Kreditklausel gebrochen und dann? Vom 25. September 2009

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kreditklausel gebrochen und dann? Vom 25. September 2009"

Transkript

1 Wintersemester 2009/2010 Sanierung von Unternehmen in der Krise Teil 4: - Kreditsicherheiten Neubestellung in der Krise Banksyndikus Arne Wittig, 26. November 2009 Frankfurt am Main Die Reaktion der Banken Kreditklausel gebrochen und dann? Vom 25. September 2009 Die Banken sagen immer, sie seien unsere Partner. Aber wir werden regelrecht abgezockt. Sämtliche Vermögenswerte des Unternehmens müssen ohnehin als Sicherheit bei den Banken eingereicht werden. Sein persönliches Vermögen sei bislang in den Verhandlungen außen vor geblieben. Aber im Kopf haben die Banken das auch, ist er sich sicher. Hinzu kommen externe Prüfungsgutachten zur Unternehmenslage, die nun erstellt werden müssen. 30 Seiten, Euro, sagt Ernst B. trocken. Das Problem ist die Poolstruktur des Kredits. An einem bestimmten Punkt werden wir aus dem Raum geschickt, und dann machen die sich gegenseitig scharf, erzählt er. Seite 2

2 Kreditsicherheiten Arten Sachsicherheiten Grundpfandrechte Abtretung von Forderungen Übereignung von beweglichen Sachen Pfandrecht an Forderungen und beweglichen Sachen Eigentumsvorbehalt Personalsicherheiten Bürgschaft Garantie Patronatserklärung Seite 3 Kreditsicherheiten Wert im Insolvenzverfahren Sachsicherheiten Aussonderung, 47 InsO Absonderung, InsO Personalsicherheiten Bleiben unberührt, 93, 254 InsO Seite 4

3 Verwertung von Grundpfandrechten Grundsatz der Verwertungsregelungen ( 165, 49 InsO) Insolvenzverwalter und gesicherter Gläubiger können die Verwertung betreiben Durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung Gläubiger muss Titel auf Vollstreckung gegen den Verwalter umschreiben BGH v V ZB 25/05, WM 2005, 1324 ff. Insolvenzverwalter kann auch durch freihändigen Verkauf verwerten Streitig, ob der Insolvenzverwalter zu Optimierung von Verwertungserlösen eine Mitwirkungspflicht i zum freihändigen Verkauf hat Streitig, ob Insolvenzverwalter Mitwirkung von frei ausgehandelten Kostenbeiträgen abhängig machen kann Der Insolvenzverwalter kann auch freigeben BGH v IX ZR 281/03, WM 2005, 1084 ff. Seite 5 Verwertung von Sicherungsrechten an beweglichen Sachen Grundsatz der Verwertungsregelungen ( 166 Abs. 1 InsO) Besitz entscheidet über das Verwertungsrecht Besitz des Verwalters Besitz des Gläubigers Verwertungsrecht des Verwalters z.b. Sicherungseigentum Gesetzliche Pfandrechte Verwertungsrecht des Gläubigers z.b. Vertragspfandrechte insb. AGB-Pfandrecht Maßgebl. Zeitpunkt in der Praxis: Einsetzung des vorl. Insolvenzverwalters: - Eigenmächtige Inbesitznahme des Gläubigers gibt Anspruch aus 861 BGB - Einvernehmliche Herausgabe bedürfte Zustimmung des vorl. Insolvenzverwalters Vorherige Inbesitznahme nicht anfechtbar wg. entgangener Verwertungskosten Mittelbarer Besitz des Verwalters reicht aus, wenn der Schuldner die Sache einem Dritte gewerblich gegen Entgelt überlassen hat. BGH v IX ZR 26/05, WM 2006, 818 ff Seite 6

4 Verwertung von Sicherungsrechten an Forderungen Grundsatz der Verwertungsregelungen ( 166 Abs. 2 InsO) Sicherungsrecht entscheidet über das Verwertungsrecht Abtretung Verpfändung Seite 7 Verwertungsrecht des Verwalters Verwertungsrecht des Gläubigers: nur bei Pfandreife* d * Offenlegung der Abtretung durch den Gläubiger vor Verfahrenseröffnung, Zahlung danach - Verwalter bekommt Feststellungs-, nicht Verwertungskostenpauschale - BGH v IX ZR 262/01, ZInsO 2002, 826 ff. * BGH v IX ZR 138/04, NZI 2005, 384 ff. Kostenbeitrag der gesicherten Gläubiger im Überblick Grundstücke Bewegliche Sachen Forderungen Verwertungsrecht: Verwalter SÜ, Zession, verl./erw. EV Verwertungsrecht: Gläubiger Pfandrecht, einfacher EV Verwalter verwertet selbst Verwalter läßt Gläubiger verwerten 4 % vom Wert des mithaftenden Zubehörs (erhalten bei der Erlösverteilung den Vorrang) 4 % Feststellungs- kosten 4 % Feststellungs- kosten 5 % Verwertungskosten 19 % Umsatzsteuer keine Verwertungskosten 19 % Umsatzsteuer kein Kostenbeitrag Seite 8

5 Verwertung von Personalsicherheiten Persönlich haftende Gesellschafter 93 InsO Im Insolvenzverfahren einer Personengesellschaft (OHG, KG, BGB-Ges.) Ges oder KGaA kann die persönliche Haftung eines Gesellschafters für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. KG Kommanditisten Darlehen Bank Komplementär Gesamtschuldhaftung 161, 128 HGB Bürgschaft Seite 9 Verwertung von Gesellschaftersicherheiten Persönlich haftende Gesellschafter Reichweite von 93 InsO 93 InsO führt weder direkt noch analog dazu, dass Sicherheiten der Gesellschafter (insbesondere Bürgschaften) für Verbindlichkeiten der insolventen Gesellschaft nur noch vom Insolvenzverwalter verwertet werden dürfen. Der Anwendungsbereich von 93 InsO ist auf die gesetzliche akzessorische Gesellschafterhaftung beschränkt. BGH v IX ZR 265/01, WM 2002, 1770 Seite 10

6 Nachbesicherung Anspruch (Nr. 13 Abs. 2 AGB-Banken, Nr. 22 Abs. 1 AGB-Sparkassen) Bei (drohender) nachteiliger Veränderung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers Bei (drohender) wertmäßiger Verschlechterung vorhandener Sicherheiten Seite 11 Kreditbesicherung in der Krise Anfechtbar: Nachbesicherung von Altkrediten Aus dem Vermögen des Kreditnehmers Unanfechtbar: Besicherung von Neukrediten wg. Bargeschäft ( 142 InsO) auch bei nachrangiger Besicherung von Alt-Krediten Besicherung aus dem Vermögen Dritter wg. fehlender Gläubigerbenachteiligung ( 129 InsO) Seite 12

7 Anfechtbare Nachbesicherung In den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag (Vorsatzanfechtung, 133 InsO) Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung beim Schuldner - Inkongruente Deckung als Indiz für Benachteiligungsvorsatz - Kongruente Deckung als Indiz Seite 13 Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes beim Gläubiger Vermutung für die Kenntnis: - bei Kenntnis von (drohender) Zahlungsunfähigkeit gegen Benachteiligungsvorsatz t und - Benachteiligungsvorsatz bei - Kenntnis von objektiver Zahlungsunfähigkeit Gläubigerbenachteiligung Zu den Voraussetzungen BGH v IX ZR 97/06, NZI 2007, 512 ff. Unlauteres Zusammenwirken von Gläubiger und Schuldner ist nicht erforderlich BGH v IX ZR 272/02, ZIP 2003, 1900 ff. Anfechtbare Nachbesicherung In den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag (Vorsatzanfechtung, 133 InsO) Sicherheiten vor Eintritt einer Liquiditätskrise Objektiv keine Gläubigerbenachteiligung, wenn Insolvenz praktisch ausgeschlossen Überzeugung des Schuldners, alle Gläubiger befriedigen zu können, schließt Vorsatz aus Sicherheiten im Rahmen eines Sanierungskonzepts Sanierungsversuch ist Beweis gegen Benachteiligungsvorsatz Schlüssiges, einzelfallbezogenes Sanierungskonzept Mit Umsetzung konkret angefangen Mit ernsthaften und begründeten Erfolgsaussichten Ungeschriebene Ausnahmen BGH, Urt. v (IX ZR 47/97), WM 1998, 248 Seite 14

8 Anfechtbare Nachbesicherung In den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag Kongruente Deckung ( 130) Inkongruente Deckung ( 131) - Zahlungsunfähigkeit* - Zahlungsunfähigkeit* oder - Gläubigerbenachteiligung - Kenntnis des Gläubigers - Kenntnis des Gläubigers Im letzten Monat vor dem Insolvenzantrag Kongruente Deckung Inkongruente Deckung - Zahlungsunfähigkeit* it* Immer! - Kenntnis des Gläubigers * Zur Darlegungslast BGH v IX ZR 210/04, WM 2007, 1886 ff. Seite 15 Literatur: Sicherheiten in der Krise Obermüller Wittig Auswirkungen der Insolvenzrechtsreform auf Kreditgeschäft und Kreditsicherheiten, Teil II, WM 1994, 1869 ff. Moderne Patronatserklärungen, WM 2003, 1981 ff. Seite 16

129 Abs. 1 InsO 143 Abs. 1 InsO

129 Abs. 1 InsO 143 Abs. 1 InsO Wintersemester 2009/2010 Sanierung von Unternehmen in der Krise Teil 3: - Anfechtung von Kredittilgungen Banksyndikus Arne Wittig, 19. November 2009 Frankfurt am Main 129 Abs. 1 InsO 143 Abs. 1 InsO Rechtshandlungen,

Mehr

Aktuelle Fragen des Insolvenzanfechtungsrechts. Vortrag beim Arbeitskreis Insolvenzrecht Berlin/Brandenburg am 26. November 2008

Aktuelle Fragen des Insolvenzanfechtungsrechts. Vortrag beim Arbeitskreis Insolvenzrecht Berlin/Brandenburg am 26. November 2008 Dr. Gero Fischer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. Aktuelle Fragen des Insolvenzanfechtungsrechts Vortrag beim Arbeitskreis Insolvenzrecht Berlin/Brandenburg am 26. November 2008 Unterlagen

Mehr

Rechtsanwalt Dr. Oliver Knodel.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Knodel. Insolvenzrecht Referent: und Notar Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ziel des Insolvenzverfahrens gleichmäßige Gläubigerbefriedigung (primärer Zweck) Sanierung (sekundärer Zweck) Liquidation

Mehr

Keine Chance dem Insolvenzverwalter Wirksamer Schutz vor Insolvenzen von Vertragspartnern

Keine Chance dem Insolvenzverwalter Wirksamer Schutz vor Insolvenzen von Vertragspartnern Keine Chance dem Insolvenzverwalter Wirksamer Schutz vor Insolvenzen von Vertragspartnern Vortrag anlässlich der bvse-jahrestagung Fachverband Papierrecycling am 13.09.2017 in Potsdam von Rechtsanwältin

Mehr

9. Mannheimer Insolvenzrechtstag Die Anfechtbarkeit der Kontokorrentverrechnung Aktuelle Entwicklungen

9. Mannheimer Insolvenzrechtstag Die Anfechtbarkeit der Kontokorrentverrechnung Aktuelle Entwicklungen 9. Mannheimer Insolvenzrechtstag Die Anfechtbarkeit der Aktuelle Entwicklungen Prof. Dr. Florian Jacoby Anfechtbarkeit der Das Thema: - Welche Eingänge auf Schuldnerkonto - vor Eröffnung - kann Verwalter

Mehr

I. Anwendungsbereich der 94 bis 96 InsO

I. Anwendungsbereich der 94 bis 96 InsO 3. Mannheimer Insolvenzrechtstag Vortrag am 15. Juni 2007 Anfechtung, Aufrechnung und Verrechnung in der Insolvenz Dr. Gero Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof I. Anwendungsbereich der 94

Mehr

5: Von der Ist-Masse zur Soll-Masse

5: Von der Ist-Masse zur Soll-Masse 5: Von der Ist-Masse zur Soll-Masse A. Grundgedanke B. Verwertung der Aktiva C. Insolvenzanfechtung D. Gesamtschadensliquidation E. Aussonderung F. Absonderung G. Aufrechnung H. Befriedigung der Massegläubiger

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 190/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 13. Mai 2004 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein InsO

Mehr

Aktuelle Tendenzen im Anfechtungsrecht

Aktuelle Tendenzen im Anfechtungsrecht Dr. Gero Fischer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Aktuelle Tendenzen im Anfechtungsrecht Vortrag auf dem 2. Mannheimer Insolvenzrechtstag am 21. Juli 2006 Unterlagen für die Teilnehmer - 2 - I.

Mehr

ZIS-Abendsymposion am Vereinbarungen bei der Verwertung von Sicherheiten in der Insolvenz. Von VorsRiBGH Dr. H. G.

ZIS-Abendsymposion am Vereinbarungen bei der Verwertung von Sicherheiten in der Insolvenz. Von VorsRiBGH Dr. H. G. am 12.10.2010 Vereinbarungen bei der Verwertung von Sicherheiten in der Insolvenz Von VorsRiBGH Dr. H. G. Ganter, Karlsruhe Selbsteintritt Selbsteintrittsrechts eines Gläubigers, dem ein Absonderungsrecht

Mehr

UNITI Regionalgruppentagung Nord-Ost-NRW Die Insolvenzanfechtung. Dortmund, 29. April Marcus Schäfer, Rechtsanwalt

UNITI Regionalgruppentagung Nord-Ost-NRW Die Insolvenzanfechtung. Dortmund, 29. April Marcus Schäfer, Rechtsanwalt UNITI Regionalgruppentagung Nord-Ost-NRW 2016 Die Insolvenzanfechtung Dortmund, 29. April 2016 Marcus Schäfer, Rechtsanwalt Die Kanzlei Schäfer Valerio 2 Gegründet 1995 Derzeit 12 Mitarbeiter Seit 2003

Mehr

Umsatzsteuer bei der Verwertung von Sicherheiten in der Insolvenz

Umsatzsteuer bei der Verwertung von Sicherheiten in der Insolvenz ZIS-Abendsymposion 20. November 2007 Umsatzsteuer bei der Verwertung von Sicherheiten in der Insolvenz von RiBGH Dr. Hans Gerhard Ganter, Karlsruhe 1 Gliederung I. Verwertung durch den Insolvenzverwalter

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 27. September in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 27. September in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 313/16 BESCHLUSS vom 27. September 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 133 Abs. 1 af Der Anfechtungsgegner trägt die Darlegungs- und Beweislast

Mehr

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem

Mehr

Zeitabschnitte. Eröffnungs antrag. Verfahrenseröffnung. Insolvenzanfechtung ( 129 ff, 143 InsO) 3 Monate: Krise

Zeitabschnitte. Eröffnungs antrag. Verfahrenseröffnung. Insolvenzanfechtung ( 129 ff, 143 InsO) 3 Monate: Krise Zeitabschnitte Eröffnungs antrag 3 Monate: Krise Eröffnungsverfahren Verfahrenseröffnung Insolvenzverfahren Sicherungsanordnungen 80 f., 91 InsO: Verwalter statt Insolvenzschuldner Insolvenzanfechtung

Mehr

Prof. Dr. Georg Bitter

Prof. Dr. Georg Bitter Prof. Dr. Georg Bitter Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht Das nach 166 Abs. 1 InsO bei besitzlosen Gegenständen/Rechten Vortrag beim Abendsymposion des ZIS und

Mehr

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr.

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr. Wiederholungsfragen Wer sucht den Insolvenzverwalter aus? Wie wird ein Insolvenzverwalter bezahlt? Warum sind vorläufiger Verwalter und Insolvenzverwalter meist personenidentisch? Was muss ein Insolvenzverwalter

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage... 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage... 5 Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 1 Grundlagen des Insolvenzrechts... 15 1.1 Ziele und Bedeutung des Insolvenzverfahrens... 15 1.2 Aufbau der InsO / Verfahrensarten

Mehr

Fachtagung Aktuelles Bankrecht - Sparkassenakademie Vortrag am

Fachtagung Aktuelles Bankrecht - Sparkassenakademie Vortrag am Fachtagung Aktuelles Bankrecht - Sparkassenakademie Vortrag am 11.11.2005 Rechtsfolgen berechtigter und unberechtigter Verwertung von Gegenständen mit Absonderungsrechten durch den Insolvenzverwalter Prof.

Mehr

Checkliste: Insolvenzanfechtung Neuregelung 2017

Checkliste: Insolvenzanfechtung Neuregelung 2017 Checkliste: Insolvenzanfechtung Neuregelung 2017 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster Rechtsanwalt Benedikt Kröger, Sendenhorst www.bauerhaus.eu Inhaltsübersicht

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung 7. Mannheimer Insolvenzrechtstag am 17. Juni 2011

Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung 7. Mannheimer Insolvenzrechtstag am 17. Juni 2011 Dr. Gero Fischer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung 7. Mannheimer Insolvenzrechtstag am 17. Juni 2011 - 2 - I. Rechtsweg Anfechtung gegen Arbeitnehmer

Mehr

Insolvenzanfechtung nach 133 InsO

Insolvenzanfechtung nach 133 InsO Insolvenzanfechtung nach 133 InsO 14. September 2018 Prof. Dr. Andreas Müller-Wiedenhorn Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Inhaltsübersicht Begrüßung / Vorstellung ZDF Magazin

Mehr

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Wiederholungsfragen Was ist die spezifische Funktion der Anfechtung nach 130, 131? Welche Rechtsfolgen kann die Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung auslösen? Welche Qualität hat der Rückgewähranspruch

Mehr

Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler

Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler Ralph Kramer Frank K. Peter Insolvenzrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 3., überarbeitete und erweiterte Auflage ^ Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage 1 Grundlagen des

Mehr

Restrukturierungszirkel

Restrukturierungszirkel Restrukturierungszirkel Die Entscheidung des BGH vom 12.5.2016: Neues zu den Anforderungen an ein Sanierungskonzept zum Ausschluss der Vorsatzanfechtung? Prof. Dr. Florian Jacoby Bonn, 7. September 2016

Mehr

Frühjahrsregionalkonferenz am 19. März 2015 in Kaiserslautern

Frühjahrsregionalkonferenz am 19. März 2015 in Kaiserslautern Frühjahrsregionalkonferenz am 19. März 2015 in Kaiserslautern 1 Neue Erfahrungen aus dem Insolvenzrecht Worauf jeder Mineralölhändler achten muss Marcus Schäfer, Rechtsanwalt 2 Probleme mit dem Insolvenzverwalter

Mehr

Kreditklausel gebrochen und dann? Vom 25. September 2009

Kreditklausel gebrochen und dann? Vom 25. September 2009 Wintersemester 2009/2010 Sanierung von Unternehmen in der Krise Teil 8: - Sanierungsbeiträge der Kreditinstitute Banksyndikus Arne Wittig, 14. Januar 2009 Frankfurt am Main Die allgemeine Lage Kreditklausel

Mehr

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16 Insolvenzrecht Wintersemester 2015/16 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur Aus-/Absonderung und Verwertung

Aktuelle Rechtsprechung zur Aus-/Absonderung und Verwertung Aktuelle Rechtsprechung zur Aus-/Absonderung und Verwertung Richterin am BGH Ilse Lohmann 12. Mannheimer Insolvenzrechtstag 17. Juni 2016 Fall 1: Eigentumsvorbehalt Die Klägerin (Factor) verpflichtet sich,

Mehr

7. Teil: Sicherungsrechte an Mobilien

7. Teil: Sicherungsrechte an Mobilien 7. Teil: Sicherungsrechte an Mobilien Schutz des Kreditgebers vor Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Unterscheidung zwischen dinglichen Sicherheiten (Realkredit) Personalsicherheiten (Personalkredit) Personalsicherheiten:

Mehr

I. Keine persönliche Haftung

I. Keine persönliche Haftung Abendveranstaltung des ZIS am 20. Oktober 2009 in Mannheim Die Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Sorgfaltspflicht des Insolvenzverwalters Dr. Gero Fischer, Vorsitzender Richter

Mehr

Probleme mit dem Insolvenzverwalter. expo PetroTrans 02. Oktober 2014

Probleme mit dem Insolvenzverwalter. expo PetroTrans 02. Oktober 2014 Probleme mit dem Insolvenzverwalter expo PetroTrans 02. Oktober 2014 Die Kanzlei Schäfer Valerio 2 Gründung 1995 Seit 1997 mit Valerio in Mailand Heute 12 Mitarbeiter Seit 2003 ausschließlich im Mineralölhandel

Mehr

Die Insolvenzaufrechnung im Lichte der BGH-Rechtsprechung

Die Insolvenzaufrechnung im Lichte der BGH-Rechtsprechung Die Insolvenzaufrechnung im Lichte der BGH-Rechtsprechung Prof. Dr. Reinhard Bork Universität Hamburg Aufrechnung: Die insolvenzrechtliche Relevanz mit Aufrechnung: beide Forderungen werden voll erfüllt

Mehr

10. Deutscher Insolvenzrechtstag 2013

10. Deutscher Insolvenzrechtstag 2013 10. Deutscher Insolvenzrechtstag 2013 Workshop III Bankenworkshop: Impulsreferat Prof. Dr. Florian Jacoby Themen 1. Haftungsrisiken für Banken aus Zahlungsverkehr und insolvenzrechtliche Anfechtung BGH,

Mehr

Vortrag am 18. Juni 2010

Vortrag am 18. Juni 2010 RiBGH Prof. Dr. Markus Gehrlein Subjektive Merkmale der Insolvenzanfechtung Vortrag am 18. Juni 2010 Unterscheidung von Kenntnis und Vorsatz Kenntnis: Positives, für sicher gehaltenes Wissen; grob fahrlässige

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 11. Oktober 2007 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 11. Oktober 2007 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 195/04 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Oktober 2007 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. März in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. März in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 163/06 BESCHLUSS vom 8. März 2007 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 6, 7, 34 Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt,

Mehr

Herbsttagung November Mercure Hotel Waldhof 17 in Bielefeld

Herbsttagung November Mercure Hotel Waldhof 17 in Bielefeld Herbsttagung 2009 3. November 2009 Mercure Hotel Waldhof 17 in Bielefeld Insolvenzrecht / RA Sandra Rostek Gliederung I. Ausgewählte Wirkungen der Verfahrenseröffnung II. III. Bargeschäfte 3 I. Ausgewählte

Mehr

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. 2 II. 2. Der Aufbau der InsO Programmbestimmung in 1 Allgemeine Vorschriften über das Verfahren, 2-10 Eröffnungsverfahren 11-34 einschließlich Eröffnungsgründe Erfasstes Vermögen 35-55 (Insolvenzmasse)

Mehr

Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters

Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters 39. Reutlinger Insolvenzforum am 28.04.2017 Mike Kirchner Rechtsanwalt www.voelker-gruppe.com 1. Das notleidende Mietverhältnis 2. Der Insolvenzeröffnungsantrag

Mehr

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15 Insolvenzrecht Wintersemester 2014/15 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der

Mehr

Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich

Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich VII Vorwort Die Autoren Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VI XV XIX Kapitel I: Von der Krise bis zum Insolvenzantrag 1 24 1 Frage 1: Was sind erste Anzeichen einer Krise? 2 1 Frage 2: Wer kann

Mehr

Schutz vor Insolvenzanfechtung

Schutz vor Insolvenzanfechtung Schutz vor Insolvenzanfechtung Dipl.-Kfm. Christoph Hillebrand Steuerberater Wirtschaftsprüfer Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.v.) Kölner Bank eg, Unternehmerfrühstück Köln, 30.

Mehr

ANFECHTBARKEIT DER GLOBALZESSION. von Rechtsanwalt Dr. Claudius Arnold Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

ANFECHTBARKEIT DER GLOBALZESSION. von Rechtsanwalt Dr. Claudius Arnold Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ANFECHTBARKEIT DER GLOBALZESSION von Rechtsanwalt Dr. Claudius Arnold Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht I. Urteile des BGH vom 29.11.2007 1. Im Globalzessionsvertrag lässt sich

Mehr

Entscheidungen zu einzelnen der InsO:

Entscheidungen zu einzelnen der InsO: Entscheidungen zu einzelnen der InsO: Stand: 09.07.2008 Stichwort Datum Az: Fundstelle 13 GVG Rechtsweg bei insolvenzrechtlicher Anfechtung 13, 17 II Zahlungsunfähigkeit, Beseitigung durch Wiederaufnahme

Mehr

Die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts

Die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts VID - Mitgliedertagung Frankfurt /Main 27.04. - 29.04.2017 UPDATE INSOLVENZRECHT: Frisch aus dem Bundestag drei Gesetzesvorhaben endgültig verabschiedet Die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts RA Dr.

Mehr

Ralph Kramer Frank K. Peter. Insolvenzrecht. Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler. 2. Auflage. 4y Springer Gabler

Ralph Kramer Frank K. Peter. Insolvenzrecht. Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler. 2. Auflage. 4y Springer Gabler Ralph Kramer Frank K. Peter Insolvenzrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 2. Auflage 4y Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1 Grundlagen des Insolvenzrechts 13 1.1 Ziele und Bedeutung

Mehr

Priv.-Doz. Dr. André Meyer, LL.M. 8 Überblick: Kreditsicherung

Priv.-Doz. Dr. André Meyer, LL.M. 8 Überblick: Kreditsicherung 8 Überblick: Kreditsicherung Kreditgeschäfte lat. credere = glauben, vertrauen Beispiele: Gelddarlehensvertrag ( 488) Stundung einer Kaufpreisforderung Abzahlungskauf Vorleistungen bei anderen Vertragstypen,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 95/11 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. Januar 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Die Anfechtbarkeit von Vollstreckungsmaßnahmen im späteren Insolvenzverfahren

Die Anfechtbarkeit von Vollstreckungsmaßnahmen im späteren Insolvenzverfahren Vortrag vor dem Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e. V. am 28. 3. 2007 Prof. Dr. Wolfgang Marotzke, Universität Tübingen Thema: Die Anfechtbarkeit von Vollstreckungsmaßnahmen im späteren

Mehr

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 1. Grundbegriffe: Akzessorietät, Einreden, Prozessuales (Montag, )

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 1. Grundbegriffe: Akzessorietät, Einreden, Prozessuales (Montag, ) Repetitorium Kreditsicherungsrecht 1. : Akzessorietät, Einreden, (Montag, 27.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir

Mehr

Beitragsforderungen in der Insolvenz des Wohnungseigentümers

Beitragsforderungen in der Insolvenz des Wohnungseigentümers Beitragsforderungen in der Insolvenz des Wohnungseigentümers Prof. Dr. Matthias Becker Fachhochschule für Rechtspflege NRW Bad Münstereifel 38. Fachgespräch des ESWiD in Fischen 25. Oktober 2012 25.10.2012

Mehr

InsO. Eine systematische Darstellung des neuen Insolvenzrechts. Bearbeitet von Dr. Manfred Obermüller, Dr. Harald Hess

InsO. Eine systematische Darstellung des neuen Insolvenzrechts. Bearbeitet von Dr. Manfred Obermüller, Dr. Harald Hess InsO Eine systematische Darstellung des neuen Insolvenzrechts Bearbeitet von Dr. Manfred Obermüller, Dr. Harald Hess 4., neu bearbeitete Aufl. 2003. Buch. XLII, 414 S. Gebunden ISBN 978 3 8114 2007 6 schnell

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 22/15 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 14. Juni 2018 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein

Mehr

m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln

m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln Grundpfandrechte im Insolvenzverfahren 12.,.'neu' b.earb. Äufl;' 2009 von Prof. Dr. Diederich Eckardt, Trier m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln - L. Inhaltsverzeichnis Rz. Seite Literaturverzeichnis

Mehr

Neues Insolvenzanfechtungsrecht und Tipps zur Begrenzung von Forderungsausfällen durch Insolvenz eines Geschäftspartners

Neues Insolvenzanfechtungsrecht und Tipps zur Begrenzung von Forderungsausfällen durch Insolvenz eines Geschäftspartners Neues Insolvenzanfechtungsrecht und Tipps zur Begrenzung von Forderungsausfällen durch Insolvenz eines Geschäftspartners Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung des Insolvenzanfechtungsrechtes die Möglichkeit

Mehr

9. Bonner Unternehmertage. Anfechtung im Insolvenzverfahren Ein Überblick

9. Bonner Unternehmertage. Anfechtung im Insolvenzverfahren Ein Überblick 9. Bonner Unternehmertage Anfechtung im Insolvenzverfahren Ein Überblick Rechtsanwalt Dr. Andreas Menkel Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Steuerrecht MEYER-KÖRING Rechtsanwälte

Mehr

Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung

Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung www.anchor.eu Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung Entscheidung des BGH vom 22.11.2018 (Az.: IX ZR 167/16) Sachverhalt Die schuldnerische GmbH beantragte am 21.01.2014 die Eröffnung

Mehr

5: Von der Ist-Masse zur Soll-Masse

5: Von der Ist-Masse zur Soll-Masse 5: Von der Ist-Masse zur Soll-Masse A. Grundgedanke B. Verwertung der Aktiva C. Insolvenzanfechtung D. Gesamtschadensliquidation E. Aussonderung F. Absonderung G. Aufrechnung H. Befriedigung der Massegläubiger

Mehr

Reform Insolvenzanfechtung 2017

Reform Insolvenzanfechtung 2017 Workshop I Entwicklungen im Insolvenzanfechtungsrecht RiBGH a.d. Gerhard Vill, Karlsruhe RA Thomas Mulansky, Dresden 1 Reform Insolvenzanfechtung 2017 2 1 Gesetzesentwurf,16.12.2015, BT-Drs. 18/7054 Beschlussempfehlung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 16. Oktober in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 16. Oktober in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 147/07 BESCHLUSS vom 16. Oktober 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 129 Begleichen nicht persönlich haftende Gesellschafter die Verbindlichkeit

Mehr

Der vorläufige Gläubigerausschuss aus Bankensicht

Der vorläufige Gläubigerausschuss aus Bankensicht Der vorläufige Gläubigerausschuss aus Bankensicht 8. Mannheimer Insolvenzrechtstag Zentrum für Insolvenz und Sanierung an der Universität Mannheim e.v. RAin Frankfurt a.m. Agenda I. Erste Tendenzen nach

Mehr

BGH, Urteil vom 17. Juli IX ZR 272/02, NJW 2003, 3560

BGH, Urteil vom 17. Juli IX ZR 272/02, NJW 2003, 3560 BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - IX ZR 272/02, NJW 2003, 3560 Leitsätze: 1. Der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz nach 133 Abs. 1 Satz 1 InsO setzt kein unlauteres Zusammenwirken von Schuldner und Gläubiger

Mehr

UV-Recht Aktuell 18/ vom

UV-Recht Aktuell 18/ vom UV-Recht Aktuell 18/2013-1176 - Wird der Gläubiger tatsächlich durch eine Zahlung des Schuldners befriedigt, hat er von dessen Benachteiligungsvorsatz Kenntnis, wenn er um die Willensrichtung des Schuldners

Mehr

Evolution vom Sozialarbeiter zum Juristen?

Evolution vom Sozialarbeiter zum Juristen? Evolution vom Sozialarbeiter zum Juristen? Veränderungen in der Beratungspraxis von 1999 bis 2016 InsO 133 Abs. 1 Ein uneigennütziger Treuhänder unterliegt der Vorsatzanfechtung, wenn er nach Kenntnis

Mehr

Leitfaden zum Insolvenzrecht

Leitfaden zum Insolvenzrecht Insolvenzrecht in der Praxis Leitfaden zum Insolvenzrecht Von Richter am BGH Hans-Peter Kirchhof, Karlsruhe 2., erweiterte und aktualisierte Auflage Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis Herne/Berlin

Mehr

Insolvenzanfechtung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen ( 135 InsO)

Insolvenzanfechtung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen ( 135 InsO) Dr. Gero Fischer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. Insolvenzanfechtung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen ( 135 InsO) Hannover, den 27.02.2009 Institut für Insolvenzrecht Materialien

Mehr

m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln

m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln Die Rechtsstellung der Sicherungsgeber bei der Verwertung des Sicherungseigentums von Maren Pallas, Bremen m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln Rz. Seite Kapitel 1: Fragestellung 1 1 Kapitel 2: Grundstruktur

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht von Dr. Markus Gehrlein 1. Auflage Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht Gehrlein schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Prof. Dr. Reinhard Bork. Kreditsicherungsrecht WS 2014/2015

Prof. Dr. Reinhard Bork. Kreditsicherungsrecht WS 2014/2015 Prof. Dr. Reinhard Bork Kreditsicherungsrecht WS 2014/2015 2 Literatur Bülow Recht der Kreditsicherheiten, 8. Aufl. 2012, C. F. Müller; 119,95 Krüger Kreditsicherungsrecht, 2011, Vahlen; 19,80 Muscheler/Schewe

Mehr

Arbeitsgruppe Rechtsfragen. Thema: Die neue Insolvenzordnung Law of of the PRC of of China on Enterprise Bankruptcy vom

Arbeitsgruppe Rechtsfragen. Thema: Die neue Insolvenzordnung Law of of the PRC of of China on Enterprise Bankruptcy vom Arbeitsgruppe Rechtsfragen 15.01.07 Thema: Die neue Insolvenzordnung Law of of the PRC of of China on Enterprise Bankruptcy vom 27.08.2006 Übersicht 1. 1. Anwendungsbereich 2. 2. Insolvenz-/ Sanierungsgründe

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis... XIX. A. Einleitung B. Eigentumsvorbehalt

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis... XIX. A. Einleitung B. Eigentumsvorbehalt Rz. Seite Literaturverzeichnis... XIX A. Einleitung... 1... 1 B. Eigentumsvorbehalt... 6... 7 I. Begründung des Eigentumsvorbehalts... 6... 7 1. Vorbehaltseigentum... 6... 7 a) Vorbehaltseigentum des Verkäufers...

Mehr

Insolvenzanfechtung. Aktuelle Probleme. Prof. Dr. Florian Jacoby (Universität Bielefeld)

Insolvenzanfechtung. Aktuelle Probleme. Prof. Dr. Florian Jacoby (Universität Bielefeld) Insolvenzanfechtung Aktuelle Probleme Prof. Dr. Florian Jacoby (Universität Bielefeld) E-Mail: florian.jacoby@uni-bielefeld.de Eurojuris Deutschland e.v. 19. September 2008 Im Überblick I. Grundgedanken

Mehr

Die Abwicklung des masseunzulänglichen Insolvenzverfahrens

Die Abwicklung des masseunzulänglichen Insolvenzverfahrens Hubertus Schröder Die Abwicklung des masseunzulänglichen Insolvenzverfahrens De Gruyter A) Einführung 1 B) Fehlende gesetzliche Möglichkeit zur Überprüfung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit 5 I. Gesetzliche

Mehr

B. Eröffnungsverfahren

B. Eröffnungsverfahren B. Eröffnungsverfahren Verfahrensalternativen: Klassisches Eröffnungsverfahren, 21 ff. InsO Vorläufige Eigenverwaltung, 270a InsO Sog. Schutzschirmverfahren, 270b InsO Folie 34 Zeitabschnitte Eröffnungs

Mehr

Aus- und Absonderung (Kreditsicherheiten) in der Insolvenz Prof. Dr. Stefan Smid

Aus- und Absonderung (Kreditsicherheiten) in der Insolvenz Prof. Dr. Stefan Smid Aus- und Absonderung (Kreditsicherheiten) in der Insolvenz Prof. Dr. Stefan Smid 1 Zitierte Literatur: Bähr/Smid, Die Rechtsprechung des BGH zur neuen Insolvenzordnung 1999-2006, Schriften zum Deutschen,

Mehr

Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen

Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen Jennifer Hengst Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen Recht- und Zweckmäßigkeit der Neuregelungen in Nomos Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 15 B. Die Gesetzgebungsverfahren I. Motive der Änderungen 20 IL

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 26. April in dem Zwangsversteigerungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 26. April in dem Zwangsversteigerungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF V ZB 181/11 BESCHLUSS vom 26. April 2012 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 84 Abs. 1, 165; ZVG 172, 174, 174a, 180 a) Der Insolvenzverwalter

Mehr

Haftungsgefahren des Geschäftsführers/ Gesellschafters

Haftungsgefahren des Geschäftsführers/ Gesellschafters Haftungsgefahren des Geschäftsführers/ Gesellschafters Wolfgang C. Fahlbusch Münster Berlin Bochum Dortmund Düsseldorf mönigundpartner Schorlemerstraße 26 48143 Münster Telefon +49 251 384 84 0 Fax +49

Mehr

Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich

Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich IX Vorwort Die Autoren Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XIX XXIII Kapitel I: Von der Krise bis zum Insolvenzantrag 1 29 1 Frage 1: Was sind erste Anzeichen einer Krise? 2 1 Frage 2: Wer

Mehr

Arbeitsrecht in der Insolvenz

Arbeitsrecht in der Insolvenz Beck'sches Mandats Handbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz Arne Steindorf Rechtsanwalt in Halle/Saale und Thomas Regh Rechtsanwalt in Bonn ms Verlag C.H.Beck München 2002 1 Das arbeitsrechtliche Mandat

Mehr

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2016/17

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2016/17 Insolvenzrecht Wintersemester 2016/17 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der

Mehr

Andreas Loy. Verwertungsvoraussetzungen und Verwertungsverfahren bei Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung

Andreas Loy. Verwertungsvoraussetzungen und Verwertungsverfahren bei Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung Andreas Loy Verwertungsvoraussetzungen und Verwertungsverfahren bei Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis IX Einleitung 1 1. Verwertungsreife 3 A. Verwertungsreife

Mehr

Aktuelles zum Anfechtungsrecht. Karsten Kiesel Rechtsanwalt

Aktuelles zum Anfechtungsrecht. Karsten Kiesel Rechtsanwalt Aktuelles zum Anfechtungsrecht Karsten Kiesel Rechtsanwalt 1. Teil Zur anstehenden Reform Was passiert (möglicherweise) bei 133 InsO? Slide 2 1. Teil - Aktueller Stand der Reform Referentenentwurf des

Mehr

Vorwort 7. Einleitung 17

Vorwort 7. Einleitung 17 Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Einleitung 17 I. Die Bedeutung der Sicherungsübereignung und ihr Nachteil 17 II. Forschungsinteresse 20 III. Überblick über die Interessenkonflikte infolge der fehlenden Publizität

Mehr

Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht

Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht 26. November 2009 FG Zivilrecht II Prof. Dr. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M. 1 A. Einführung I. Begriff der Insolvenz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur vierten Auflage 10. Vorwort zur dritten Auflage 11. Abkürzungsverzeichnis 12. Teil A Sicherungsübertragung 14

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur vierten Auflage 10. Vorwort zur dritten Auflage 11. Abkürzungsverzeichnis 12. Teil A Sicherungsübertragung 14 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur vierten Auflage 10 Vorwort zur dritten Auflage 11 Abkürzungsverzeichnis 12 Teil A Sicherungsübertragung 14 1 Formularmäßige Kreditsicherungsverträge-Anforderungen an einzelne

Mehr

Aktuelles zum Anfechtungsrecht. Karsten Kiesel Rechtsanwalt

Aktuelles zum Anfechtungsrecht. Karsten Kiesel Rechtsanwalt Aktuelles zum Anfechtungsrecht Karsten Kiesel Rechtsanwalt Aktueller Stand der Reform Referentenentwurf des Justizministeriums vom 16.03.2015 (RefE) ist überholt Aktuell: Regierungsentwurf eines Gesetzes

Mehr

Arbeitskreis Insolvenzrecht OWL Insolvenzanfechtung aktuell was mich bewegt!

Arbeitskreis Insolvenzrecht OWL Insolvenzanfechtung aktuell was mich bewegt! Insolvenzanfechtung aktuell was mich bewegt! Prof. Dr. Florian Jacoby Teil 1: Die Entscheidung des BGH vom 12.5.2016 Problemfeld: Eine GmbH befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage, ihr Geschäftsführer

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 17. November 2005 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 17. November 2005 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 174/04 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. November 2005 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Examinatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille

Examinatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille Examinatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2010 Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de

Mehr

Übungsfall 4. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg? Fundstellen: BGHZ 147, 233; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 846 = ZIP 2003, 2370

Übungsfall 4. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg? Fundstellen: BGHZ 147, 233; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 846 = ZIP 2003, 2370 Insolvenzrecht Übungsfall 4 Prof. Dr. Florian Jacoby Der Kläger ist Insolvenzverwalter im Verfahren über das Vermögen der GmbH. Diese schuldete der Beklagten aus älteren Kaufverträgen mehr als 100.000.

Mehr

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Umgang mit verwahrlosten Immobilien in der kommunalen Praxis

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Umgang mit verwahrlosten Immobilien in der kommunalen Praxis Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Umgang mit verwahrlosten Immobilien in der kommunalen Praxis Möglichkeiten des Insolvenzrechts beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien Köln 3.2.2015 Prof.

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 20. Einheit

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 20. Einheit Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 20. Einheit 10.01.2012 Institut für Recht der Wirtschaft Sachenrecht - Beschränkt dingliche Rechte Beschränkt dingliche Rechte an beweglichen Sachen Nießbrauch 1030 BGB

Mehr

Insolvenzrecht in der Miete

Insolvenzrecht in der Miete Insolvenzrecht in der Miete Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei Wedler, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover, Tel.

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 7 U 42/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 014 1 O 259/05 Landgericht Potsdam Anlage zum Protokoll vom 16.8.2006 Verkündet am 16.8.2006 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H. Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe

Mehr

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15 Insolvenzrecht Wintersemester 2014/15 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der

Mehr

Die Zahlstelle in der Insolvenz des Lastschriftschuldners im Einzugsermächtigungsverfahren

Die Zahlstelle in der Insolvenz des Lastschriftschuldners im Einzugsermächtigungsverfahren Die Zahlstelle in der Insolvenz des Lastschriftschuldners im Einzugsermächtigungsverfahren Von Karen Kuder Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 21 I. Wirtschaftliche Vorteile und Risiken

Mehr

WM-Tagung zum Kreditrecht Kreditvergabe zur Sanierung

WM-Tagung zum Kreditrecht Kreditvergabe zur Sanierung WM-Tagung zum Kreditrecht Kreditvergabe zur Sanierung Prof. Dr. Florian Jacoby Frankfurt, 9. Mai 2017 Erscheinungsformen Schleichender Übergang Verfahrensantrag Kredit Gesundes Unternehmen Überbrückungs-

Mehr