Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer
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- Gundi Stephanie Lehmann
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1 Vereine und Umsatzsteuer
2 Überblick 1. Verein als Unternehmer 2. Kleinunternehmer 3. Steuerbefreiungen 4. Vorsteuerabzug 5. Sonstiges
3 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Spende, Beitrag, Erbschaft, Zuschuss Steuerbefreit (KSt, GewSt, ErbSt, USt) 3
4 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Zinsen, Pacht Gaststätte Steuerbefreit (KSt, GewSt, ErbSt) Umsatzsteuer: frei bzw. ermäßigt (7%) 4
5 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Sportliche, kulturelle Veranstaltungen Zweck kann nur so erreicht werden Umsatzsteuer: frei bzw. ermäßigt (7 %) 5
6 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Feste, eigene Gaststätte, Werbung Körperschaftsteuer 15 % Gewerbesteuer ca. 13 % Umsatzsteuer 19 %, Vorsteuerabzug 6
7 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Steuerpflicht aber nur bei Einnahmen über Euro und Gewinn über Euro Aber: Grenzen gelten nicht für die Umsatzsteuer 7
8 Verein als ustl. Unternehmer Ideeller Bereich (Beiträge, Spenden, Zuschüsse) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Bereiche VV, ZwB und wig unterliegen der USt Nur ideeller Bereich steuerneutral
9 Verein als Kleinunternehmer stpfl. Umsatz Vorjahr kleiner als stpfl. Umsatz im laufenden Jahr kleiner als Keine Erhebung von Umsatzsteuer Kein Vorsteuerabzug
10 Verein als Kleinunternehmer Beispiel: Verein hat folgende Einnahmen: 2013: Spenden/Beiträge ; Vereinsfest : Spenden/Beiträge 8.000, Vereinsfest : Spenden/Beiträge 8.000, Vereinsfest
11 Verein als Kleinunternehmer Beispiel: Verein hat folgende Einnahmen: 2013: Spenden/Beiträge ; Vereinsfest : Spenden/Beiträge 8.000, Vereinsfest : Spenden/Beiträge 8.000, Vereinsfest Keine USt- Pflicht des Vereins USt-Pflicht 19% von
12 Option zur Regelbesteuerung Verzicht auf Kleinunternehmerstatus gegenüber Finanzamt mit Abgabe einer USt-Erklärung (Optionserklärung) Umsatzsteuerpflicht Vorsteuerabzug möglich 5 Jahre bindend
13 Steuerbefreiungen Vermietungsumsätze 4 Nr. 12 Leistungen der amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbände 4 Nr. 18 Musikalische Konzerte, Theater, Museen 4 Nr. 20a
14 Steuerbefreiungen Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art 4 Nr. 22a (nur Kursgebühr, nicht Unterbringung und Verpflegung) Kulturelle und sportliche Veranstaltungen 4 Nr. 22b (Teilnehmergebühren)
15 Steuerbefreiungen Beherbergung, Beköstigung und übliche Naturalleistungen an Jugendliche (bis 27 J.) 4 Nr. 23 UStG Träger der öffentlichen Jugendhilfe und förderungswürdige Träger der freien Jugendhilfe 4 Nr. 25 UStG
16 Verzicht auf Steuerbefreiung Auf die Steuerbefreiung von Vermietungsumsätze 4 Nr. 12 kann verzichtet werden (Optionserklärung) Umsatzsteuerpflicht Vorsteuerabzug möglich
17 Vorsteuerabzug Anschaffung/Dienstleistung im Unternehmensbereich (Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) Verwendung für steuerpflichtige Umsätze
18 Vorsteuerabzug Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung USt) für die Jugendmannschaft 1. Herrenmannschaft
19 Vorsteuerabzug Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung USt) für die Jugendmannschaft 1. Herrenmannschaft Jugendfußball ohne Eintrittsgelder, also keine ustpfl. Umsätze, kein Vorsteuerabzug
20 Vorsteuerabzug Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung USt) für die Jugendmannschaft 1. Herrenmannschaft Spielbetrieb mit Eintrittsgeldern, also ustpfl. Umsätze (7% im ZwB), Vorsteuerabzug möglich
21 Vorsteuer - Aufteilung Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung USt) für die Jugendmannschaft und die 1. Herrenmannschaft (Nutzung je 50%)
22 Vorsteuer - Aufteilung Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung USt) für die Jugendmannschaft und die 1. Herrenmannschaft (Nutzung je 50%) Vorsteuerabzug zu 50% möglich
23 Vorsteuer-Aufteilung Grundsatz: präzise Aufteilung nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit Vereinfachung auf Antrag: Bei teilunternehmerischer Nutzung Aufteilung der VoSt nach dem Verhältnis der Einnahmen aus dem unternehmerischen und ideellen Bereich
24 Vorsteuerpauschalierung 23a Zweck: Vereinfachung für kleinere Vereine Aufteilungs- und Aufzeichnungspflicht bzgl. Vorsteuer entfällt Voraussetzungen: Keine Buchführungspflicht Vorjahresbruttoumsatz Erklärung gegenüber FA bis zum 10. Tag nach Ablauf des ersten Voranmeldungszeitraums
25 Vorsteuerpauschalierung 23a Folgen: Bindung an Durchschnittssatz für 5 Kalenderjahre Vorsteuer = 7 % der steuerpflichtigen Umsätze
26 Aufzeichnungspflichten Getrennte Aufzeichnung von Zeitpunkt der ausgeführten Umsätze Nettoentgelt (Verteilung auf stpfl. Umsätze von 19% bzw. 7% und steuerfreie Umsätze) Nettorechnungsbetrag der Eingangsumsätze Vorsteuerbeträge
27 Voranmeldung / Steuererklärung Voranmeldungszeitraum (USt Vorjahr) > : monatliche Übermittlung > und : vierteljährlich : keine Abgabe Abgabetermine/Dauerfristverlängerung USt-Jahreserklärung (bis ) Elektronische Übermittlung
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