21. Juni 2016, Thomas Wünsche, Fachtag Zuwanderung. Zugang und Förderung von Arbeit und Ausbildung für humanitäre Zuwanderer
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- Eleonora Siegel
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1 21. Juni 2016, Thomas Wünsche, Fachtag Zuwanderung Zugang und Förderung von Arbeit und Ausbildung für humanitäre Zuwanderer
2 5-stufiger Prozess im Ankunftszentrum Leistungsberechnung/Zuweisung Unterkunft EASY-Weiterleitung in anderes Bundesland Medizinische Untersuchung (landesindividuell) EURODAC-Prüfung Scan PTU Aufenthaltsraum Dolmetscher Belehrung/Datenaufnahme durch Dolmetscher Anhörung und Bescheiderstellung Datenerfassung und Registrierung (bis Ankunftsnachweis) Antragstellung Bescheidzustellung/Überwachung Bestandskraft sowie ggf. Übergabe an Außenstelle für Rechtskraft und Prozess mit Verwaltungsgerichten bei Klage Gruppeninformation Modul A: Registrierung Modul B: Medizinische Untersuchung Modul C: Antragstellung Modul D: Anhörung und Bescheiderstellung Modul E: Dienstleistungsangebot der BA Weiterleitung von komplexen Fällen und Dublin-Fällen an Außenstelle Negative Entscheidung nach 48 Stunden und Vorbereitung der Rückführung Zusteuerung Positive Entscheidung nach 48h Datenübernahme/ -ersterfassung Weiterleitung durch Ausländerbehörde an Kommune zur Unterbringung Seite 2
3 Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? Situation Terminologie Status Arbeit/ Ausbildung Einreise Asylsuchender Asylantrag beim BAMF* gestellt Asylbewerber Aufenthaltsgestattung dürfen frühestens 3 Monate nach ihrer Registrierung eine Beschäftigung oder betriebliche Berufsausbildung aufnehmen Vorrangprüfung bei Beschäftigung bis 15. Aufenthaltsmonat Asylantrag mit negativem Bescheid Geduldeter Kein Aufenthaltstitel/ Ausreisepflicht dürfen i.d.r. frühestens 3 Monate nach ihrer Registrierung eine Beschäftigung aufnehmen, erhalten die Erlaubnis zur Beschäftigung maximal bis zum Ende der Duldung Vorrangprüfung bei Beschäftigung bis 15. Aufenthaltsmonat Asylantrag mit positivem Bescheid * Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylberechtigter Aufenthaltserlaubnis können ohne Einhaltung einer Wartezeit eine Ausbildung beginnen die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Ausbildung ist uneingeschränkt möglich sind inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt Seite 3
4 Genehmigungs- und Zugangsvoraussetzungen für geflüchtete und geduldete Menschen Seite 4
5 Aufnahme einer Ausbildung Anerkannte Asylberechtigte haben uneingeschränkten Zugang zum Ausbildungsmarkt und allen Förderinstrumenten 1. bis 3. Monat Ab 4. Monat Ab dem 15. Monat Asylbewerber Aufnahme einer Ausbildung Nicht gestattet Mit Erlaubnis der kommunalen Ausländerbehörde Fördermöglichkeit Einstiegsqualifizierung (EQ) mit Erlaubnis der kommunalen Ausländerbehörde Keine Förderung von Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), Assistierter Ausbildung (AsA), ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) oder Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) Geduldete Aufnahme einer Ausbildung Grundsätzlich nicht gestattet, Ausnahme: bestimmte Tätigkeiten ohne Zustimmung der BA und ohne Wartefrist: mindeslohnfreie Praktika, Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf Mit Erlaubnis der kommunalen Ausländerbehörde Fördermöglichkeit Einstiegsqualifizierung (EQ) mit Erlaubnis der kommunalen Ausländerbehörde AsA und abh Keine Förderung von Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), oder Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) Seite 5
6 Aufnahme einer Arbeit Asylbewerber und Geduldete Leistungen zum Lebensunterhalt Arbeitsmarktzugang 1. bis 3. Monat Ab 4. Monat Ab dem 15. Monat Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (kommunale Ausländerbehörde) sicheres Herkunftsland: Beschäftigungsverbot anderes Herkunftsland: nicht gestattet, solange in Aufnahmeeinrichtung wohnt (ggf. bis zu 6 Mon.) Mit Erlaubnis der kommunalen Ausländerbehörde, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt hat Zeitarbeit Fördermöglichkeit Maßn. zur Aktivierung, der berufl. Eingliederung und Leistungen aus dem Vermittlungsbudget aktuell für Asylbewerber mit Gestattung aus Syrien, Irak, Iran und Eritrea Maßnahmen zur Aktivierung, der berufl. Eingliederung und Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, soweit kein Beschäftigungsverbot vorliegt Eingliederungszuschuss und Förderung der beruflichen Weiterbildung Anerkannte Asylberechtigte Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt, erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und haben Zugang zu allen Fördermaßnahmen des SGB II Seite 6
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