Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken

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1 Eigenüberwachung von Kanälen und Regenbecken 1

2 Ziele der Eigenüberwachung: Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen sicherstellen, Funktionsstörungen und Schäden zeitnah erkennen und beseitigen, Grundlage für Planung, Kalkulation und Durchführung von Erhaltungs-, Instandsetzungs- oder Ersatzinvestitionen Einhaltung wasserrechtlicher Anforderungen Mindestumfang der Genehmigung Mindestumfang der EigÜVO 2

3 Art und Umfang der Eigenüberwachung EigÜVO regelt den Mindestumfang der Eigenüberwachung von Abwasseranlagen ( 2 Abs. 1 und 2 EigÜVO) Art und Umfang der Eigenüberwachung ( 2 Abs. 3 EigÜVO) richten sich nach den Anlagen 1 bis 4: Anlage 1 Biologische Abwasserbehandlungsanlagen Anlage 2 Physikalisch-chemische Abwasserbehandlungsanlagen Anlage 3 Kleinkläranlagen Anlage 4 Kanäle und Regenbecken 3

4 Art und Umfang der Eigenüberwachung Überwachungspflichtige hat über den Mindestumfang hinaus Art und Umfang so festzulegen ( 2 Abs. 3 EigÜVO), dass: Ordnungsgemäße Funktion gewährleistet ist, Mögl. Störungen rechtzeitig erkannt werden, Wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden. Überwachungspflichtiger kann sich dazu fachkundiger Dritter ( 2 Abs. 5 EigÜVO) bedienen. 4

5 Mindestumfang der Eigenüberwachung für Kanäle und Regenbecken 1. Die Eigenüberwachung ist nach Anlage 4 zu 2 Abs. 3 EigÜVO durchzuführen. 2. Die Ergebnisse der Eigenüberwachung sind im Betriebstagebuch nach 3 EigÜVO zu dokumentieren. 3. Der Bericht über die Ergebnisse der Eigenüberwachung nach 4 Abs. 1 Nr. 4 EigÜVO ist mit der Zusammenfassung der Eigenüberwachungsergebnisse (Formblätter) nach 4 Abs. 4 EigÜVO der Wasserbehörde bis des folgenden Jahres vorzulegen. 5

6 1. Eigenüberwachung für Kanäle und Regenbecken (Anlage 4 EigÜVO) Eigenüberwachung der Kanäle nach Anlage 4, Nr. 2 (1) EigÜVO umfasst : regelmäßige Überprüfung von Zustand und Funktion der Anlagen, Kanäle mit Dichtigkeitsnachweis sind nach spätestens 15 Jahren erstmalig zu untersuchen, sofern sich aufgrund von technischen Vorschriften oder Herstellerangaben nichts anderes ergibt, danach wie alle anderen Kanäle nach spätestens 10 Jahren ( Sofern sich aufgrund von technischen Vorschriften oder Herstellerangaben nichts anderes ergibt, sind Kanäle, für die ein Dichtigkeitsnachweis vorliegt, erneut nach spätestens 15 Jahren, danach wie alle übrigen Kanäle nach spätestens 10 Jahren zu untersuchen, ) Hinweis in EigÜVO auf DWA-Merkblatt M Zustandserfassung und beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden; Teil 3: Zustandsklassifizierung und -bewertung. 6

7 1. Eigenüberwachung für Kanäle und Regenbecken (Anlage 4 EigÜVO) Eigenüberwachung der Regenbecken umfasst (Anlage 4, Nr. 2 (2) EigÜVO): Sichtkontrolle von Anlagen auf Ablagerungen und Verstopfungen, insbesondere am Einlauf, an Überläufen und am Ablauf, Funktionskontrolle der technischen Ausrüstung, Messgeräte und Drosseleinrichtungen Überwachung insbesondere nach Belastung der Anlagen durch Starkregenereignisse, mindestens jedoch vierteljährlich Sichtkontrolle an der Einleitungsstelle vierteljährlich auf: Ablagerungen, An- und Abschwemmungen, Geruch und Färbung etc. 7

8 1. Eigenüberwachung für Kanäle und Regenbecken (Anlage 4 EigÜVO) Reinigung und Wartung von Schmutz- und Mischwasserkanälen mit den zugehörigen Regenbecken als Bestandteil der Eigenüberwachung (Anlage 4, Nr. 2 (3) EigÜVO): Regelmäßige Wartung und Reinigung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, Festlegung von Reinigungs- und Wartungsintervallen aufgrund der Betriebserfahrung in Wartungs- und Reinigungsplänen, Aufbewahrung der Pläne mit dem Betriebstagebuch. 8

9 2. Betriebstagebuch für Kanäle und Regenbecken Mindestinhalt des Betriebstagebuchs ( 3 Abs. 2 EigÜVO): Dokumentation der Ergebnisse der Eigenüberwachung nach 2 Abs. 1 EigÜVO: 1. Betriebs- und Funktionskontrollen der Anlage, einschließlich der Überwachungseinrichtungen und Geräte, 2. Zustandskontrolle der Anlage, 3. (nur für KKA) 4. (nur für ABA) 5. Aufzeichnungen der Ergebnisse der Messungen und Untersuchungen sowie Betriebs-, Funktions- und Zustandskontrollen. Aufzeichnungen können per Hand, über automatische Ausdrucke oder durch maschinenlesbare Datenträger erfolgen. Aufbewahrungsfrist 5 Jahre nach der letzten Eintragung 9

10 3. Mindestumfang Bericht für Kanäle und Regenbecken Mindestinhalt des Berichts ( 4 Abs. 3 EigÜVO): Nr. 1 Schmutz- und Mischwasserkanäle: a) Gesamtlänge Kanalnetz, b) Gesamtlänge der im Berichts- und Wiederholungszeitraum überprüften Kanalabschnitte, c) angewandtes Verfahren der Zustandsklassifizierung, d) prozentuale Einteilung der überprüften Abschnitte der Kanäle in Zustandsklassen, e) Angaben über Schäden mit sofortigem Handlungsbedarf und deren Behebung 10

11 3. Mindestumfang Bericht für Kanäle und Regenbecken Mindestinhalt des Berichts ( 4 Abs. 3 EigÜVO ) Nr. 2 Regenbecken a) Bezeichnung und Art der Anlage, b) Gewässer, in welches eingeleitet wird und örtl. Lage der Einleitungsstelle c) Ergebnisse von Funktions- und Zustandskontrollen d) Angaben über Schäden mit sofortigem Handlungsbedarf und über deren Behebung. 11

12 4. Zusammenfassung (Formblätter) der Eigenüberwachungsergebnisse für Kanäle und Regenbecken Eintragung der Ergebnisse der Eigenüberwachung in Formblätter entsprechend den Erläuterungen in der Ausfüllhilfe Allgemeine Hinweise: Formblätter sind jeweils für Entwässerungs-(teil-)systeme einer Abwasserbehandlungsanlage auszufüllen, d.h. für jede ABA ist mindestens einmal jedes Blatt der Anlage 3 auszufüllen Formblätter nicht verändern! Formblätter in elektronischer und schriftlicher Form abgeben! Zustandsklassen nach DWA-M (11/2007) 0=starker Mangel bis 4 geringfügiger Mangel! 12

13 4. Zusammenfassung (Formblätter) der Eigenüberwachungsergebnisse für Kanäle und Regenbecken 13

14 4. Zusammenfassung (Formblätter) der Eigenüberwachungsergebnisse für Kanäle und Regenbecken Anlage 3 Blatt 1 Deckblatt Berichtsjahr Eigenüberwachungspflichtiger Betriebsführer Länge aller Kanäle (Blatt 2-4) Baujahr Anteil der im Berichtsjahr untersuchten Kanallängen in % Art der Klassifizierung Schäden mit sofortigem Handlungsbedarf (Text) Ort, Datum, Name eintragen 14

15 4. Zusammenfassung (Formblätter) der Eigenüberwachungsergebnisse für Kanäle und Regenbecken Anlage 3 Blatt 2 Schmutzwasserkanäle 15

16 4. Zusammenfassung (Formblätter) der Eigenüberwachungsergebnisse für Kanäle und Regenbecken Anlage 3 Blatt 3 Mischwasserkanäle 16

17 4. Zusammenfassung (Formblätter) der Eigenüberwachungsergebnisse für Kanäle und Regenbecken Anlage 3 Blatt 4 Verbindungsleitungen 17

18 4. Zusammenfassung (Formblätter) der Eigenüberwachungsergebnisse für Kanäle und Regenbecken Anlage 3 Blatt 5 Regenbecken 18

19 hier dreht sich nichts mehr S C H LU S S! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 19

Die Formblätter sind entsprechend 4 Abs. 4 Satz 3 EigÜVO in elektronischer und schriftlicher Form abzugeben!

Die Formblätter sind entsprechend 4 Abs. 4 Satz 3 EigÜVO in elektronischer und schriftlicher Form abzugeben! Ausfüllhilfe für die gemäß Anlage 3 des RdErl. des MLU vom 11.11.2010-26.31/62511 für die Zusammenfassung der Eigenüberwachungsergebnisse zu verwendenden Formblätter Zur eindeutigen Kennzeichnung der Datenfelder

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