VERTRAG. über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger mit staatlicher Anerkennung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VERTRAG. über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger mit staatlicher Anerkennung"

Transkript

1 VERTRAG über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger mit staatlicher Anerkennung Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung genannt) und (im folgenden Schüler genannt) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die praktische Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger mit staatlicher Anerkennung auf der Grundlage des 4 Abs und 4 sowie der 13 bis 23 und 28 des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege / Altenpflegegesetz AltPflG) vom (Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 50/2000, Seite 1513 ff.); Der 2 und 12 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung AltPflAPrV) vom (Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 81/2002, Seite 4418 ff.); des 2 Abs. 2 in Verbindung mit 1 Abs. 1 Nr. 18 und des 9 der Anlage zu 5 zu 36 im zweiten Teil: Besondere Vorschriften der niedersächsischen Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS- VO) vom (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 14/2000, Seite 178 ff.); der Vorschriften unter A. V sowie unter B.7 des Ersten Abschnitts des Runderlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über berufsbildende Schulen (EB-BbS-VO) vom (Niedersächsisches Ministerialblatt, Nr. 22/2000, Seite 367 ff.) in der jeweils gültigen Fassung. 1

2 2 Ausbildungsziel (1) Die Ausbildung soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich ist. (2) Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen. 3 Dauer und zeitliche Gliederung (1) Die Ausbildung beginnt am... und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am.... Der Zeitraum vom... bis zum... gilt als Probezeit. (2) Wird der Schüler nicht in den nächsthöheren Schuljahrgang versetzt und macht er von seinem Recht auf Wiederholung des vorangegangenen Ausbildungsabschnitts Gebrauch, verlängert sich die Laufzeit dieses Vertrages. Die zulässige Verweildauer in der Schulform beträgt höchstens 4 Jahre. (3) Besteht der Schüler die Abschlussprüfung nicht und verlangt er schriftlich die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses, verlängert sich die zulässige Verweildauer und damit die Laufzeit dieses Vertrages bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. (4) Dieser Vertrag endet ferner zu demselben Zeitpunkt, an dem der Ausbildungsvertrag zwischen dem Schüler und der Berufsfachschule für Altenpflege im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben oder nach Maßgabe jenes Vertrages von einer Partei gekündigt worden ist. Der Schüler hat den Träger der praktischen Ausbildung unverzüglich davon zu unterrichten. Die Zeiten der praktischen Ausbildung sind der Anlage zu entnehmen. (5) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt während der praktischen Ausbildung durchschnittlich 38,5 Stunden in der Woche. Die täglichen Dienstbeginn-, Pausen- und Dienstschlusszeiten richten sich nach dem Dienstplan des Trägers der praktischen Ausbildung. Der Träger der praktischen Ausbildung ist berechtigt, Änderungen der Dienstzeiteinteilung vorzunehmen, wenn betriebliche Belange und/oder die Sicherstellung der Versorgung der Heimbewohner dies erfordern. (6) Im Rahmen der Arbeitszeitordnung können der Träger der praktischen Ausbildung bzw. die Heimleitung oder die damit beauftragten Personen Mehrarbeit anordnen, wenn dies zur Gewährleistung der Betriebsabläufe erforderlich ist. Mehrarbeit wird nach Maßgabe des Trägers der praktischen Ausbildung entweder durch Sondervergütung oder durch entsprechende Freizeitgewährung ausgeglichen. Die dienstfreien Tage richten sich nach dem Dienstplan. 4 Inhaltliche Gliederung der praktischen Ausbildung (1) Während der praktischen Ausbildung in den Versorgungsformen der stationären, der teilstationären und der ambulanten Pflege ist ein Einsatz des Schülers in mindestens drei der nachstehenden Bereiche vorzusehen; a) in einem Heim im Sinne des 1 des Heimgesetzes oder einer stationären Pflegeeinrichtung im inne des 71 Abs. 2 des SGB XL, wenn es sich dabei um eine Einrichtung für alte Menschen handelt; 2

3 b) in einer ambulanten Pflegeeinrichtung im Sinne des 71 Abs. 1 des SGB XI, wenn deren Tätigkeitsbereich die Pflege alter Menschen einschließt; c) in einer psychiatrischen Klinik mit gerontopsychiatrischer Abteilung oder in anderen Einrichtungen der gemeindenahen Psychiatrie; d) in einem Allgemeinkrankenhaus, insbesondere mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrischem Schwerpunkt oder geriatrische Fachklinik; e) in einer geriatrischen Rehabilitationseinrichtung oder f) in Einrichtungen der offenen Altenhilfe. Davon müssen mindestens Zeitstunden in Einrichtungen nach a) und b) abgeleistet werden. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung in den einzelnen Einrichtungen hat der Schüler der Berufsfachschule einen Bericht über seine Tätigkeit und eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen. (2) Die Reihenfolge der vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitte wird in Absprache zwischen der Berufsfachschule Altenpflege, dem Träger der praktischen Ausbildung und dem Schüler festgelegt. Diese Vereinbarung kann vor Beginn eines jeden Praktikums gesondert getroffen werden. Bei Meinungsverschiedenheiten ist ein Beschluss herbeizuführen, der mit der Mehrheit der Stimmen der drei beteiligten Parteien gefasst wird. 5 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung Der Träger der praktischen Ausbildung verpflichtet sich, 1. die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann; 2. andere geeignete Einrichtungen zur Durchführung der praktischen Ausbildung hinzuzuziehen, sofern er eine der Versorgungsformen der stationären, der teilstationären und der ambulanten Pflege nicht selbst vorhält; 3. dem Schüler kostenlos die Ausbildungsmittel, Instrumente und Apparate zur Verfügung zu stellen, die zur praktischen Ausbildung und zum Ablegen der jeweils erforderlichen Prüfungen erforderlich sind: 4. dem Schüler nur solche Verrichtungen zu übertragen, die dem Ausbildungsziel dienen sowie dem Ausbildungsstand und den Kräften des Schülers angemessen sind. 6 Pflichten des Schülers Der Schüler verpflichtet sich, 1. dem Träger der praktischen Ausbildung und der Schule ist zu Beginn eines jeden Praktikums (ambulant, stationär, ) nachzuweisen, dass er die gesetzlich angeordneten Untersuchungen des Gesundheitszustandes hat durchführen lassen. Der Schüler ist damit einverstanden, dass der untersuchende Arzt dem Träger der praktischen Ausbildung über das Untersuchungsergebnis Auskunft erteilt, soweit es das Ausbildungsverhältnis berührt. 2. bemüht zu sein, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen; 3

4 3. regelmäßig an den vorgeschriebenen und den zusätzlich angebotenen Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen; 4. die ihm übertragenen Aufgaben und Verrichtungen unter Beachtung der Betriebsordnung sorgfältig auszuführen; 5. die Anweisungen der bei der Ausbildung mitwirkenden Mitarbeiter des Trägers der praktischen Ausbildung zu befolgen und sich an die betriebsüblichen Regelungen des Trägers der praktischen Ausbildung zu halten; 6. die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten; 7. die Ausbildungsmittel, Instrumente und Apparate, die der Träger der praktischen Ausbildung zu Verfügung stellt, sorgsam zu behandeln; 8. über alle Angelegenheiten im Betrieb des Trägers der praktischen Ausbildung und der von ihm hinzugezogenen Einrichtungen Stillschweigen zu bewahren; 9. Bei Versäumnis jeglicher Art, insbesondere wegen Erkrankung, Unfall oder sonstiger Arbeitsverhinderung, sind dem Träger der praktischen Ausbildung(Original) und der Schule(Kopie), auch während der praktikumsfreien Unterrichtszeiten, unverzüglich Nachricht zu geben. Im Falle einer Erkrankung ist dem Träger der praktischen Ausbildung (Original) und der Schule(Kopie) innerhalb von drei Tagen die ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vorzulegen; dies gilt auch dann, wenn die Erkrankung nur einen oder zwei Tage dauert. Dauert die Erkrankung länger als bescheinigt, ist eine neue Bescheinigung vorzulegen. Besuche des Schülers bei Ärzten oder Behörden während der Arbeitszeit sollen von den besuchten Stellen bescheinigt werden. Soweit im Krankheitsfall Entgeltfortzahlungen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus geleistet wird, handelt es sich bei diesen Beträgen um eine freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung des Trägers der praktischen Ausbildung, auf die der Schüler gegenwärtig und künftig weder dem Grunde noch der Höhe nach einen Rechtsanspruch hat. Für Abwesenheiten, die durch die Betreuung erkrankter Kinder des Schülers entstehen, wird keine Vergütung gezahlt. Die Vergütungsansprüche des Schülers gegen den Träger der praktischen Ausbildung gemäß 616 BGB werden insofern ausgeschlossen. Die Ansprüche des Schülers auf unbezahlte Freistellung für die Betreuung bei Kindeserkrankung bleiben unberührt; 10. im Hinblick auf die von ihm zu erbringenden Arbeitsleistungen Belohnungen oder Geschenke von pflegebedürftigen Personen oder von deren Angehörigen weder anzunehmen noch zu fordern oder sich versprechen zu lassen. 7 Kündigung (1) Während der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann der Schüler den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. (3) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. (4) Kündigungen haben in jedem Falle schriftlich zu erfolgen. 4

5 8 Urlaub Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Der Urlaub ist dem Schüler während der unterrichtsfreien Zeit (grundsätzlich in den Schulferien) der Berufsfachschule zu gewähren. Der Schüler hat seinen Urlaub in diesen Zeiträumen geltend zu machen. Der Urlaubsanspruch beträgt in der Regel 36 freie Arbeitstage und bezieht sich auf die einrichtungsspezifische 5- bis 6-Tage-Woche. Tarifrechtliche Bestimmungen der Einrichtungen gehen vor der grundsätzlichen Regel. Der Urlaub ist nur nach vorheriger Absprache und mit schriftlicher Genehmigung des Trägers der praktischen Ausbildung zu nehmen. 9 Vergütung Eine angemessene Vergütung nach dem Altenpflegegesetz soll sich grundsätzlich an den Tarifsätzen der Krankenpflegeausbildung orientieren. Tarifvertragliche Regelungen der Träger der praktischen Ausbildung gehen vor. Der Schüler erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung von:. brutto im 1. Ausbildungsjahr. brutto im 2. Ausbildungsjahr. brutto im 3. Ausbildungsjahr nachträglich zahlbar bis zum 6. Arbeitstag des jeweiligen Folgemonats. Die Zahlung erfolgt bargeldlos: hierfür wird der Schüler innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsbeginn schriftlich seine Kontoverbindung angeben. Die Zahlung von Gratifikationen, Prämien oder ähnlichen Zuwendungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers, sofern keine tarifvertraglichen Regelungen zur Geltung kommen, und begründet weder dem Grunde noch der Höhe nach einen Rechtsanspruch, auch dann nicht, wenn sie ohne ausdrücklichen Vorbehalt des Trägers der praktischen Ausbildung erfolgt. Gewährte Gratifikationen sind vom Schüler zurückzuzahlen, wenn das Vertragsverhältnis bis zum des Folgejahres aus Gründen endet, die der Schüler zu vertreten hat. Der Träger der praktischen Ausbildung ist in diesem Fall zur Aufrechnung mit allen bestehenden und künftigen Vergütungsansprüchen des Schülers berechtigt. Die Abtretung von Vergütungsansprüchen wird vom Träger der praktischen Ausbildung nicht anerkannt. Kosten aus Vergütungspfändungen gehen zu Lasten des Schülers: zur Zeit pro Pfändung 10,00 Verwaltungsgebühr. Der Schüler ist verpflichtet, dem Träger der praktischen Ausbildung die Verpfändung oder Abtretung seiner Vergütungsansprüche anzuzeigen. Bei Beschäftigung an gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, hat der Träger der praktischen Ausbildung das Wahlrecht zwischen Bezahlung oder Gewährung von Freizeit. 10 Betriebliche Obliegenheiten Zur Verfügung gestellte Dienstkleidung, Arbeitsgeräte und Hilfsmittel bleiben Eigentum des Trägers der praktischen Ausbildung und sind vom Schüler sorgfältig zu behandeln. Der Schüler hat alle Schlüssen und Gegenstände, die er im Rahmen seiner Beschäftigung erhält, sorgfältig aufzubewahren und bei längerer Abwesenheit oder Beendigung des Vertragsverhältnisses vollzählig zurückzugeben. Jeder Missbrauch der Schlüssel oder ihre Aushändigung an Unbefugte ist ihm ausdrücklich untersagt. Ein Verlust von Schlüsseln ist unverzüglich schriftlich zu melden. 11 Sonstige Vereinbarungen Änderungen der Anschrift, des Familienstandes oder sonstiger Gegebenheiten des Schülers, die für das Arbeitsverhältnis Bedeutung haben, sind dem Träger der praktischen Ausbildung unverzüglich mitzuteilen. 5

6 Alle Nebenabsprachen, Änderungen oder auch Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der schriftlichen Form. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beträgt die Ausschlussfrist drei Monate. Innerhalb dieser Zeit können evtl. Ansprüche geltend gemacht werden. Die im Anhang zu diesem Vertrag abgegebenen Erklärungen des Schülers sind ausdrücklicher und wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Die Vertragsparteien bestätigen, eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten zu haben. 12 Zusätzliche Vereinbarungen Zusätzlich wird noch folgendes vereinbart: keine Zusatzvereinbarungen 13 Wirksamkeit des Vertrages Dieser Vertrag zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung und dem Schüler/der Schülerin wird erst wirksam, wenn die Zustimmung der Schule nach dem Altenpflegegesetz erteilt ist. 13 Übergangsvorschriften Dieses Vertragsmuster gilt für die Verträge BFS Altenpflege ab dem Schuljahr 2007/2008. Andere Vertragsmuster verlieren ihre Gültigkeit. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das für den Träger der praktischen Ausbildung zuständige Amtsgericht. Ort und Datum Trägerin/Träger oder Leiterin/Leiter der Einrichtung Schülerin/Schüler Die Georg-von-Langen-Schule, Berufsbildende Schulen Holzminden, erteilen ihre Zustimmung gem. Altenpflegegesetz. Schulleiterin/Schulleiter 6

Vertrag über die praktische Ausbildung

Vertrag über die praktische Ausbildung Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger zwischen der Einrichtung der Altenpflege/Altenpflegehilfe nach Abschnitt 4 des Gesetzes

Mehr

Vertrag über die praktische Ausbildung

Vertrag über die praktische Ausbildung Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger zwischen der Einrichtung der Altenpflege/Altenpflegehilfe (nach Abschnitt 4 des Gesetzes

Mehr

Ziel der Ausbildung. Grundsätzliches über das Rechtsverhältnis

Ziel der Ausbildung. Grundsätzliches über das Rechtsverhältnis Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegerin / Staatlich anerkannter Altenpfleger Zwischen Einrichtung Straße Telefon (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung)

Mehr

Vertrag zur praktischen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger im Rahmen der dreijährigen Berufsfachschulausbildung

Vertrag zur praktischen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger im Rahmen der dreijährigen Berufsfachschulausbildung Vertrag zur praktischen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger im Rahmen der dreijährigen Berufsfachschulausbildung Zwischen der Einrichtung... und der Schülerin / dem Schüler... geboren am /

Mehr

Ausbildungsvertrag in der Altenpflege

Ausbildungsvertrag in der Altenpflege Ausbildungsvertrag in der Altenpflege Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung...... vertreten durch. - im Nachfolgenden "Träger der praktischen Ausbildung" genannt - u n d Frau / Herrn... geboren

Mehr

Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer

Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer Zwischen Einrichtung Straße Telefon (im folgenden Träger der praktischen

Mehr

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden

Mehr

Ausbildungsvertrag. zwischen. der/dem. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft in (Ort, Straße, Hausnummer)

Ausbildungsvertrag. zwischen. der/dem. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft in (Ort, Straße, Hausnummer) Ausbildungsvertrag zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft in (Ort, Straße, Hausnummer) ( der Schüler/die Schülerin) wird mit Zustimmung der gesetzlichen

Mehr

Ausbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft in

Ausbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft in Ausbildungsvertrag zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft in (der Schüler/die Schülerin) (Ort, Straße Hausnummer) wird mit Zustimmung der gesetzlichen

Mehr

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt Kooperationsvertrag über die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz AltPflG) Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung... im

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G A U S B I L D U N G S V E R T R A G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße (im folgenden Träger praktischen

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R E I N B A R U N G

A U S B I L D U N G S V E R E I N B A R U N G A U S B I L D U N G S V E R E I N B A R U N G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich anerkannten Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich anerkannten Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße PLZ Ort Tel

Mehr

Ausbildungsvertrag Altenpflege

Ausbildungsvertrag Altenpflege Ausbildungsvertrag Altenpflege zwischen der Ausbildungsstelle (genaue Bezeichnung der Einrichtung): Name: Straße: PLZ : Telefon/Fax: Email: im Folgenden: Die Ausbildungsstelle, des Trägers/ Anschrift:

Mehr

Muster- Kooperationsvertrag

Muster- Kooperationsvertrag 1 Muster- Kooperationsvertrag zwischen der Altenpflegeschule: vertreten durch: und dem Träger der praktischen Ausbildung: vertreten durch: wird für die Ausbildungseinrichtung: nachfolgender Vertrag über

Mehr

Ausbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. wird mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters

Ausbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. wird mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag zwischen der/dem im Folgenden: die Ausbildungsstelle, (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Frau/Herrn geboren am in wohnhaft in (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) im Folgenden:

Mehr

Vertrag. über die Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule. der Ausbildungsfahrschule (im Folgenden nur Ausbildungsfahrschule genannt)

Vertrag. über die Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule. der Ausbildungsfahrschule (im Folgenden nur Ausbildungsfahrschule genannt) Vertrag über die Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule Zwischen der Ausbildungsfahrschule (im Folgenden nur Ausbildungsfahrschule genannt) und Frau / Herrn (im Folgenden nur Fahrlehreranwärter genannt)

Mehr

Berufsbildende Schule 14 der Region Hannover Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Praktikumsvertrag zwischen

Berufsbildende Schule 14 der Region Hannover Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Praktikumsvertrag zwischen Berufsbildende Schule 14 der Region Hannover Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Praktikumsvertrag zwischen Praktikant Name, Vorname geb. am Geb.-Ort Telefon wohnhaft Betrieb Straße Firma und PLZ,

Mehr

P R A K T I K U M S V E R E I N B A R U NG

P R A K T I K U M S V E R E I N B A R U NG P R A K T I K U M S V E R E I N B A R U NG im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich anerkannten Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich anerkannten Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße PLZ Ort (im folgenden

Mehr

Ziel der Ausbildung. Grundsätzliches über das Rechtsverhältnis

Ziel der Ausbildung. Grundsätzliches über das Rechtsverhältnis Ausbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher Zwischen Einrichtung Ansprechpartner/in Telefon (im Folgenden: Träger

Mehr

A u s b i l d u n g s v e r t r a g

A u s b i l d u n g s v e r t r a g Anlage 1 A u s b i l d u n g s v e r t r a g über die Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger Seite 1 von 6 A u s b i l d u n g s v e r t r a g über die Ausbildung zur Altenpflegerin /zum Altenpfleger

Mehr

Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008 Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der

Mehr

V e r t r a g. über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung

V e r t r a g. über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung Stand: 12. Juni 2014 V e r t r a g über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft

Mehr

Arbeitsvertrag für Angestellte

Arbeitsvertrag für Angestellte M u s t e r Arbeitsvertrag für Angestellte Zwischen der Firma als Arbeitgeber und (Sitz oder Anschrift) Herrn/Frau geb. am als Angestellte(r) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Beginn des

Mehr

V e r t r a g. über die Ausbildung zur "Altenpflegehelferin"/zum "Altenpflegehelfer" Zwischen dem... (Name der Einrichtung, Rechtsträger)

V e r t r a g. über die Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer Zwischen dem... (Name der Einrichtung, Rechtsträger) V e r t r a g über die Ausbildung zur "Altenpflegehelferin"/zum "Altenpflegehelfer" Zwischen dem...... (Name der Einrichtung, Rechtsträger) als Träger der praktischen Ausbildung - im Nachfolgenden "Träger

Mehr

Umschulungsvertrag. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Umschulungsvertrag. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Umschulungsvertrag Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Umschulungsvertrag (Stand: Oktober 2013) Seite 2 LANDESZAHNÄRZTEKAMMER RHEINLAND-PFALZ KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen

Mehr

Vertrag über die praktische Ausbildung

Vertrag über die praktische Ausbildung Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger zwischen der Einrichtung der Altenpflege/Altenpflegehilfe (nach Abschnitt 4 des Gesetzes

Mehr

Ausbildungsvertrag (Altenpflegehilfe)

Ausbildungsvertrag (Altenpflegehilfe) Ausbildungsvertrag (Altenpflegehilfe) zwischen der/dem...... (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Frau/Herrn... geb. am:...in... wohnhaft... (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) (Schülerin/Schüler) wird mit

Mehr

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ... Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der

Mehr

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

im Folgenden Praktikant genannt wird folgender Praktikantenvertrag geschlossen:

im Folgenden Praktikant genannt wird folgender Praktikantenvertrag geschlossen: Art.Nr. 01097 PraktikantenVERTRAG Zwischen unternehmen vorname und name strasse und hausnummer plz und stadt im Folgenden Unternehmen genannt und vorname und name strasse und hausnummer plz und stadt im

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

A u s b i l d u n g s v e r t r a g. über die Ausbildung zur Altenpflegerin /zum Altenpfleger (Stand: )

A u s b i l d u n g s v e r t r a g. über die Ausbildung zur Altenpflegerin /zum Altenpfleger (Stand: ) über die Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger Seite 1 von 7 A u s b i l d u n g s v e r t r a g über die Ausbildung zur Altenpflegerin /zum Altenpfleger (Stand: 13.11.2009) Zwischen dem als

Mehr

Ausbildungsvertrag (Altenpflegehilfe) zwischen und Berufsbildende Schule Westerburg Fachschule für Altenpflege Hofwiesenstraße Westerburg

Ausbildungsvertrag (Altenpflegehilfe) zwischen und Berufsbildende Schule Westerburg Fachschule für Altenpflege Hofwiesenstraße Westerburg Ausbildungsvertrag (Altenpflegehilfe) zwischen der Ausbildungsstelle (genaue Bezeichnung der Einrichtung): im Folgenden: Die Ausbildungsstelle, des Trägers: und Frau / Herrn: geboren am: in: wohnhaft in:

Mehr

(Zutreffendes bitte ausfüllen und ankreuzen!) PRAKTIKANTENVERTRAG für praktische Studienabschnitte während des Bachelor-Studiums.

(Zutreffendes bitte ausfüllen und ankreuzen!) PRAKTIKANTENVERTRAG für praktische Studienabschnitte während des Bachelor-Studiums. Praktikantenvertrag (Zutreffendes bitte ausfüllen und ankreuzen!) PRAKTIKANTENVERTRAG für praktische Studienabschnitte während des Bachelor-Studiums Zwischen Unternehmen: Vertreten durch: Straße: Betreuer:

Mehr

Zwischen... in... und Herrn/Frau... geboren am... in... wohnhaft in... Matrikel Nr... - nachfolgend Praxis-Studierende / Studierender genannt -

Zwischen... in... und Herrn/Frau... geboren am... in... wohnhaft in... Matrikel Nr... - nachfolgend Praxis-Studierende / Studierender genannt - Vertrag für das Projektpraktikum im Studiengang Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Zwischen...... in...... - nachfolgend

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen der. Firma. ProLogic S.E. GmbH Bahnstr Erkrath. (im folgenden Arbeitgeber genannt) und. Herrn.

Arbeitsvertrag. zwischen der. Firma. ProLogic S.E. GmbH Bahnstr Erkrath. (im folgenden Arbeitgeber genannt) und. Herrn. Arbeitsvertrag zwischen der Firma ProLogic S.E. GmbH Bahnstr. 28-30 40699 Erkrath (im folgenden Arbeitgeber genannt) und Herrn xxx xxxxxx 40xxx xxxxxx (im folgenden Arbeitnehmer genannt) wird folgendes

Mehr

Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum

Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in...... Leiter/in der... Straße... PLZ... Ort.... (nachstehend Ausbildende/r genannt) und Herrn/Frau... Straße... PLZ...

Mehr

Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen

Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)

Mehr

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)...... Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme... (Umschulungsträger) (Straße und Hausnummer)... (PLZ, Ort) und Umzuschulende/r... geb.

Mehr

Arbeitsvertrag für Angestellte

Arbeitsvertrag für Angestellte M u s t e r Arbeitsvertrag für Angestellte Zwischen der Firma als Arbeitgeber und (Sitz oder Anschrift) Herrn/Frau geb. am als Angestellte(r) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Beginn des

Mehr

Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum

Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Musterausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Stand: 01/2016 1/5 Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Zwischen Herrn / Frau Apotheker/in... Leiter/in der... (Apotheke) in... (Adresse) (nachstehend

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge. mit Schülerinnen/Schülern. in der Krankenpflege/Kinderkrankenpflege. nach dem Mantel-TV Schü

Muster für Ausbildungsverträge. mit Schülerinnen/Schülern. in der Krankenpflege/Kinderkrankenpflege. nach dem Mantel-TV Schü Anlage 1 Muster für Ausbildungsverträge mit Schülerinnen/Schülern in der Krankenpflege/Kinderkrankenpflege nach dem Mantel-TV Schü Zwischen... vertreten durch... (Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer

Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer Als Service und zur Orientierungshilfe stellt die Ärztekammer Nordrhein ihren Mitgliedern einen Musterarbeitsvertrag

Mehr

Praktikumsvertrag. für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit-Pflege. Pflege. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel)

Praktikumsvertrag. für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit-Pflege. Pflege. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel) für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit-Pflege Praxisschwerpunkt* Gesundheit Pflege * Bitte den zutreffenden Schwerpunkt ankreuzen. zwischen (Praktikumseinrichtung, Stempel)

Mehr

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1

Mehr

UMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft

UMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen Umschulungsträger / in: Umschüler/in: und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.

Mehr

Ausbildungsvertrag Altenpflegehilfe

Ausbildungsvertrag Altenpflegehilfe Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag Altenpflegehilfe zwischen der/dem im Folgenden: die Ausbildungsstelle, (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Frau/Herrn geboren am in wohnhaft in (PLZ, Ort, Straße,

Mehr

Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer

Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer Als Service und zur Orientierungshilfe stellt die Ärztekammer Nordrhein ihren Mitgliedern einen Musterarbeitsvertrag

Mehr

Muster. Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Angestellte

Muster. Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Angestellte Muster Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Angestellte Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Sitz oder Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Angestellte(r) (Anschrift)

Mehr

MANTELTARIFVERTRAG. für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994

MANTELTARIFVERTRAG. für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994 MANTELTARIFVERTRAG für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994 gültig ab 01. Januar 1994 2 Zwischen dem Arbeitgeberverband Verkehr Baden-Württemberg,

Mehr

A u s b i l d u n g s v e r t r a g

A u s b i l d u n g s v e r t r a g über die Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger Seite 1 von 8 A u s b i l d u n g s v e r t r a g über die Ausbildung zur Altenpflegerin /zum Altenpfleger (Stand: 01.05.2011) für BAT-KF-Anwender

Mehr

Umschulungsvertrag - Betriebliche Umschulung

Umschulungsvertrag - Betriebliche Umschulung Umschulungsvertrag - Betriebliche Umschulung zwischen Umschulungsbetrieb Betriebsnummer: Firma: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: E-Mail: und dem/der Umzuschulenden Name: Vorname: Geburtsdatum: Geschlecht:

Mehr

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen

Mehr

Kooperationsvertrag (Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag)

Kooperationsvertrag (Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag) - 1 - - Kooperationsvertrag (Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag) zwischen Regiebetrieb (Träger der Maßnahme): Kooperationsbetrieb: Volkshochschule Heidekreis ggmbh Kirchplatz 4, 29664 Walsrode

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Anlage 10 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Zwischen... vertreten durch... (Ausbildender) und

Mehr

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005)

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch und (Ausbildender) Frau/Herrn geboren am/in (Auszubildende/-r) wohnhaft

Mehr

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte

Mehr

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986 Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte

Mehr

Praktikumsvertrag. Zwischen... Betrieb - Behörde - Einrichtung. vertreten durch... -nachfolgend Praktikumsstelle genannt- Frau/Herrn...

Praktikumsvertrag. Zwischen... Betrieb - Behörde - Einrichtung. vertreten durch... -nachfolgend Praktikumsstelle genannt- Frau/Herrn... Zwischen... Betrieb - Behörde - Einrichtung... Bezeichnung - Anschrift vertreten durch... -nachfolgend Praktikumsstelle genannt- und Frau/Herrn... Praktikant/in geb.am wohnhaft in...... Student/in an der

Mehr

Handlungsleitfaden für die praktische. im Ausbildungsberuf Altenpflege

Handlungsleitfaden für die praktische. im Ausbildungsberuf Altenpflege Handlungsleitfaden für die praktische Ausbildung im Ausbildungsberuf Altenpflege AG Fachkräftesicherung Landespflegeausschuss Brandenburg April 2011 In der Arbeitsgruppe sind vertreten: das Sozialministerium

Mehr

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Zwischen dem Unternehmen (in Folge Unternehmen genannt) Unternehmen Straße PLZ Ort und dem im Rahmen eines dualen Studiums

Mehr

Kooperationsvertrag. zwischen. (Name des Trägers der Pflegeeinrichtung) (Name der Pflegeeinrichtung) und der

Kooperationsvertrag. zwischen. (Name des Trägers der Pflegeeinrichtung) (Name der Pflegeeinrichtung) und der Kooperationsvertrag zwischen (Name des Trägers der Pflegeeinrichtung) vertreten durch (Name der Pflegeeinrichtung) im Folgenden: die Einrichtung und der Privaten staatlich anerkannten Fachschule für Altenpflege

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

Im Auftrag Heel. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B im Hause. nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände

Im Auftrag Heel. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B im Hause. nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B im Hause nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT BEARBEITET VON Alt-Moabit

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des

Mehr

Ausbildungsvertrag. im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm

Ausbildungsvertrag. im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm zwischen Adresse vertreten durch (Träger der praktischen Ausbildung)

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Zwischen... vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für gewerbliche Arbeitnehmer

Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für gewerbliche Arbeitnehmer M u s t e r Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma (Sitz oder Anschrift) als Arbeitgeber und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer(in)

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen

Mehr

Allgemeiner Arbeitsvertrag (unbefristet)

Allgemeiner Arbeitsvertrag (unbefristet) Allgemeiner Arbeitsvertrag (unbefristet) Zwischen Firma, Vor- und Zuname, Adresse, PLZ Ort nachfolgend Arbeitgeber genannt und Vor- und Zuname, Adresse, PLZ Ort nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird folgender

Mehr

M u s t e r. Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer. Zwischen der Firma. Herrn/Frau geb. am

M u s t e r. Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer. Zwischen der Firma. Herrn/Frau geb. am M u s t e r Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Sitz oder Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer(in) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn... Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant)

Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn... Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) Anlage 2 Praktikumsvertrag zwischen.. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch Frau/Herrn... und Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) gesetzlich vertreten durch 1.. 1 Rechtsverhältnis (1) Frau/Herr...

Mehr

zwischen der HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt - einerseits und

zwischen der HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt - einerseits und ANLAGE ZUM MANTELTARIFVERTRAG FÜR UNTERNEHMEN DES HELIOS KONZERNS (TV HELIOS) SONDERREGELUNG AUSZUBILDENDE VOM 16. JANUAR 2007 (TV HELIOS-AZUBI) zwischen der HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt

Mehr

AUSBILDUNGSVEREINBARUNG

AUSBILDUNGSVEREINBARUNG AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung des Praxisforschungsprojekts zwischen Firma/Institution vertreten durch Anschrift Telefon ( ) Mail - nachfolgend Praxisstelle genannt und Frau/Herrn geboren am.

Mehr

VV Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes

VV Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes 223418 Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Bezug: Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes vom 16. Juli

Mehr

Praktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn..

Praktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn.. Anlage 1 Praktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG zwischen.. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch Frau/Herrn.. und Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) gesetzlich vertreten durch 1.. 1

Mehr

Umschulungsvertrag gemäß 58 Berufsbildungsgesetz. (betriebliche Umschulung) zwischen. Rechtsanwältin/Rechtsanwalt. Umschulende/r

Umschulungsvertrag gemäß 58 Berufsbildungsgesetz. (betriebliche Umschulung) zwischen. Rechtsanwältin/Rechtsanwalt. Umschulende/r Umschulungsvertrag gemäß 58 Berufsbildungsgesetz (betriebliche Umschulung) zwischen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Umschulende/r und Frau/Herrn geb. am in Umzuschulende/r wird nachstehender Vertrag zur Umschulung

Mehr

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als... eingestellt.

Mehr

Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II

Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Mustervertrag über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Justiziariat (Stand 07.12.2004) Muster Vertrag über die Wahrnehmung

Mehr