Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung in der Partnerschaft für Demokratie

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1 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung in der Partnerschaft für Demokratie

2 Agenda 1.) Ansprechpartner 2.) Was ist die Partnerschaft für Demokratie? 3. ) Was wird gefördert? 4.) Was wird nicht gefördert? 5. ) Jugendfonds 6.) Wer kann Projektanträge stellen? 7.) Zielgruppe der Projekte? 8.) Der Weg zur Förderung 9.) Fördersumme 10.) Diskussion

3 Verantwortliche Annabell Illig Federführendes Amt der Stadt Aue - Projektmanagement - Ansprechpartner im Bundesprogramm - Gesamtkoordinierung der Partnerschaft für Demokratie Claudia Bretschneider Koordinierungs- und Fachstelle -Inhaltlich und fachliche Beratung von Projektträgern - Begleitung der Jugendbeteiligung - Koordinierung der Projekte in der Partnerschaft für Demokratie

4 Was ist die Partnerschaft für Demokratie? -das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins Leben gerufene Programm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" will ziviles Engagement und demokratisches Verhalten fördern und hat dazu bundesweit Fördergelder bereitgestellt - die Partnerschaft für Demokratie in den Partnerstädten Aue, Bad Schlema, Lößnitz und Schneeberg ist eine von 218 "Partnerschaften für Demokratie", die im Rahmen dieses Programms in den Jahren Fördermittel erhält und in Kooperation mit dem Förderverein Jugend-, Kultur-, und Sozialzentrum Aue e.v. das Bundesprogramm umsetzt - über das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz wird das Bundesprogramm mitfinanziert - das Programm will ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene fördern

5 Was wird gefördert? -unterstützt werden Vereine, Projekte und Initiativen die sich für Demokratie engagieren und insbesondere gegen Rechtsextremismus und alle Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit arbeiten, z.b. gegen Rassismus und Antisemitismus, wie auch Formen von Gewalt gegen Menschen mit Behinderung, Menschen mit anderer sexueller Orientierung oder sozial Schwache - interessierte Vereine oder Verbände aus den Partnerschaftskommunen Aue,, die gezielt gegen Menschenfeindlichkeit arbeiten und sich für mehr Vielfalt, Toleranz und Integration in unserer Gesellschaft engagieren, können für einzelne Projekte, Veranstaltungen und Aktionen mit bis zu 5.000,- EUR bezuschusst werden

6 Was wird gefördert? Möglich sind z.b. Projekte in den Bereichen: - Stärkung der demokratischen Bürgergesellschaft - Demokratie- und Menschenrechte - Willkommens- und Anerkennungskultur - Integration durch Sport, Kunst und Kultur - interkulturelle und interreligiöse Bildungsarbeit - antirassistische Bildungsarbeit

7 Was wird gefördert? Dabei sind alle Projekttypen mit klarem Themenbezug, wie zum Beispiel: - sportliche und kulturelle Veranstaltungen - Informationsveranstaltungen - Projektwochen/Projekttage - Seminare - Aktionstage - Ausstellungen - usw.

8 Was wird nicht gefördert? Keine Förderung möglich, wenn das Projekt nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend folgenden Merkmalen zuzuordnen ist: - schulischen Zwecken, - der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, - dem Breiten- und Leistungssport, - der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, - der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, - der Erholung oder der Touristik dienen, - Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, - Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes gehören

9 Jugendfonds - zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an der Partnerschaft für Demokratie ist ein Jugendforum in den Partnerschaftskommunen eingerichtet wurden - dient dem Kennenlernen kommunalpolitischer Prozesse - der Jugendfonds wird seitens des Bundesprogramms Demokratie leben! über die Laufzeit von fünf Jahren, 2015 bis 2019 jährlich ausgestattet - das Jugendforum wird von Jugendlichen selbst organisiert und geleitet - dabei müssen soweit vorhanden unterschiedliche lokale Jugendszenen repräsentativ vertreten sein - die Verwendung der bereitgestellten Mittel des Jugendfonds wird durch einen Träger dieses Fonds verantwortet

10 Jugendfonds -in den Jahren wurde pro Kommune (Aue, Bad Schlema, Lößnitz und Schneeberg) je ein Jugendforum eingerichtet und von einem Träger der jeweiligen Kommune unterstützt - um im Förderjahr 2017 Projektträger des Jugendfonds in einer der Kommunen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden

11 Wer kann Projektanträge stellen? -Vereine, Träger und Institutionen - Projekte dürfen eingereicht werden, wenn der Träger den Nachweis der Gemeinnützigkeit vorweisen kann - gefördert werden keine staatlichen Einrichtungen

12 Zielgruppe der Projekte? -Kinder -Jugendliche bis 27 Jahren -Migranten und Asylsuchende - Eltern und andere Erziehungsberechtigte -Erzieher und pädagogische Fachkräfte - Multiplikatoren - Zivilgesellschaft und lokale staatliche Einrichtungen

13 1.) Ideenfindung und Antragstellung Der Weg zur Förderung -Beratung durch die Koordinierungs- und Fachstelle Frau Bretschneider - Projekteinreichung bei Frau Bretschneider im Förderverein Jugend-, Kultur- und Sozialzentrum Aue e.v. 2. ) Prüfung der Förderfähigkeit durch die Koordinierungs- und Fachstelle und dem federführenden Amt 3.) Projektentscheidung bei Projekten bis : - durch Koordinierungs- und Fachstelle und dem federführenden Amt bei Projekten über Beschlussfassung im Begleitausschuss

14 3. Projektumsetzung Der Weg zur Förderung - Information zur Bewilligung erfolgt über die Koordinierungs- und Fachstelle - Erstellung Zuwendungsbescheid über das federführende Amt - Übergabe der Projektunterlagen - Mittelabruf der Fördergelder erfolgt über die Koordinierungs- und Fachstelle - Hilfestellung und Überwachung der Projektumsetzung durch Koordinierungsund Fachstelle - Projektdokumentation ( Veröffentlichungen) durch den Projektträger und dem federführenden Amt - nur in Absprache mit dem federführenden Amt möglich 4. Projektabschluss - Einreichung Verwendungsnachweis und Sachbericht bei der Koordinierungsund Fachstelle

15 Fördersumme -voraussichtliche maximale Fördersumme für , davon durch das Bundesprogramm Demokratie leben! und durch das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz - davon bis zu für die Koordinierungs- und Fachstelle - davon bis zu für Partizipation, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und Coaching - somit sind bis zu für Einzelmaßnahmen im Aktions- und Initiativfonds und Jugendfonds umsetzbar

16 Diskussion

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