A Eigenschaft des Anspruchstellers als erbberechtigter 3 Abkömmling, der nicht aus der durch den Tod eines Ehegatten aufgelösten Ehe stammt

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1 II Inhaltsverzeichnis I Einleitung 1 2 Voraussetzungen eines Anspruchs nach 1371 Abs. 4 BGB 3 A Eigenschaft des Anspruchstellers als erbberechtigter 3 Abkömmling, der nicht aus der durch den Tod eines Ehegatten aufgelösten Ehe stammt I. Eigenschaft des Anspruchstellers als Abkömmling" 3 1. Eigenschaft als Abkömmling im Verhältnis zu einer Erblasserin 4 2. Eigenschaft als Abkömmling im Verhältnis zu einem Erblasser 5 a) Vaterschaft des Erblassers kraft einer Ehe mit der leiblichen Mutter des Anspruchstellers 6 aa) Wenn das Kind vor dem geboren ist 6 bb) Wenn das Kind ab dem geboren ist 6 b) Vaterschaft des Erblassers bei einem nichtehelichen Kind 7 aa) Wenn das Kind vor dem geboren ist 7 bb) Wenn das Kind ab dem geboren ist 8 3. Eigenschaft als Abkömmling", wenn der Anspruchsteller ein angenommenes Kind der Erblasserin/ des Erblassers ist 8 4. Resümee 9 II. Exkurs: Der Begriff Abkömmling" und der Ausdruck Stiefkind" 9 III. Keine Abstammung des Abkömmlings aus der durch den Tod aufgelösten Ehe 11 IV. Erbberechtigung" des einseitigen Abkömmlings Allgemeine Bedeutung der Voraussetzung Erbberechtigung" Besonderheiten bei der Erbberechtigung nichtehelicher Kinder eines Erblassers Besonderheiten bei der Erbberechtigung nichtehelicher Kinder in Fällen mit Bezug zum Beitrittsgebiet 17

2 III B Güterstand der Zugewinngemeinschaft in der durch den Tod eines Ehegatten aufgelösten Ehe 18 I. Möglichkeiten der Entstehung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft kraft Gesetzes 18 II. Möglichkeiten der Entstehung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag 19 Hl. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft darf bis zur Auflösung der Ehe durch den Tod des Erblassers nicht beendet worden sein 20 fv. Tod eines Ehegatten 20 V. Entsprechende Anwendung des 1371 Abs. 4 BGB auf eingetragene Lebenspartnerschaften 22 C D Vorhandensein eines überlebenden Ehegatten, der gesetzlicher Erbe geworden ist 22 Bedürftigkeit des Stiefkinds im Hinblick auf Mittel für eine Ausbildung Verweisung auf Unterhaltsrecht als möglicher grundsätzlicher Ansatz bei der Bestimmung des Inhalts der Voraussetzung Bedürftigkeit Ansichten in der Literatur Stellungnahme 28 a) Hinweise auf eine stillschweigende Verweisung im Wortlaut des 1371 Abs. 4 BGB 29 b) Hinweise aus der Entstehungsgeschichte des 1371 Abs. 4 BGB 30 c) Hinweise aus der Systematik des Gesetzes 33 d) Erkenntnisse aus Sinn und Zweck des 1371 Abs. 4 BGB 33 e) Auseinandersetzung mit den Bedenken in der Literatur gegen eine Bezugnahme bzw. Verweisung des 1371 Abs. 4 BGB auf das Untcrhaltsrecht 36 aa) Fehlen eines einheitlichen Inhalts des Begriffs bedürftig" im Gesetz 36

3 IV bb) cc) dd) Abweichende Inhalte der Voraussetzung Bedürftigkeit" in Gesetzen außerhalb des BGB Verschiedenheit der Interessenlagen in 1371 Abs. 4 BGB einerseits und im Unterhaltsrecht andererseits 38 Unterschiedliche Rechtsnatur des 1371 Abs. 4 einerseits und der Unterhaltsvorschriften andererseits Zusammenfassung und Ergebnis zur grundsätzlichen Frage einer Verweisung Weitergehende Bedeutung der festgestellten Verweisung für das Verständnis des 1371 Abs. 4 BGB Differenzierung bei der entsprechenden Anwendung der Regeln des Verwandtenunterhaltsrechts 42 H. Übertragung der gewonnenen Ergebnisse auf die Bestimmung der konkreten Voraussetzungen für das Vorliegen von Bedürftigkeit" in 1371 Abs. 4 BGB Verpflichtung des Stiefkinds zum Einsatz des eigenen Vermögens 44 a) Ansichten in der Literatur 45 b) Stellungnahme 47 aa) Vorüberlegungen 48 (1) Die entsprechende Anwendung der Privilegierung Minderjähriger gem Abs. 2 BGB im Rahmen des 1371 Abs. 4 BGB 48 (2) Die Anwendung der Regelungen des 1601 Abs. I BGB für volljährige Stiefkinder 50 bb) Der Einsatz eigenen Vermögens im Detail 51 cc) Schonvermögen 52 dd) Resümee zu b) Verpflichtung des Stiefkinds zur Deckung seines Bedarfs durch eigene Erwerbstätigkeit 53 a) Ansichten in der Literatur 53 b) Stellungnahme Verpflichtung des Stiefkinds zur Inanspruchnahme seines eigenen Ehegatten 55 37

4 4. Verpflichtung des Stiefkinds zur vorrangigen Inanspruchnahme eines noch lebenden leiblichen Elternteils 56 a) Ansichten in der Literatur 56 b) Stellungnahme 57 aa) Zur Annahme einer vorrangigen Haftung des 58 bb) cc) dd) ee) Zur Annahme einer vorrangigen Haftung des leiblichen Eltemteils 59 Entsprechende Anwendung des 1606 Abs. 3 S. 1 BGB mit der Folge einer anteiligen Haftung des leiblichen Eltemteils und des Stiefelternteils 60 Keine abweichende Behandlung minderjähriger Kinder bei der Berechnung der anteiligen Haftung zwischen dem leiblichen Elternteil und dem Stiefelternteil 62 Entsprechende Anwendung des 1606 Abs. 3 S. 2 die Anrechnung von Betreuungsunterhalt auf Seiten des leiblichen Elternteils 63 c) Resümee zu Verpflichtung des Stiefkinds zur Inanspruchnahme eines Verwandten in gerader Linie, etwa eines Großelternteils Verpflichtung des Stiefkinds zur Inanspruchnahme von Ausbildungsfördening Konkurrenz zwischen dem Anspruch aus 1371 Abs. 4 BGB und Sozialleistungen, die das Stiefkind in Anspruch nehmen könnte 66 a) Sozialhilfe 67 b) Waisenrenten 67 c) Sozialleistungen wegen Körper- und Gesundheitsschäden 67 d) Sonstige Sozialleistungen 67 III. Resümee 68 Angemessene Ausbildung 69 I. Ansichten in der Literatur. 70 II. Stellungnahme Vorliegen einer Ausbildung" im Sinne des 1371 Abs. 4 BGB 70

5 VI 2. Angemessenheit der Ausbildung Beteiligung des Stiefeltern teils an der Wahl der angemessenen Berufsausbildung Beginn und Ende der angemessenen Ausbildung im Sinne des 1371 Abs. 4 BGB Soiiderproblem: Die Zweitausbildung 74 Bedeutung der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten im Rahmen des 1371 Abs. 4 BGB 76 3 Rechtsfolge 78 A Die allgemeinen Lebenshaltungskosten nährend der Zeit der Ausbildung als Bestandteil der Mittel zu einer angemessenen Ausbildung" 78 I. Ansichten in der Literatur 79 II. Stellungnahme Vorgabe für das Verständnis der Bedeutung des Ausdrucks Mittel für eine Ausbildung" durch Verwendung einer von 1610 Abs. 2 BGB abweichenden Formulierung Entsprechende Heranziehung des Unterhaltsrechts 81 B Begrenzung der Leistungspflicht des Stiefelternteils auf das zusätzlich gewährte Viertel" 82 I. Ansichten in der Literatur Das zusätzliche Viertel" als konkreter Haftlingsgegenstand Der Wert des zusätzlichen Viertels" als rechnerische Haftimgsobergrenze 83 II. Stellungnahme 83 Die Berechnung des genauen Umfang* des zusätzlichen Viertels" 85 I. Die Art und Weise der Berechnung 85 II. Der Zeitpunkt, auf den bei der Berechnung abzustellen ist 86

6 VII D Der Umfang der dem Berechtigten zu gewährenden Geldleistung 87 I. Die Bestimmung der Lebensstellung des Bedürftigen in entsprechender Anwendung des 1610 Abs. 1 BGB 88 II. Die konkrete Berechung der Anspruchshöhe 90 E Die Leistungspflicht des Stiefeltern teils, nenn es mehrere Stiefabkömmlinge gibt 91 I. Ansichten in der Literatur 91 II. Stellungnahme 92 4 Die Erfüllung der Verpflichtungen aus 1371 Abs. 4 BGB 95 A Die Erfüllung der Verpflichtung aus 1371 Abs. 4 BGB durch Geldzahlung oder auch durch Sachleistungen 95 I. Ansichten in der Literatur 96 II. Stellungnahme Festlegung der Bedeutung des Ausdrucks Mittel" in anderen gesetzlichen Regelungen Entsprechende Heranziehung des Unterhaltsrechts 98 a) Anwendung des 1612 Abs. 1 S b) Anwendung des 1612 Abs. 1 S c) Resümee 100 B Die Verpflichtungen des Stiefelternteils bei der Erfüllung der Geldleistungspflicht im Detail 100 I. Ansichten in der Literatur 101 II. Stellungnahme 101

7 VIII C Möglichkeit des Stiefkinds, abweichend von laufenden Zahlungen die Gewährung des Ausbildungsunterhalts in Form einer Abfindung zu verlangen 103 I. Ansichten in der Literatur 104 II. Stellungnahme 104 D Resümee Ausschluss des Anspruchs gem Abs. 4 BGB durch Rechtsgeschäft 107 A B Ausschluss des Anspruchs aus 1371 Abs. 4 durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers 107 Ausschluss eines Anspruchs aus 1371 Abs. 4 BGB durch Ausschlagung des Erbes insgesamt 108 I. Ausschlagung durch das Stiefkind 108 II. Ausschlagung durch den Stiefelternteil 109 C Ausschluss des Anspruchs aus 1371 Abs. 4 durch Vereinbarungen 110 I. Ausschluss eines Anspruchs vor dem Erbfall Vertrag zwischen Erblasser und seinem Abkömmling 110 a) Verzichtsvereinbarung in Bezug auf die Erbenstellung insgesamt 110 b) Verzichtsvereinbarung nur im Hinblick auf den Anspruch aus 1371 Abs. 4 BGB Hl aa) Ansichten in der Literatur 111 bb) Stellungnahme Vertrag zwischen Erblasser und Stiefelternteil 114 a) Mittelbarer Ausschluss des Anspruchs aus 1371 Abs. 4 BGB im Zusammenhang mit einem Vertrag über den Zugewinnausgleich 114 b) Unmittelbarer Vertrag über den Anspruch aus 1371 Abs. 4 BGB Vertrag zwischen Stiefelternteil und Stiefkind 115 II. Ausschluss eines Anspruchs nach dem Erbfall 115

8 IX 6 Vererbung, Verjährung und Verwirkung bei einem Anspruch aus 1371 Abs. 4 BGB 117 A Die Vererblichkeit eines Anspruches aus 1371 Abs. 4 BGB 117 I. Die Vererbung eines Anspruchs aus 1371 Abs. 4 BGB durch das berechtigte Stiefkind ] ] 7 II. Der Übergang der Verpflichtungen des Stiefelternteils aus 1371 Abs. 4 BGB auf seine Erben 118 B Die Verjährung der Ansprüche aus 1371 Abs. 4 BGB 119 I. Anwendbarkeit der Sonderregeln des 197 BGB Zuordnung des Anspruchs aus 1371 Abs. 4 BGB zu den familtenrechtlichen Ansprüchen im Sinne des 197 Abs. 1 Nr. 2, I.Alt. BGB 120 a) Ansichten in der Literatur 120 b) Stellungnahme 2. Zuordnung des Anspruchs aus tj 1371 Abs. 4 BGB zu den erbrechtlichen Ansprüchen gem. 197 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. BGB 123 a) Ansichten in der Literatur 123 b) Stellungnahme 123 II. Anwendung der allgemeinen Verjährungsregeln 125 III. Verjährungsbeginn und Ablauf der Verjährung 125 IV. Anwendbarkeit der Verjährungsregeln der 194 ff BGB auf Altfälle 127 C Die Verwirkung eines Anspruchs aus 1371 Abs. 4 BGB Gerichtszuständigkeit 130 A Allgemeine sachliche Zuständigkeit 130 B Besondere sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts/Familiengerichts 130 I. Ansichten in der Literatur 131

9 II. Stellungnahme Sonderzuweisung zum Familiengericht gem. 23 a Nr. 5, 23 b Nr. 9GVG Sonderzuweisung zum Familiengericht gem. 23 a Nr. 2, 23 b Nr. 5GVG 134 a) Betrachtung des Verhältnisses Stiefkind - Stiefelternteil 134 b) Rechtsnachfolge des Stiefelternteils in eine gesetzliche Unterhaltspflicht des verstorbenen Elternteils 135 c) Zugehörigkeit zu den Unterhaltsstreitigkeiten nach Sinn und Zweck der Zuständigkeitsregelung Rechtspolitische Bewertung 139 A Kritik der Literatur an 1371 Abs. 4 BGB 139 B Eigene rechtspolitische Bewertung 140 I. Die Anzahl der Stiefkinder in Deutschland 141 II. Übersicht über die Regelungen, die Stietlcinder betreffen Öffentlich-rechtliche Regelungen Zivilrechtliche Regelungen 143 III. Bewertung Bewertung der allgemeinen Regelungen Bewertung des 1371 Abs. 4 BGB 148

10 PPN: Titel: Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach 1371 Abs. 4 BGB / vorgelegt von: Rainer Schütze. - :, 2006 Bibliographischer Datensatz im SWB-Verbund

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