Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer"

Transkript

1 Vereine und Umsatzsteuer

2 Überblick 1. Verein als Unternehmer 2. Kleinunternehmer 3. Steuerbefreiungen 4. Vorsteuerabzug 5. Sonstiges

3 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Spende, Beitrag, Erbschaft, Zuschuss Steuerbefreit (KSt, GewSt, ErbSt, USt) 3

4 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Zinsen, Pacht Gaststätte Steuerbefreit (KSt, GewSt, ErbSt) Umsatzsteuer: frei bzw. ermäßigt (7%) 4

5 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Sportliche, kulturelle Veranstaltungen Zweck kann nur so erreicht werden Umsatzsteuer: frei bzw. ermäßigt (7 %) 5

6 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Feste, eigene Gaststätte, Werbung Körperschaftsteuer 15 % Gewerbesteuer ca. 13 % Umsatzsteuer 19 %, Vorsteuerabzug 6

7 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Steuerpflicht aber nur bei Einnahmen über Euro und Gewinn über Euro Aber: Grenzen gelten nicht für die Umsatzsteuer 7

8 Verein als ustl. Unternehmer Ideeller Bereich (Beiträge, Spenden, Zuschüsse) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Bereiche VV, ZwB und wig unterliegen der USt Nur ideeller Bereich steuerneutral

9 Verein als Kleinunternehmer stpfl. Umsatz Vorjahr kleiner als stpfl. Umsatz im laufenden Jahr kleiner als Keine Erhebung von Umsatzsteuer Kein Vorsteuerabzug

10 Verein als Kleinunternehmer Beispiel: Verein hat folgende Einnahmen: 2013: Spenden/Beiträge ; Vereinsfest : Spenden/Beiträge 8.000, Vereinsfest : Spenden/Beiträge 8.000, Vereinsfest

11 Verein als Kleinunternehmer Beispiel: Verein hat folgende Einnahmen: 2013: Spenden/Beiträge ; Vereinsfest : Spenden/Beiträge 8.000, Vereinsfest : Spenden/Beiträge 8.000, Vereinsfest Keine USt- Pflicht des Vereins USt-Pflicht 19% von

12 Option zur Regelbesteuerung Verzicht auf Kleinunternehmerstatus gegenüber Finanzamt mit Abgabe einer USt-Erklärung (Optionserklärung) Umsatzsteuerpflicht Vorsteuerabzug möglich 5 Jahre bindend

13 Steuerbefreiungen Vermietungsumsätze 4 Nr. 12 Leistungen der amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbände 4 Nr. 18 Musikalische Konzerte, Theater, Museen 4 Nr. 20a

14 Steuerbefreiungen Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art 4 Nr. 22a (nur Kursgebühr, nicht Unterbringung und Verpflegung) Kulturelle und sportliche Veranstaltungen 4 Nr. 22b (Teilnehmergebühren)

15 Steuerbefreiungen Beherbergung, Beköstigung und übliche Naturalleistungen an Jugendliche (bis 27 J.) 4 Nr. 23 UStG Träger der öffentlichen Jugendhilfe und förderungswürdige Träger der freien Jugendhilfe 4 Nr. 25 UStG

16 Verzicht auf Steuerbefreiung Auf die Steuerbefreiung von Vermietungsumsätze 4 Nr. 12 kann verzichtet werden (Optionserklärung) Umsatzsteuerpflicht Vorsteuerabzug möglich

17 Vorsteuerabzug Anschaffung/Dienstleistung im Unternehmensbereich (Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) Verwendung für steuerpflichtige Umsätze

18 Vorsteuerabzug Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung USt) für die Jugendmannschaft 1. Herrenmannschaft

19 Vorsteuerabzug Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung USt) für die Jugendmannschaft 1. Herrenmannschaft Jugendfußball ohne Eintrittsgelder, also keine ustpfl. Umsätze, kein Vorsteuerabzug

20 Vorsteuerabzug Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung USt) für die Jugendmannschaft 1. Herrenmannschaft Spielbetrieb mit Eintrittsgeldern, also ustpfl. Umsätze (7% im ZwB), Vorsteuerabzug möglich

21 Vorsteuer - Aufteilung Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung USt) für die Jugendmannschaft und die 1. Herrenmannschaft (Nutzung je 50%)

22 Vorsteuer - Aufteilung Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung USt) für die Jugendmannschaft und die 1. Herrenmannschaft (Nutzung je 50%) Vorsteuerabzug zu 50% möglich

23 Vorsteuer-Aufteilung Grundsatz: präzise Aufteilung nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit Vereinfachung auf Antrag: Bei teilunternehmerischer Nutzung Aufteilung der VoSt nach dem Verhältnis der Einnahmen aus dem unternehmerischen und ideellen Bereich

24 Vorsteuerpauschalierung 23a Zweck: Vereinfachung für kleinere Vereine Aufteilungs- und Aufzeichnungspflicht bzgl. Vorsteuer entfällt Voraussetzungen: Keine Buchführungspflicht Vorjahresbruttoumsatz Erklärung gegenüber FA bis zum 10. Tag nach Ablauf des ersten Voranmeldungszeitraums

25 Vorsteuerpauschalierung 23a Folgen: Bindung an Durchschnittssatz für 5 Kalenderjahre Vorsteuer = 7 % der steuerpflichtigen Umsätze

26 Aufzeichnungspflichten Getrennte Aufzeichnung von Zeitpunkt der ausgeführten Umsätze Nettoentgelt (Verteilung auf stpfl. Umsätze von 19% bzw. 7% und steuerfreie Umsätze) Nettorechnungsbetrag der Eingangsumsätze Vorsteuerbeträge

27 Voranmeldung / Steuererklärung Voranmeldungszeitraum (USt Vorjahr) > : monatliche Übermittlung > und : vierteljährlich : keine Abgabe Abgabetermine/Dauerfristverlängerung USt-Jahreserklärung (bis ) Elektronische Übermittlung

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 7 % Umsatzsteuer im Zweckbetrieb bei vollem Vorsteuerabzug Spendenbescheinigung

Mehr

Umsatzbesteuerung der Vereine

Umsatzbesteuerung der Vereine Umsatzbesteuerung der Vereine 14.05.2007 Die Umsatzsteuer bei Vereinen (gilt für alle Vereine) Vereine gelten als Unternehmer im Sinne des 2 des Umsatzsteuergesetzes Die Steuer wird nach 19 UStG nicht

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale

Mehr

Begrüßung. Martin Gansen. Besteuerung der Vereine

Begrüßung. Martin Gansen. Besteuerung der Vereine Begrüßung Martin Gansen Besteuerung der Vereine (mandantenbezogen) Dienstag, den 27. November 2007 www.steuerberater-gansen.de Man muss die Welt (das Steuerrecht) nicht verstehen, man muss sich darin zurechtfinden

Mehr

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage Klaus Rauch/Martin Eichhorst Steuern in der Sozialwirtschaft - Steuern und Gemeinnützigkeit 2. Auflage B 371626 Seite I. GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 12 1. BEGRIFFSABGRENZUNGEN UND -BESTIMMUNGEN 12 2. EINTEILUNG

Mehr

Besteuerung von Sportvereinen

Besteuerung von Sportvereinen Besteuerung von Sportvereinen Informationsveranstaltung in der Landessportschule Bad Blankenburg am 14.11.2016 Der Verein Definition Rechtsfähiger Verein (im Vereinsregister eingetragen = e.v.) Nicht für

Mehr

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mehr

Vereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer

Vereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer Vereine im Steuerrecht Umsatzsteuer Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: März 2009 Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Steuerarten für. gemeinnützige Körperschaften

Vereinsberatung: Steuern. Steuerarten für. gemeinnützige Körperschaften Steuerarten für gemeinnützige Körperschaften Körperschaftssteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Verein Grundsteuer Grunderwerbsteuer Bauabzugssteuer Lotteriesteuer Körperschaftsteuer Einnahmen aus wirtschaftlichen

Mehr

Finanzamt Brilon Besteuerung der Vereine allgemeine Informationen

Finanzamt Brilon Besteuerung der Vereine allgemeine Informationen 1 Überblick: Tätigkeitsbereiche Steuerpflicht Umsatzsteuerliche Beurteilung Vorsteueraufteilung bei Schützenhallen 2 Tätigkeitsbereiche 3 Tätigkeitsbereiche: Verein ideelle Tätigkeit Vermögensverwaltung

Mehr

Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf

Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, 88326 Aulendorf Tel: 07525 9203 0 E-Mail: info@vogler-baier.de www.vogler-baier.de Voraussetzungen:

Mehr

Der Gemeinnützige Sportverein

Der Gemeinnützige Sportverein Regine Weinand Sportliche Veranstaltungen nach 67 a AO Hinweis: Zweckbetriebsgrenze sportl. Veranstaltung wurde ab 2013 von 35.000 auf 45.000 erhöht,. Der Gemeinnützige Sportverein 25.04.2013 Diskussionsthemen

Mehr

Umsatzsteuer im Unternehmen

Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer Gesetzliche Grundlage: UStG, UStDV, UStAE Steuersätze: 0 (USt-Befreiung), 7 % (ermäßigter Steuersatz), 19 % (Regelsteuersatz) Umsatzsteuerpflicht: Steuerschuldner

Mehr

Umsatzsteuer: Was muss ich wissen? 12./

Umsatzsteuer: Was muss ich wissen? 12./ Umsatzsteuer: Was muss ich wissen? 12./13.10.2018 1 2 Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchsteuer, die grundsätzlich den Endabnehmer (private Haushalte und öffentliche Hand) belastet Besteuert werden

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Vereine als Kleinunternehmer: So nutzen Sie 19 UStG optimal aus

Vereine als Kleinunternehmer: So nutzen Sie 19 UStG optimal aus UMSATZSTEUER Vereine als Kleinunternehmer: So nutzen Sie 19 UStG optimal aus Viele Vereine sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Das gilt dann, wenn sie gar keine wirtschaftlichen Einnahmen haben, alle oder

Mehr

Der (gemeinnützige) Verein und die Steuern

Der (gemeinnützige) Verein und die Steuern Der (gemeinnützige) Verein und die Steuern Unterteilung von Vereinen - eingetragen (e.v., rechtsfähig) oder nicht - für Besteuerung gleich - gemeinnützig oder nicht - wesentliche Unterschiede bei Besteuerung

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern. Information zur umsatzsteuerrechtlichen. Behandlung von Verpflegungsleistungen. Schulen und Kindertagesstätten

Bayerisches Landesamt für Steuern. Information zur umsatzsteuerrechtlichen. Behandlung von Verpflegungsleistungen. Schulen und Kindertagesstätten Bayerisches Landesamt für Steuern Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten Stand: Oktober 2018 Inhaltsverzeichnis 1.... Umsatzsteuerbefreiungen...3

Mehr

Umsatzsteuerpflicht Jagdgenossenschaften ab 2017

Umsatzsteuerpflicht Jagdgenossenschaften ab 2017 Umsatzsteuerpflicht Jagdgenossenschaften ab 2017 Grundsätze Bislang 2 Abs.3 UStG Umsatzsteuerpflicht bei BgA oder land- u. forstwirtschaftl. Betrieb (wirtschaftliche Betätigung) Ab 1.1.2017 wird 2 Abs.3

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern. Information zur umsatzsteuerrechtlichen. Behandlung von Verpflegungsleistungen. Schulen und Kindertagesstätten

Bayerisches Landesamt für Steuern. Information zur umsatzsteuerrechtlichen. Behandlung von Verpflegungsleistungen. Schulen und Kindertagesstätten Bayerisches Landesamt für Steuern Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten Stand: Juli 2018 Information zur umsatzsteuerrechtlichen

Mehr

Praxisticker Nr. 599: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten

Praxisticker Nr. 599: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten Praxisticker Nr. 599: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten Das Bayerische Landesamt für Steuern hat ein Merkblatt zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Inhalt und Anlagen von. Steuererklärungen

Vereinsberatung: Steuern. Inhalt und Anlagen von. Steuererklärungen Inhalt und Anlagen von Steuererklärungen Art der Steuererklärung Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Allgemeine Angaben zum Verein Angabe des Zwecks des Vereins Anschrift Zustellungsvertreter

Mehr

Umsatzsteuer von A bis Z 13./

Umsatzsteuer von A bis Z 13./ Umsatzsteuer von A bis Z 13./14.10.2017 Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Das Umsatzsteuersystem

Mehr

BDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1

BDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1 Oktober 2008 Strategieberatung 1 Gemeinnützigkeit Steuern Neuerungen Oktober 2008 Strategieberatung 2 Gliederung des Vortrags 1. Erläuterung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. 1.1. Voraussetzungen 1.2.

Mehr

Sportverein - Steuerberater

Sportverein - Steuerberater Sportverein - Steuerberater Sportvereine im Gemeinnützigkeits tzigkeits- und Steuerrecht Das Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht für Vereine ist höchst kompliziert Die Schonzeit von Seiten der badenwürttembergischen

Mehr

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis Kanzlei Dr. Dimitrow Dr. Beate Dimitrow, Steuerberaterin Leipzig, 17. März 2010 Gliederung 1. Was ist ein Bibliotheksfreundeskreis?

Mehr

Aktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug. Prof. Matthias Alber (Oktober 2018)

Aktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug. Prof. Matthias Alber (Oktober 2018) Aktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug Prof. Matthias Alber (Oktober 2018) Themen 1. Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 2. Mittelverwendung nach 55 AO 3. Richtige Übertragung von Vermögen

Mehr

GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN

GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN Die vier Bereiche der Vereinstätigkeit und Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy Vortrag Volksbank Eifel - Mitte e.g. am 08.11.2012

Mehr

Bundestagung Lernort Bauernhof. 4. Februar 2011 Evangelische Landjugendakademie in Altenkirchen. Lernort Bauernhof. Steuerliche Einordnung

Bundestagung Lernort Bauernhof. 4. Februar 2011 Evangelische Landjugendakademie in Altenkirchen. Lernort Bauernhof. Steuerliche Einordnung Bundestagung Lernort Bauernhof 4. Februar 2011 Evangelische Landjugendakademie in Altenkirchen Lernort Bauernhof Steuerliche Einordnung PARTA Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH RA StB Ralf

Mehr

E R Z I E H U N G BILDUNG &

E R Z I E H U N G BILDUNG & Chance oder Risiko? E R Z I E H U N G BILDUNG & Ganztagsschule und Steuerpflicht Referent: Horst Lienig Steuerberater Herausforderung für Vereine Längere Bindung der Kinder am Nachmittag Keine Motivation

Mehr

Übungen im Steuerrecht

Übungen im Steuerrecht Saarbrücken, den 7.6.2018 Besprechungsfall 3 Stichpunkte zur Lösung Teil 1 Vorsteuer (Eingangsumsatz): 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG Z erbringt an U umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Lieferungen

Mehr

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt Leipziger Straße 1 98617 Meiningen Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt 24.03.2011 Folie: 1 Inhalt I. Gemeinnützigkeit II. Spendenrecht III. Körperschaft-/Gewerbesteuer IV. Umsatzsteuer

Mehr

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken

Mehr

Vorwort zur 2. Auflage 13. Vorwort 1. Auflage 17. Personenzentrierung in Werkstätten 21. Teil I: Überblick über das Gemeinnützigkeitsrecht 27

Vorwort zur 2. Auflage 13. Vorwort 1. Auflage 17. Personenzentrierung in Werkstätten 21. Teil I: Überblick über das Gemeinnützigkeitsrecht 27 Stichworte Anhang Rechnungslegung Integrationsprojekte Umsatzsteuer Gemeinnützigkeitsrecht Personenzentrierung Inhalt Vorwort zur 2. Auflage 13 Vorwort 1. Auflage 17 Personenzentrierung in Werkstätten

Mehr

Eine Sportveranstaltung planen was hat das mit Steuerrecht zu tun?

Eine Sportveranstaltung planen was hat das mit Steuerrecht zu tun? Eine Sportveranstaltung planen was hat das mit Steuerrecht zu tun? Seminar in Kienbaum 27.10.2007 Themen 1. Einleitung Steuerrechtskenntnisse unentbehrlich für eine professionelle BSG- oder Verbandsführung

Mehr

Umsatzsteuer von A - Z

Umsatzsteuer von A - Z Umsatzsteuer von A - Z Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Das Umsatzsteuersystem

Mehr

1. Rosbacher Vereinsforum

1. Rosbacher Vereinsforum UFFELN & OECHLER Rechtsanwalt - Diplom-Kauffrau (in Kooperation) 1. Rosbacher Vereinsforum Grundlagen des Vereins- und Vereinssteuerrechts 14. Mai 2012 1 Agenda 1. Buchhaltung eines gemeinnützigen Vereins

Mehr

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation 6 Fragen an Melanie Jakobs EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Errichtung und Beratung gemeinnütziger Körperschaften,

Mehr

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt Neues für Vereine Diplom Finanzwirt Ludger van Holt Steuerberater Gliederung Allgemeines zum Vereinssteuerrecht Gesetz zur weiteren Steigerung des bürgerlichen Engagements Buchführung Aufzeichungen der

Mehr

7 Kommunale Betätigung in Privatrechtsform

7 Kommunale Betätigung in Privatrechtsform 7 Kommunale Betätigung in Privatrechtsform Bei der Errichtung und beim Betrieb einer Mehrzweckhalle ist auch bei Vorschaltung eines Kommunalunternehmens, einer GmbH und einer GmbH & Co. KG kein Vorsteuerabzug

Mehr

Bundestagung BAG Lernort Bauernhof 10. Februar 2012 Evangelische Landjugendakademie in Altenkirchen. Lernort Bauernhof. Welche Steuern fallen an?

Bundestagung BAG Lernort Bauernhof 10. Februar 2012 Evangelische Landjugendakademie in Altenkirchen. Lernort Bauernhof. Welche Steuern fallen an? Bundestagung BAG Lernort Bauernhof 10. Februar 2012 Evangelische Landjugendakademie in Altenkirchen Lernort Bauernhof Welche Steuern fallen an? PARTA Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH RA

Mehr

Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht

Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht Grundsätzliches Statuten - steuerbegünstigter Zweck und - ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung müssen verankert sein und diese Betätigung genau umschreiben

Mehr

Gemeinnützigkeit im Steuerrecht

Gemeinnützigkeit im Steuerrecht Gemeinnützigkeit im Steuerrecht Inhaltsverzeichnis Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Kapitalgesellschaften Vereinsgründung Gründung von Stiftungen Gründung von ggmbh und gug Steuerliche Rechtsnormen:

Mehr

Der aktuelle Tipp. Umsatzsteuer bei Verpflegung von Schülern durch Schulfördervereine

Der aktuelle Tipp. Umsatzsteuer bei Verpflegung von Schülern durch Schulfördervereine Umsatzsteuer bei Verpflegung von Schülern durch Schulfördervereine Der aktuelle Tipp STAND: AUGUST 2015 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12. Februar 2009 (V R 47/07) entschieden, dass die Umsätze

Mehr

Umsatzsteuer und richtige Rechnung

Umsatzsteuer und richtige Rechnung Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Umsatzsteuer und richtige Rechnung Steuerforum II am 8. Mai 2019 1 2 Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchsteuer, die

Mehr

lsb h Vereinsförderung und beratung - Auszug aus www.lsbh-vereinsberater.de -

lsb h Vereinsförderung und beratung - Auszug aus www.lsbh-vereinsberater.de - Kontenrahmen (-Vorschlag) für Vereine Kontenklasse Kontenarten USt- Hinweise 0 Konten Anlagevermögen und Vereinsvermögen 1 Konten Umlaufvermögen und Passiva 2 Konten für den ideellen Bereich keine USt

Mehr

VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?

VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun? VEREINSBESTEUERUNG 2010 Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun? Steuerliche Unterscheidungen im gemeinnützigen eingetragenen Verein Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher

Mehr

Steuererklärungen im gemeinnützigen Verein

Steuererklärungen im gemeinnützigen Verein Steuererklärungen im gemeinnützigen Verein Daniel Fischer Diplom-Kaufmann (FH), Steuerberater Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU / ISM) 21.03.2019 1 Zur Person Daniel Fischer Berufsleben:

Mehr

Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen - Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren - Investitionsumlagen - Echte Zuschüsse (Bund, Land, Gemeinde) -Spenden - Verwaltungskosten

Mehr

UMSATZSTEUER. Der Kleinunternehmer im UStG Von Steuerfachwirt Marcus Günther, Lahstedt. Wer ist Kleinunternehmer? Gesamtumsatz

UMSATZSTEUER. Der Kleinunternehmer im UStG Von Steuerfachwirt Marcus Günther, Lahstedt. Wer ist Kleinunternehmer? Gesamtumsatz In 19 regelt das UStG, dass bei Unternehmern, die an sich steuerbare und steuerpflichtige Umsätze i. S. v. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausführen, keine Umsatzsteuer erhoben wird, wenn deren Gesamtumsatz bestimmte

Mehr

Stadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts

Stadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts Stadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts Dieser Kundenleitfaden dient dazu, den Kunden auf bestimmte steuerliche Rechtsvorschriften hinzuweisen. Er ersetzt

Mehr

vom Imkereien Wolfgang Pfeffer

vom Imkereien Wolfgang Pfeffer Die steuerliche Behandlung vom Imkereien Wolfgang Pfeffer Steuerliche Sonderregelungen in der Land- und Forstwirtschaft Einkommensteuer Umsatzsteuer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (13a EStG)

Mehr

V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung

V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Stand: März 2009 Steuerliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer Zuordnung der Einnahmen aus Ablösesummen und Ausbildungsentschädigungen Zweckbetrieb wenn die Einnahmen

Mehr

Der Lernort Bauernhof und das Finanzamt Steuern in der Bildungsarbeit

Der Lernort Bauernhof und das Finanzamt Steuern in der Bildungsarbeit Der Lernort Bauernhof und das Finanzamt Steuern in der Bildungsarbeit Sieglinde Böpple, Steuerberaterin Lernort Bauernhof STUTTGART AALEN BAD WALDSEE BONDORF BOXBERG WEINSBERG www.lgg-steuer.de MITGLIED

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Kleinunternehmer und Umsatzsteuer. HR Mag Alexandra GRAF Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln

Kleinunternehmer und Umsatzsteuer. HR Mag Alexandra GRAF Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln Kleinunternehmer und Umsatzsteuer HR Mag Alexandra GRAF Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln Gesetzliche Grundlagen Art. 281-294 MwSt-RL 2006/112/EG 2 UStG 6 Abs. 1 Z 27 UStG 6 Abs. 3 UStG 11 UStG. 2

Mehr

Kurzinformation für steuerbegünstigte Vereine über steuerliche Fragen bei der Durchführung von Festveranstaltungen (z.b. Gründungsfeste/Fahnenweihen)

Kurzinformation für steuerbegünstigte Vereine über steuerliche Fragen bei der Durchführung von Festveranstaltungen (z.b. Gründungsfeste/Fahnenweihen) Kurzinformation für steuerbegünstigte Vereine über steuerliche Fragen bei der Durchführung von Festveranstaltungen (z.b. Gründungsfeste/Fahnenweihen) Vorbemerkung Festveranstaltungen von Vereinen (z.b.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 15

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 15 Vorbemerkung... 15 1 Rechtliche Grundlagen... 17 1.1 Satzung und Ordnungen des Vereins... 17 1.2 Grundsätze der Buchführung... 17 1.3 Rechenschaft gegenüber der Mitgliederversammlung... 19 1.4 Das Nebenzweckprivileg

Mehr

Steuerpraxis im Verein

Steuerpraxis im Verein Steuerpraxis im Verein Der Sportverein und das Finanzamt Von Ulrich Kroeker und Roland Multrus Referenten des Landessportbundes Rheinland-Pfalz für Steuerrecht 3. überarbeitete und erweiterte Auflage DEUTSCHER

Mehr

Kleinunternehmerregelung-Vorteile und Voraussetzungen

Kleinunternehmerregelung-Vorteile und Voraussetzungen I. Vorteile 1. keine Umsatzbesteuerung 2. weniger Bürokratiepflichten Kleinunternehmerregelung- Vorteile und Voraussetzungen II. Nachteile III. Voraussetzungen 1. Kein Antrag 2. Umsatzgrenzen IV. Wichtige

Mehr

1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet?

1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet? 1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet? Der Umsatzsteuer unterliegen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Sie sind Unternehmer,

Mehr

Herzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein

Herzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein Herzlich Willkommen zum Workshop Prof. Dr. Dirk Heering (DHP Sportmanagement) Dipl.-Kfm. Uwe Meier, StB (LKM Steuerberatersozietät) 1 Der Verein als Unternehmer?! - Die Umsatzsteuerpflicht Im wirtschaftlichen

Mehr

EINSTIEG IN DIE STEUERPFLICHT. Herzlich Willkommen!

EINSTIEG IN DIE STEUERPFLICHT. Herzlich Willkommen! EINSTIEG IN DIE STEUERPFLICHT Herzlich Willkommen! Umsatzsteuer - Einkommensteuer - Gewerbesteuer Wer ist steuerpflichtig? Leistung im Inland > Wohnsitz o. gewöhnlichen > Betriebsstätte im Inland Aufenthalt

Mehr

Vereine können jedoch wegen der Verfolgung von gemeinnützigen Zielen von der Besteuerung befreit werden oder bestimmte Ermäßigungen erhalten.

Vereine können jedoch wegen der Verfolgung von gemeinnützigen Zielen von der Besteuerung befreit werden oder bestimmte Ermäßigungen erhalten. Besteuerung der Vereine - Kurzinfo - (Stand: 01. Januar 2016) Vereine unterliegen grundsätzlich der Besteuerung nach allen Steuergesetzen, wie andere Steuerpflichtige auch, wenn der Tatbestand verwirklicht

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

MERKBLATT Recht und Steuern Dienstleistung und Warenlieferung Unternehmer Inland gegen Entgelt Rahmen seines Unternehmens Umsatzsteuer

MERKBLATT Recht und Steuern Dienstleistung und Warenlieferung Unternehmer Inland gegen Entgelt Rahmen seines Unternehmens Umsatzsteuer Seite 1 von 8 MERKBLATT Recht und Steuern Entstehung und Fälligkeit der Umsatzsteuer Jede Dienstleistung und Warenlieferung, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt,

Mehr

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung Zeile - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten - 1 Unter- Fallart Steuernummer 2018 2 fallart 3 11 56 4 30 Eingangsstempel oder -datum 5 Umsatzsteuer-Voranmeldung 2018 Finanzamt

Mehr

AUSARBEITUNG. Auswirkung einer Umsatzsteuererhöhung auf soziale Träger und Einrichtungen

AUSARBEITUNG. Auswirkung einer Umsatzsteuererhöhung auf soziale Träger und Einrichtungen AUSARBEITUNG Thema: Auswirkung einer Umsatzsteuererhöhung auf soziale Träger und Einrichtungen Fachbereich IV Haushalt und Finanzen Verfasser/in: Abschluss der Arbeit: 9. Dezember 2005 Reg.-Nr.: WF IV

Mehr

Umsatzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P USt. für das Studienfach. Grundstudium E 2015.

Umsatzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P USt. für das Studienfach. Grundstudium E 2015. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-USt Fachplan für das Studienfach Umsatzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich V Seite

Mehr

Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf

Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar 2017 Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag finden Sie unter

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite

Inhaltsverzeichnis Seite INHALTSVERZEICHNIS 5 Inhaltsverzeichnis Seite Pauschalierungen im Steuerrecht 11 1. Allgemeines zu den Pauschalierungen 12 1.1 Gemeinsame Bestimmungen 12 1.2 Einkommensteuer 14 1.3 Umsatzsteuer 16 2. Basispauschalierung

Mehr

¾ ¾ bei monatlichen LSt-Vorauszahlungen. ¾ ¾ bei quartalsweisen LSt-Vorauszahlungen. ¾ ¾ bei jährlicher LSt-Vorauszahlung für das Jahr 2017

¾ ¾ bei monatlichen LSt-Vorauszahlungen. ¾ ¾ bei quartalsweisen LSt-Vorauszahlungen. ¾ ¾ bei jährlicher LSt-Vorauszahlung für das Jahr 2017 Januar 10.01.2018 Umsatzsteuerpflichtige USt-Voranmeldung ¾ ¾bei monatlichen USt-Vorauszahlungen für Dezember 2017 für November 2017 ¾ ¾bei quartalsweisen USt-Vorauszahlungen für das 4. Quartal 2017 10.01.2018

Mehr

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer

Mehr

Keine Angst vor dem Finanzamt und der Bürokratie. Hans Happel, Dipl. Kfm. Steuerberater Lemgo

Keine Angst vor dem Finanzamt und der Bürokratie. Hans Happel, Dipl. Kfm. Steuerberater Lemgo Keine Angst vor dem Finanzamt und der Bürokratie Hans Happel, Dipl. Kfm. Steuerberater Lemgo Gewerbesteuer Einkommensteuer Steuern des Existenzgründers Umsatzsteuer Körperschaftsteuer Neugründung oder

Mehr

vom Imkereien Wolfgang Pfeffer

vom Imkereien Wolfgang Pfeffer Die steuerliche Behandlung vom Imkereien Wolfgang Pfeffer Steuerliche Sonderregelungen in der Land- und Forstwirtschaft Einkommensteuer Umsatzsteuer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ( 13a EStG)

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis 1 Carlo Sommerweizen e. K. ein Beispielunternehmen stellt sich vor.... 1 2 Einführung in die Grundlagen des Steuerrechts.... 5 2.1 Steuern und steuerliche Nebenleistungen... 5 2.1.1

Mehr

Gemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1

Gemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1 Gemeinnützigkeitsrecht Folie Nr. 1 Gemeinnützige Rechtsformen gemeinnützige Rechtsformen Stiftung ggmbh Verein nicht rechtsfähig rechtsfähig e.v. nicht rechtsfähig Folie Nr. 2 Außersteuerliche Charakteristika

Mehr

Die Besteuerung der Sportvereine. Vortrag Sportkreis HD am Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD

Die Besteuerung der Sportvereine. Vortrag Sportkreis HD am Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD Die Besteuerung der Sportvereine Vortrag Sportkreis HD am 14.10.2013 Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD 1 Das Skript wurde zur Verfügung gestellt von Dipl.-Finanzwirt

Mehr

Hinweise. I. auf steuerrechtliche Vorschriften und Vorschriften zur wirtschaftlichen Einordnung. und den

Hinweise. I. auf steuerrechtliche Vorschriften und Vorschriften zur wirtschaftlichen Einordnung. und den 1 Informationen zur Durchführung von Veranstaltungen der Universität Bayreuth Wichtiger Hinweis vorweg! Setzten Sie sich rechtzeitig vor jedem Vorhaben mit Ref. II/1.5 in Verbindung. Informationen und

Mehr

AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT

AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT Flüchtlingshilfe 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 2 Flüchtlingshilfe Die wichtigsten Erleichterungsregelungen (01.08.2015

Mehr

Die Besteuerung der Imker

Die Besteuerung der Imker Die Besteuerung der Imker Zentrale Frage: In welchem Umfang sind Imker steuerpflichtig? Beispiel: Imker Anton bewirtschaftet zwei Bienenvölker und hat 30 Kilo Honig geschleudert. Dem Gastwirt Bert verkauft

Mehr

Deckblatt. Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner

Deckblatt. Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 (1) Basics: Schatzmeister-Checkliste Aktenstruktur (2) Basics: fachlicher Bereich Voraussetzungen Steuervergünstigungen Tätigkeitsbereiche

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Umsatzsteuer und die richtige Rechnung. Steuerforum am 11.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Umsatzsteuer und die richtige Rechnung. Steuerforum am 11. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Umsatzsteuer und die richtige Rechnung Steuerforum am 11. Mai 2017 1 2 } Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch

Mehr

Agenda der 8. Veranstaltung

Agenda der 8. Veranstaltung Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 8. Veranstaltung Vorsteuerabzug Voraussetzungen Vorsteuerabzugsverbote

Mehr

DER WEG IN DIE SELBSTÄNDIGKEIT IHR FINANZAMT ALS WEGBEGLEITER Rüdiger Mewes, Christian Hänchen

DER WEG IN DIE SELBSTÄNDIGKEIT IHR FINANZAMT ALS WEGBEGLEITER Rüdiger Mewes, Christian Hänchen DER WEG IN DIE SELBSTÄNDIGKEIT IHR FINANZAMT ALS WEGBEGLEITER 24.03.2018 Rüdiger Mewes, Christian Hänchen HINWEIS RÜDIGER MEWES CHRISTIAN HÄNCHEN Dieser Vortrag erfolgt nicht in dienstlicher Eigenschaft.

Mehr

Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften

Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Häufig überlassen Werbefirmen gemeinnützigen Einrichtungen (Institutionen) bzw. Juristischen Personen

Mehr

Nebenberufliche Selbständigkeit

Nebenberufliche Selbständigkeit Nebenberufliche Selbständigkeit Steuerliches Basiswissen und angemessene Buchführung Mühlacker, 23.03.2018 StB Carmen Riekert Agenda Gewinnermittlungsarten Einnahmenüberschussrechnung Rechnungen Steuern

Mehr

GEWINN UND VERLUST (GUV) gedruckt:

GEWINN UND VERLUST (GUV) gedruckt: GEWINN UND VERLUST (GUV) gedruckt: 16.03.2016 TSV Wasseralfingen e.v. Seite: 001 I. Ideeller Bereich A.Nicht steuerbare Einnahmen 1. Mitgliedsbeiträge 100.084,76 3. Zuschüsse 47.413,27 4. Sonstige Einnahmen

Mehr

Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben

Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben Überschussermittlung 200_ Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben Anlage zur Jahressteuererklärung 200_ /zum Jahresabschluss 200_ des e. V. mit Sitz in, Steuer- Nr. des FA A. Ideeller Tätigkeitsbereich

Mehr

Workshop 8 Spenden, Steuern, Rechnungslegung: Aktuelle Fragen. Rolf Dittmar, Michael Rudolph Hannover, den

Workshop 8 Spenden, Steuern, Rechnungslegung: Aktuelle Fragen. Rolf Dittmar, Michael Rudolph Hannover, den Workshop 8 Spenden, Steuern, Rechnungslegung: Aktuelle Fragen Hannover, den Seite 2 Inhalt 1. Spenden 2. Besteuerung und Rechnungslegung der verschiedenen Tätigkeitsbereiche eines Vereins 3. Sponsoring

Mehr