RVG Schwierigkeitsstufe: Abschlussprüfung
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- Hansi Adenauer
- vor 7 Jahren
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1 Prüfe Dein Wissen RVG Schwierigkeitsstufe: Abschlussprüfung Lösungen 1. Aufgabe a) mündlichen Auskunft gebührenpflichtigen Gebührenvereinbarung Gutachtens Vergütungsverzeichnisses Vereinbarung bürgerlichen Verbraucher Beratung 250 Beratungsgespräch 190 Gebühr Tätigkeit anzurechnen b) Erstberatungsgebühr 34 RVG 190,00 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 36,10 Summe: 226,10 c) Gegenstandswert: ,3 Geschäftsgebühr Nr VV RVG 460,20 abzgl. Erstberatungsgebühr 34 Abs. 2 VV RVG 190,00 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 55,14 Summe: 345,34 2. Aufgabe a) Gegenstandswert: ,6 Geschäftsgebühr Nr. 2300, 1008 VV RVG 729,60 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 142,42 Summe: 892,02 b) Nein, gemäß 7 RVG schuldet jeder Auftraggeber die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre. Meier müsste daher in folgender Höhe haften: 1,3 Geschäftsgebühr Nr VV RVG 592,80 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 116,43 Summe: 729,23 Für den Differenzbetrag in Höhe von 892,02 729,23 = 162,79 müsste Müller haften. Insoweit kann der Rechtsanwalt Meier nicht in Anspruch nehmen. c) Titulierung der Ansprüche im Mahn- oder Klageverfahren. 3. Aufgabe a) Jahresbetrag der Miete ohne Nebenkosten = 12 x 350 = ( 41 Abs. 2 GKG)
2 b) Zwangsvollstreckungsauftrag: ( 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG) Antrag auf Abnahme des Vermögensverzeichnisses: ( 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG) c) = x 3 Monate = ( 43 FamGKG) d) Verfahrensgebühr: ( 43 Abs. 1 GKG) Terminsgebühr: 500 ( 43 Abs. 2 GKG) e) Außergerichtliche Tätigkeit: ( 48 Abs. 1 GKG; 3 ZPO) Einigungsgebühr: ( 31b RVG) 4. Aufgabe a) Rechtsanwalt Kläger Gegenstandswert: ,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 393,90 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 363,60 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 147,73 3,0 Gerichtsgebühr Nr KV-GKG 438,00 Summe: 1.363,23 Rechtsanwalt Beklagter 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 393,90 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 363,60 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 147,73 Summe: 925,23 b) Rechtsanwaltskosten Kläger 925,23 hiervon hat der Beklagte 2/3 zu erstatten 616,82 Rechtsanwaltskosten Beklagter 925,23 hiervon hat der Kläger 1/3 zu erstatten 308,41 Erstattungsanspruch des Klägers = 616,82 308,41 = 308,41 Gerichtskosten 438,00 hiervon 1/3 der Kläger = 146,00 hiervon 2/3 der Beklagte = 292,00 Der Beklagte hat an den Kläger somit 308,41 Rechtsanwaltskosten und 292,00 Gerichtskosten und somit insgesamt 600,41 zu erstatten. 5. Aufgabe a) Abs. 1 RVG 2. 1 Abs. 1 BerHG RVG 4. Nr VV RVG ZPO
3 6. Aufgabe a) 1. Gegenstandswert: ,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG, 49 RVG 360,10 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG, 49 RVG 332,40 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 135,38 Summe: 847,88 b) Es sind höchstens 48 Monatsraten aufzubringen ( 115 Abs. 2 ZPO). c) Sind vorliegend die Kosten der Prozessführung einschließlich der Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten durch die Ratenzahlungen des Klägers gedeckt, kann der Rechtsanwalt über die Gebühren der Prozesskosten hinaus noch die Regel-Anwaltsvergütung erstattet verlangen. Vorliegend muss der Kläger höchstens 48 Monate x 50 = 2.400,00 abzüglich 3,0 Gerichtsgebühr 552,00 abzüglich Sachverständigenkosten 700,00 abzüglich Rechtsanwaltskosten PKH 847,88 verbleiben: 300,12 Die Regel-Anwaltsvergütung beziffert sich wie folgt: Gegenstandswert: ,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 526,50 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 486,00 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 196,18 Summe: 1.228,68 Abzüglich der Prozesskostenhilfevergütung 847,88 steht ihm noch eine Differenz-Vergütung in Höhe von 380,80 zu. Der Rechtsanwalt könnte somit von der Landeskasse noch den Restbetrag in Höhe von 300,12 erstattet verlangen. Voraussetzung: Ein unverzüglicher Antrag gemäß 50 Abs. 2, 55 Abs. 6 RVG an die Geschäftsstelle des Gerichts. 7. Aufgabe Urkundenprozess 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG GW: ,20 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 724,80 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 290,70 Summe: 1.820,70 Nachverfahren 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG GW: ,50 abzgl. 1,3 Verfahrensgebühr Nr Anm. 2 VV RVG 526,50 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 486,00
4 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 94,14 Summe: 602,14 Berufung 1,6 Verfahrensgebühr Nr VV RVG GW: ,00 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 486,00 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 219,26 Summe: 1.373,26. nach Zurückverweisung 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG GW: ,20 abzgl. 1,3 Verfahrensgebühr Vorbem. 3 Abs. 6 VV RVG 460,20 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 424,80 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 84,51 Summe: 529,31 8. Aufgabe Gegenstandswert: Antragsverfahren 1,3 Geschäftsgebühr Nr VV RVG, 13 RVG (a.f.) 735,80 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 143,60 Summe: 899,40 Widerspruchsverfahren 1,3 Geschäftsgebühr Nr VV RVG, 13 RVG (n.f.) 845,00 abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr Vbm. 2.3 Abs. 4 VV RVG 367,90 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 94,45 Summe: 591,55 Klageverfahren 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG, 13 RVG (n.f.) 845,00 abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr Vbm. 3 Abs. 4 VV RVG 422,50 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 780,00 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 232,28 Summe: 1.454,78
5 9. Aufgabe Grundgebühr Nr VV RVG 100,00 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 160,00 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 160,00 Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115, 5109 VV RVG 160,00 Dokumentenpauschale Nr VV RVG (35 Ablichtungen) 17,50 Aktenversendungspauschale 12,00 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 119,61 Summe: 749,11
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