Geschäftsbericht 2008

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1 Geschäftsbericht 2008

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3 Liebe GEMA-Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, Dr. Harald Heker die technologische Entwicklung hat die Möglichkeiten der Musiknutzung in den letzten Jahren radikal verändert. Viele Konsumenten greifen die daraus resultierenden neuen Angebote auf, was zu einer starken Verschiebung zwischen den verschiedenen Nutzungsarten geführt hat. So hat die Musiknutzung im Internet 2008 erwartungsgemäß erneut deutlich zugenommen. An diesen Zuwächsen werden jedoch die Urheber nach wie vor keineswegs in ausreichendem Maße beteiligt, vielmehr ist eine positive Entwicklung im Segment der legalen Musikdownloads lediglich ansatzweise erkennbar. Um den Musikautoren auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke zu sichern, hat die GEMA eine Vielzahl von Aktivitäten ergriffen. Dazu gehören internationale Kooperationen wie die CELAS GmbH ebenso wie Verhandlungen, Schiedsstellenverfahren und gerichtliche Auseinandersetzungen. Ziel der GEMA ist es aber auch, den Betreibern von Online-Plattformen die Möglichkeit eines einfachen Rechteerwerbs bieten zu können und so innovative Nutzungsmodelle in diesem Markt zu fördern. Die andauernde rückläufige Entwicklung im Tonträgermarkt sowohl national als auch international hat sich 2008 weiter fortgesetzt, was sich für die GEMA in wiederum deutlich geringeren Lizenzierungserträgen niedergeschlagen hat. Im Bereich Rundfunk und Fernsehen haben im Geschäftsjahr 2008 die langwierigen Verhandlungen über Anschlussverträge mit den Kabelregionalgesellschaften zu einer Einigung geführt. Daher konnten in der Bilanz 2008 bereits Nachzahlungen aus den letzten Jahren, in denen die Verhandlungen noch liefen, berücksichtigt werden. Im Bereich der Bezirksdirektionen sind die Erträge 2008 gegenüber dem Vorjahr annähernd konstant geblieben. Insgesamt konnte die GEMA 2008 einen Ertrag von 823,0 Mio. verzeichnen, darunter knapp 160 Mio. aus Inkassomandaten. Dies sind 26,6 Mio. weniger als im Vorjahr, wodurch auch die Verteilungssumme auf 700,6 Mio. zurückging. Für 2009 ist von einer Fortsetzung der Trends der letzten Jahre, insbesondere von weiterhin rückläufigen Um- und Absatzwerten im Tonträgermarkt auszugehen gerade in einem von der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise geprägten Jahr. Dies kann nicht ohne Auswirkungen auf die Ertragssituation der GEMA bleiben, zumal der Rückgang bei den klassischen Tonträgern durch die Nutzung im Bereich Online/Mobile nach wie vor nicht kompensiert werden dürfte. Angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der technologischen Entwicklungen ist es umso wichtiger, den Wert der Musik im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verdeutlichen und hervorzuheben, welche gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung das Schaffen der Autoren hat. Denn die schöpferische Kraft der Musikautoren, vereint in der GEMA, ist unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Lebens in Deutschland. Für die GEMA gilt es, ihre kulturelle Identität stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen und deutlich zu machen, dass sie für den Erhalt des Wertes der Musik unter Wahrung kultureller und gesellschaftspolitischer Aspekte agiert. Damit trägt sie dazu bei, ihren Mitgliedern die finanzielle Grundlage für ihre schöpferische und verlegerische Arbeit zu sichern auch in einem sich verändernden Umfeld. Ihr Harald Heker 3

4 Inhalt Vorwort 3 Auf einen Blick 5 Verstorbene Mitglieder 6 Ehrenmitglieder 7 Ehrenpräsidenten 7 Vorstand 8 Organigramm der GEMA 9 Generaldirektion und Bezirksdirektionen der GEMA 10 Aufsichtsrat 11 Ausschüsse und Kommissionen 12 GEMA Sozialkasse 16 Internationale Organisationen 17 Bericht des Vorstands 18 Lagebericht 19 Erträge, Aufwendungen Entwicklung und Struktur 26 Verteilung an Mitglieder und andere Berechtigte 29 Mitarbeiter 35 Jahresabschluss 37 Bilanz 38 Gewinn- und Verlustrechnung 43 Anhang 44 Prüfungsergebnis und Bestätigungsvermerk 48 Bericht des Aufsichtsrats 49 4

5 Auf einen Blick Mio. Mio. Mio. Erträge 874, , ,007 Aufwendungen 121, , ,357 Verteilungssumme 752, , ,650 Kostensatz 13,9 % 14,2 % 14,9 % Zur Ertragsseite: Gliederung nach Rechten Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechte 396, , ,208 Vervielfältigungsrechte 201, , ,389 davon aus Tonträgerlizenzen 102,471 94,490 85,094 aus anderen Sparten 99, , ,295 Vergütungsansprüche 41,638 41,318 30,223 Inkassomandate 207, , ,719 davon aus der Zentralen Lizenzierung von Tonträgern und Bildtonträgern 119,971 94,809 72,099 für andere Verwertungsgesellschaften 87,365 72,804 87,620 Sonstige Erträge 27,030 35,393 37, , , ,007 Gliederung nach Sparten Lebende Musik 79,212 82,999 80,929 Tonfilm 8,657 8,131 8,391 Mechanische Musik 119, , ,420 Vergütungsansprüche nach 27 UrhG 6,703 6,669 6,019 Tonträger- und Bildtonträgervervielfältigung 240, , ,758 Inkassomandate für andere Verwertungsgesellschaften 52,786 51,333 52,151 Vergütungsansprüche nach 54 UrhG 34,935 34,649 24,204 Rundfunk und Fernsehen 245, , ,457 Ausland 60,080 62,998 63,210 Sonstige Erträge 27,030 35,393 37,468 Zur Aufwandsseite: 874, , ,007 5 Persönliche Kosten 66,750 65,473 65,179 Sachliche Kosten 54,923 54,818 57, , , ,357

6 Wir gedenken unseren verstorbenen Mitgliedern Ismael Moses Abd allah Freduah Agyemang Manfred Angster Karl Peter Aschberger Hans Backe-Billian Heinrich Leopold Balzer Frank Michael Beyer Siegfried Bimberg Herbert Binder Karl Alfred Blass Theo Blum Werner Bockelmann Baldur Böhme Jörg Bohlmann Earl Bostic-Stanley Dieter Brauer Christel Braun Freddy Breck Jolyon Brettingham Smith Günter Brücker Eduard Brumund-Ruether Jacob Bürthel Lutz Büscher Christian Buss Gary Kenneth Chambers Claudius Cojocar Wilhelm Leopold Conrad Osman Dagli Gisela Dahlbender Friedhelm Dies Kurt Demmler Rainer Diezinger Klaus J. P. Dinger Colin Dunwoodie Hans-Jochen Dyck Hans-Karl Eberhardt Julius Ebers Max Eham Walter Alfons Eisele Prof. Dietrich Erdmann Stan Feast Oliver Patrik Felkel Klaus-Ewald Fischbach Hermann-Josef Fischer Arno Flor Lutz Franck Axel Frank Günter Fredrich Adolf Frey-Völlen Claus-Peter Fürstenberg Hans Fuhrmann Fryderyk Gabowicz Steven Garling Heinz Geese Maria Gerdes Margot Gerth Peter Gläser Peter Gleichauf Joachim Gocht Joachim Goroncy Wolfgang Gottschalk André Greiner-Pol jr. Heinz Greul Dieter Wolf Grossmann Günther Gürsch Ernst Wilhelm Haase Sebastian Hackert Josef Hastreiter Klemens Heinen Klaus-Uwe Hentschel Thomas Hergert Hans Herrmann-Müller Renate Herzog Falk Axel Heynhold Hans-Dieter Hofmann Walter Homolka Werner Homuth Günter Hörig Heinz Houben Erwin Hovorka Heinz Igel Conny Jackel Ulrich Jäger Hermann Johannes Jedowski Karl-Heinz Jung Lambertus Bernardus de Jonge Horst Jüssen Erwin Kabus Armin Kämpf Mauricio Kagel Volker Kahrs Nick D. Kalcher Volker Kasper Thomas James Kempkes Erich Kenfenheuer Janos Pal Kereszti Wolfgang Kischka Dieter Klarholz Michael Heinrich Klaus Georg Kleinebreil Walter Michael Klepper Bernd Klösgen Elfi Kluth Günter Kochan Johann Kocur Hugo Köhler Hildegard König Bernhard Kohles Karl-Hans Kohout Stefan Kokaly Gerhard Konzelmann Jochen Krämer Bernd M. Krause Philipp Kronhofer Werner Krützfeldt Walter Kubiczeck Heinz Kutta Ernst Kutzer Theodor Kwiotek Alice Levin Alicia Levy Rudi Listl Karl Heinz Loges Ingo Lorenz Michael Lorz Thomas Lück Thomas Egon Martin Peter Matthäus Alfred Meiers Frank Thomas Meyer-Thurn Patricia A. Miller Lydia Mohr Helmut Josef Müller Simon Müller Andreas Muntschick Johannes Muntschick Heinz Neumann Günter Ohliger Ralf Osburg Heinrich Ost Claus Manfred Otto Paul Peters Jochen Petersdorf Wolfgang Pfister Manfred Pieper Heinrich Podzielny Egon A. von Preyss Eberhard Rebling Peter Regler Hermann Regner Franz Reithmeier Thilo Rex Werner Richter M. E. de Ries Andreas Römer Wolf-Ingo Römer Lothar Rössler Ernst-Günter Rosenetzki Karl-Heinz Rothert Robert Andreas Rückerl Malte Rühmann Werner Sagert Ilkan San Hans Sanders Isolde Schallmo-Motsch Peter Schaper Johannes Walter Scharf Magdalene Schauss-Flake Susanne Schibilsky Walter Schindler Franz Ferenc Schlosser Heinz-Günter Schneider Katharina Schneider Manfred Schneider Heinz Schnell Friedrich Scholz Winand Schoop Werner Schrader Hans-Joachim Schroer Axel Schulz Hans-Joachim Schulze Peter Seeger Kriemhild Seuss Giorgio Sgarbi Oskar Sigmund Erik Silvester Laurent Simonetti Klaus Sonnenburg Lutz Frank Sowada Christian Spindler Peter Steiner Walter Stephan Aurel Stroe Rosanna Tavares Trevor Oliver Taylor Werner Thärichen Manfred Thieke Eugen Thomass Arkadi Tomtschin Peter Thöne Klaus Überall Maxim Vaks Kalman Vörös Wolfgang Wallroth Oskar Wanderer Monville Waters Peter Wehrspann Klaus Weiss G. Gotthard Welker Hermann Rudger Wellmer Parthenia Wilson Volker Wintermeyer Konrad Wolf Richard Wreden Klaus Zirwes Hans-Rudolf Zöbeley 6

7 Ehrenmitglieder Prof. Harald Banter Prof. Jürg Baur Prof. Christian Bruhn Klaus Doldinger Dr. Peter Hanser-Strecker Hans Hee Karl-Heinz Klempnow Prof. Dr. Hans Wilfred Sikorski Prof. Karl Heinz Wahren Hartmut Westphal Bruno Balz Richard Bars Prof. Werner Egk Dr. Hans Gerig Prof. Dr. Dr. h. c. Joseph Haas Kurt Hertha Heinz Korn Peter Jona Korn Eduard Künneke Dr. Willy Richartz Prof. Dr. Georg Schumann Günther Schwenn Dr. Hans Sikorski Dr. Dr. h. c. Ludwig Strecker Ehrenpräsidenten Prof. Dr. Reinhold Kreile Prof. Dr. jur. h. c. Erich Schulze 7

8 Vorstand Vorsitzender des Vorstands: Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands: Mitglied des Vorstands Finanzen und Wirtschaft: Dr. Harald Heker Prof. Dr. Jürgen Becker Dipl.-Oec. Rainer Hilpert Dr. Harald Heker Prof. Dr. Jürgen Becker Dipl.-Oec. Rainer Hilpert 8

9 Organigramm der GEMA (Stand: ) Mitgliederversammlung Vorstand Aufsichtsrat Mitgliederausschüsse GEMA Sozialkasse Kuratorium Aufgabenverteilung des Vorstands Dr. Harald Heker Pressestelle/Pressesprecher Rechtsabteilung Berliner/Brüsseler Verbindungsbüro Revision und EDV-Revision Musikdienst Geschäftsfeldentwicklung Online Direktion Industrie Direktion Abrechnung I Direktion Abrechnung II/ Ausland Direktion Marketing Direktion Personal Prof. Dr. Jürgen Becker Direktion Außendienst mit Bezirksdirektionen Direktion Außendienstbuchhaltung Direktion Inkassomandate Direktion Rundfunk und Neue Medien Dipl.-Oec. Rainer Hilpert Sozialkasse Allgemeine Verwaltung Direktion Dokumentation Direktion Mitglieder/ Ausschüttung Direktion Finanz- und Rechnungswesen Direktion Informatik und Organisation 9

10 Generaldirektion und Bezirksdirektionen der GEMA GEMA- Generaldirektion Generaldirektion in Berlin Bayreuther Straße Berlin Postfach Berlin Tel.: (030) Fax: (030) gema@gema.de Generaldirektion in München Rosenheimer Straße München Postfach München Tel.: (089) Fax: (089) gema@gema.de GEMA- Bezirksdirektionen Bezirksdirektion Augsburg Stettenstraße 6/ Augsburg Postfach Augsburg Tel.: (08 21) Fax: (08 21) bd-a@gema.de Bezirksdirektion Berlin Keithstraße Berlin Postfach Berlin Tel.: (030) Fax: (030) bd-b@gema.de Bezirksdirektion Dresden Zittauer Straße Dresden Sachgebiet Sachsen: Tel.: (03 51) Sachgebiet Sachsen-Anhalt: Tel.: (03 51) Sachgebiet Thüringen: Tel.: (03 51) Für alle Sachgebiete identisch: Fax: (03 51) bd-dd@gema.de Bezirksdirektion Hamburg Schierenberg Hamburg Postfach Hamburg Tel.: (040) Fax: (040) bd-hh@gema.de Bezirksdirektion Hannover Blücherstraße Hannover Postfach Hannover Tel.: (05 11) Fax: (05 11) bd-h@gema.de Bezirksdirektion München Rosenheimer Straße München Postfach München Tel.: (089) Fax: (089) bd-m@gema.de Bezirksdirektion Nordrhein-Westfalen Südwall Dortmund Postfach Dortmund Tel.: (02 31) Fax: (02 31) bd-nrw@gema.de Bezirksdirektion Nürnberg Johannisstraße Nürnberg Postfach Nürnberg Sachgebiet Oberpfalz/ Mittelfranken: Tel.: (09 11) Fax: (09 11) Sachgebiet Ober- und Unterfranken: Tel.: (09 11) Fax: (09 11) bd-n@gema.de Bezirksdirektion Stuttgart Herdweg Stuttgart Postfach Stuttgart Tel.: (07 11) Fax: (07 11) bd-s@gema.de Bezirksdirektion Wiesbaden Abraham-Lincoln-Straße Wiesbaden Postfach Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) bd-wi@gema.de 10

11 Aufsichtsrat Vorsitzender: Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Christian Bruhn Frank Dostal Karl-Heinz Klempnow Prof. Christian Bruhn Burkhard Brozat Prof. Dr. Rolf Budde Klaus Doldinger Peter Ende (bis ) Jörg Evers Egon L. Frauenberger Dr. Peter Hanser-Strecker (ab ) Prof. Klaus-Michael Karnstedt Prof. Dr. Enjott Schneider Dagmar R. Sikorski Prof. Lothar Voigtländer Stefan Waggershausen Dr. Ralf Weigand Frank Dostal Stellvertreter: Dr. Peter Hanser-Strecker (bis ) Frank Ramond Prof. Dr. h. c. Wolfgang Rihm Prof. Manfred Schoof Gabriele Schulze-Spahr Patrick Strauch (ab ) Hans-Ulrich Weigel Rechtsberater: Prof. Dr. Karl Riesenhuber Karl-Heinz Klempnow 11

12 Ausschüsse und Kommissionen Wirtschaftsausschuss Tarifausschuss Prof. Christian Bruhn Frank Dostal Peter Ende (bis ) Dr. Peter Hanser-Strecker Prof. Dr. Enjott Schneider Dagmar R. Sikorski (ab ) Stefan Waggershausen Burkhard Brozat Sachverständiger: Prof. Christian Bruhn Peter Ende (bis ) Frank Dostal Jörg Evers Karl-Heinz Klempnow Gabriele Schulze-Spahr Programmausschuss Satzungskommission Verteilungsplankommission Unterausschuss E-Musik: Dr. Peter Hanser-Strecker Prof. Dr. Enjott Schneider Dagmar R. Sikorski Prof. Lothar Voigtländer Unterausschuss U, R, FS: Prof. Christian Bruhn Jörg Evers Egon L. Frauenberger Prof. Klaus-Michael Karnstedt Gabriele Schulze-Spahr Stefan Waggershausen Burkhard Brozat Prof. Christian Bruhn Prof. Dr. Rolf Budde Komponisten: Jörg Evers Prof. Dr. Enjott Schneider Dr. Ralf Weigand Textdichter: Frank Dostal Stefan Waggershausen Stellvertreter: Prof. Manfred Schoof Sachverständige: Winfried Jacobs Prof. Georg Katzer Prof. Karl Heinz Wahren Sachverständiger: Prof. Harald Banter Stellvertreter: Prof. Dr. h. c. Wolfgang Rihm Prof. Lothar Voigtländer Stellvertreter: Egon L. Frauenberger Verleger: Stellvertreter: Prof. Dr. Rolf Budde Peter Ende (bis ) Dr. Peter Hanser-Strecker Dagmar R. Sikorski Sachverständige: Prof. Harald Banter Klaus Doldinger 12

13 Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Komponisten in der Sparte E Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Textdichter in der Sparte E Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Verleger in der Sparte E Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik Werner Heider Prof. Dr. h. c. Robert M. Helmschrott Prof. Martin Christoph Redel Für Fälle von Chormusik: Prof. Karl Haus Gerhard Rabe Delegierter der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder: Peter Helmut Lang Michael Holm Erich Offierowski Carl J. Schäuble Delegierter der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder: Heiner Tietze Stefan Conradi Horst Schubert Komponisten: Thorsten Brötzmann Dr. Rainer Fabich Michael Reinecke Textdichter: Michael Holm Erich Offierowski Carl J. Schäuble Verleger: Suzy Frauenberger Pamela Georgi-Michel Michael Wewiasinski Stellvertreter: Prof. Manfred Trojahn Helmut Zapf Stellvertreter: Wolfgang Lüderitz Dr. Rudolf Lukowsky Delegierter des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Enjott Schneider Stellvertreter: Norbert Hammerschmidt Robert Jung Klaus Pelizaeus Delegierter des Aufsichtsrats: Stefan Waggershausen Stellvertreter: Dr. Reinhold Quandt Delegierte des Aufsichtsrats: Dagmar R. Sikorski Stellvertreter: Heinz Ehme Peter Finger Ladislav Geisler Stellvertreter: Norbert Hammerschmidt Robert Jung Klaus Pelizaeus Stellvertreter: Barbara Krämer Hans Peter Malten Dr. Axel Sikorski 13

14 Schätzungskommission der Bearbeiter Werkausschuss Delegierte der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder: Komponisten: Ole Seelenmeyer Textdichter: Heiner Tietze Verleger: Karin Wirthmann Raimond Erbe Jo Plée Prof. Wieland Reissmann Joachim Schmeißer Werner Theisen Komponisten: Prof. Theo Brandmüller Ernst-August Quelle Dieter Reith Prof. Bernd Wefelmeyer Textdichter: Erich Offierowski Carl J. Schäuble Verleger: Jan Rolf Müller Delegierte des Aufsichtsrats: Komponisten: Dr. Ralf Weigand Textdichter: Stefan Waggershausen Verleger: Karl-Heinz Klempnow Stellvertreter: Bertram Gebauer Ladislav Geisler Thomas Rebensburg Delegierter des Aufsichtsrats: Prof. Manfred Schoof Stellvertreter: Jörg Evers Stellvertreter: Moritz Eggert Prof. Martin Christoph Redel Alexander von Schlippenbach Jochen Schmidt-Hambrock Stellvertreter: Edith Jeske Robert Jung Stellvertreter: Stefan Conradi Delegierter des Aufsichtsrats: Prof. Manfred Schoof Stellvertreter: Prof. Lothar Voigtländer 14

15 Aufnahmeausschüsse Komponisten: Stellvertreter: Prof. Georg Katzer Helmut Zapf Prof. Bernd Wefelmeyer Ausschuss Kirchenmusik Textdichter: Robert Jung Erich Offierowski Verleger: Andreas Meurer Michael Wewiasinski Prof. Theo Brandmüller Dr. Johannes Graulich Prof. Dr. h. c. Robert M. Helmschrott Friedemann Strube Stellvertreter: Michael Reincke Stellvertreter: Peter Tonger Sachverständiger: Prof. Dr. Enjott Schneider Beschwerdeausschuss Vorsitzende: Stellvertretende Vorsitzende: Christel Hengst Christel Hengst (Vorsitzende Richterin a. D. am (Vorsitzende Richterin a. D. am Landgericht Berlin) Landgericht Berlin) (ab ) (bis ) Dieter Jalowietzki (Vorsitzender Richter a. D. am Kammergericht Berlin) (bis ) Vertreter der Berufsgruppen: Komponisten: Hartmut Westphal Textdichter: Michael Arends Verleger: Heinz Kremer Stellvertreter: Prof. Harald Banter Stellvertreter: Klaus Pelizaeus Stellvertreter: Volker Landtag Sachverständiger: Wolfgang Brandenstein 15

16 GEMA Sozialkasse Abteilung Komponisten: Hartmut Westphal Ralf Hoyer Wilhelm Dieter Siebert Geschäftsführender Kurator Abteilung Textdichter: Erich Offierowski Wolfgang Brandenstein Klaus Pelizaeus Geschäftsführender Kurator Abteilung Verleger: Andreas Meurer Gabriele Schulze-Spahr Thomas Tietze Geschäftsführender Kurator 16

17 Internationale Organisationen CISAC Confédération Internationale des Sociétés d Auteurs et Compositeurs, Paris Deutsches Mitglied des Board of Directors: Deutsches Mitglied des Internationalen Rates der Autoren und Komponisten: Prof. Dr. Jürgen Becker Jörg Evers Deutsches Mitglied der Juristischen Kommission: Dr. Stefan Müller Mitglied des Common Information System Supervisory Board (CSB): Georg Oeller BIEM Bureau International des Sociétés gérant les Droits d Enregistrement et de Reproduction Mécanique, Paris Ehrenpräsidenten: Präsident des Vorstands: Vizepräsident der Generalversammlung: Prof. Dr. Reinhold Kreile Prof. Dr. jur. h. c. Erich Schulze Prof. Dr. Hans Wilfred Sikorski Prof. Dr. Jürgen Becker Karl-Heinz Klempnow Deutsche Delegierte für die Generalversammlung: Prof. Christian Bruhn Frank Dostal GESAC Groupement Européen des Sociétés d Auteurs et Compositeurs, Brüssel Vizepräsident: Prof. Dr. Jürgen Becker 17

18 Bericht des Vorstands Lagebericht Erträge, Aufwendungen Entwicklung und Struktur Verteilung an Mitglieder und andere Berechtigte Mitarbeiter 18

19 Lagebericht 1. Geschäftsverlauf in Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2008 war von einer ständigen Abschwächung geprägt, die nach der Insolvenz der Großbank Lehman Brothers in den USA Mitte September 2008 in eine weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise mündete. Diese führte auch in Deutschland dazu, dass in den letzten Monaten des Jahres 2008 insbesondere die Exportwirtschaft von erheblichen Rückgängen der Umsätze und noch stärker des Auftragseingangs betroffen war. Für das Jahr 2009 wird trotz der massiven Stützungsmaßnahmen des Finanzsektors durch die öffentliche Hand, die flankiert werden durch historisch niedrige Zinsen der Zentralbanken in Europa, den USA und anderen Industrie- und sich entwickelnden Ländern, mit einer weiteren negativen Entwicklung des Bruttosozialproduktes gerechnet. Die wirtschaftliche Abschwächung betrifft derzeit in Deutschland bereits insbesondere exportabhängige Industriezweige wie Automobilindustrie, Chemie und Maschinenbau. Damit ist auch die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes im Inland im Jahr 2008 zum Stillstand gekommen; die Anzahl der Arbeitslosen ist im Jahr 2009 saisonal und konjunkturell bedingt wieder angestiegen. Die Bundesregierung rechnet im Jahreswirtschaftsbericht 2009 mit einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes für 2009 um 2,25 %. Dabei wird erwartet, dass die Exporte um 8,9 % zurückgehen sollen, während die Inlandsnachfrage mit minus 0,1 % vergleichsweise stabil erwartet wird (alle Werte preisbereinigt). Die Musikwirtschaft hat in Deutschland wie im internationalen Bereich im Jahr 2008 wiederum deutliche Rückgänge bei den Umsätzen mit dem Verkauf bzw. der Lizenzierung von Tonträgern hinnehmen müssen. Auch die GEMA-Einnahmen sowohl bei der inländischen Lizenzierung als auch bei der Zentrallizenzierung von Tonträgern im Auslandsbereich sind gegenüber dem Vorjahr und auch gegenüber der Planung deutlich rückläufig. Die Direktion Rundfunk hingegen konnte auch aufgrund der Erhöhung der Abschlagszahlungen der Kabelunternehmen auf 80 % der früher gezahlten Beträge (im Jahr 2007 Abschlagszahlungen von 60 %) eine leichte Steigerung der Erträge erzielen. Eine Einigung über den neuen Vertrag ist in den wesentlichen Eckpunkten Ende des Jahres 2008 erfolgt; die Unterzeichnung des Vertrages, der die Absicherung der früheren Vergütungen für das Geschäftsjahr 2007 und ab dem Geschäftsjahr 2008 eine Steigerung der Gesamterträge für die Rechteinhaber beinhaltet, ist für März/April 2009 zu erwarten. Die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Urheberrechtsnovelle (Korb 2) hatte eine Vielzahl von Gesamtvertragspartnern der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte, München) zum Anlass genommen, ihre Verträge mit der ZPÜ zum 31. Dezember 2007 zu kündigen. Trotz intensiver Verhandlungen im Jahr 2008 ist kein neuer Vertrag zustande gekommen und ein längerfristiger Rechtsstreit hierüber wahrscheinlich. Im 1. Halbjahr 2008 konnte die ZPÜ noch die Vergütungen für die Abrechnungsperiode 2. Halbjahr 2007 vereinnahmen; die deutliche Reduzierung der Zahlungen der Vertragspartner in der 2. Jahreshälfte führten zu einem erheblichen Rückgang des auch auf die GEMA entfallenden Anteils der ZPÜ-Erträge (2007: 34,6 Mio.; 2008: 24,2 Mio.). Die seit Ende der 90er-Jahre andauernde Marktschwäche im Bereich der Tonträger hat sich auch im Geschäftsjahr 2008 in erheblichem Umfang fortgesetzt. Im Bereich der Bezirksdirektionen war gegenüber dem sehr guten Jahr 2007 ein leichter Rückgang der Erträge auf 286,1 Mio. (minus 1,0 Mio.) zu verzeichnen. Der Auslandsbereich erwirtschaftete eine leichte Steigerung der Erträge auf 63,2 Mio. (+ 0,33 %) gegenüber 2007, die auch auf Wechselkurseffekte zurückzuführen ist. Die sonstigen Erträge konnten nochmals leicht gesteigert werden, dies ist auch auf die marktmäßig bedingten hohen Zinsen im kurzfristigen Bereich in den ersten 9 Monaten des Jahres 2008 zurückzuführen. Die rückläufigen Erträge der Direktion Industrie (2007: 213,9 Mio., 2008: 178,9 Mio.) spiegelten die Marktentwicklung im In- und Ausland wider, die insbesondere durch zunehmende Musiknutzung im Internet bei rückläufigen Um- und Absatzzahlen im Tonträgerbereich gekennzeichnet ist. Aufgrund der vorgenannten Entwicklungen lagen die Gesamterträge der GEMA im Geschäftsjahr 2008 bei 823,0 Mio. und damit um 26,6 Mio. oder 3,13 % unter dem Niveau des Jahres Der budgetierte Wert von 803,9 Mio. für 2008 wurde damit leicht überschritten. 19

20 Die Gesamtaufwendungen der GEMA sind im Geschäftsjahr 2008 im Vorjahresvergleich um 1,72 % gestiegen. Aufgrund der rückläufigen Erträge hat dies dennoch zu einer leichten Erhöhung des Kostensatzes im Geschäftsjahr 2008 von 14,2 % (2007) auf 14,9 % geführt. Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. Das Verhältnis Anlage- zu Umlaufvermögen hat sich in den letzten drei Jahren stabil verhalten (ca. 9 % zu 91 % der Bilanzsumme). Die Entwicklung der Zuweisungen zu den Rückstellungen für die Verteilung der letzten drei Jahre verhält sich parallel zu den Ertragsentwicklungen Erträge aus urheberrechtlichen Nutzungsrechten und aus Vergütungsansprüchen Die Gesamterträge aus der Verwertung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und aus Vergütungsansprüchen haben im Berichtsjahr 785,539 Mio. betragen, worin 2,802 Mio. lizenzersetzender Schadenersatz enthalten sind. Der kostenersetzende Teil des Schadenersatzes in Höhe von 2,828 Mio. ist unter den Sonstigen Erträgen ausgewiesen. Die Erträge 2008 mit 785,539 Mio. sind gegenüber dem Vorjahresbetrag von 814,206 Mio. (davon 3,409 Mio. lizenzersetzender Schadenersatz) um 28,667 Mio. niedriger. Die Erträge im Einzelnen: Veränderung Mio. Mio. Mio. Erträge aus urheberrechtlichen Nutzungsrechten und aus Vergütungsansprüchen a) Erträge aus der Wahrnehmung von Aufführungs-, Vorführungs-, Sendeund Wiedergaberechten 399, , ,122 darin enthaltener lizenzersetzender Schadenersatz 3,409 2,802-0,607 b) Erträge aus der Wahrnehmung von Vervielfältigungsrechten 206, ,389-12,800 c) Erträge aus Vergütungsansprüchen 41,318 30,223-11,095 davon nach 27 UrhG (Vermietungs- und Verleihrechte) 6,669 6,019-0,650 nach 54 UrhG (Private Vervielfältigung) 34,649 24,204-10,445 d) Erträge aus der Wahrnehmung von Inkassomandaten 167, ,719-7,894 davon für andere Verwertungsgesellschaften 72,804 87, ,816 aus der Zentralen Lizenzierung von Ton- und Bildtonträgern (Verkaufsgebiet Ausland) 94,809 72,099-22, , ,539-28,667 20

21 Die seit Herbst 2005 geführten Arbeitsgespräche und Verhandlungen über Anschlussverträge an die zum Ende des Jahres 2006 ausgelaufenen Vereinbarungen mit den Kabel-Regionalgesellschaften haben zu einer grundlegenden Einigung geführt. Auch wenn die Verträge noch nicht zu Ende verhandelt sind und damit das endgültige Vergütungsniveau noch nicht feststeht, wurden für das Geschäftsjahr 2008 zusätzlich zu den von den Kabel-Regionalgesellschaften KDG, Unity Media und Kabel Baden-Württemberg geleisteten Akontozahlungen zu erwartende Nachzahlungen für das Jahr 2007 berücksichtigt. Die in den Erträgen aus der Wahrnehmung von Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechten in Höhe von 402,208 Mio. (Vorjahr: 399,086 Mio.) enthaltenen Erträge für die Nutzung der musikalischen Kabelweitersenderechte belaufen sich somit für das Jahr 2008 auf 12,351 Mio. (Vorjahr: 7,011 Mio.). Die Erträge für das Jahr 2008, die aus der Funktion der GEMA als Inkassostelle für andere Rechteinhaber resultieren, beliefen sich auf insgesamt 32,184 Mio. (Vorjahr: 18,243 Mio.). Im Wesentlichen handelt es sich bei den vertretenen Rechteinhabern um die Verwertungsgesellschaften VG WORT, GVL, VG Bild-Kunst, AGICOA GmbH, VFF, VGF und GÜFA Zins- und Wertpapiererträge Die Erträge haben sich von 19,782 Mio. um 2,749 Mio. auf 22,531 Mio. erhöht. Dies beruht im Wesentlichen auf die im Vergleich zu 2007 höheren Marktzinsen Aufwendungen Der Personal- und Sachaufwand hat sich in den letzten beiden Jahren wie folgt entwickelt: Aufwendungen Mio. Mio. Personalaufwand 65,473 65,179 Sachaufwand 54,818 57,178 Gesamt 120, , Die Fluktuation hat sich im Laufe der letzten 3 Jahre nicht wesentlich verändert. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Mitarbeiter von auf (plus 3 %) erhöht Neben umfangreichen Änderungen an den bestehenden IT-Systemen, mit denen das Tagesgeschäft bewältigt wird, war das Berichtsjahr 2008 geprägt von der Einführung der neuen Systeme: AIDA Das neue Verwaltungssystem für die Lizenzierung von Musiknutzungen in den Bezirksdirektionen trägt den Systemnamen AIDA (= Anwenderorientiertes Informationssystem des Außendienstes). AIDA wurde 2007 fertig gestellt und die Projektleistung abgenommen. Die künftigen Anwender (500 Mitarbeiter der GEMA-Bezirksdirektionen sowie das Personal der Beauftragten-Gesellschaften) wurden geschult. Im Zeitraum 20. bis 31. Dezember 2007 wurden die Daten des Altsystems erfolgreich migriert und AIDA am 2. Januar 2008 zum Betriebsstart bereitgestellt. Projekt AIDA/MASY Als Ergebnis dieses Projekts werden die Daten der nunmehr mit AIDA lizenzierten und programmbelegten Veranstaltungen direkt an die nutzungsverarbeitenden IT- Systeme weitergereicht. Damit konnte die Integration von AIDA im IT-Umfeld abgeschlossen werden. Projekt OPERA Die neu strukturierten Daten aus AIDA wurden mit Informationen aus der Debitorenbuchhaltung und der Kostenrechnung in einem standardisierten Berichtssystem namens OPERA (= Online-Portal für elektronisches Reporting und Analysieren) zusammengeführt. Die darin festgelegten Kennzahlen des GEMA-Außendienstes bilden den ersten Baustein eines unternehmensweiten Kennzahlensystems. Die mehrdimensionalen Datensichten werden mit einem Standard-BI-Tool (arcplan) aufbereitet. CELAS Das System CELAS (= Centralized European Licensing and Administrative Services) für die paneuropäische Lizenzierung der Online- Nutzungsarten des angloamerikanischen EMI- Repertoires wurde Ende 2007 fertig gestellt. Seit Anfang 2008 werden die Nutzungsinformationen von i-tunes verarbeitet. Die Verarbeitung dieser Massendaten stellte eine große Herausforderung für die IT-Technik und die IT-Programme dar, die erfolgreich gemeistert wurde. LION Ab 2008 hat die GEMA nicht mehr die Rechte für das angloamerikanische EMI- Repertoire. Um dennoch für das Gebiet Deutschland 21

22 Online-Lizenzierungen durchführen zu können, wurde auf der Basis des CELAS-Systems für die GEMA eine anteilsbasierte Lizenzierungsmöglichkeit geschaffen (LION = Lizenzierung der Online- Nutzungen für CELAS und PAECOL; PAECOL = Pan- European Central Online Licensing). Mit der Verarbeitung der Nutzungsdaten des ersten Halbjahres 2008 konnte zum Jahresende die Lizenzrechnung für i-tunes erstellt werden. RECH neu Mit den Abrechnungen der Sparten U, E, R, FS des Geschäftsjahres 2007 wurde RECH neu (Projekt Recherche) 2008 in den produktiven Betrieb genommen. Für PHO VR und die Online- Sparten wurden die Berichte und Datenmigrationen abgestimmt und realisiert. Die Inbetriebnahme dieser Sparten wird zusammen mit einem neu konzipierten Anteilskorrektursystem 2009 abgeschlossen. COI Dokumentenmanagementsystem (optisches Archiv) Im Berichtsjahr wurde die Lizenznehmerakte Industrie, in der alle Unterlagen und Dokumente aus den Lizenzierungs- und Abrechnungsvorgängen der Direktion Industrie gespeichert werden, in Betrieb genommen. Ebenso konnte die Reklamationsakte realisiert und eingesetzt werden. 2. Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung Die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für 2009 gehen für die Bundesrepublik Deutschland, den EURO-Raum sowie für die USA und Japan von einer sich weiter abschwächenden wirtschaftlichen Entwicklung mit deutlichem Rückgang des Bruttosozialproduktes aus. Die Bundesregierung erwartet im Jahreswirtschaftsbericht für 2009 einen Rückgang des realen Bruttosozialproduktes um 2,25 % (2008: + 1,3 %). In der Musikbranche wird eine Fortsetzung der Trends der letzten Jahre mit weiterhin rückläufigen Um- und Absatzwerten für Tonträger und guten Aussichten für Live-Musik erwartet. Die wachsenden Musiknutzungen im Bereich Internet/Online führen weiterhin zu einer noch nicht ausreichenden Beteiligung der Urheber an den wirtschaftlichen Ergebnissen. Die GEMA versucht durch internationale Kooperationen wie die CELAS GmbH, München, einer Vielzahl von Verhandlungen, Schiedsstellenverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen die Rechte ihrer Mitglieder auf eine angemessene Vergütung in diesem Bereich durchzusetzen. Insgesamt erwartet die GEMA auch für das Geschäftsjahr 2009 einen weiteren, erheblichen Rückgang der Erträge. Dieser ist insbesondere durch die Einschätzung eines weiteren Rückgangs der in- und ausländischen Erträge im Tonträgerbereich verursacht. Bei den Erträgen aus Vergütungsansprüchen (ZPÜ) wird aufgrund der oben dargestellten rechtlichen Probleme mit einem Rückgang gerechnet. Die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Jahr 2010 dürften von einer weiterhin anhaltenden Unsicherheit bei der Bewältigung der Finanzkrise gekennzeichnet sein. Ob mit einem weiteren Rückgang des Bruttosozialproduktes gegenüber dem Jahr 2009 oder mit Stabilisierungstendenzen zu rechnen ist, kann nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden. Für die Musikbranche ist bei der Lizenzierung von Tonträgern von weiterhin rückläufigen Einnahmen auszugehen. Für die sonstigen Ertragssäulen der GEMA ist mit allenfalls stagnierenden Erträgen für 2010 im Vergleich zu der absehbaren Entwicklung 2009 zu rechnen. Aus der nachfolgend dargestellten Rechtsentwicklung erfährt die GEMA keine bestandsgefährdenden Risiken. 3. Rechtsentwicklung 3.1. Verfahren der GD Wettbewerb gegen die CISAC, die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften wegen wettbewerbsrechtlicher Beanstandung der Gegenseitigkeitsverträge Am 16. Juli 2008 hat die EU-Kommission eine Untersagungsentscheidung im Wettbewerbsverfahren COMP/C2/ CISAC erlassen. Hierin wirft sie der GEMA und 23 weiteren europäischen Verwertungsgesellschaften in erster Linie eine wettbewerbswidrige Verhaltensabstimmung im Rahmen des Abschlusses von Gegenseitigkeitsverträgen für die Bereiche Online, Satellitenübertragung und Kabelweitersendung vor. Als Beleg einer solchen verbotenen Verhaltensabstimmung sieht die EU-Kommission den Umstand an, dass in der Vergangenheit praktisch alle Verwertungsgesellschaften ihr eigenes Repertoire zur Wahrnehmung im Ausland an die jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften territorial beschränkt auf deren jeweiliges Verwaltungsgebiet übertragen haben. Die Adressaten der Untersagungsentscheidung wurden verpflichtet, die 22

23 bestehenden territorialen Mandatsbegrenzungen für die genannten Nutzungsbereiche auf bilateraler Ebene zu überprüfen und künftig jede Handlung zu unterlassen, die dieselbe oder eine ähnliche Wirkung wie die untersagte Koordinierung hat. Die GEMA hat gegen den betreffenden Teil der Untersagungsentscheidung am 30. September 2008 Anfechtungsklage beim Europäischen Gericht in erster Instanz erhoben. Der zusätzliche Antrag der GEMA, den Vollzug der Untersagungsentscheidung bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache auszusetzen, wurde am 14. November 2008 zurückgewiesen. Die GEMA ist daher zunächst verpflichtet, die Untersagungsentscheidung umzusetzen, und hat entsprechende bilaterale Verhandlungen mit ihren europäischen Schwestergesellschaften aufgenommen. Die EU- Kommission hat der GEMA eine Verlängerung der zunächst auf 120 Tage begrenzten Umsetzungsfrist bis zum 15. März 2009 gewährt Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte Die Schutzdauer für die Leistungsschutzrechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern beträgt derzeit 50 Jahre. Gemäß 76 und 85 UrhG beginnt die Frist grundsätzlich zu laufen, wenn die Aufzeichnung veröffentlicht oder öffentlich wiedergegeben worden ist. Mit dem Vorschlag vom 16. Juli 2008 verfolgt die EU-Kommission folgende Ziele: Erhöhung der Schutzdauer auf 95 Jahre: Zur Begründung stellt die Kommission im Wesentlichen darauf ab, dass ausübende Künstler relativ jung ihre Karriere beginnen und bei einer Schutzdauer von 50 Jahren die Aufzeichnungen gegen Ende ihres Lebens nicht mehr geschützt wären, so dass den Künstlern eine Einkommenslücke entstehen würde. Schaffung einer einheitlichen Schutzdauer für Musikkompositionen mit Texten von verschiedenen Urhebern: Zukünftig soll die Schutzdauer 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers enden, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Textautor oder den Komponisten handelt Grünbuch Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft der Europäischen Kommission Im Zentrum des am 16. Juli 2008 veröffentlichten Grünbuchs steht die Frage, wie Forschungs-, Wissenschafts- und Unterrichtsmaterialien mittels neuer Technologien vervielfältigt und im Internet zur Verfügung gestellt werden und ob Wissen im Binnenmarkt ungehindert zirkuliert. In diesem Zusammenhang stellt die EU- Kommission an die beteiligten Kreise die Frage, ob eine Ausweitung bzw. Präzisierung bestimmter Schrankenbestimmungen, die die Nutzung von geschützten Werken ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zulassen (z.b. die Ausnahme für Bibliotheken und Archive, die Ausnahme für die Verbreitung von Werken zu Unterrichts- und Forschungszwecken, die Ausnahme für Menschen mit Behinderung und eine eventuelle Ausnahme für von Nutzern geschaffene Inhalte), zur Förderung des Austauschs von Wissen und zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit für Rechteinhaber und Nutzer erforderlich ist. Dabei behandelt das Konsultationspapier auch die Frage, ob die derzeit bestehenden europäischen Rahmenvorschriften und die jeweiligen nationalen Umsetzungsvorschriften einen ausreichenden Schutz für geistiges Eigentum bieten und ob Autoren und Verlage genügend Anreize haben, von ihren Werken elektronische Fassungen zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Mit dem Grünbuch will die EU-Kommission eine Debatte einleiten, welche Strategien beim Urheberrecht in wissensintensiven Bereichen auf lange Sicht verfolgt werden sollten Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Zweiter Korb Am 1. Januar 2008 ist dieses Gesetz, das am 26. Oktober 2007 verkündet worden war, in Kraft getreten. Über Einzelheiten wurde bereits im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2007 berichtet Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums Das Gesetz wurde am 7. Juli 2008 verkündet und ist bis auf zwei das Urheberrecht nicht tangierende Artikel am 1. September 2008 in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, über die im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004 informiert wurde. 23

24 Für die GEMA sind insbesondere die Neuregelungen in 97 ff. UrhG von Interesse. Darin stellt der Gesetzgeber klar, dass ein Unterlassungsanspruch entsprechend der bisherigen Rechtsprechung nicht nur bei Wiederholungsgefahr besteht, sondern bereits als vorbeugender Unterlassungsanspruch auch bei Erstbegehungsgefahr geltend gemacht werden kann. Des Weiteren wurde nunmehr der Schadenersatzanspruch für schuldhafte Rechtsverletzungen in 97 Abs. 2 UrhG n.f. umfassend geregelt. Die von der Rechtsprechung schon lange praktizierte dreifache Berechnungsmethode, nämlich konkreter Schaden, Verletzergewinn oder Lizenzanalogie, wurde gesetzlich festgeschrieben. Der der GEMA von den Gerichten zugesprochene 100%ige Kontrollzuschlag bleibt weiterhin möglich. Mit dem Gesetz wurde auch der Anspruch auf Auskunft über Herkunft und Vertriebswege rechtsverletzender Vervielfältigungsstücke oder sonstiger Erzeugnisse erweitert. Anders als im früheren Recht ist nunmehr aber keine Verletzung körperlicher Verwertungsrechte (Vervielfältigung und Verbreitung) erforderlich; jede Rechtsverletzung nach dem Urheberrechtsgesetz ist ausreichend. Eine Einschränkung ist lediglich dahingehend gegeben, dass ein gewerbliches Ausmaß vorliegen muss. Im Übrigen wurden im Geltungsbereich des Urheberrechtsgesetzes die Ersatzansprüche für Rechtsanwaltskosten bei der Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer unerheblichen Rechtsverletzung auf 100 beschränkt. In 10 UrhG wurde die Vermutung der Rechtsinhaberschaft auf die Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte ausgedehnt Sechstes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes Durch dieses Gesetz, das am 11. Dezember 2008 in Kraft getreten ist, wurde die Geltungsdauer des auch als Intranet-Paragraphen bezeichneten 52a UrhG um vier Jahre bis einschließlich 31. Dezember 2012 verlängert. Die Vorschrift erlaubt bestimmten Bildungs- und Forschungseinrichtungen die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken bzw. Werkteilen für einen abgegrenzten Personenkreis zu Unterrichts- und Forschungszwecken, z.b. durch Einstellen in das eigene Intranet Rechtsprechung Bundesgerichtshof a) Die Frage, wann eine bühnenmäßige Darstellung und damit großes Recht vorliegt, war Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem BGH. In seiner Entscheidung vom 3. Juli 2008 mit dem Aktenzeichen I ZR 204/05 hat das Gericht hierzu folgende Leitsätze formuliert: Eine bühnenmäßige Darstellung im Sinne des 19 Abs. 2 Halbs. 2 UrhG liegt in allen Fällen vor, in denen ein gedanklicher Inhalt durch ein für das Auge oder für Auge und Ohr bestimmtes bewegtes Spiel im Raum dargeboten wird. Die Darbietung eines gedanklichen Inhalts setzt lediglich voraus, dass nicht nur der Eindruck von zusammenhanglos aneinandergereihten Handlungselementen entsteht, sondern ein sinnvoller Handlungsablauf erkennbar wird. Eine bühnenmäßige Aufführung des geschützten Werkes ist gegeben, wenn dem Publikum durch das bewegte Spiel der gedankliche Inhalt des aufgeführten Werkes vermittelt wird. Insoweit ist es nicht erforderlich, dass der Handlungsablauf des aufgeführten Werkes insgesamt oder zumindest großteils vermittelt wird; vielmehr reicht es aus, wenn der gedankliche Inhalt eines Bestandteils dieses Werkes erkennbar wird. b) Mit Urteil vom 18. Dezember 2008, Az. I ZR 23/06, hat der Bundesgerichtshof die Frage entschieden, ob ein Anbieter von Handyklingeltönen neben den üblicherweise von der GEMA wahrgenommenen Nutzungsrechten eine zusätzliche Einwilligung des Rechteinhabers benötigt, da bei der Umgestaltung oder Bearbeitung eines Werkes zum Klingelton das Persönlichkeitsrecht tangiert wird. Nach Ansicht des BGH bedarf es einer solchen zusätzlichen Einwilligung dann nicht, wenn ein Musikwerk so zum Klingelton umgestaltet wird, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war. Der BGH hat ferner entschieden, dass Berechtigte, die mit der GEMA Berechtigungsverträge in der durch die Mitgliederversammlung vom 25./26. Juni 2002 geschaffenen Fassungen und späteren Fassungen abgeschlossen haben, darin der GEMA sämtliche Rechte einräumen, die zur Nutzung ihrer Werke als Klingelton erforderlich sind. Dagegen ist nach Auffassung des BGH die Einräumung dieser Rechte in 24

25 Berechtigungsverträgen, die in früheren Fassungen abgeschlossen wurden, nicht wirksam erfolgt. c) Mit Urteil vom 20. November 2008, Az. I ZR 112/06, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bereits eine elektronisch kopierte, etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz, die in ein anderes Werk integriert wird, die Rechte der Tonträgerhersteller verletzen kann. Nach 85 Abs. 1 UrhG wird nämlich die zur Festlegung der Tonfolge auf dem Tonträger erforderliche wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung des Tonträgerherstellers geschützt. Da dieser die unternehmerische Leistung für den gesamten Tonträger erbringt, gibt es grundsätzlich keinen Teil des Tonträgers, auf den nicht ein Teil dieses Aufwands entfiele und der daher nicht geschützt wäre Oberlandesgericht Celle In einem Beschluss vom 2. April 2008 hat das OLG dargelegt, dass Voraussetzung für die Aussetzung eines Verfahrens nach 16 Abs. 2 Satz 2 UrhWG (Anrufung der Schiedsstelle) substantiiertes Bestreiten des von der Verwertungsgesellschaft geforderten Betrages ist. Für die Angemessenheit der Rüge reichen allein pauschalierte Einwendungen gegen den angewandten Tarif nicht aus. Vielmehr muss dieser im Einzelnen konkret bestritten und es muss konkret dargelegt werden, warum die Forderung nicht angemessen sei Landgericht Mannheim Am 25. August 2008 hat das Landgericht Mannheim sowohl gegen einen Download- Anbieter als auch gegen eine europäische Verwertungsgesellschaft eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Verwertungsgesellschaft hatte dem Download-Anbieter eine paneuropäische Lizenz erteilt, die auch Online-Nutzungen von GEMA- Repertoire in Deutschland umfassen sollte. Das Landgericht Mannheim hat insoweit den Standpunkt der GEMA bestätigt, dass es der Verwertungsgesellschaft rechtlich nicht möglich war, solche Nutzungen zu lizenzieren, da ihr die GEMA im Rahmen des Gegenseitigkeitsvertrags lediglich das Recht zur Lizenzierung von Nutzungen innerhalb ihres eigenen Verwaltungsgebietes eingeräumt hatte. In der einstweiligen Verfügung wurde es dem Download-Anbieter daher verboten, bestimmte Werke des GEMA-Musikrepertoires im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Zustimmung der GEMA im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Der Verwertungsgesellschaft wurde eine diesbezügliche Lizenzierung verboten. Nachdem die Verwertungsgesellschaft Widerspruch eingelegt hatte, hat das Landgericht Mannheim seine einstweilige Verfügung mit Urteil vom 7. November 2008 bestätigt. Es hat hierbei ausdrücklich festgestellt, dass die territoriale Begrenzung innerhalb des bestehenden Gegenseitigkeitsvertrages zwischen der GEMA und der betroffenen Verwertungsgesellschaft nicht infolge der oben erwähnten Untersagungsentscheidung der EU-Kommission vom 16. Juli 2008 unwirksam geworden ist. Das Urteil ist rechtskräftig Schiedsstelle a) Zur Berechnung ihrer Vergütungen für die Nutzung von Musikwerken anlässlich von sog. Stadt-/Straßenfesten hat die GEMA bisher überwiegend die jeweilige Zahl der Gesamtbesucher zugrunde gelegt. In mehreren Entscheidungen hat die Schiedsstelle nunmehr festgestellt, dass diese Art der Berechnung nur dann anzuwenden ist, wenn die Zahl der Gesamtbesucher genau feststellbar ist, etwa in den Fällen, in denen Absperrungen vorhanden sind und Eintrittsgeld erhoben wird. In den Fällen, in denen die Besucherzahl nicht exakt feststellbar ist, ist die angemessene Vergütung nach der Spruchpraxis der Schiedsstelle anhand der Gesamtveranstaltungsfläche zu berechnen. b) In einer Entscheidung vom 1. Dezember 2008 wird seitens der Schiedsstelle ausgeführt, dass in einem Tarif von Verwertungsgesellschaften keine Vergütungen im Interesse von Sendeunternehmen begehrt werden können, wenn diese keiner Verwertungsgesellschaft die Rechte der Kabelweitersendung übertragen haben. Dies deshalb, weil für solche Fälle 87 Abs. 5 UrhG eine wechselseitige Verpflichtung von Sendeunternehmen und Kabelunternehmen zu einem Vertragsabschluss vorsieht, also gerade keine Verpflichtung, die angemessenen Bedingungen nach tariflichen Grundsätzen festzulegen bzw. zu akzeptieren. 25

26 Erträge, Aufwendungen Entwicklung und Struktur Aufteilung der Erträge in Aufwendungen und Verteilungssumme Erträge Aufwendungen Verteilungssumme Mio ,8% 85,2% 14,6% 85,4% 14,5% 85,5% 14,6% 85,4% 14,7% 85,3% 14,4% 85,6% 14,1% 85,9% 13,9% 86,1% 14,2% 85,8% 14,9% 85,1% Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Erträge 774,4 801,4 810,5 812,5 813,6 806,2 852,2 874,4 849,6 823,0 Aufwendungen 114,9 116,9 117,9 118,7 119,4 116,0 120,3 121,7 120,3 122,4 Verteilungssumme 659,5 684,5 692,6 693,8 694,2 690,2 731,9 752,7 729,3 700,6 Kostensatz 14,8 % 14,6 % 14,5 % 14,6 % 14,7 % 14,4 % 14,1 % 13,9 % 14,2 % 14,9 % 26

27 Erträge 2008 Rundfunk und Fernsehen 29,34 % 241,457 Mio. [a] Rundfunk und Fernsehen Sende- und Kabelweitersenderechte sowie 25,03 % Vervielfältigungsrechte 205,988 Mio. [b] Inkassomandate 3,91 % Kabelweiterleitung 32,184 Mio. [a] Inkassomandate 0,29 % Werbefenster 2,350 Mio. Inkassomandate 0,11 % Europa I 0,935 Mio. Mechanische Musik 14,88 % 122,420 Mio. [b] Lebende Musik 9,83 % 80,929 Mio. Ausland 7,68 % 63,210 Mio. Tonfilm 1,02 % 8,391 Mio. [c] Sonstige Erträge 4,55 % 37,468 Mio. Inkassomandate für andere 6,34 % Verwertungsgesellschaften 52,151 Mio. Bild- und Tonträgerindustrie 22,69 % gesamt 186,758 Mio. [e] [d] [c] PHO VR 11,20 % 92,175 Mio. BT VR 1,79 % 14,741 Mio. [d] Online 0,15 % Ruftonmelodien 1,233 Mio. Sonstiges Online 0,79 % 6,510 Mio. [e] Zentrale Lizenzierung 8,76 % Verkaufsgebiet Ausland 72,099 Mio. Vergütungsansprüche 2,94 % nach 54 UrhG 24,204 Mio. Private Vervielfältigung 0,87 % Audio 7,182 Mio. Private Vervielfältigung 2,07 % Video 17,022 Mio. Vergütungsansprüche 0,73 % nach 27 UrhG 6,019 Mio. Vermietung und Verleih 0,00 % Audio 0,007 Mio. Vermietung und Verleih 0,70 % Video 5,737 Mio. Bibliothekstantieme 0,03 % 0,275 Mio. Gesamtsumme 823,007 Mio. 27

28 Aufwendungen 2008 Personalaufwand 53,27 % 65,179 Mio. [a] Gehälter und Löhne 49,029 Mio. [b] Pensionen 7,226 Mio. [a] [c] Soziale Aufwendungen 8,924 Mio. Steuern 0,33 % 0,407 Mio. Abschreibungen 6,09 % 7,445 Mio. [b] Sonstige 40,31 % Aufwendungen 49,326 Mio. [k] [d] Fremdleistungen EDV 11,998 Mio. [e] Umstruktierungsmaßnahmen 1,045 Mio. [j] [i] [c] [f] Informations- und Kommunikationsaufwand 6,968 Mio. [g] Büromaschinen 2,132 Mio. [h] [g] [f] [e] [d] [h] Nebenkosten des Inkassogeschäfts 13,958 Mio. [i] Verwaltung 3,948 Mio. [j] Finanzaufwand 0,135 Mio. [k] Übrige 9,142 Mio. Gesamtsumme 122,357 Mio. 28

29 Verteilung an Mitglieder und andere Berechtigte Die GEMA erhält nach ihrer Satzung die treuhänderische Verwaltung der Urheberrechte übertragen und darf keine Gewinne erzielen. Alle Erträge werden nach Deckung der Aufwendungen an die Mitglieder und andere Berechtigte ausgeschüttet. Die Verteilungssumme beträgt demnach: [a] Erträge 823,007 Mio../. Aufwendungen 122,357 Mio. 700,650 Mio. Diese Verteilungssumme wird der Verteilungsrückstellung zugewiesen. Für die Einzelbereiche ergibt sich folgendes Bild: [b] Aufführungs-, Vorführungs-, 62,85 % Sende- u. Wiedergaberechte 440,316 Mio. [a] Inland 323,923 Mio. [b] Ausland 41,823 Mio. [c] Inkassomandate 74,570 Mio. [c] [e] [f] Europa I 0,13 % 0,936 Mio. [d] Vervielfältigungsrechte 37,02 % 259,398 Mio. [d] Inland 165,766 Mio. [e] Ausland 19,121 Mio. [f] Inkassomandate 74,511 Mio. davon Ausland 72,050 Mio. Inland 2,461 Mio. 29

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