Verbindliche Spielregel der Poolbillardrunde für Stadt und Landkreis Pirmasens/Rodalben Spieljahr 2016/2017

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1 Verbindliche Spielregel der Poolbillardrunde für Stadt und Landkreis Pirmasens/Rodalben Spieljahr 2016/2017 1) Anstoßzeit ist um Uhr. Wenn eine Mannschaft 15 Minuten nach der offiziellen Startzeit nicht angetreten ist, hat sie das Spiel 0:28 0:3 verloren. Gespielt wird mit 7 Spielern pro Mannschaft. Zur Auslosung müssen mindestens 4 Spieler anwesend sein. Die Größe des Poolbillardtisches darf 8 Fuß nicht überschreiten. Auf dem Tisch sollen zwei deutlich sichtbare Markierungen sein. Die Kopflinie für den Anstoß und die Fußlinie zum Ansetzen der Kugel mit dem Dreieck. Diese Markierungen müssen im ersten und letzten Viertel des Billards vorhanden sein. Sollte die Kopflinie nicht eingezeichnet sein, braucht die gegnerische Mannschaft nicht anzutreten. Die weiße Kugel darf nicht größer sein als die restlichen Kugeln. Der Anstoß erfolgt im Kopffeld, wobei der weiße Ball die Dreieckspitze (volle Kugel, außer der Nr.8) direkt treffen muss. Vorher ist das Spiel nicht eröffnet. Wird der Anstoß mit dem dritten Versuch noch immer nicht richtig ausgeführt, kommt der Gegenspieler zum Anstoß. Werden beim Anstoß ein oder mehrere verschiedene Kugeln (halbe oder volle) versenkt, so steht dem anstoßenden Spieler die Auswahl der Spielbälle frei, auch wenn die weiße Kugel mit versenkt wird oder den Tisch verlässt. Wird beim Anstoß die Acht versenkt, wird der Anstoß wiederholt. Die Heimmannschaft muss dieses Spiel bezahlen. 2) Vor jedem Stoß muss der Spieler die Kugel und das Loch ansagen, in welches er die Kugel versenken möchte, auch, wenn die Kugel direkt im Loch liegt (z.b. Nr.6 ins Mittelloch). Die Schiedsrichter sind neutral und dürfen keine Bälle vor- bzw. ansagen. Die jeweiligen Schiedsrichter einer Partie sind die Einzigen, die ein Vergehen ahnden dürfen. Können sich beide Schiedsrichter bei einer Entscheidung nicht einigen, so ist die Partie neu aufzusetzen. Wird ein eigener Ball und ein Ball des Gegners mit einem Stoß weggespielt, so bleibt der Spieler nur am Spiel, wenn er seinen angesagten eigenen Ball als ersten angespielt hat. Er kann aber auch über Vorbande zuerst den gegnerischen Ball anspielen, um seine Kugel zu versenken. Die schwarze Kugel darf auch über Vorbande NICHT zuerst angespielt werden, um einen anderen Ball zu versenken. Ist dies jedoch der Fall, hat dies die Stoßabgabe zur Folge. Wird eine gegnerische Kugel direkt angespielt, gibt der Spieler den Stoß ab. Wird die schwarze Kugel (Nr. 8) angesagt und ist nicht direkt anspielbar, kann diese auch über Vorbande über die Kugel

2 des Gegners weggespielt werden. Wird auf die schwarze Kugel (Nr. 8) gespielt, darf die weiße Kugel den Tisch nicht verlassen, sonst ist das Spiel verloren. Die schwarze Kugel (Nr. 8) darf, nachdem der letze Spielball versenkt wurde, jedes Mal neu in ein vorher bestimmtes Loch gespielt werden. Wird er durch einen Doppelstoß versenkt, ist das Spiel verloren. Ist der 8er Ball gespielt, die Weiße ruht, so ist das Spiel gewonnen, auch wenn danach noch eine auf dem Tisch befindliche Kugel berührt wird. Befindet sich aber die weiße Kugel noch im Lauf, ist das Spiel verloren. 3) Geht nach einem Stoß auf einen Spielball die weiße Kugel in ein Loch, gibt der Spieler den Stoß ab. Fällt eine farbige Kugel (volle oder halbe) über die Bande vom Tisch, gibt der Spieler den Stoß ab und die vom Tisch gefallene Kugel wird in ein Loch geworfen. Geht aber der 8er vom Tisch ist das Spiel für den am Stoß befindlichen Spieler als verloren zu werten. Greift ein Spieler an eine Kugel die sich bewegt, so ist das Spiel für ihn verloren. Ein auf die Spielfläche gefallenen Gegenstand darf vom Spieler selbst entfernt werden. Berührt der Spieler dabei eine Kugel, wird dies mit Stoßabgabe geahndet. Wird der Kugelrücklauf durch einen Gegenstand beeinträchtigt, so hat der Spieler die Schiedsrichter darauf aufmerksam zu machen und den Gegenstand von diesen entfernen zu lassen. 4) Ein Spieler braucht bei der Ausführung eines Stoßes keine Berührung mit dem Boden zu haben. Es ist erlaubt sich auf die Spielfläche zu setzen, um einen schwer zu spielenden Ball zu spielen. Jedoch ist untersagt, sich auf das Billard zu stellen oder knien. Eine Zuwiderhandlung bedeutet für den Spieler die Stoßabgabe. Berührt ein Spieler in irgendeiner Weise eine Kugel, gibt er den Stoß ab. Die weiße Kugel darf beim Ansetzen auf der Kopflinie nicht zurückgespielt werden. Wird aber trotzdem zurückgespielt, MUSS der Spieler den Stoß abgeben. Versenkt der Spieler aber beim Zurückspiel der weißen Kugel irgendeine andere Kugel oder die weiße Kugel fällt in ein Loch, so ist das Spiel für den am Stoß befindlichen Spieler verloren. Ist die weiße Kugel strittig beim Ansetzen, sollte der gegnerische Schiedsrichter befragt werden, ob die weiße Kugel bespielbar ist. 5) Wird die weiße Kugel direkt in ein Loch gespielt, wird dies als Foul gewertet. Wird ein gegnerischer Ball in ein Loch gespielt, das heißt ohne den Versuch, eine eigene Kugel zu versenken, wird dies ebenfalls als Foul gewertet. Ein Foul bedeutet, dass der Gegenspieler des Verursachers des Fouls zweimal hintereinander stoßen darf, vorausgesetzt, dass beim ersten Versuch der weiße Spielball den Tisch nicht verlässt. Beim ersten Versuch muss kein Ball angesagt oder versenkt werden. Es darf jede Kugel direkt oder indirekt angespielt werden, auch wenn die Kugel hinter der Kopflinie liegt.

3 Bis zum Ende des 6. Spiels kann ein nicht anwesender Spieler ausgetauscht werden oder es werden beide Spiele am Ende des Kampfes ausgetragen. Der einzuwechselnde Spieler muss bei der Auslosung auf den Spielberichtsbogen eingetragen werden. Ebenfalls kann ein Spieler vorgezogen werden. Dies muss aber in jedem Fall mit dem Gegner vereinbart werden. Wird nicht ausgetauscht und der Spieler ist am Ende des 12. Spiels immer noch nicht anwesend, so sind beide Spiele als verloren zu werten. In der Halbzeitpause können zwei anwesende Spieler ausgetauscht werden. Die einzuwechselnden Spieler müssen ebenfalls bei der Auslosung in den Spielberichtsbogen eingetragen werden. Ein ausgetauschter oder vorgezogener Spieler darf in Pokalspielen bei Entscheidungsspielen NICHT mehr eingesetzt werden. 6) Die Heimmannschaft ist verpflichtet, das Spielergebnis noch am selben Tag, bis spätestens Uhr, an den Rundenleiter (siehe Punkt 9.) zu melden. Wird das Ergebnis zweimal nicht gemeldet, werden dieser Mannschaft 3 Pluspunkte abgezogen und die Unterwertung mit 0:28 belastet. Beim 3. Mal wird diese Mannschaft von der weiteren Spielrunde ausgeschlossen. Bei einer Neuanmeldung muss diese Mannschaft wieder in der untersten Spielklasse beginnen. Die zum Zeitpunkt des Ausschlusses beim Team gemeldeten Spieler werden bis Saisonende gesperrt. Tritt oder schlägt ein Spieler, aus welchen Gründen auch immer, ans Billard (auch mit dem Queue), so ist das Spiel für diesen Spieler als verloren zu werten. An den beiden letzten Spieltagen der Rückrunde werden keine Spielverlegungen mehr gestattet. An diesen Spieltagen haben alle teilnehmenden Mannschaften ihre Spiele auszutragen. Ausnahmen werden nicht gestattet. Anstoßzeit siehe Punkt 1). Werden trotzdem Spiele verlegt, wird beiden Vereinen das Spiel als verloren gewertet und die Unterwertung mit 0:28 belastet sowie sind 25 Strafe für jedes Team zu zahlen. Bei Beginn der Rückrunde müssen alle Spiele der Vorrunde gespielt sein. Ist dies nicht der Fall, werden die jeweiligen Vereine mit 0:3 Punkten und 0:28 belastet. 7) Jeder Spieler erhält einen Spielerpass. Kann der Verein bei der Auslosung den Spielerpass nicht vorlegen, ist dieser Spieler nicht spielberechtigt. Hierbei gibt es keine Ausnahme. Hat ein Spieler mehrere Spielerpässe, ist er nicht spielberechtigt. Das Alter eines Spieler MUSS 12 Jahre betragen. Wegen des Jugendschutzgesetzes darf der Wirt entscheiden, ob er Jugendliche unter 18 Jahren ins Lokal lässt. Zum Spiel eines Spielers, der unter das Jugendschutzgesetz fällt, muss ein Erziehungsberechtigter oder ein Vertreter mit Vollmacht

4 anwesend sein. Am Ende einer Meisterschaftsrunde, auch zwischen der Vor- und Rückrunde, kann ein Spieler den Verein bzw. die Mannschaft wechseln. Will ein Spieler den Verein wechseln, ist der Ausweis des Spielers innerhalb von 1 Woche vom Teamkapitän der Rundenleitung vorzulegen unter Angabe von evtl. noch vorhandenen Vereinsschulden (bis 6 Monatsbeiträge, max. 30,00 Euro). Der Spieler sollte auch die Rundenleitung über seinen Austritt in Kenntnis setzen, um die Frist von 1 Woche zur Abgabe des Ausweises gewährleisten zu können. Sollte die Frist nicht eingehalten werden von Vereinsseite aus, wird der Verein mit einem Bußgeld von 20,- Euro belegt. Sollte ein Spieler seinen Ausweis selbst entfernen beim Verein, so wird er für die laufende Halbrunde gesperrt. Wird ein gewechselter Spieler vorher zum Einsatz gebracht, obwohl er bereits für seinen alten Verein innerhalb einer Teilrunde (Vor- oder Rückrunde) gespielt hat (Meisterschafts- oder Pokalspiel), so wird dem neuen Verein das Spiel als verloren gewertet. Tritt eine Mannschaft in der Meisterschaftsrunde, hierzu zählen auch die Pokalspiele, unentschuldigt nicht an, ausgenommen sind Spielverlegungen mit Einverständnis des Gegners oder des zuständigen Ligaspielleiters, so wird diese Mannschaft beim 1. Mal mit 50 Strafe, beim 2. Mal mit 75 Strafe (von denen bei Auswärtsspielen jeweils 25 Euro dem gegnerischen Wirt zukommen) und beim 3. Mal mit Ausschluss bestraft. Die Zahlungen sind bis spätestens samstags darauf bei dem Rundenleiter zu bezahlen. Ist bis dahin nicht bezahlt, wird diese Mannschaft DIREKT vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn eine Mannschaft zweimal ein Spiel nicht beendet, d.h. bei einem beliebigen Spielstand aufgibt. Bei einer eventuellen Neuanmeldung im nächsten Jahr hat diese Mannschaft in der untersten Spielklasse zu beginnen. In dringenden Fällen wie Todesfall eines Spielers oder Vereinsfestlichkeiten wie Spießbraten, Weihnachtsfeiern, Hochzeit eines Spielers etc. ist der Gegner zu einer Spielverlegung verpflichtet. Letzter Termin zur Spielverlegung ist Samstag Uhr vor dem offiziellen Spieltermin. Spielverlegungen sind grundsätzlich von BEIDEN Mannschaften an den Rundenleiter zu melden. Verlegte Partien sind innerhalb von 6 Wochen nach dem Termin laut Spielplan zu spielen, jedoch bis spätestens freitags vor dem vorletzten Spieltag der Rückrunde. Bei Punktgleichheit dürfen geschenkte Punkte (sogenannte grüne Tischpunkte in der Unterwertung) nicht über Meisterschaft oder den Auf- und Abstieg einer Mannschaft entscheiden. In einem solchen Fall bestreiten die punktgleichen Mannschaften ein Entscheidungsspiel. 8) Regelung um den Auf- und Abstieg:

5 Am Ende der Saison steigen die 3 Teams mit den wenigsten Punkten aus Liga 1 ab, aus Liga 2 steigen Meister, Zweit- und Drittplatzierter in Liga 1 auf. Es wird kein Relegationsspiel erfolgen. Sollten Mannschaften in der 1. oder 2. Liga abmelden, werden diese automatisch ans Ende der Tabelle gesetzt und erhalten kein Preisgeld. 9) Alle Spielergebnisse der beiden Ligen sowie die Pokalergebnisse sind zu melden bei Michael Bohrer, Zum Wildschütz, Tel Der Austragungsort des Pokalendspiels wird noch bekannt gegeben. 10) Die Ausweise sind Eigentum der Rundenleitung und sind nach Aufforderung der Rundenleitung auszuhändigen. Jeder Spieler erkennt die verbindliche Spielregel der Billardliga Pirmasens an. Das Beschädigen oder Zerstören des Passes wird mit 15,- Euro Strafe belegt. 11) Die Wechselfrist von Spielern, die während einer Saison den Verein wechseln, beläuft sich auf 1 Woche. Das bedeutet, dass Spieler, deren Spielerausweise mittwochs abgegeben werden, am darauffolgenden Samstag NICHT spielberechtigt sind. In den letzten 4 Wochen vor dem letzten Spieltag der Rückrunde (lt. Spielplan) werden keine Umschreibungen und/oder Neuanträge mehr bearbeitet. 12) Ab sofort sind zu den Spielen wieder Spielberichte zu führen, die nach dem Spiel von beiden Teamkapitänen zu unterschreiben sind. Die Spielberichte sind bis zum Rundenende aufzubewahren und auf Verlangen der Rundenleitung vorzulegen. 13) Bei der Rundenabschlussfeier werden keine Pokale mehr übergeben. Es wird ein Geldpreis ausbezahlt, der aber nur bei Erscheinen ausgehändigt wird. Sollte ein Verein an der Abschlussfeier nicht teilnehmen, so wird dieser Geldpreis in der Rundenkasse verbleiben. 14) Die Spieler und Schiedsrichter werden gebeten, die Regeln nach bestem Wissen und Gewissen und im Sinne des Fair Play umzusetzen. Für die Austragung der Abschlussfeier können sich die Vereine bei der Rundenleitung bis zum 31. Mai eines jeden Jahres bewerben. Die Rundenleitung behält sich jederzeit Änderungen der Spielregel vor.

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