Gewerbepark Westheim - Konferenzplaner. Raummieten. Konferenzraum A1.18. Konferenzraum A2.09. Seminarraum A m²
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- Inge Neumann
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1 Konferenzplaner
2 Gewerbepark Westheim - Konferenzplaner Raummieten Konferenzraum A m² 100,00 Konferenzraum A m² 75,00 Seminarraum A m² 50,00 Seminarraum A m² 50,00 Seminarraum A m² 50,00
3 Seminarraum A m² 50,00 Tagungstechnik Im Anfrageformular können Sie auswählen, welche Tagungstechnik für Sie notwendig ist. Raum Standardtechnik Zusätzlich buchbar (unentgeltlich) Konferenzraum A1.18 Konferenzraum A2.09 Seminarraum A0.04 Seminarraum A0.13 Seminarraum A1.04 Seminarraum A1.14 Deckenbeamer Rednerpult Leinwand Lautsprecheranlage Leinwand
4 Raum Parlamentarisch Kino U-Form Block Konferenzraum A1.18 Konferenzraum A2.09 Seminarraum A0.04 Seminarraum A0.13 Seminarraum A1.04 Seminarraum A
5 Gewerbepark Westheim - Konferenzplaner Catering + Cafeteria Die Organisation des Caterings übernehmen wir gerne für Sie. Selbstverständlich dürfen Sie sich auch gerne für einen Caterer Ihrer Wahl entscheiden. Parkplätze Für Sie und Ihre Teilnehmer / Gäste stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Eventbetreuung Von Montag bis Donnerstag Uhr und freitags bis Uhr sind wir durchgehend für Fragen und Anregungen für Sie da.
6 Anfahrtsbeschreibung... mit dem Auto Durch Westheim führt die B466 (Schwabach - Nördlingen) mit Verbindung zur A6 und A7 sowie zur B2. Die Autobahnanschlüsse Richtung Ulm/Würzburg sind in ca. 20 Minuten, in Richtung Nürnberg/Frankfurt sowie in Richtung München/Salzburg in ca. 30 Minuten zu erreichen.... mit der Bahn Der nächstgelegene Bahnhof ist in Gunzenhausen, von dem aus Sie mit dem Taxi oder mit dem Bus zum Gewerbepark Westheim gelangen. Wenn Sie mit dem ICE anreisen, müssen Sie entweder in Treuchtlingen, Augsburg, Nürnberg oder in Würzburg auf die Regionalbahn umsteigen.
7 Ihre Checkliste - Haben Sie an alles gedacht? Bestuhlung o Parlamentarisch o Kino o U-Form o Block Tagungstechnik o Beamer o o Overhead o o o Rednerpult Zeitplan Veranstaltung von Empfang Kaffeepause vormittags Mittagessen Kaffeepause nachmittags Sonstiges
8 Kontakt Mit Rat und Tat stehen wir Ihnen gerne vor, während und nach der Veranstaltung zur Verfügung. Sie erreichen uns Montag - Donnerstag von Uhr Freitag von Uhr Tel.: / Web: info@gewerbepark-westheim.de
9 Besondere Geschäftsbedingungen für Seminare, Konferenzen und Bankettveranstaltungen Bitte beachten Sie die folgenden Besonderen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Veranstalter) und uns (BS Immobilien GmbH) regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. 1. Veranstalter Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber dem BS Immobilien GmbH gegenüber auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigt aufgetretene Person als Gesamtschuldner. 2. Bankettveranstaltungen, Seminare Unter Bankettveranstaltungen werden insbesondere größere Veranstaltungen verstanden. Unter Seminaren bzw. Konferenzen werden üblicherweise Diskussionsrunden, Vorträge, Schulungen, etc. verstanden. 3. Reservierung Jede Reservierung wird erst aufgrund schriftlicher Bestätigung seitens des BS Immobilien GmbH wirksam und garantiert. 4. Widerruf von Veranstaltungen a) Hat das BS Immobilien GmbH begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z. B. Brand), kann eine Stornierung verlangt werden. b) Bei politischen oder weltanschaulichen / religiösen Veranstaltungen oder wenn der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche / religiöse Vereinigung ist, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des BS Immobilien GmbH. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem BS Immobilien GmbH, dass es sich um derartige Veranstaltungen oder Vereinigungen handelt, so ist das BS Immobilien GmbH berechtigt, jederzeit den Vertrag zu lösen. 5. Stornierungen a) Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung des BS Immobilien GmbH. b) Bei Um- und Abbestellungen (ohne dass es auf den Grund ankommt) fest reservierter und von uns bestätigter Buchungen werden in Rechnung gestellt: Bis 15 Tage vor Veranstaltung: keine Kosten Tage vor Veranstaltung: 50 % der reservierten Leistungen ab 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der reservierten Leistungen 6. Dekorationsmaterial, eigene Ausstattungen Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des BS Immobilien GmbH nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau und/oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis. 7. GEMA Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Das BS Immobilien GmbH wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z. B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt. 8. Haftung Der Veranstalter haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung durch die Teilnehmer verursacht werden, und zwar ohne Verschuldensnachweis. Das Einbringen von Gegenständen, wie Ausstellungsgegenstände, Dekorationsmaterialien, Vorführgeräten etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Veranstalters und bedarf der vorherigen Absprache mit dem BS Immobilien GmbH. Feuer- und gewerbepolizeiliche Anordnungen sind zu beachten. Wertgegenstände muss der Veranstalter auf eigene Kosten gegen Beschädigungen und Verlust versichern. Die Gegenstände selbst sind unverzüglich nach der Veranstaltung vom Veranstalter aus den Räumen zu entfernen. 9. Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen Reservierte Funktionsräume stehen dem Gast oder Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung; eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des BS Immobilien GmbH. 10. Schlussbestimmungen a) Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom BS Immobilien GmbH schriftlich bestätigt werden. b) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz der BS Immobilien GmbH vereinbart. c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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