Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt

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1 Vorab per oder FAX An die Geschäftsführung der Börsen Berlin Fax: 030/ Düsseldorf Fax: 0211/ Hamburg Fax: 040/ Hannover Fax: 0511/ München Fax: 089/ Stuttgart Fax: 0711/ Name + Adresse der für das Verfahren zuständigen Börse Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt Sehr geehrte Damen und Herren, Alternative 1: Emittent + Kreditinstitut Wir beantragen hiermit Alternative 2: Kreditinstitut im eigenen Namen + als Bevollmächtigter des Emittenten Wir beantragen als mit Antrag stellendes Kreditinstitut ( 32 Abs. 2, Satz 1 und 2 BörsG) sowie gleichzeitig als Bevollmächtigter des nachstehend bezeichneten Emittenten (schriftliche Vollmacht liegt bei) Alternative 3: Kreditinstitut ist gleichzeitig der Emittent als Emittent im Sinne des 32 Abs. 2 Satz 3 BörsG die nachstehend näher bezeichneten Wertpapiere:

2 - 2 - (genaue Beschreibung von Art und Betrag der zuzulassenden Wertpapiere nebst ISIN) der (Name + Sitz des Emittenten) im Rahmen eines gemeinsamen Zulassungsverfahrens zum regulierten Markt der eingangs bezeichneten Börsen zuzulassen. Die Wertpapiere werden in Übereinstimmung mit dem für den Emittenten geltenden Recht ausgegeben und entsprechen den für die Wertpapiere geltenden Vorschriften. Wir bestätigen, dass die der/den vorstehenden Emission/en zugrunde liegende/n Globalurkunde/n rechtzeitig, spätestens zum Zeitpunkt der Zulassung bei Clearstream Banking AG, Frankfurt a. M., hinterlegt wird/werden bzw. über diese lieferbar sein wird/werden. Soweit nicht unter Sonstigen Bemerkungen vermerkt, sind die zuzulassenden Wertpapiere uneingeschränkt übertragbar und frei handelbar (Artikel 35 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006). Ein gleichartiger Zulassungsantrag ist zuvor oder gleichzeitig gestellt worden an: Keiner anderen Wertpapierbörse. Folgender Wertpapierbörse: _ (Angabe der anderen deutschen Börse/n und/oder der Börse eines anderen EU- oder EWR-Staats)

3 - 3 - Die Zulassung erfolgt ohne Veröffentlichung eines Prospekts, da das WpPG keine Anwendung findet gemäß: (Angabe des Tatbestands; im Fall des 1 Abs. 2 Nr. 4 WpPG bitte Verkaufspreis pro Aktie angeben + Beleg beifügen) ohne Veröffentlichung eines Prospekts, da folgender Befreiungstatbestand gem. WpPG erfüllt ist: 4 Abs. 2 Nr. 1 WpPG 4 Abs. 2 Nr. 2 WpPG 4 Abs. 2 Nr. 3 WpPG 4 Abs. 2 Nr. 4 WpPG 4 Abs. 2 Nr. 5 WpPG 4 Abs. 2 Nr. 6 WpPG 4 Abs. 2 Nr. 7 WpPG 4 Abs. 2 Nr. 8 WpPG Sonstige Befreiung aufgrund folgender Rechtsgrundlage: auf der Grundlage der Veröffentlichung eines Prospekts: Entwurf eines Prospekts Exemplar des von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts gem. WpPG in Form eines einzigen Dokuments ( 12 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. WpPG) mehrerer Einzeldokumente ( 12 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. WpPG) gebilligten Wertpapierprospekts geht Ihnen parallel zu diesem Antrag per als pdf-datei zu. Der Wertpapierprospekt für die oben aufgeführten Wertpapiere wurde in der Ihnen vorliegenden Fassung gebilligt am von der BaFin. (Sonstiges)

4 - 4 - Als Nachweis ist beigefügt: Billigungsbescheinigung der BaFin. (Sonstiges) Die Veröffentlichung des Prospekts erfolgt/e am durch (Veröffentlichungsmethode) Als weitere Anlagen für das Zulassungsverfahren sind beigefügt: Kopie der Globalurkunde. Satzung oder Gesellschaftsvertrag in der derzeit gültigen Fassung. Beglaubigter Handelsregisterauszug nach neuestem Stand. Nachweis(e) über die Rechtsgrundlage der Wertpapierausgabe. Jahresabschlüsse und die Lageberichte für die letzten drei Geschäftsjahre, einschließlich der Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer. Sonstige Anlagen:

5 - 5 - Als Ansprechperson im Rahmen des Börsenzulassungsverfahrens steht Ihnen zur Verfügung: Name: Abteilung: Adresse: Telefon/Fax: Rechnungsempfänger für die Veröffentlichungskosten des Zulassungsbeschlusses und für die Zulassungsgebühren ist: Name: Abteilung: Adresse: Folgender Zeitablauf ist für das Zulassungsverfahren vorgesehen: Sonstige Bemerkungen:

6 - 6 - Ort, Datum: Mit freundlichen Grüßen (Rechtsverbindliche Unterschriften / Firmenstempel)

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