Stadtrat. Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung

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1 Stadtrat Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Botschaft an den Gemeinderat Kaufverträge mit Grenzänderungen mit den Grundeigentümern KCB AG, Zecchinel Immobilien AG sowie Elmar und Marianne Raschle-Wagner im Gebiet Chalchtoore, Parzellen Nrn und 6413 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat beantragt Ihnen, den Kaufverträgen mit Grenzänderungen mit den Grundeigentümern KCB AG (Parzelle Nr. 6411), Zecchinel Immobilien AG (Parzelle Nr. 6119) sowie Elmar und Marianne Raschle-Wagner (Parzelle Nr. 6410) im Gebiet Chalchtoore, Parzellen Nrn und 6413, zuzustimmen. Die beiden Kreuzlinger Unternehmen "Traub AG Pulverbeschichtung " und "Raschle Holzbau AG" erhalten somit Erweiterungs- und Ausbaumöglichkeiten für ihre Betriebe. 1. Ausgangslage Die Stadt Kreuzlingen ist Grundeigentümerin der beiden Parzellen Nrn (6'551 m 2 ) und 6412 (1'246 m 2 ) im Gebiet Chalchtoore. Beide Parzellen befinden sich in der Industrie- und Gewerbezone IG 1 (Beilage 1). Für die Parzelle Nr besteht ein Nutzungsvertrag mit der KCB AG (Liegenschaftseigentümerin der Produktionshalle der "Traub AG Pulverbeschichtung") für die Zu- und Wegfahrt zur Anlieferung. Mit der Firma KCB AG wurden in der Vergangenheit diverse Verhandlungen geführt bezüglich Baurecht und/oder Kauf der Parzellen Nrn und Eine Einigung ist jedoch nicht zustande gekommen. Ebenfalls wurden Abklärungen getroffen und Verhandlungen geführt über eine mögliche Umsiedlung/Standortverlegung. Im Jahr 2011 realisierte die KCB AG einen Erweiterungsbau für die Fabrikation gegen Westen und sprach sich somit längerfristig für diesen Produktionsstandort aus. Elmar Raschle, Vertreter der Raschle Holzbau AG, äusserte ebenfalls Erweiterungsbedarf für die bestehende Zimmerei/Schreinerei. Ein Teilkauf von der Parzelle Nr (Zecchinel Immobilien AG) konnte bisher durch die Raschle Holzbau AG nicht realisiert werden. Aufgrund der Ausgangslage und der Bedürfnisse der KCB AG und Raschle Holzbau AG, bot sich der Stadtrat an, für beide Betriebe eine Lösung zu finden, damit sich die Unternehmen baulich und betrieblich weiterentwickeln können. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, war das Einverständnis der Zecchinel Immobilien AG als Eigentümerin der Parzelle Nr notwendig. Nach intensiven Verhandlungen konnte mit den drei Parteien eine allseits einvernehmliche Lösung gefunden werden.

2 Seite 2 2. Landbereinigung und Grenzänderungen Mit den vorliegenden Grenzänderungen (Beilage 2) können die Bedürfnisse sämtlicher Parteien abgedeckt werden. Die Landbereinigung sieht vor, dass die Grundeigentümer der Parzellen Nrn (Elmar und Marianne Raschle-Wagner) und 6411 (KCB AG) auf der Nordseite ihrer Betriebe einen 12 Meter breiten Streifen erwerben können: Elmar und Marianne Raschle-Wagner 959 m 2 ; KCB AG 739 m 2. Zwischen den Parzellen Nrn (Zecchinel Immobilien AG) und 6413 (Stadt Kreuzlingen) erfolgt ein flächengleicher Landabtausch von 806 m 2. Die Parteien sind mit den Kaufverträgen inkl. Grenzänderungen einverstanden, die öffentliche Beurkundung hat, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat, am 15. resp. 23. Mai 2013 stattgefunden. 3. Verkaufspreis Es liegen zwei Verkehrswertgutachten vor: - Hans-Rudolf Rutishauser, 15. Juli 2010 (Beilage 3) - Thurgauer Kantonalbank, 8. Februar 2012 (Beilage 4) Die Gutachten bewerten die Parzellen Nrn (KCB AG) und 6412 (Stadt Kreuzlingen). Bei der Erstellung des ersten Verkehrswertgutachtens stand die Frage im Raum, ob die Stadt die Parzelle der KCB AG kaufen und anschliessend dem Betrieb im Baurecht wieder zur Verfügung stellen soll. Auf diese Lösung konnte man sich jedoch nicht einigen. Die Verkehrswertgutachten gehen von einem Quadratmeterpreis von CHF 230 bis 300 aus. Die Verhandlungen mit den Parteien haben einen Kaufpreis von CHF 270 pro m 2 ergeben. 4. Kaufverträge In den Kaufverträgen mit Grenzänderungen (Beilage 5) werden die Flächenbuchhaltung und die Grundstücksbeschriebe bereinigt. Das heute bestehende Grenzbaurecht zwischen den Parzellen Nrn (KCB AG) und 6410 (Elmar und Marianne Raschle-Wagner) zur Parzelle Nr bzw. neu Nr (Stadt Kreuzlingen) wird aufgehoben und nicht erneuert. Die Grundbuchgebühren sowie die Vermessungskosten tragen die KCB AG sowie Elmar und Marianne Raschle-Wagner je zur Hälfte. Der Grundbucheintrag erfolgt nach der Genehmigung durch den Gemeinderat und nach Ablauf des fakultativen Referendums. Der Nutzungsvertrag zwischen der KCB AG und der Stadt Kreuzlingen zur Nutzung der Parzelle Nr wird teilweise hinfällig bzw. an die neue Situation angepasst. Für die Restfläche von 311 m 2 (Restfläche alte Parzelle Nr. 6412) wird ein neuer Nutzungsvertrag abgeschlossen. Die Teilfläche kann gegen Entschädigung genutzt und jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.

3 Seite 3 5. Zusammenfassung Mit dem Verkauf eines 12 Meter breiten Streifens erhalten die Kreuzlinger Unternehmen "Traub AG Pulverbeschichtung" und "Raschle Holzbau AG" die Möglichkeit, ihre Betriebe nach Norden zu erweitern. Mit den vorliegenden Grenzänderungen können die Bedürfnisse der involvierten privaten Parteien (KCB AG, Elmar und Marianne Raschle-Wagner, Zecchinel Immobilien AG) erfüllt und das wirtschaftspolitische Interesse der Stadt berücksichtigt werden. Obwohl die Grundstücksfläche der Stadt Kreuzlingen geschmälert wird, möchte der Stadtrat Hand bieten und Voraussetzungen schaffen für die weitere Entwicklung dieser beiden Kreuzlinger Traditionsunternehmen. Dem Stadtrat ist bewusst, dass im kommunalen Richtplan das Gebiet Chalchtoore als Gewerbeareal bezeichnet wurde, dessen Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen "mittelfristig" überprüft werden soll. Da die betreffenden Unternehmer auf absehbare Zeit nicht beabsichtigen, ihre Betriebe aufzugeben oder umzusiedeln, gewichtet der Stadtrat die Unterstützung der Ausbaupläne der Betriebe höher - dies im Wissen, dass dadurch die aktuelle Nutzung längerfristig nicht geändert werden kann. An den Intentionen des Richtplanes wird aber festgehalten. Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat beantragt Ihnen, den Kaufverträgen mit Grenzänderungen mit den Grundeigentümern KCB AG, Zecchinel Immobilien AG sowie Elmar und Marianne Raschle-Wagner im Gebiet Chalchtoore, Parzellen Nrn und 6413, zuzustimmen. Kreuzlingen, 14. Mai 2013 Stadtrat Kreuzlingen Der Stadtammann Der Stadtschreiber Beilagen 1. Auszug Zonenplan 2. Mutationsplan 3. Verkehrswertgutachten Hans-Rudolf Rutishauser 4. Verkehrswertgutachten Thurgauer Kantonalbank 5. Kaufverträge mit Grenzänderungen

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