Das Arbeitsrecht in der Wirtschafts- und Finanzkrise. Juristische Gesellschaft Ruhr
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- Marcus Walter
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1 Das Arbeitsrecht in der Wirtschafts- und Finanzkrise Juristische Gesellschaft Ruhr 17. November IHK Bochum 1
2 Wie geht es weiter? 2
3 Beendigungsmöglichkeiten Kündigungsmöglichkeit für Arbeitgeber Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar - Arbeitnehmer mind. ½ Jahr im Unternehmen - Unternehmen mit mind. 10 Arbeitnehmern Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht anwendbar Folge Folge starke gerichtliche Kontrolle nur Missbrauchskontrolle 3
4 Kündigungsgründe 1 II KSchG personenbedingte Kündigung verhaltensbedingte Kündigung betriebsbedingte Kündigung unternehmerische Entscheidung BAG: nur Willkürkontrolle Wank: nachhaltige Unternehmenspolitik 4
5 Betriebsbedingte Kündigungen 1 II KSchG betriebsbedingte Kündigung Gesetz: vor Kündigung Versetzungsmöglichkeit prüfen BAG: alle (!) freie Stellen im Unternehmen anbieten Wank: - nur vergleichbare Stellen - Fristsetzung möglich 5
6 Sozialauswahl 1 II, III KSchG betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl Fall: Unter mehreren in Betracht kommenden Arbeitnehmern braucht der Arbeitgeber nur einigen zu kündigen. Welche das sind, richtet sich allein nach sozialen Kriterien (vier abschließende Kriterien in 1 III KSchG). Problem: Wenn die Kündigung diskriminierend ist (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG), etwa zehn Rechtsansichten. BAG: AGG im Rahmen des KSchG berücksichtigen 6
7 Bagatelldiebstähle Kündigung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen 7
8 Kündigungsgründe 1 II KSchG personenbedingte Kündigung verhaltensbedingte Kündigung betriebsbedingte Kündigung unternehmerische Entscheidung BAG: nur Willkürkontrolle Wank: nachhaltige Unternehmenspolitik 8
9 Bagatelldiebstähle Kündigung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen 1. Stufenverhältnis: Abmahnung ordentliche Kündigung außerordentliche, fristlose Kündigung 2. eine Meinung: BAG keine Bagatellgrenze fristlose Kündigung 3. andere Meinung: Abwägung Sachgegenstand oder Nahrung (Büromaterial/ Bienenstich, Maultaschen, Frikadellen) Wert (Pfandbon) Verstoß gegen klare Richtlinien Verhalten nach Entdeckung der Tat Dauer der Betriebszugehörigkeit bisheriges fehlerfreies Verhalten 9
10 Betriebsbedingte Kündigung Rechtspolitischer Vorschlag Gesetz: - Klage gegen Kündigung (keine Abfindung) - Vergleichsvorschlag des Gerichts - einvernehmliche Aufhebung, Abfindung Vorschlag 1: - Keine Klagemöglichkeit - aber in jedem Fall eine Abfindung (als gesetzliche Regelung) Vorschlag 2: - im Arbeitsvertrag: Klageverzicht, dafür Abfindung 10
11 Mindestlohn Mindestlohn allgemeiner Mindestlohn Deutschland bisher: (-) DGB, SPD, Linke (+) Koalitionsvertrag (-) Tarifvertragsgesetz (TVG) spezieller Mindestlohn Allgemeinverbindlichkeit Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Mindestarbeitsbedinungsgesetz (MindÁrbBG) Koalitionsvertrag: ja, aber 11
12 Lohnkosten Reduzierung von Lohnkosten im Voraus im Nachhinein Freiwilligkeitsvorbehalt Widerrufsvorbehalt Änderungsvorbehalt Änderungsvertrag Änderungskündigung nur bei Existenzgefährdung des Betriebs 12
13 Beschäftigungsformen Atypische Beschäftigungsformen Befristete Beschäftigung Teilzeitarbeit Leiharbeit Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) 13
14 Diskussionsteil Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf Ihre Fragen! 14
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