Wohnbauförderung Steiermark
|
|
- Thilo Keller
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wohnbauförderung Steiermark 1) FÖRDERUNG FÜR DEN EIGENHEIMBAU (EIN- ODER ZWEIFAMILIENHAUS) Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen, deren Jahresnettoeinkommen folgende Grenzen nicht übersteigt: 1 Person EUR , 2 Personen EUR , jede weitere Person + EUR 4.000, Bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je EUR 800, wird die Förderungshöhe jeweils um 20 % verringert. WAS WIRD GEFÖRDERT? Der Neubau von Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienhäuser, auch in Gruppen). Die Errichtung von Doppelhäusern auf getrennten Grundstücken (jeder Eigentümer kann um Förderung ansuchen). Die Errichtung von Zweifamilienhäusern, wenn Wohnungseigentum begründet wird. Die Errichtung von Wohnungen durch natürliche Personen zur eigenen Wohnversorgung (z. B. Einbau einer Wohnung in ein bestehendes Gebäude). Die Erweiterung von Eigenheimen (unter bestimmten Voraussetzungen; ACHTUNG: andere Höhe des Bankdarlehens). Voraussetzungen für die Förderung: Das neue Eigenheim muss der ordentliche Wohnsitz des Eigentümers werden. Wohnnutzfläche: mind. 30 m2. Bis max.130 m2 ist das geförderte Darlehen von der Grundbucheintragungsgebühr befreit, bis max. 150 m2 von der Rechtsgebühr. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Förderung nur bei Fernwärmeanschluss, Biomasseheizungen oder Alternativenergie- Anlagen. Keine Förderung mehr bei fossilen Brennstoffen (Öl, Gas). Durchführung einer Energieberatung durch eine amtliche Energieberatungsstelle. 1) Mit halbjährlichen, mit 1 % verzinsten Annuitätenzuschüssen zu einem Bankdarlehen auf 20 Jahre. Gesamtdauer der Rückzahlung: 29 Jahre (20 Jahre an die Bank, 9 Jahre an das Land Steiermark), und zwar: Vom 1. bis zum 20. Jahr monatlich 0,32 % des ursprünglichen Darlehensbetrages mit jährlicher Steigerung um 4 % an die Bank. Vom 21. bis zum 29. Jahr monatlich 0,7 % des ursprünglichen Darlehensbetrages mit jährlicher Steigerung um 4 % an das Land Steiermark. Höhe des geförderten Bankdarlehens. Für Jungfamilien (beide Ehegatten unter 35 Jahren); Unverheiratete unter 35 Jahren mit einem Kind; Familien mit 2 Kindern. Bei Errichtung von Eigenheimen EUR , je Elternteil, der dem Haushalt zugehört EUR 3.634, max. für Alternativenergie-Anlagen (z. B. Biomasseheizung) EUR 7.000, Zuschläge: (Ø 50 kwh/m2/a) + EUR , (Ø 40 kwh/m2/a) + EUR ,
2 für ein Passivhaus (Ø 15 kwh/m2/a) + EUR , Berggemeinden-Zuschlag + EUR , Zuschlag bei Anschluss an Fernwärme + EUR 2.907, Eigenheime in Gruppen + EUR , Schutzzonenbauvorhaben + EUR , Höhe des geförderten Bankdarlehens Für Einzelpersonen; Ehepaare mit einem Kind (beide, oder ein Partner ist älter als 35 Jahre). bei Errichtung von Eigenheimen für Einzelpersonen EUR , Bei Errichtung von Eigenheimen für Ehepaare EUR , je Kind EUR 3.634, zusätzlich für Familien mit 2 Kindern EUR 3.634, je Elternteil, der dem Haushalt zugehört EUR 3.634, max. für Alternativenergie-Anlagen EUR 7.000, Zuschläge: (Ø 50 kwh/m2/a) + EUR , (Ø 40 kwh/m2/a) + EUR , für ein Passivhaus (Ø 15 kwh/m2/a) + EUR , Berggemeinden-Zuschlag + EUR , Zuschlag bei Anschluss an Fernwärme + EUR 2.907, Eigenheime in Gruppen + EUR , Schutzzonenbauvorhaben + EUR , 2) Wahlweise mit einem Direktdarlehen des Landes für Förderungswerber mit mind. 3 haushaltszugehörigen Kindern, für die Familienbeihilfe gewährt wird, für Schwerbehinderte sowie für Familien mit einem behinderten Kind bzw. einem schwerbehinderten Angehörigen. Das Darlehen hat eine Laufzeit von knapp über 25 Jahren und wird mit 3 % jährlich verzinst. Darlehenshöhen Für Familien mit 3 oder mehr Kindern; Schwerbehinderte (80 % Erwerbsminderung), allein stehend oder im Familienverband. Familien mit 3 Kindern EUR , ab dem 4. Kind zusätzlich (für weitere Kinder) EUR 3.634, je Elternteil, der dem Haushalt zugehört EUR 3.634, max. für Alternativenergie-Anlagen EUR 7.000, Zuschläge: (Ø 50 kwh/m2/a) + EUR , (Ø 40 kwh/m2/a) + EUR , für ein Passivhaus (Ø 15 kwh/m2/a) + EUR , Berggemeinden-Zuschlag + EUR , Zuschlag bei Anschluss an Fernwärme + EUR 2.907, Eigenheime in Gruppen + EUR , Schutzzonenbauvorhaben + EUR , Höhe der Annuitäten 1. bis 5. Jahr: halbjährlich 2 % des Darlehensbetrages. 6. bis 10. Jahr: halbjährlich 2,5 % des Darlehensbetrages.
3 11. bis 15. Jahr: halbjährlich 3 % des Darlehensbetrages. 16. bis 20. Jahr: halbjährlich 3,5 % des Darlehensbetrages. 21. bis 25. Jahr: halbjährlich 4 % des Darlehensbetrages. Im 26. Jahr wird die Restrate zurückgezahlt. (0,347% des Darlehensnominales) Erweiterung bestehender Eigenheime Diese kann gefördert werden, wenn die zusätzliche Nutzfläche mind. 15 m2 beträgt, max. 150 m2 inkl. Altbestand (Förderung wie Eigenheimbau). Höhe des geförderten Bank- bzw. Direktdarlehens Erweiterung bisher nicht geförderter Eigenheime EUR 654, je zusätzl. m2 Nutzfläche, max. EUR ,. Erweiterung bereits geförderter Eigenheime EUR 8.721, pro Person, die bisher bei der Förderung nicht berücksichtigt wurde; max. EUR 654, je zusätzl. m2 Nutzfläche. Errichtung einer neuen abgeschlossenen Wohneinheit innerhalb eines Eigenheimes siehe Eigenheimförderung. 2) FÖRDERUNG DES ERSTERWERBES VON EIGENTUMSWOHNUNGEN: WOHNBAUSCHECK Österreichische Staatsbürger und gleichgestellte Personen, die eine mit Wohnbauscheck geförderte, neue Eigentumswohnung erwerben und deren Jahresnettoeinkommen folgende Grenzen nicht übersteigt: 1 Person EUR , 2 Personen EUR , jede weitere Person + EUR 4.000, Bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je EUR 800, wird die Förderungshöhe jeweils um 20 % verringert. Die Wohnung muss dem eigenen Wohnbedarf dienen (Aufgabe der Rechte an der bisherigen Wohnung). Mit dem Wohnbauscheck, das ist ein Direktdarlehen des Landes Steiermark mit einer Laufzeit von knapp über 25 Jahren und einer Verzinsung von 3 % p. a., in Abhängigkeit von der Größe der zu erwerbenden Wohnung. Höhe des Direktdarlehens. Je m2 Wohnnutzfläche (angemessene Wohnnutzfläche für einen 1-4 Personenhaushalt max. 90 m2, für jede weitere Person erhöht sich die WNFL um 10m2) EUR 750, für Familien mit 2 Kindern + EUR 3.634, für Familien ab 3 Kindern + EUR 7.267, Beispiel für eine Wohnung mit 65 m2 Wohnnutzfläche: gefördertes Direktdarlehen: EUR ,. Annuitäten wie bei der Eigenheimförderung durch Direktdarlehen. 3) WOHNUNGSERWERB BEI HAUSSTANDSGRÜNDUNG VON JUNGFAMILIEN Österreicher oder Gleichgestellte. Jungfamilien: Beide Ehegatten sind unter 35 Jahren. Lebensgemeinschaften oder Alleinerzieher unter 35 Jahren mit Kind(ern).
4 Familien (altersunabhängig) mit 3 oder mehr Kindern. WAS WIRD GEFÖRDERT? Die erstmalige familiengerechte Hausstandsgründung (nicht behelfsmäßige Unterkunft), die nicht länger als 1 Jahr zurückliegen darf (Ausnahme: begründete Härtefälle). Gefördert werden Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohnraum (Wohnung, Eigenheim) und Wohnungseinrichtung (Hausstandsgründung) stehen. Mit einem 6%igen Zinsenzuschuss zu einem Bankdarlehen mit folgenden Darlehenshöhen: Bis EUR , mit einer Laufzeit von max. 10 Jahren für den Kauf eines nicht geförderten Eigenheimes (jedoch nicht Eigentumswohnung). Bis EUR , mit einer Laufzeit von max. 10 Jahren für den Ersterwerb einer nach dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 voll geförderten Neubauwohnung (Wohnbauscheck-, Genossenschafts-, Mietkauf-, Eigentums- und Mietwohnungen). Bis EUR 7.267, mit einer Laufzeit von max. 5 Jahren für sonstige Formen der Hausstandsgründung (Baukostenzuschüsse, Sanierungsmaßnahmen, Neu-, Zu- und Umbau eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung). Diese Zinsenzuschüsse sind nicht zurückzuzahlen. Man kann diese Förderung zusätzlich zur Eigenheimförderung oder zur Förderung der Wohnhaussanierung beantragen. 4) WOHNHAUSSANIERUNG EINZELMASSNAHMEN Voraussetzungen Die Baubewilligung des Hauses muss bei Einbringung des Ansuchens mindestens 30 Jahre zurückliegen (Ausnahme bei Fernwärmeanschluss, Alternativenergie- Anlagen, Energie sparenden Maßnahmen, behinderten- und altenfreundlichen Maßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen an Hochhäusern). Die Sanierungsmaßnahmen müssen abgeschlossen sein und durch Rechnungen, die nicht älter als 2 Jahre sind, belegt werden. Die Antragstellung kann mit Kostenvoranschlägen erfolgen, um die voraussichtliche Förderungshöhe in Erfahrung zu bringen. Durch halbjährliche Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 50 %, auf die Dauer von 5 oder 7 Jahren, zu Bankdarlehen auf der Basis einer Verzinsung von 5 % mit einer Laufzeit von 5 oder 7 Jahren oder länger. Die ausbezahlten Annuitätenzuschüsse werden mit 0,5 % p. a. verzinst und sind ab dem 6. Jahr in 10 Halbjahresraten in Höhe von 5,85738 % des ursprünglichen Darlehensbetrages, bzw. ab dem 8. Jahr in 14 Halbjahresraten in Höhe von 4,42897% des ursprünglichen Darlehensbetrages, an das Land Steiermark zurückzuzahlen. Durch Gewährung von Wohnbeihilfe bei Mietwohnungen, wenn in dem Gebäude zumindest 3 Wohnungen vorhanden und saniert worden sind. Höhe des Förderungsdarlehens. Höchstbeträge je Wohnung: abhängig von Ökopunkten (je nach Sanierungsmaßnahmen Berechnung nach Richtsätzen bzw. Wohnnutzfläche). Bei 0 Ökopunkten: Max. EUR , bei Einzelmaßnahmen. Max. EUR , bei mehr als einer Maßnahme.
5 Bei 1 Ökopunkt: Max. EUR ,. Bei 2 Ökopunkten: Max. EUR ,. Bei 3 Ökopunkten: Max. EUR ,. Bei 4 Ökopunkten: Max. EUR ,. Bei Neuschaffung von Wohnungen (WHG. Zusammenlegung/ Teilung): Max. EUR ,. FÖRDERUNG VON BEHINDERTENMASSNAHMEN Behindertenmaßnahmen (Beseitigung von Barrieren, behindertengerechte Ausstattung von Sanitärräumen usw.) können wie eine umfassende Sanierung (45%iger Annuitätenzuschuss, 15 Jahre Laufzeit) gefördert werden. Die Baugenehmigung muss nicht 30 Jahre zurückliegen. 7) UMFASSENDE WOHNHAUSSANIERUNG Hauseigentümer und Bauberechtigte. WAS WIRD GEFÖRDERT? Energie sparende Maßnahmen an Wohnungen und Wohnhäusern. Substandardbehebung. Substanzerhaltende Maßnahmen an Mehrfamilienhäusern nur in Verbindung mit wärmedämmenden Maßnahmen. Behindertenmaßnahmen. Voraussetzungen: Die Baubewilligung muss bei Einbringung des Ansuchens der Sanierung mindestens 30 Jahre zurückliegen. Ausnahme: Fernwärmeanschluss, Energie sparende und behindertengerechte Maßnahmen. Sanierung von mindestens 3 Wohnungen. Die förderungsfähigen Sanierungskosten sollten EUR , pro Wohnung übersteigen, wobei mehr als die Hälfte der Sanierungskosten auf Verbesserungen entfallen muss. Annuitätenzuschüsse zu Darlehen mit 15 Jahren Laufzeit. Höhe der Zuschüsse: Vom 1. bis zum 15. Jahr: 45 % der ursprünglichen Annuität. Höhe des förderbaren Darlehens: Max. EUR 908, pro m2 Wohnnutzfläche. Max. EUR 1.126, pro m2 Wohnnutzfläche. (wenn neuer Wohnraum geschaffen wird, bei Beseitigung von Substandard, bei Mehrkosten wie Denkmalschutz, Altstadterhaltungsgesetz, Stmk. Ortsbildgesetz.) Bei Lifteinbau zusätzlich EUR 145, pro m2 Nutzfläche. Die Umsatzsteuer ist kein Bestandteil der förderbaren Kosten. Wohnbeihilfe möglich! Die Annuitätenzuschüsse für eine Wohnhaussanierung sind nicht zurückzuzahlen.
6 8) WOHNBEIHILFE Volljährige österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte sowie Gastarbeiter nach 5- jährigem Aufenthalt und Beschäftigung in Österreich. Die Wohnbeihilfe des Landes Steiermark ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der wie folgt berechnet wird: Wohnbeihilfe = Differenz zwischen dem zumutbaren Wohnungsaufwand (aufgrund des Familieneinkommens und der Haushaltsgröße) und dem auf die angemessene Nutzfläche entfallenden zumutbaren Wohnungsaufwand. Eine Wohnbeihilfe, die nicht mind. EUR 10, monatlich beträgt, wird nicht gewährt. WO KANN MAN UM DIE FÖRDERUNGEN DES LANDES STEIERMARK ANSUCHEN? Beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, Dietrichsteinplatz 15, 8010 Graz. Informationsstelle: Tel.: , Wohnbauförderung Steiermark/März 2005 Alle Angaben auf Basis umfangreicher Recherchen, jedoch ohne Gewähr. Dieser Service wird Ihnen von der!mmolife Immobilienverwertungs GmbH zur Verfügung gestellt.
Wohnbauförderung - Finanzierung. Persönliche Voraussetzungen Förderungswerber. unabhängig vom Einkommen. Allgemeine Voraussetzungen
Wohnbauförderung - Finanzierung Josef Feldhofer Persönliche Voraussetzungen Förderungswerber Volljährige, natürliche oder juristische Person Liegenschafts- bzw. Wohnungseigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigter
MehrGrundlagen. Besondere Berücksichtigung der Interessen von alten Menschen und Menschen mit Behinderung im Bereich der Neubauförderung / Sanierung
Besondere Berücksichtigung der Interessen von alten Menschen und Menschen mit Behinderung im Bereich der Neubauförderung / Sanierung Grundlagen - Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (LGBl. Nr. 55/1991
MehrBarrierefreier Wohnbau und Wohnbauförderung in Tirol Iststand und Zielsetzungen
Barrierefreier Wohnbau und Wohnbauförderung in Tirol Iststand und Zielsetzungen Fachbereichsleiter Technik 1 Einkommensermittlung Neubauförderung Wohnhaussanierung Wohnbeihilfe Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
Mehrseit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011
Mai 2011 RückzahlungsbegünstigungsVerordnung 2005 seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Vom SIR aktualisierter Verordnungstext Impressum: Herausgeber und Verleger: SIR-Salzburger Institut
MehrWohnanlage. 5 Mietwohnungen mit Kaufoption
Wohnanlage St. Johann Oberleibnig 5 Mietwohnungen mit Kaufoption www.osg-lienz.at Jurysitzung Modell Lageplan Erdgeschoß Obergeschoß Dachgeschoß Kellergeschoß Wohnbauförderung Förderung der Wohnungen
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung
WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Sanierung 1 Neubauförderung Foto TIGEWOSI Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher 2 Wohnbauförderung Änderungen zum 1.1. bzw. 1.7.2012 1.1.2012
MehrUnter Wohnbeihilfe versteht man die Gewährung eines Zuschusses zum monatlichen Wohnungsaufwand für eine Mietwohnung.
XI. Wohnbeihilfe 1. Was versteht man unter Wohnbeihilfe? Unter Wohnbeihilfe versteht man die Gewährung eines Zuschusses zum monatlichen Wohnungsaufwand für eine Mietwohnung. 2. Wer bekommt Wohnbeihilfe
MehrImpressum: Stadt Osnabrück Fachbereich Städtebau Fachdienst Zentrale Aufgaben. Stand: September 2009 - 2 -
Übersicht Wohnbauförderung Impressum: Stadt Osnabrück Stand: September 2009-2 - Inhalt Stadt 01 S Wohnbauförderung Familien 02 S Wohnbauförderung Familien Neubürger Land 03 L Wohnbauförderung Familien
MehrFörderungen des Landes Steiermark
Förderungen des Landes Steiermark 1. Direktförderung Steirischer Umweltlandesfonds FA 17A Infohotline 0316 877-3955 2. A15 - Wohnbauförderung 1. Direktförderung Steirischer Umweltlandesfonds 1.1 Biomasseförderung
MehrFörderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Förderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum Zielgruppe: Haushalte mit zwei und mehr Kinder Die derzeitigen Wohnverhältnisse müssen
MehrLandratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009
Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009 Landratsamt Lindau (Bodensee) Die BayernLabo bietet mit Unterstützung des Freistaates Bayern folgende
MehrCheckliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien 1. Basisvoraussetzungen Der Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder ein gleichgestellter Ausländer (z.b. EU-Bürger) sein. Folgende
MehrFörderung von Mietwohnungen. Modernisierung
Förderung von Mietwohnungen Modernisierung Förderziel In Hessen wird die Modernisierung von Mietwohnungen mit den Landesprogrammen zur Förderung der Modernisierung und dem Sonderprogramm Energieeffizienz
MehrVerländerte Förderungsvorschriften NEUES FÖRDERUNGSMODELL IM SOGENANNTEN KLEINVOLUMIGEN ALTHAUSSANIERUNGSBEREICH INFORMATION
Ausgabe: Februar 1999 NEUES FÖRDERUNGSMODELL IM SOGENANNTEN KLEINVOLUMIGEN ALTHAUSSANIERUNGSBEREICH INFORMATION über die Möglichkeit einer Förderung der Sanierung von Wohnraum in Niederösterreich nach
MehrBEIHILFE Ld]cZc ^hi =Z^bVi Ä AZ^hiWVgZh Ld]cZc [ g <ZcZgVi^dcZc# '%%. 1
BEIHILFE 1 Das Leben meint es nicht nur gut mit uns. Immer wieder geraten Menschen in Not, sei es durch überraschende Schicksalsschläge, Trennungen oder Arbeitslosigkeit. In solchen Situationen reicht
MehrSalzburger Wohnbauförderungsgesetz
Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 Die wichtigsten Änderungen im Überblick Büro LR Hans Mayr / Abteilung 10 Stand: 15.01.2015 Michaela Schneider-Manns Au, Landes-Medienzentrum Salzburg Wesentliche
MehrJahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009
Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 27. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. März 2009 über die Gewährung von Nachlässen für Konversionen und Rückzahlungen
MehrIng. Gerhard Puchegger die umweltberatung NÖ - Süd
NÖ Landesförderungen (Wohnbauförderung 2006) Ing. Gerhard Puchegger die umweltberatung NÖ - Süd NÖ-Eigenheimförderung (Neubau) Darlehen, 1% verzinst, Laufzeit 27,5 Jahre Energiekennzahl muß kleiner 50
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung
WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Quelle: LandFoto Tirol ARTECH / Forcher Quelle: Land Tirol Neubau Wohnbauförderung & Wohnhaussanierung 2013 Quelle: Energie Tirol Sanierung Land Tirol / Abt. Wohnbauförderung
MehrGeld sparen und jetzt Förderung nutzen in Niederösterreich.
An einen Haushalt Postentgelt bar bezahlt Geld sparen und jetzt Förderung nutzen in Niederösterreich. Bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren, lassen Sie sich beraten, fördern und finanzieren! www.wohnen-in-noe.at
MehrCheckliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger).
MehrISB-Darlehen 2014 für selbst genutzten Wohnraum
ISB-Darlehen 2014 für selbst genutzten Wohnraum Wohnpark am Ebenberg 18. Februar 2014 Ihr Referent: Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt www.isb.rlp.de Die ISB Wohnraum- und Wirtschaftsförderung
MehrAK-Wohnbaudarlehen. kaernten.arbeiterkammer.at
AK-Wohnbaudarlehen kaernten.arbeiterkammer.at Günther Goach Wer ein Haus baut, eine Wohnung kauft oder Wohnraum saniert, den unterstützt die AK bei der Finanzierung mit einem zinsenlosen Wohnbaudarlehen.
MehrCHECKLISTE FÜR IHRE EIGENHEIMFÖRDERUNG
der nö Wohnbau-ratgeber CHECKLISTE FÜR IHRE EIGENHEIMFÖRDERUNG Stand: 01. 02. 2015 www.noe.gv.at Wohnbauförderung Eigenheim Liebe niederösterreicherinnen und niederösterreicher, der wichtigste Platz auf
MehrEigenheimförderung - Verwaltung - Land Steiermark
Seite 1 von 5 Eigenheimförderung WER BEKOMMT EINE EIGENHEIMFÖRDERUNG? Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter (bzw. nahe Angehörige, wie z.b. Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern usw.) mit
MehrKomfortables Wohnen ohne Barrieren. Förderprogramme für Eigentümer
Komfortables Wohnen ohne Barrieren Förderprogramme für Eigentümer Inhalt Vorwort 3 Was und wer wird gefördert? 4 Welche Anforderungen müssen nach dem Umbau erreicht werden? 5 Wie hoch sind die Darlehen
MehrENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN BARRIEREN REDUZIEREN
ENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN BARRIEREN REDUZIEREN Informationen zu den KfW-Förderprodukten für private Haus- und Wohnungseigentümer Sehr geehrte Haus- und Wohnungseigentümer, wer sein Haus energetisch
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
Mehr(zinsgünstiges Baudarlehen für die Neuschaffung und den Bestandserwerb von selbst genutztem Wohnraum)
Infoblatt (Stand 12/2014) zum Familienbaudarlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) (zinsgünstiges Baudarlehen für die Neuschaffung und den Bestandserwerb von selbst genutztem Wohnraum) Auf den folgenden
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
Mehr2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.
1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.
MehrStand: 23.01.2009. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
1. Allgemeine Leistungsvoraussetzungen Schwerbehinderte Menschen, die auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sind oder einen solchen konkret in Aussicht haben, können im Rahmen der zur
MehrBauen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Bauen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen Förderungsmöglichkeiten aus dem Sozialbereich des Landes Dr. Johann Wiedemair, Abteilung Soziales Dr. Johann Wiedemair 1 Menschen mit besonderen Bedürfnissen
MehrModernisierung von Mietwohnungen
Modernisierung von Mietwohnungen Antragsberechtigt sind Eigentümer/Erbbauberechtigte von Mietwohnungen. Gefördert wird die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen mit einem zinsgünstigen
MehrHaus sanieren profitieren! 27. Februar 2014
27. Februar 2014 Gliederung Untersuchungsdesign Bekanntheit der Kampagne Der Energie Check aus Sicht der Handwerker Die Zufriedenheit der Hausbesitzer mit dem Energie Check Energie Check und kostenpflichtige
MehrWEMA - Ihr Partner für Ihren Lebens-Wohn-Traum!
WEMA - Ihr unabhängiger Finanzdienstleister August Weinzerl Versicherungsmakler & Vermögensberater Gew.Register Nr. 606/15009 u. 14928 WEMA - Ihr Partner für Ihren Lebens-Wohn-Traum! Büro 8055 Graz-Puntigam,
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 25. März 2013 (10 3.2 A 4512)
ARBEITSFASSUNG 23301 Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Wohneigentum Rheinland-Pfalz) Verwaltungsvorschrift
MehrWohnraumförderung in Rheinland-Pfalz
Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz Ihr Referent: Michael Back, LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz Abteilungsleiter Wohnraumförderung LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz www.lth-rlp.de 1 Wohnraumförderung
Mehr1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate. b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate
1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate c) 4560,00 9,25 % 5 Monate d) 53400,00 5,5 % 7 Monate e) 1 080,00
MehrFinanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Autor: Andreas Schulz Gliederung des Vortrages Zuständigkeit für die Auslandsförderung Förderung eines zeitlich begrenzten Auslandsstudiums in aller Welt im Rahmen eines Studiums in Deutschland oder in
MehrFörderung von Photovoltaik-Anlagen im Zuge der Wohnbauförderung
Hier finden Sie die Eckdaten zur Förderung von Photovoltaikanlagen in Niederösterreich: Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Zuge der Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Die Förderung basiert auf einem
MehrBaden-Württemberg geht voran.
Workshop zu integrierter energetischer Erneuerung von Stadtquartieren in Ludwigsburg, 10.04.2014, Rüdiger Ruhnow 1 Baden-Württemberg geht voran. Die L-Bank schafft dafür die passenden Förderangebote. Workshop
MehrStadtnah im Grünen über den Dächern von Linz
über den Dächern von Linz Unverbindliches Schaubild!! Architektur: Bauträger: Vertrieb: INFOLINE: 07239/8123-20 GRAMASTETTEN Der Ort: Der Markt Gramastetten liegt auf einer Bergkuppel über dem Rodltal,
MehrANSUCHEN. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe
An die Stadtgemeinde Klosterneuburg GA III/3 Sozialamt Eingangsstempel: Heißlergasse 5 3400 Klosterneuburg Tel.: 02243/444/226 ANSUCHEN zur Gewährung einer Wohnbeihilfe Wir erlauben uns darauf hinzuweisen,
Mehrist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
MehrRichtlinien. I. Allgemeines
405 Seite 1 Richtlinien über die Gewährung von Wohnungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) i.v.m. dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom 03. September 1991, geändert durch Beschluss
MehrFörderungen NEU. für Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Anschluss an Fern- und Nahwärme, Solaranlagen für Privathaushalte und Landwirte ab 1.
Förderungen NEU für Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Anschluss an Fern- und Nahwärme, Solaranlagen für Privathaushalte und Landwirte ab 1. Juli 2010 Förderungen der Ressorts Umwelt, Wohnbau und Landwirtschaft
MehrWohnumfeldverbessernde Maßnahmen Eine Leistung der Pflegeversicherung
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Eine Leistung der Pflegeversicherung Geschäftsbereich Pflege Bereich Pflegeleistungen Pflegeberaterin Frau Heike Exner 18. November 2009 Agenda Voraussetzungen und Antrag
MehrSparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause. 13.10.2011 Markus Elspaß 1
Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause 1 Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause. 2 Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause. 3 Fördermittelangebot der KfW Basisförderung
MehrRichtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg
Richtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg 1 ZUWENDUNGSZWECK, RECHTSGRUNDLAGE 1.1 Zuwendungszweck In der Gemeinde Weidhausen b.coburg ist seit einigen
MehrInhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge
MehrNÖ Kindergartentransportkostenzuschuss
NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss Zuschuss zu den Beförderungskosten von Kindern zum Kindergarten gültig ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 NÖ Familien und NÖ Gemeinden können einen finanziellen Zuschuss
MehrKfW-Information für Multiplikatoren
KfW-Information für Multiplikatoren 20.11.2015 Themen dieser Ausgabe: Neubau Bestandsimmobilie Energie und Umwelt Inhalt Produkt Thema Neubau, Bestandsimmobilie, Energie und Umwelt Altersgerecht Umbauen
MehrIhr Neubau soll wenig Energie verbrauchen?
WOHNRAUM BAUEN ODER ERWERBEN Ihr Neubau soll wenig Energie verbrauchen? Die Zukunftsförderer Bauen Sie auf die Zukunft Ihre Motivation der beste Grund Für viele Menschen gehört der Erwerb eines Hauses
MehrDas Darlehen wird für die Dauer folgender Freistellungen gewährt:
Informationsblatt Zum zinslosen Darlehen nach 3 des Familienpflegezeitgesetzes Das Darlehen wird für die Dauer folgender Freistellungen gewährt: POSTANSCHRIFT Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen
MehrFinanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Andreas Schulz (Teamleiter Ausbildungsförderung bei der Region Hannover) 1 Gliederung des Vortrages Zuständigkeit
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für
MehrStadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn
Stadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn Bauplätze geplant insgesamt ca. 80 Bauplätze für Einzel-, Doppel- oder Mehrfamilienhäuser seit 2006 25 Grundstücke
Mehrwww.immolife.at Wohnbauförderung Vorarlberg 1) NEUBAUFÖRDERUNGEN IN VORARLBERG
Wohnbauförderung Vorarlberg 1) NEUBAUFÖRDERUNGEN IN VORARLBERG WER UND WAS WIRD GEFÖRDERT? Neubau-Darlehen erhalten: Privatpersonen für Eigenheime, Doppel- und Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Dienstnehmerwohnungen,
MehrNÖ Landeskindergarten
Hilfe für Eltern (Erziehungsberechtigte), deren Kind am Nachmittag einen NÖ Landeskindergarten besucht NÖ Landeskindergarten Förderung Nachmittagsbetreuung Förderungsrichtlinien - gültig ab 1. 9. 2006
MehrDr. Wolfgang Rauter L-Abg. Manfred Kölly BM Gerhard Hutter wolfgang.rauter@liste-burgenland.at www.liste-burgenland.at
Dr. Wolfgang Rauter L-Abg. Manfred Kölly BM Gerhard Hutter wolfgang.rauter@liste-burgenland.at www.liste-burgenland.at Liebe Mitbürger, liebe Mieter, liebe Hausbesitzer! Jahrzehntelang war die Wohnbauförderung
MehrNeubau. Neubau. Personenbezogene Voraussetzungen Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung Wohnbedarf Einkommen
SB13 Graz Tiroler Wohnbauförderung Attraktive Finanzierung für Sanierung und Neubau DI Roland KAPFERER Technischer Fachbereichsleiter Abt. Wohnbauförderung - Amt der Tiroler Landesregierung Kontakt: roland.kapferer@tirol.gv.at
MehrSS 2014 Torsten Schreiber
SS 2014 Torsten Schreiber 239 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Durch die wird ein Zahlungsstrom beschrieben, der zur Rückführung eines geliehenen Geldbetrags dient. Der zu zahlende
MehrLeitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte
Mobile Dienste in Tirol Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Tipps / Informationen Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales/Fachbereich Mobile Dienste Eduard-Wallnöfer-Platz
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrR I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten
R I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten für die Anmietung von Wohnungen, die durch gemeinnützige Wohnungsunternehmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 oder einem späteren Wohnbauförderungsgesetz
MehrÜbersicht KfW-Programme zur Förderung der Breitbandverkabelung in Wohn- und Nichtwohngebäuden Details siehe Merkblätter Stand: März 2015
Übersicht KfW-Programme zur Förderung der Breitbandverkabelung in Wohn- und Nichtwohngebäuden Details siehe Merkblätter Stand: März 2015 KfW Programm (Titel und Programm- Nr.) IKK Investitionskredit Kommunen
MehrEnEV und Energieausweise 2009
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com EnEV und Energieausweise 2009 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer
MehrBevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012
Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen
MehrEnergieeffizient Bauen - Kredit
Energieeffizient Bauen - Kredit PROGRAMMNUMMER 153 KREDIT Das Wichtigste in Kürze Ab 1,41% effektiver Jahreszins Bis 50.000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit Bis zu 5.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit
MehrKurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines
Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens A) Allgemeines 1. Wo finden sich Rechtsvorschriften über den Gebrauch des burgenländischen Landeswappens?
MehrIBB wenn es um Wohneigentum geht
ANZEIGE IBB wenn es um Wohneigentum geht Geht es um die Schaffung von Wohneigentum, ist die Investitionsbank Berlin (IBB) eine entscheidende Adresse. Mit ihren vielseitigen Programmen und Produkten rund
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus
MehrWohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf
Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf Was ist Wohngeld? Wohnen kostet Geld oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen
MehrISB-Darlehen für selbst genutzten Wohnraum. Mainz, 27. Juni 2014. Ihre Referentin: Monika Becker. www.isb.rlp.de
ISB-Darlehen für selbst genutzten Wohnraum Mainz, 27. Juni 2014 Ihre Referentin: Monika Becker www.isb.rlp.de Wohnr au mför de r ung in Rheinla n d- P fal z Alle Förderprogramme auf einen Blick Eigentum
MehrSteuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.
Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und
MehrFINANZIERUNGSARTEN LT. SANIERUNGSVERORDNUNG 2008 LGBl. Nr. 2/2009 idf. LGBl. Nr. 25/2013
FINANZIERUNGSARTEN LT. SANIERUNGSVERORDNUNG 2008 LGBl. Nr. 2/2009 idf. LGBl. Nr. 25/2013 Stand: 23. November 2015 Grundlagen: Förderbare Gesamtbaukosten: 700 je m² Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume
MehrWohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele
Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem
MehrR I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach
R I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach 1. Zweck und Ziel 1.1 Die Probleme der Klimaveränderung, die mit der Verbrennung fossiler Brennstoffe verbundene
MehrAktuelle Förderprogramme 2015
Aktuelle Förderprogramme 2015 Günther Gamerdinger Vorstandsmitglied der Volksbank Ammerbuch eg Übersicht 1. Bei bestehenden Wohngebäuden Energetische Sanierungsmaßnahmen Einzelmaßnahmen Sanierung zum KfW
MehrAufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer 2012
Name: Steuer-Nr.: Anlage-Nr.: Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer 2012 in der Mietwohnung im gemieteten Haus Gilt für alte und neue Bundesländer I. Voll abzugsfähige Kosten des Arbeitszimmers
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner am 12. Mai 2015 Um 10:30 im Gewölbesaal des Presseclubs zum Thema "Wohnbaubericht 2014 Eigentum schaffen, leistbares Wohnen
MehrA N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung
A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung VIa Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten 6901 Bregenz 1. Förderungswerberin/Förderungswerber: Name des Unternehmens:
MehrWEGE IN DEN RUHESTAND
WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird
MehrWie wird gefördert Informationen Kontaktaufnahme. Stadt Cuxhaven Rathausplatz 1 27472 Cuxhaven
Förderprogramme für die energetische Modernisierung / Sanierung von Wohnungen für die Modernisierung von Wohnungen Kredit und Zuschussvarianten Sonderförderung für Beratung Energetische Modernisierung
MehrHaushalt/Eigenheim/Rechtsschutz Highlights 2014
Haushalt/Eigenheim/Rechtsschutz Highlights 2014 Highlights 2014 2 3 EIGENHEIM PREMIUM Leitungswasser Verstopfungsschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes am Grundstück bis EUR 5.000,-- Verkaufsargument:
MehrRichtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus
Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Baunatal hat in ihrer Sitzung am 20.07.2015 folgende Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus beschlossen:
MehrEnergieeffizient sanieren, bauen und modernisieren
Ausgabe März 2011 Energieeffizient sanieren, bauen und modernisieren Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es hat sich einiges getan in der Wohnbauförderung der KfW: Zum 01. März 2011 sind eine Reihe
MehrDas einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle
Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg
MehrBank für Wohnungswirtschaft AG. Werte erhalten. Zukunft sichern.
Bank für Wohnungswirtschaft AG Werte erhalten. Zukunft sichern. Kreditaufnahme durch die WEG Leichter als gedacht! I. Praktische Durchführung einer WEG-Finanzierung II. Was bedeutet das für mich als Eigentümer..?
MehrImpulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft
Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.
MehrWOHNEN OHNE GRENZEN Fördermöglichkeiten für barrierefreien Wohnraum von Land und Bund. Fachtag am 14.06.2013
WOHNEN OHNE GRENZEN Fördermöglichkeiten für barrierefreien Wohnraum von Land und Bund Fachtag am 14.06.2013 Förderung von barrierefreiem Wohnraum in Hamburg Ziel ist es, in Hamburg ein verbessertes Wohnungsangebot
MehrHaushaltsrede für das Jahr 2015
Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss
Mehr.DXIPlQQLVFKHV5HFKQHQ =LQVUHFKQHQ. Für jeden Kaufmann unentbehrlich und vielseitig einsetzbar ist die Zinsrechnung. :DVVLQG=LQVHQ"
=LQVUHFKQHQ Für jeden Kaufmann unentbehrlich und vielseitig einsetzbar ist die Zinsrechnung. :DVVLQG=LQVHQ" =LQV =LQVVDW]=LQVIX =HLW -DKU 0RQDW der Preis für die Nutzung eines Kapitals während einer bestimmten
MehrBauvorhaben: Erl Rainerried (ER02E) FRAGEBOGEN ZUR WOHNUNGSVERGABE 2. WOHNUNGSWERBERIN ... Titel Familienname Vorname Geburtsdatum
Erl Rainerried () FRAGEBOGEN ZUR WOHNUNGSVERGABE 1. WOHNUNGSWERBERIN Titel Familienname Vorname Geburtsdatum Familienstand: ledig verheiratet geschieden Lebensgem. Postleitzahl, Wohnort Straße, Hausnummer
MehrReglement über die Zweckerhaltung unterstützter
841.160 Reglement über die Zweckerhaltung unterstützter Wohnungen (Zweckerhaltungsreglement) Stadtratsbeschluss vom 18. April 2007 (431) mit Änderung vom 27. Mai 2009 (690) 1 A. Allgemeines Art. 1 Geltungsbereich,
MehrDie Parteien streiten über den Anspruch der Klägerin auf Bewilligung von Sonderkonditionen für ein Wohnungsbaudarlehen.
BAG Urteil vom 27.07.1994-10 AZR 538/93 Redaktion TK Lexikon Arbeitsrecht 27. Juli 1994 Tatbestand HI436639_5 Die Parteien streiten über den Anspruch der Klägerin auf Bewilligung von Sonderkonditionen
MehrSOZIALRECHTLICHE WERTE 2014
STAND: JÄNNER 2014 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014 Mit 1.1.2014 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
Mehr