Kinderschutz geht uns alle an was ist mit Frühen Hilfen?

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1 Kinderschutz geht uns alle an was ist mit Frühen Hilfen? Medizinische und pädagogische Fachkräfte gemeinsam für ein gesundes Aufwachsen von Kindern im Kreis Herzogtum Lauenburg Sybille Euling, Kinderärztin in eigener Praxis Barbara M. Spangemacher, Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen / Fachstelle Kinderschutz

2 Frühe Hilfen Kinderschutz Gemeinsam Gestalten Begrüßung Wünsche Erwartungen Frühe Hilfen Angebote und Netzwerke Früher Hilfen im Kreis Herzogtum Lauenburg Kindeswohlgefährdung Was ist aus medizinischer Sicht zu beachten Sicherheitseinschätzung: Kindeswohlgefährdung Frühe Hilfen Sind Ampelbögen hilfreich? Fallbeispiele gemeinsam reflektieren Sybille Euling, Kinderärztin in eigener Praxis Barbara M. Spangemacher, Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen / Fachstelle Kinderschutz

3 Frühe Hilfen Frühe Hilfen gesetzlich geregelt (u.a. 1,3 KKG) Angebote der frühen Hilfen sollen die Eltern ab Schwangerschaft unterstützen Sie sollen die Erziehungs-und Gesundheitsförderungskompetenz der Eltern stärken helfen, sichere Eltern-Kind-Beziehungen aufzubauen zur Vermeidung von: Gesundheitsrisiken Vernachlässigung Misshandlung

4 Kooperationspartner*innen im Kreis Herzogtum Lauenburg Geburtskliniken Hebammen, Familienhebammen, Familien-Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin niedergelassene Gynäkolog*innen, Kinderärzt*innen und Allgemeinmediziner*innen Eingliederungshilfe, Einrichtungen zur Frühförderung Beratungsstellen Wohlfahrtsverbände und sonstige freie Träger mit speziellen auf die Zielgruppe gerichteten Angeboten Erzieher*innen Egotherapeut*innen Allgemeiner Sozialer Dienst

5 Spezifische Angebote für die Zielgruppe 0 3 Jahre Anlaufstellen Alpha Süd und Nord Pädagogische Fachkräfte und Kinderärztinnen des Kreises zur Beratung und Unterstützung von Eltern 0 3 Jahre ab 2006 März 2007 praktisch tätig, (Clearingstelle) regelmäßige Besuche auf den Entbindungsstationen, niedrigschwelliger Einsatz der Familienhebammen (mit Unterstützung durch das Landesprogramm Schutzengel vor Ort fünffamilienhebammen seit 2007 und eine Familien-Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin seit 2013/2014 Einsatz über die Anlaufstelle Alpha, im Rahmen der Hilfe zur Erziehung und in den Räumen für Familie (Finanziert durch die Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen Offene Räume für Familien an neun Standorten Geesthacht (an 2 Standorten) (Ev.Verein für Soziale Dienste e.v. St. Salvatoris) Büchen, (Ev. Verein für Soziale Dienste e.v. St. Salvatoris) Lauenburg, Schwarzenbek, Mölln (Freie Jugendhilfe e. V.) Ratzeburg (Diakonisches Werk Herzogtum Lauenburg) und seit 2013 Berkenthin, Gudow, Sandesneben (Diakonisches Werk Herzogtum Lauenburg) (gefördert durch das Landesprogramm Schutzengel vor Ort )

6 Beratungsangebote in den Offenen Räumen für Familien Beratung durch pädagogische Fachkräfte und Kinderärztinnen des Kreises Beratung durch Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Schwangeren-, Sexual-Beratung, zu Familienplanung, etc. durch die ProFamilia Beratung durch weitere Fachkräfte nach Bedarf (z.b. zu Zahnprophylaxe)

7 Weitere spezifische Angebote Angebote der Familienbildungsstätten (drei Standorte) (wellcome, PEKIP/Delfi, sonstige Kursangebote) Familienpaten -Familienbildungsstätten Ratzeburg und Schwarzenbekund Deutscher Kinderschutzbund Kreis Herzogtum Lauenburg Erziehungsberatung (drei Standorte) Videogestützte Beratung verschiedener Anbieter Schwangerschafts-(konflikt)beratung, Stiftung Mutter und Kind (DW, ProFa, Anlaufstelle Alpha, ASD) weitere regionale Angebote (Oberstadttreff, kids home, Familienzentren, Bündnis für Familie,) Eingliederungshilfe, Frühförderung Angebote in den Geburtskliniken verschiedene kommerzielle Angebote für die Zielgruppe

8 8

9 Wahrnehmen + Nachfragen Interesse + Bereitschaft zu Unterstützung signalisieren Unterscheidung: Eine dem Kindeswohl nicht förderliche Erziehung + Kindeswohlgefährdung Information Motivation Information Motivation + Intervention/ Eingriff

10 Nicht-Gewährleistung/Gefährdung des Kindeswohls und Fähigkeit/Bereitschaft der Eltern zur Annahme von Hilfe (zur Erziehung), Reinhold Schone Eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nur nicht gewährleistet. Das Wohl des Kindes oder Jugendlichen ist gefährdet. Eltern wollen und können Hilfe (zur Erziehung) annehmen A B Eltern wollen und/oder können Hilfe (zur Erziehung) nicht annehmen C D

11 Die Rechtsprechung versteht unter Gefährdung eine gegenwärtig in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen läßt (BGH FamRZ 1956, S. 350 = NJW 1956, S. 1434)

12 Reflektieren mit Fachkraft Insoweit erfahrene Fachkraft Keine Nennung personenbezogener Daten erforderlich im Kreis Herzogtum Lauenburg Fachstelle Kinderschutz Nord: Barbara M. Spangemacher, Tel: Mitte: Sabine Hagen, Tel.: Süd: Birgit Maschke, Tel.:

13 Einschätzungsaufgaben bei möglicher Kindeswohlgefährdung Akuter Handlungsbedarf? Was zeigt das Kind? Tun oder Unterlassen der Eltern Problemakzeptanz Hilfeakzeptanz Veränderungsbereitschaft Ressourcen im erweiterten Familiensystem Risiken Belastungsfaktoren Körperliche Unversehrtheit Schutz Förderung Erfüllung kindlicher Bedürfnisse Vermittlung von Regeln und Werten Bindung Pflege und Versorgung Erwartbare Folgen für die kindliche Entwicklung

14 Der Blick auf das Familiensystem bei Kindeswohlgefährdendes Verhalten der Eltern Ziel: Künftige Vermeidung einer (weiteren) Beeinträchtigung des Kindeswohls Wege: der Erfüllung des Schutzauftrags Schritte zur Unterstützung der Eltern / Schritte zum Schutz des Kindes vor seinen Eltern Frühe Hilfen Gefährdungsschwelle Akut

15 Prognose Kindeswohlgefährdung + Sorge bleibt bestehen Eltern zeigen keine Gesprächsbereitschaft Eltern zeigen keine Problemakzeptanz Eltern sind nicht in der Lage die Gefährdung abzuwenden Maßnahmen reichen nicht aus zum Schutz des Kindes ist nach Ihrer Einschätzung kein offenes Gespräch mit den Eltern möglich Eltern ziehen um / melden ihr Kind einfach ab

16 Einbeziehung des ASD Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes mit Wissen der Eltern Ziel: Unterstützung durch die ASD- Bezirkssozialarbeiterin/ den ASD Bezirkssozialarbeiter vertrauensbildende Informationen Einladung zum gemeinsamen Gespräch Ausnahmen

17 Dokumentieren Erinnerungsstützen wörtliche Rede Datum, Kontext Für den Brückenbau: - das zeigte das Kind - Gespräche mit Eltern - Lösungsversuche - aktuelle Situation - Einschätzung / Anliegen

18 Einbeziehung der Eltern Ausnahme Abwägung ergibt, dass die Einbeziehung der Sorgeberechtigten zum jetzigen Zeitpunkt den wirksamen Schutz des Kindes in Frage stellen könnte. innerfamiliäre sexuelle Gewalt Schützende Bezugsperson ist nicht gesichert Starke Angstreaktionen beim Kind

19 Gespräche mit evtl. von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen Wir dürfen nicht warten, bis das Kind/ der/die Jugendliche von selbst kommt. Es braucht ein aktives Angebot! Das wichtigste Arbeitsmittel ist Beziehungskontinuität.

20 Gespräche mit evtl. von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen Spontan oder bin ich die /der Richtige? Ernst nehmen Authentisch und angemessen Nachfragen, was Sie wissen müssen Informationen geben Nur versprechen, was Sie halten können Verabredungen treffen Person an der Seite des Kindes

21 Die Eltern mit ins Boot holen Brücken zur Unterstützung anbieten wertschätzende innere Haltung das Zauberwörtchen und gemeinsames positives Ziel formulieren dran bleiben / nicht Abwehren lassen

22 Brücke zu professionell unterstützenden Personen bauen Anlaufstelle Alpha Erziehungsberatungsstellen KIBISS Familienbildungsstätten Familienzentren Elternkurse Spezifische Beratungsstellen (Frauen, Sucht, Schulden, Ausländer) Medizinische Hilfen Allgemeiner Sozialer Dienst

23 Die ärztliche Schweigepflicht Schutz der Vertrauensbeziehung als fachlicher Standard Gilt für alle Berufsgeheimnisträger nach 203 StGB Durchbrechung der Schweigepflichtbei gesetzlicher Befugnis bei Entbindung von der Schweigepflicht bei rechtfertigendem Notstand ( 34 StGB) Die Befugnis von Berufsgeheimnisträgern zur Information des Jugendamtes ( 4 KKG)

24 Vielen Dank für Ihr Interesse! Kommen Sie gut nach Hause! Sybille Euling, Kinderärztin in eigener Praxis Barbara M. Spangemacher, Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen / Fachstelle Kinderschutz

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