Vertrag mit der AOK Hessen: Weitere Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche

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1 KV Hessen Postfach Frankfurt/Main An alle Haus- und Kinderärzte sowie hausärztlich tätigen Internisten in Hessen Georg-Voigt-Straße Frankfurt Postfach Frankfurt Internet: Vertrag mit der AOK Hessen: Weitere Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche Liebe Kolleginnen und Kollegen, ab dem 1. Juli 2014 haben wir mit der AOK Hessen einen Vertrag über zusätzliche Vorsorgeleistungen geschlossen, die nicht nur von Kinderärzten, sondern auch von Hausärzten erbracht und abgerechnet werden können. Das Angebot an Präventionsmaßnahmen, das aufgrund der Ausgestaltung in den entsprechenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses eine zeitliche Lücke von mehreren Jahren enthält, soll durch die Einführung zusätzlicher Untersuchungen im Rahmen dieses Vertrages erweitert werden. Die Erweiterung umfasst zwei Früherkennungsuntersuchungen im Grundschulalter (U10 und U11) und eine Früherkennungsuntersuchung im Alter zwischen 16 und 17 (J2). Ziel ist es dabei, den Stand der körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung zu erkennen und bei Bedarf durch gezielte und nachhaltige Maßnahmen eine gesellschaftliche Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Der auf der Basis des 73a SGB V mit der AOK Hessen abgeschlossene Vertrag gilt für alle in Hessen niedergelassenen, ermächtigten, gemäß 32 b Ärzte-ZV bei einem zugelassen Vertragsarzt angestellten oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätigen, Kinderärztinnen und -ärzte sowie die übrigen an der hausärztlichen Versorgung gemäß 73 Abs. 1a SGB V teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte. Dies sind in erster Linie Allgemeinärzte sowie Internistinnen/Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig.

2 Seite 2 von 5 Die in den Kinder-Richtlinien des Gemeinsam Bundesausschusses festgelegten Voraussetzungen für die Durchführung der dort geregelten Kindervorsorgeleistungen gelten entsprechend. Der Vertrag gilt für alle bei der AOK Hessen versicherten Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Alter, deren Teilnahme ist ebenfalls freiwillig. Deren Anspruchsberechtigung wird durch die Vorlage der Krankenversichertenkarte nachgewiesen. Gegenstand des Vertrages ist generell a) die Beratung der Versicherten und deren Erziehungsberechtigten über die Versorgungsinhalte, Vorteile und Ziele dieses Vertrages. b) die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen, wobei die Untersuchungsergebnisse in der Patientenakte zu dokumentieren sind. c) die Kodierung gemäß der aktuell gültigen ICD 10 GM endstellig und gesichert (Kennzeichen G ) aller im Rahmen der Versorgung identifizierten und gesicherten Erkrankungen. d) die Zusammenarbeit mit den Außendiensten der AOK Hessen, insbesondere mit dem Arztpartnermanagement, wobei dies voraussetzt, dass Sie damit einverstanden sind und zuvor ein Termin abgestimmt wurde. Im Einzelnen müssen folgende Leistungsinhalte erfüllt sein: U10 Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 7 und 8 Jahren (U10) Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie von Entwicklungsstörungen (z.b. Lese- Rechtschreib-Rechenstörungen) Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferanomalien

3 Seite 3 von 5 Beratung und Aufklärung der Anspruchsberechtigten bzw. der Eltern zu Bewegung und Sport, Suchtmitteln, Allergien, UV-Strahlung und Ernährung Es gilt: Die hierfür vorgesehene Abrechnungsnummer ist mit 50,-- bewertet und kann einmalig je Versicherten im Alter zwischen 7 und 8 Jahren abgerechnet werden. Die Versichertenpauschale U11 Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 9 und 10 Jahren (U11) Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie von Sozialisations- und Verhaltensstörungen Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferanomalien Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie bei gesundheitsschädigendem Medienverhalten sowie sonstigen gesundheitsschädigenden Verhalten (u.a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress- und Suchtberatung) Beratung und Aufklärung der Anspruchsberechtigten bzw. der Eltern zur Gewaltprävention

4 Seite 4 von 5 Es gilt: Die hierfür vorgesehene Abrechnungsnummer ist mit 50,-- bewertet und kann einmalig je Versicherten im Alter zwischen 9 und 10 Jahren abgerechnet werden. Die Versichertenpauschale J2 Jugendvorsorgeuntersuchung im Alter von 16 und 17 Jahren (J2) Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualstörungen sowie Sozialisations- und Verhaltensstörungen Erkennen und Behandlungseinleitung bei Haltungsstörungen, Kropfbildung Diabetes Vorsorge Beratung zur Berufswahl bei vorliegenden Allergien und gesundheitlichen Störungen Die hierfür vorgesehene Abrechnungsnummer ist mit 50,-- bewertet und kann einmalig je Versicherten im Alter zwischen 16 und 17 Jahren abgerechnet werden. Die Versichertenpauschale Die Abrechnung erfolgt zu den in der vertragsärztlichen Versorgung üblichen Bedingungen im Rahmen der jeweiligen Quartalsabrechung über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Die Vergütung wird außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gezahlt. Eine Privatliquidation dieser besonderen Vertragsleistungen gegenüber den Versicherten ist nicht möglich.

5 Seite 5 von 5 Der Vertrag ist bestimmungsgemäß noch dem Aufsichtsministerium vorzulegen und steht insoweit noch unter dem Vorbehalt, dass keine Beanstandung ausgesprochen wird. Der komplette Vertragstext kann auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eingesehen werden. Insgesamt ist es mit diesem Vertragsabschluss gelungen, in Hessen erstmals zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche festzulegen, die anders, als in vielen anderen KV-Bereichen von allen an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Praxen durchgeführt werden können. Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner in den regionalen BeratungsCentern gerne zur Verfügung. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Ihre Frank Dastych Vorsitzender des es Dr. Günter Haas stv. Vorsitzender des s

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