MKM BRANDSCHUTZ Ingenieurbüro für Brandschutz Kittner-Meier. Büro Hessen Dieselstraße 27 D Karben
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1 MKM BRANDSCHUTZ Ingenieurbüro für Brandschutz Kittner-Meier Büro Hessen Dieselstraße 27 D Karben Büro Bayern Schweinfurter Straße 7 D Würzburg
2 AKTUELLE TRENDS IM BRANDSCHUTZ IN KRANKENHÄUSERN
3 INHALTE Einleitung und Grundlagen Grundlagen Neue Gestaltungskonzepte Moderne Brandschutzkonzepte Baulicher Brandschutz Anlagentechnischer Brandschutz Organisatorischer Brandschutz Fazit 3
4 EINLEITUNG UND GRUNDLAGEN
5 EINLEITUNG BRANDSCHUTZ VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ ABWEHRENDER BRANDSCHUTZ BAULICHER BRANDSCHUTZ ANLAGENTECHNISCHER BRANDSCHUTZ ORGANISATORISCH BRANDSCHUTZ FEUERWEHR BAUSTOFFANFORDERUNGEN BAUTEILANFORDERUNGEN BRANDABSCHNITTE RETTUNGSWEGE BRANDMELDEANLAGEN LÖSCHANLAGEN ENTRAUCHUNGSANLAGEN SICHERHEITSBELEUCHTUNG BRANDSCHUTZORDNUNG BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE BERUFSFEUERWEHREN FREIWILLIGE FEUERWEHREN WERKFEUERWEHREN 5
6 GRUNDLAGEN DES BAURECHTES 2 Abs. 3 Nr. 1-5 Hessische Bauordnung Gebäudeklasse - je nach Gebäudehöhe Gebäudeklasse Abs. 8 Nr. 7 Hessische Bauordnung (HBO) Krankenhäuser und sonstige Anlagen zur Unterbringung oder Pflege von Kindern, alten, kranken, behinderten oder aus anderen Gründen hilfsbedürftigen Personen sind bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) 6
7 GRUNDLAGEN DES BAURECHTES 45 Abs. 1 Hessische Bauordnung An Sonderbauten können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach 3 Abs. 1 besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterungen können gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen oder Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf. 3 Abs. 1 Hessische Bauordnung Bauliche Anlagen ( ) sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. 7
8 GRUNDLAGEN DES BAURECHTES Hessen hat keine eigene Krankenhausbauverordnung Krankenhäuser sind demnach ungeregelte Sonderbauten Die Krankenhausbauvorordnung von Dezember 1976 ist in Hessen nicht (mehr) gültig Zur Orientierung über Anforderungen an diese Gebäude lässt sich beispielsweise die Brandenburgische Krankenhaus- und Pflegeheim- Bauverordnung - BbgKPBauV hinzuziehen 8
9 GRUNDLAGEN DES BRANDSCHUTZES BRANDSCHUTZ VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ ABWEHRENDER BRANDSCHUTZ BAULICHER BRANDSCHUTZ ANLAGENTECHNISCHER BRANDSCHUTZ ORGANISATORISCH BRANDSCHUTZ FEUERWEHR BAUSTOFFANFORDERUNGEN BAUTEILANFORDERUNGEN BRANDABSCHNITTE RETTUNGSWEGE BRANDMELDEANLAGEN LÖSCHANLAGEN ENTRAUCHUNGSANLAGEN SICHERHEITSBELEUCHTUNG BRANDSCHUTZORDNUNG BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE BERUFSFEUERWEHREN FREIWILLIGE FEUERWEHREN WERKFEUERWEHREN 9
10 NUTZUNGSBEREICHE EINES KRANKENHAUSES 10
11 NUTZUNGSBEREICHE EINES KRANKENHAUSES i.d.r. über die Anforderungen der Bauordnung abgedeckt Teilweise über die Anforderungen der Bauordnung abgedeckt Sonderbereiche die nicht über die Bauordnung abgedeckt sind Technik / Lager Nicht öffentlich Nicht öffentlich Büro / Verwaltung Öffentliche Bereiche Funktionsbereiche Intensivbereiche 11
12 GEFÄHRDUNGSANLAYSE DER SONDERBEREICHE Hohe Personendichte Hoher technischer Installationsgrad Eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit Im Regelfall ist eine Selbstrettung nicht möglich Eine Fremdrettung ist aufgrund geringer Personalstärke, Anrückzeiten der Hilfskräfte und der hohen Belegungsdichte ebenfalls nur eingeschränkt möglich In Sonderbereichen ist eine Verlegung / Rettung aufgrund des medizinischen Zustandes z.t. nicht möglich (z.b. OP Bereich) 12
13 NEUE GESTALTUNGSKONZEPTE
14 NEUE GESTALTUNGSKONZEPTE 14
15 MODERNE BRANDSCHUTZKONZEPTE
16 ANFORDERUNG AN MODERNE BRANDSCHUTZKONZEPTE Sicherstellung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele, insbesondere des Personenschutzes Bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit Technisch sinnvolle Verwendung von baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen Sicherstellung der Einwandfreie (medizinischen) Nutzung Wirtschaftlichkeit (Invest / Life Cycle Costs) Akzeptanz der Nutzer 16
17 ALLGEMEINE GRUNDKONZEPTION Brandfrüherkennung Ausbildung von notwendigen Flure und Brandabschnitten Horizontale Verschiebung in einen angrenzenden Brandabschnitt anstelle einer Selbstrettung über horizontale und vertikale Rettungswege BA 1 BA 2 17
18 ALLGEMEINE GRUNDKONZEPTION Sicherstellung der Nutzbarkeit der Rettungswege Flurbreiten Türbreiten Stauräume / Bettenräume 18
19 BAULICHER BRANDSCHUTZ
20 BAUSTOFFE Konsequente Reduzierung brennbarer Baustoffe Dämmstoffe, Unterdecken und Verkleidungen sind aus nicht brennbaren Baustoffen herzustellen Sofern brennbare Baustoffe eingesetzt werden sind besondere Anforderungen zu beachten Neben einer möglichen Brandausbreitung über brennbare Baustoffe ist insbesondere die mögliche Rauchentwicklung zu beachten 20
21 BAUSTOFFE Fassadenbrand Frankfurt
22 BAUSTOFFE Quellenangabe: Alexander Obst / Marion Schmieding, Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 22
23 BAUSTOFFE Dampfdiffusionsdichte Dämmung hier Fa. Armaflex Ultima Alte Bezeichnung = schwerentflammbar NEU Klassifizierung B L -s1,d0 nach DIN EN B L S1 d0 -> Brandverhaltensklasse für Produkte zur Wärmedämmung von linearen Rohren -> Anforderung an Rauchentwicklung S1 = Höchste Anforderung / niedrigste Rauchentwicklung -> Brennendes Abtropfen / Abfallen d0 = tropft nicht brennend ab 23
24 BAUTEILE Feuerhemmende Ganzglastür Teckentrup GL Textile, passierbare Rauchschürze Stripecoil Fa. Stöbich 24
25 ABSCHOTTUNGSSYSTEME Mischinstallation Moderne Abschottungssysteme als Kombiabschottungen mit breitem Anwendungsspektrum Durch Nachbelegung zerstörte Abschottung im Bestand 25
26 ANLAGENTECHNISCHER BRANDSCHUTZ
27 BRANDMELDE- UND ALARMIERUNGSANLAGEN Schnelles und gezieltes Erkennung eines Brandes Sofortige Alarmierung von Hilfskräften Zwingend erforderlich, keine zusätzlichen Kompensationen aufgrund der Brandmeldeanlage Die Alarmierung sollte immer still erfolgen um eine gezielte und sichere Räumung des betroffenen Bereiches einzuleiten Brandmeldeanlagen sollten grundsätzlich nicht alle Feuer- und Rauchschutztüren schließen dort wo es erforderlich ist schließen diese Türen immer selbststätig 27
28 SICHERHEITSBELEUCHTUNG 28
29 RETTUNGSWEGKENNZEICHNUNG DIN 4844 DIN EN ISO
30 DYNAMISCHE RETTUNGSWEGKENNZEICHNUNG 30
31 LÖSCHANLAGEN Zeitgemäßer Brandschutz Effektive Brandbekämpfung oder zumindest Begrenzung der Brandausbreitung Sehr hohes Schutzniveau erlaubt Erleichterung im Neubau und Kompensationen im Altbau Vergleichsweise geringer Schäden durch Wasser als die zu erwartenden Schäden durch Brand Schnelle Inbetriebnahme nach einem Brandereignis 31
32 LÖSCHANLAGEN Konventionelle Sprinkleranlage Wassernebel-Löschanlage 32
33 ENTRAUCHUNGSANLAGEN Maschinelle Entrauchung Natürliche Entrauchung 33
34 DRUCKBELÜFTUNGSANLAGEN 34
35 LÜFTUNGSANLAGEN Über die Lüftungsanlage ist eine schnelle Rauchverschleppung möglich Möglichst Abschalten im Brandfall Ausnahmen, wie in OP-Bereichen, bedürfen einer frühzeitigen Abstimmung zwischen den Planern Außenluftüberwachung durch Rauchschalter Nachrüstung auch im Bestand Brandschutzklappen thermisch / motorisch Lüftungsanlagen für korrosive Abluft 35
36 ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ
37 ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und der Baugenehmigung im laufenden Betrieb Sicherstellung der Akzeptanz durch die Nutzer Sensibilisierung der Nutzer Unterweisung der Nutzer / Handlungsanweisungen durch die Bevollmächtigten Der organisatorische Brandschutz gewinnt immer mehr an Bedeutung, der Nutzer lebt ein gutes Brandschutzkonzept oder zerstört es 37
38 Alarmplan 38
39 RÄUMUNGSKONZEPT 39
40 FAZIT
41 FAZIT Krankenhäuser sollen keine steril-architektonischen Gebäude sein Brandschutz muss nicht immer teuer sein Vermeintlich teure Lösungen erlauben es oftmals an der ein oder anderen Stelle das zu viel ausgegeben Geld wieder einzusparen Moderne Gebäude benötigen ein modernes Brandschutzkonzept um die alten Schutzziele auf neuen Wegen sicherzustellen Die frühzeitige Einschaltung von Fachplanern und den Behörden sichert einen soliden und termingerechten Zeitplan 41
42 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. (Zitat aus Urteil vom , Az.: 10 A 363/86 OLG Münster)
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