen werden, in dem persönliche Grenzen geachtet werden, eine Auseinandersetzung über Grenzverletzungen möglich ist und Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt, geächtet wird. Maßnahmen dazu: Offensiver Umgang mit dem Thema, z.b. Erklärung, dass sexualisierte Gewalt auf das Äußerste abgelehnt wird. Ehrenkodex erarbeiten, der besondere Gefährdungen explizit benennt. (Musterexemplar für einen Ehrenkodex unter Alle ehrenamtlichen Trainer(innen) und Übungsleiter(innen), Betreuer(innen) und Helfer(innen) werden dazu aufgefordert, einen Verhaltenskodex zu unterschreiben. Dieser kann auch Bestandteil jedes Übungsleiter-Vertrages sein. Ein erweitertes Führungszeugnis von Übungsleiter(innen) und Trainer(innen), die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, anfordern.

7 Eine Vertrauensperson im Verein/ Verband benennen, die als Gesprächspartner zur Verfügung steht und ggf. Kontakt zu einer externen Beratungsstelle herstellen kann. Informations-und Präventionsveranstaltungen auf allen Ebenen des Verbandes/Vereines, für Funktionär(innen), Trainer(innen), Eltern, Kinder und Jugendliche. Mitarbeiter(innen) für dieses Thema sensibilisieren. Fortbildungen zu diesem Thema Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Jugendamt etc. Ständiger Austausch zwischen Vorstand, Trainer(innen) und Übungsleiter(innen). Bei Fahrten zu Turnieren, Wettkämpfen, Trainingslagern, etc. fahren immer mehrere Betreuer(innen) mit, wenn möglich weiblich/männlich besetzt. Aus- und Fortbildungen für Übungsleiter(innen) und Trainer(innen), die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind. Präventive Maßnahmen für Ferienfreizeiten In der Vorbereitung auf die Freizeit sollten die Betreuer(innen) entsprechend sensibilisiert werden. Die Themen Schutz vor Kindeswohlgefährdung und sexualisierte Gewalt sind zum Inhalt einer Betreuerschulung zu machen. Auch hier gilt: männliche und weibliche Betreuer einsetzen.

8 Kontaktadressen von Beratungsstellen: Regionales Jugendamt Polizei Informationsmaterial: Die Baden-Württembergische Sportjugend hat einen Flyer Schutz vor Kindeswohlgefährdung natürlich auch im Sportverein! herausgegeben. Diesen Flyer sowie weiteres Informationsmaterial gibt es beispielsweise auf den Seiten folgender Institutionen: Bei Vorfällen in den Vereinen oder Verbänden oder auch bei Verdachtsfällen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner(innen) von Seiten des Badischen Sportbundes Freiburg e.v. (BSB) und der Badischen Sportjugend Freiburg (bsj) zur Verfügung: Marietta Herr, Jugendsekretärin der bsj: 0761/ Magdalena Heer, Vorsitzende der bsj: 07222/ Matthias Krause, BSB-Geschäftsführer: 0761/

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