Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

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1 Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Die Auswirkungen des neuen TVgG auf die öffentliche Auftraggeber Harald Hetman, Finanzministerium NRW 24. April 2012, IHK Nord Westfalen, Münster 1

2 Ziele des Landes- Vergaberechts Klassisch im TVgG zusätzlich verankert Wirtschaftlichkeit Transparenz Chancengleichheit Wettbewerb Förderung KMU Tariftreue & Mindestlohn Umwelt & Energie Weitere soziale Kriterien Frauenförderung 2

3 Was ist neu für die Vergabestellen? abhängig vom Adressatenkreis des Gesetzes und der weiteren Entwicklung Landesdienststellen waren aufgrund verschiedener Erlasse bereits zur Berücksichtigung mehrerer dieser Kriterien verpflichtet (Umweltschutz, keine Produkte aus Kinderarbeit) Erlasse enthielten nur Anwendungsempfehlungen für Kommunen Sektorenauftraggeber waren davon nicht erfasst bislang nur Gesetzeswortlaut bekannt RVO aufgrund Auflösung des Landtags noch nicht verabschiedet übergangsweise Erlassregelung 3

4 Förderung der KMU mittelstandsfreundliche Vergabe ( 2 Abs. 2 VOL/A, 5 Abs. 2 VOB/A, 97 Abs. 3 GWB): Aufteilung des Gesamtvolumens auf mittelstandsgerechte Lose bereits nach bisherigem Recht vorgeschrieben keine Änderung, aber Dokumentationspflicht grds. Verpflichtung bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben auch KMU zur Angebotsabgabe aufzufordern neu gesteigerte Transparenz unter dem Gesichtspunkt des Mittelstandsschutzes und der Binnenmarktrelevanz, Hinweis auf das Vergabeportal des Landes bereits im sog. Wertgrenzenerlass (Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A vom ) enthalten, dieser gilt aber nur für Landesdienststellen neu für andere Auftraggeber 4

5 Tariftreue, Mindestlohn Im bundesgesetzlich geregelten Bereich (AEntG, MiArbG) Pflicht zur Zahlung der Tariflöhne (z.b. Bauhauptgewerbe, Gebäudereinigung, Briefdienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen, Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, Pflegedienstleistungen) Im Bereich ÖPNV Pflicht zur Zahlung der in NRW geltenden repräsentativen Tariflöhne Gilt vorstehendes nicht, dann Mindeststundenentgelt von 8,62 Erfasst werden auch Leihbeschäftigte ( gleicher Lohn für gleiche Arbeit ) Nicht anwendbar auf (Blinden-)Werkstätten für Menschen mit Behinderung 5

6 Tariftreue, Mindestlohn Aufgaben der Vergabestelle Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote besonders unter dem Gesichtspunkt der Zahlung unangemessen niedriger Löhne Wahrnehmung der Auskunfts- und Prüfrechte des Auftraggebers bei Auftragnehmer und Nachunternehmern Vereinbarung von Vertragsstrafen Bei Verstoß Ausschluss vom Wettbewerb und Meldung an die Informationsstelle für Vergabeausschlüsse ggf. Einschaltung der Prüfbehörde 6

7 Umweltschutz und Energieeffizienz bisher: 4 VgV, LandesabfallG, Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom zur Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geht inhaltlich z.t. über den Wortlaut des TVgG hinaus nur für Landesdienststellen verpflichtend lediglich Anwendungsempfehlung für Kommunen Wirtschaftlichkeitsgebot verlangte auch bislang schon Beachtung der Lebenszykluskosten 7

8 Umweltschutz und Energieeffizienz TVgG verlangt auch im Unterschwellenbereich vor der Einleitung des Vergabeverfahrens Bedarfsanalyse und Prüfung umweltfreundlicher und energieeffizienter Lösungen intensive Vorüberlegungen zur Bestimmung des Leistungsgegenstandes erforderlich Dokumentationspflicht Auswahl des Auftragsgegenstandes Berücksichtigung der Kriterien bei der Leistungsbeschreibung Festlegung der Wertungskriterien Zuschlagsentscheidung Anforderung von Nachweisen bzw. Erklärungen 8

9 Umweltschutz und Energieeffizienz Probleme: auf welcher Ebene sollen die Kriterien berücksichtigt werden Definition der Anforderungen Label, Gleichwertigkeit der Nachweise 9

10 sonstige soziale Kriterien Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom v mit Anwendungsempfehlung für Kommunen TVgG geht darüber hinaus, weil grds. die Einhaltung aller ILO-Kernarbeitsnormen verlangt wird Folge: Eigenerklärung, Dokumentationspflicht Probleme: Welche Kenntnisse muss ein ordentlicher Kaufmann haben? Umgang mit Eigenerklärungen die den Erkenntnissen der Vergabestelle widersprechen 10

11 Einkauf fair gehandelter Waren Probleme: Was sind fair gehandelte Produkte? Welche Label gibt es (z.b. Gepa, TransFair)? Was sagen sie aus? Welche Anforderungen stellt die Vergabestelle? Welche anderweitigen Nachweismöglichkeiten gibt es? 11

12 Frauenförderung gilt ab Auftragswerten von für Liefer- und Dienstleistungen, bzw bei Bauleistungen von der Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten wird für den Fall der Auftragserteilung die Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie verlangt Vorschrift kann erst nach Erlass der RVO angewendet werden, da erst dort Inhalt der Maßnahmen festgelegt wird 12

13 Folgen für die Vergabestellen Unsicherheit hinsichtlich mehrerer praktische Fragen, da RVO noch fehlt Umfangreichere Vorüberlegungen zur Bestimmung des Leistungsgegenstandes und Festlegung der Kriterien erforderlich gründlichere Marktkenntnisse erforderlich Anforderung von Nachweisen und/oder Eigenerklärungen umfassendere Dokumentationspflicht bzgl. Leistungsanforderungen, Eignungsprüfung und Wertung bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten bes. Prüfpflicht gesteigerte Überprüfungsmöglichkeiten mit gravierenden Folgen für Unternehmen bei Verstößen evtl. weniger Angebote evtl. höhere Preise 13

14 Lösungsansätze Stärkung des strategischen Einkauf Professionalisierung der Vergabestellen Sensibilisierung der Leitungsebenen Qualifizierung des Personals Konzentration des Einkaufs 14

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