Lohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI
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- Innozenz Adenauer
- vor 7 Jahren
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1 TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI HI Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen des Arbeitgebers als Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse steuerfrei bleiben, wenn die für Betriebsveranstaltungen geltenden Regelungen erfüllt sind. Dies kann z. B. dann gelten, wenn alle Betriebsangehörigen an der Jubiläumsfeier teilnehmen dürfen und der Freibetrag von 110 EUR pro teilnehmendem Arbeitnehmer nicht überschritten wird. Hinweis Jubiläumsgeschenke sind auf den 110-EUR-Freibetrag anzurechnen Sachgeschenke sind - unabhängig von ihrem Wert - auf den 110-EUR-Freibetrag anzurechnen und damit ggf. steuerfrei, wenn und soweit die gesamten Zuwendungen den Betrag von 110 EUR nicht überschreiten. [ 5 ] Steuerpflichtige Zuwendungen können pauschal versteuert werden Betragen die dem einzelnen Arbeitnehmer zurechenbaren Aufwendungen mehr als 110 EUR, können die übersteigenden Aufwendungen pauschal mit 25 % versteuert werden. Unverzichtbare Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung ist, dass die Sachzuwendung aus Anlass des Betriebsjubiläums erfolgt. Zur Abgrenzung muss geprüft werden, ob die Zuwendung auch ohne Durchführung der Betriebsveranstaltung gewährt worden wäre. Praxis-Beispiel Geld- und Sachzuwendungen ohne Jubiläumsfeier Anlässlich eines 50-jährigen Firmenjubiläums erhält jeder Arbeitnehmer neben einer Geldzuwendung von 500 EUR ein Weinpräsent im Wert von 35 EUR. Eine Jubiläumsfeier wird nicht durchgeführt. Ergebnis: Sowohl Geldzuwendung als auch Weingeschenk rechnen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es wird keine Feier veranstaltet, deshalb kann auch keine Betriebsveranstaltung vorliegen. Der Wert des Sachgeschenks kann nach 37b EStG mit 30 % pauschal versteuert werden; die Geldzuwendung ist als sonstiger Bezug nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers zu versteuern. Für
2 Arbeitnehmer, die länger als 12 Monate in der Firma beschäftigt sind, kommt die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung in Betracht, da die Sonderzahlung insoweit eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit darstellt. 2 Gemeinschaftsveranstaltung zur Ehrung mehrerer Jubilare HI Gemeinschaftsveranstaltungen zur Ehrung mehrerer Jubilare werden wie Betriebsveranstaltungen behandelt. Stellt die Jubiläumsfeier eine übliche Betriebsveranstaltung [ 7 ] dar, liegt insoweit kein Arbeitslohn vor. In Betracht kommen Jubilarfeiern für Arbeitnehmer anlässlich eines runden Arbeitnehmerjubiläums (10-, 20-, 25-, 30-, 40-, 50- oder 60-jähriges Jubiläum). Es ist unschädlich, wenn neben den Jubilaren auch ein begrenzter Kreis anderer Arbeitnehmer eingeladen wird, z. B. die engeren Mitarbeiter des Jubilars. Ein 40-, 50- oder 60-jähriges Arbeitnehmerjubiläum kann - steuerunschädlich - bis zu 5 Jahre vor der Jubiläumsdienstzeit gefeiert werden. Nicht mehr als 2 Betriebsveranstaltungen jährlich Pro Jahr kann der Arbeitnehmer den 100-EUR-Freibetrag maximal für 2 Betriebsfeiern in Anspruch nehmen. Hierzu zählen auch die Gemeinschaftsveranstaltungen für Jubilare und Pensionäre. [ 8 ] Eine Ausnahme besteht nur noch für Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer dienstlichen Funktion an mehreren Betriebsfeiern teilnehmen, etwa Betriebsratsmitglieder oder Arbeitnehmer der Firmenleitung. 3 Veranstaltung zur Ehrung eines einzelnen Jubilars HI Eine Feier zur Ehrung eines einzelnen Jubilars stellt keine Betriebsveranstaltung dar. Dennoch gehören Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass eines 10-, 20-, 25-, 30-, 40-, 50- oder 60-jährigen Arbeitnehmerjubiläums nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Aufwendungen pro teilnehmender Person nicht mehr als 110 EUR brutto betragen. Anwendung der 110-EUR-Freigrenze für betriebliche Veranstaltungen Übersteigen die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten je teilnehmender Person 110 EUR brutto (Freigrenze), erhöhen sie in vollem Umfang den steuerpflichtigen Arbeitslohn des geehrten Arbeitnehmers. [ 9 ] Wichtig Weiterhin 110-EUR-Freigrenze für sog. betriebliche Veranstaltung
3 Für Feiern zur Ehrung oder Verabschiedung eines einzelnen Arbeitnehmers sowie anlässlich eines runden Arbeitnehmergeburtstags kann der ab 2015 für Betriebsveranstaltungen geltende 110-EUR-Freibetrag nicht in Anspruch genommen werden. Für solche den Betriebsveranstaltungen ähnlichen Feiern fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. Insoweit bleibt es bei der bisherigen 110-EUR- Freigrenze, nach der übliche Sachzuwendungen bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben können. Die Regelungen der Lohnsteuer-Richtlinien [ 10 ] sind auch für Zeiträume ab 2015 weiterhin anzuwenden. Bei Überschreiten der 110-EUR-Freigrenze pro Teilnehmer ist der gesamte Betrag lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn - und nicht nur der übersteigende Betrag. 4 Besteuerung nach der Jahrestabelle HI Steuerpflichtige Jubiläumszahlungen und Jubiläumsgeschenke sind als sonstiger Bezug nach der Jahreslohnsteuertabelle zu besteuern. Die Lohnsteuer kann nicht unmittelbar aus den Lohnsteuertabelle abgelesen werden, sie muss nach einem besonderen Verfahren ermittelt werden, sie muss nach einem festgelegten Berechnungsschema ermittelt werden. [ 11 ] 5 Besteuerung nach der Fünftelregelung HI Gelten Jubiläumszuwendungen als Vergütung für eine mehr als 12 Monate dauernde Tätigkeit, sind sie als Bezüge für mehrere Kalenderjahre zu behandeln; der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte kommt in Betracht. Weitere Voraussetzung für die ermäßigte Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung ist, dass die Jubiläumszuwendung zu einer Zusammenballung von Einkünften (= außerordentliche Einkünfte) beim Arbeitnehmer führt. In anderen Fällen muss die Zusammenballung von Einkünften nach denselben Grundsätzen geprüft werden, die auch für die ermäßigte Besteuerung von Abfindungen gelten. Praxis-Tipp Unterstellung der Zusammenballung im Lohnsteuerabzugsverfahren Der Arbeitgeber darf eine Zusammenballung im Lohnsteuerverfahren unterstellen, wenn die Jubiläumszahlung innerhalb eines Kalenderjahres an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird und dieser voraussichtlich bis zum Ende des Kalenderjahres nicht aus dem Dienstverhältnis ausscheidet oder er Versorgungsbezüge erhält. [ 12 ]
4 Fünftelregelung nur bei Abgeltung für mehrjährige Tätigkeit Erfolgen die Zuwendungen lediglich aus Anlass des Firmenjubiläums - ohne Rücksicht auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit -, stellen sie keine sonstigen Bezüge für mehrere Kalenderjahre dar. Nur soweit sich aus den Zahlungsmodalitäten ergibt, dass eine mehrjährige Tätigkeit abgegolten werden soll (Anknüpfung der Zahlung an die Dauer der Betriebszugehörigkeit), kann bei Geld- und Sachgeschenken anlässlich eines Firmenjubiläums die Lohnsteuer nach der Fünftelregelung abgerechnet werden.. [ 13 ] 6 Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren HI Für die Berechnung der ermäßigten Lohnsteuer sind die sonstigen Bezüge bei der Ermittlung des maßgebenden Jahresarbeitslohnes mit einem 1/5 anzusetzen. Die sich ergebende Lohnsteuer für den Teilbetrag des sonstigen Bezugs ist sodann mit dem 5-fachen Betrag zu erheben. Praxis-Beispiel Berechnungsschema "ermäßigte Besteuerung" Ein 50-jähriger Arbeitnehmer (Steuerklasse III, keine Kinderfreibeträge) erhält anlässlich seines 25. Dienstjubiläums zusätzlich zu seinem Jahresgehalt von EUR im Dezember 2016 eine Jubiläumszuwendung von EUR. Ergebnis: Die einzubehaltende Lohnsteuer ist nach der Fünftelregelung zu berechnen. Jahresarbeitslohn ohne sonstigen Bezug EUR Lohnsteuer nach der Jahrestabelle EUR Jahresarbeitslohn zzgl. 1/5 der Jubiläumszuwendung EUR Lohnsteuer nach der Jahrestabelle EUR Differenzbetrag 478 EUR Lohnsteuer für die Jubiläumszuwendung (478 EUR 5) EUR Einzubehaltende Lohnsteuer nach der Fünftelregelung (8.648 EUR EUR) EUR Einzubehaltende Lohnsteuer ohne Fünftelregelung Jahresarbeitslohn zzgl. Jubiläumszuwendung
5 EUR Lohnsteuer nach der Jahrestabelle EUR Steuerersparnis durch Fünftelregelung ( EUR./ EUR) 52 EUR Die Anwendung der Fünftelregelung kann im Einzelfall auch zu einer höheren Lohnsteuer führen als die reguläre Besteuerung. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Günstigerprüfung durchzuführen. 7 Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten HI Die ermäßigte Besteuerung im Lohnsteuerabzugsverfahren führt zu einer Veranlagungspflicht des Arbeitnehmers, er muss eine Steuererklärung abgeben. [ 16 ] Aus diesem Grund besteht eine Bescheinigungspflicht für ermäßigt besteuerte Bezüge. Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung Der Arbeitgeber muss ermäßigt besteuerte Jubiläumszuwendungen und ggf. weiteren ermäßigt besteuerten Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung gesondert bescheinigen. Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, z. B. Jubiläumszuwendungen, die nicht ermäßigt besteuert wurden, sind in Zeile 19 einzutragen; diese Beträge müssen in dem in Zeile 3 der bescheinigten Bruttoarbeitslohn enthalten sein. [ 18 ] [ 5 ] Die Regelung in R 19.5 Abs. 6 LStR 2015, wonach nur solche Sachgeschenke einzubeziehen sind, deren Gesamtwert 60 EUR brutto überschreitet, ist aufgrund der ab 2015 geltenden Gesetzesfassung überholt und ohne praktische Bedeutung. [ 6 ] [ 7 ] Die Kosten führen nicht zum Lohnzufluss, soweit der 110-EUR-Freibetrag pro Veranstaltung nicht überschritten wird und nicht mehr als 2 begünstigte Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden. [ 8 ] Die gesonderte Zählweise für Jubiläumsfeiern und Pensionärstreffen ist aufgehoben; vgl. BFH, Urteil v , VI R 68/00, BStBl 2006 II S [ 9 ] R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR. [ 10 ] R 19.3 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 LStR. [ 11 ] Vgl. 39b Abs. 3 EStG. [ 12 ] BMF, Schreiben v , IV C 5 S /00, BStBl 2000 I S [ 13 ] BFH, Urteil v , VI R 43/86, BStBl 1987 II S. 820.
6 [ 14 ] [ 15 ] [ 16 ] 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG. [ 17 ] [ 18 ] BMF, Schreiben v IV C 5 S 2378/15/10001,BStBl 2015 I S. 614.
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