Zukunft Innenentwicklung Alheim unterstützt junge Familien

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1 Zukunft Innenentwicklung Alheim unterstützt junge Familien

2 Manfred Eifert FD Finanzen Gemeinde Alheim

3 Gemeinde Alheim Landkreis Hersfeld-Rotenburg 5032 Einwohner ( ) 63,832 qkm im mittleren Fuldatal

4 Jung kauf Alt in Alheim Junge Leute kaufen alte Häuser

5 Jahr Einwohner Prognose

6 Relative Veränderung der Bevölkerungsentwicklung in Alheim Durchschnittsalter in Alheim

7 ,0% 20,0% 10,0% 22,6% 22,6% 29,5% 20,1% 5,1% 40,0% 20,0% 17,3% 20,5% 23,8% 30,5% 7,9% 0,0% 0,0% Anteil der Einwohner Alheims

8 Leerstandsprognose

9 Da der demografische Wandel auch vor unserer Gemeinde nicht Halt macht, mussten wir uns überlegen, wie wir der Verödung der Ortsteile entgegen wirken können. Eine Leerstandsprognose hat uns deutlich aufgezeigt, wo Häuser leer stehen und wo in absehbarer Zeit ein Leerstand zu erwarten ist. Über unsere Internetseite bieten wir kostenlos die Vermittlung leerstehender Altbauten an. So entstand unter anderem das Programm zur Förderung zum Erwerb von Altbauten.

10 Ein Programm zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (insbesondere) durch junge Paare und Familien mit Kindern. Das von Bürgermeister Georg Lüdtke in der Gemeindevertretung am eingebrachte Förderprogramm wurde in den Ausschüssen beraten und am 9. Dezember 2008 von der Gemeindevertretung beschlossen, und ist zum in Kraft treten. Es ist zweigliedrig mit entsprechenden Förderrichtlinien aufgebaut. Teil des vorgelegten Förderprogramms ist es, junge Familien finanziell zu unterstützen, wenn sie ein älteres Haus im Innerortskernbereich von Alheim kaufen. Seit Beginn dieses Programmes sind bisher 44 Anträge bei der Gemeinde Alheim eingegangen, davon wurden 42 Maßnahmen gefördert.

11 1 Allgemeines: 1.1 Ein Altbau im Sinne dieser Förderrichtlinien ist ein Gebäude auf dem Gebiet der Gemeinde Alheim, das mindestens 45 Jahre alt ist (gerechnet ab Bezugsfertigstellung). 1.2 Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Bei ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind beide Partner anspruchsberechtigt, jeweils aber nur für die Hälfte des Förderbetrages. Die Förderungsrichtlinien müssen bei Antragstellung anerkannt werden. 1.3 Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen. 1.4 Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, Fördermittel ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben enthält oder die Richtlinien nicht beachtet worden sind. 1.5 Über Anträge entscheidet im Rahmen dieser Richtlinien die Gemeindeverwaltung. Vollständige Anträge werden stets in der Reihenfolge des Eingangs bei der Gemeinde Alheim berücksichtigt.

12 Einmalige Förderung (Altbaugutachten) Für die Erstellung eines Altbaugutachtens (Ortsbegehung/Bestandsaufnahme mit Modernisierungsempfehlung und Kostenschätzung) gewährt die Gemeinde Alheim auf Antrag folgende Zuschüsse: 600,00 Grundbetrag, 300,00 Erhöhungsbetrag für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr, das zum Antragszeitpunkt zum inländischen Haushalt des oder der Antragsberechtigten gehört. Sind mehrere Personen antragsberechtigt und beantragen sie zugleich für ein Kind den Erhöhungsbetrag, ist bei jedem der Erhöhungsbetrag zur Hälfte anzusetzen. Jeder Antragsberechtigte kann den Erhöhungsbetrag nur für ein Gebäude in Anspruch nehmen. Der Höchstbetrag für die einmalige Förderung beträgt 1.500,00 pro Altbau. Die Förderung eines Altbaugutachtens ist ausgeschlossen, wenn bereits ein Altbaugutachten für ein bestimmtes Gebäude erstellt worden ist. Bei Antragstellung ist der Gemeinde Alheim die schriftliche Einverständniserklärung des Altbaueigentümers vorzulegen. Das Altbaugutachten muss von einem Sachverständigen oder Architekten für die Bewertung von bebauten Grundstücken erstellt werden. Der Fördergeldempfänger, der Sachverständige oder Architekt und der Eigentümer müssen mit der weiteren Nutzung des geförderten Altbaugutachtens durch die Gemeinde Alheim in einem Informationspool (Sammlung, Veröffentlichung und Weitergabe an andere Interessierte) einverstanden sein. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Altbaugutachtens und der dazugehörigen Rechnung.

13 Laufende jährliche Förderung Die Gemeinde Alheim gewährt für den Erwerb eines Altbaus über eine Laufzeit von 6 Jahren ab dem Tag des Einzugs in den geförderten Altbau auf Antrag folgende Zuschüsse: 600,00 Grundbetrag jährlich, 300,00 Erhöhungsbetrag jährlich für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr, das im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt des oder der Anspruchsberechtigten gehört. Sind mehrere Personen antragsberechtigt und beantragen sie zugleich für ein Kind den Erhöhungsbetrag, ist bei jedem der Erhöhungsbetrag zur Hälfte anzusetzen. Jeder Antragsberechtigte kann den Erhöhungsbetrag nur für ein Gebäude in Anspruch nehmen. Kommen während der Laufzeit der Förderung Kinder im Sinne der Ziffer 3.1 hinzu, erhöht sich ab dem Geburtsjahr entsprechend der Kinderbetrag. Der Höchstbetrag für die laufende Förderung beträgt 1.500,00 jährlich, jedoch maximal 50% der Gesamtkosten des Gebäudeerwerbs über die Laufzeit der Förderung.

14 Rückzahlungsverpflichtung Soweit die geförderte Immobilie innerhalb von fünf Jahren weiter veräußert wird, ist der gesamte Förderbetrag zurück zu zahlen. Wer eine Förderung nach den Ziffern 2.1 und 2.2 dieser Richtlinie in Anspruch genommen hat und eine geförderte Immobilie nicht spätestens innerhalb von 3 Jahren nach notarieller Beurkundung des Immobilienkaufvertrages bezieht, hat den vollen Förderbetrag zurückzuzahlen. Gleiches gilt, wenn der/die Antragsteller/in innerhalb von fünf Jahren nach der notariellen Beurkundung des Immobilienkaufvertrages seinen Hauptwohnsitz in Alheim abmeldet. Bei Auflösung der Ehe-/Lebensgemeinschaft durch Scheidung oder der Beendigung der eingetragenen eheähnlichen Partnerschaft und Verlagerung des Hauptwohnsitzes aus Alheim durch den Antragsteller/in oder die in seinem Antrag genannten Familienmitglieder ist der gesamte Förderbetrag zurück zu zahlen. Verlagert nur ein Teil der Familienmitglieder den Hauptwohnsitz aus Alheim weg, so ist nur die anteilige Förderung für den Teil der Familie oder eigenen Bedarfsgemeinschaft zurück zu zahlen, der Alheim verlassen hat. Bei einer Veräußerung der geförderten Immobilie im Zeitraum zwischen dem sechsten und Ablauf des fünfzehnten Jahres nach Bewilligung der Förderung ist der Förderbetrag anteilig zurück zu zahlen.

15 Ist das ein Luxus den wir uns da leisten?

16 Nein Das Programm finanziert sich selbst!

17 Der Kommunale Finanzausgleich lieferte uns 2008 auch einen zusätzlichen Grund, uns über die Einwohnerentwicklung Gedanken zu machen und er liefert die Finanzierung! Bis zum Finanzausgleich 2015 galt für die Berechnung des Hauptansatzes der Einwohnerzahl zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen die Grenze von Einwohnern. Wir wären nach der Prognose schon 2010 unter die 5000er Grenze gekommen. Das wäre mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden gewesen. Kommunen in Hessen unter 5000 Einwohner bekommen 7 %, Kommunen ab 5000 Einwohner erhalten 14 % Zuschlag auf die Einwohnerzahl im Finanzausgleich. - In Thüringen sind das 10% bzw. 15 %. Wenn wir unter Einwohner gekommen wären, hätten wir als Hauptansatz 7 %, weniger bekommen. Das wäre real einen Einnahmeverlust im kommunalen Finanzausgleich von rd gewesen.

18 Mit dem Förderprogramm Jung kauf Alt haben wir derzeit ca. 80 Einwohner dauerhaft an unsere Gemeinde gebunden und die Nachfrage nach den Fördermitteln besteht nach wie vor. Die Einwohnerzahl ist über der 5.000er Grenze geblieben und wir haben uns damit den höheren Einwohneransatz im Finanzausgleich gesichert. Deshalb wurde das Programm, das bis zum befristet war, um weitere 6 Jahre verlängert haben. 80 Einwohner bedeuten beim derzeitigen Finanzausgleich 2016 und einem Grundbetrag pro Einwohner 1.190,91 rund Schlüsselzuweisung.

19 Jung kauft Alt Ein erfolgreicher Baustein von vielen! mehr auf Ein Alheimer lauft 4000 km weit für Brunnen in Afrika

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen?

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