Geschäftsbericht für das Jugendamt Miltenberg

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1 Geschäftsbericht für das Jugendamt Miltenberg Landkreis Miltenberg in Kooperation mit dem BLJA auf der Basis von JUBB JUBB 2007 Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JUBB)

2 Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 2

3 Inhalt I. Vorwort II. III. IV. Bevölkerung und Demographie Familien- und Sozialstrukturen Jugendhilfestrukturen V. Begriffserläuterungen und Definitionen VI. Datenquellen Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 3

4 Geschäftsbericht für das Jugendamt des Landkreises Miltenberg I. Vorwort Der vorliegende Geschäftsbericht 2007 basiert nun zum zweiten Mal nach 2006 auf Daten aus der einheitlichen Jugendhilfeberichterstattung Bayern (JUBB). Neben demographischen Darstellungen und einem Überblick über Sozialstrukturdaten enthält er detaillierte Beschreibungen der einzelnen Aufgaben des Kerngeschäfts des Jugendamts sowie Eckwerte, die im Bezug zur jeweils relevanten Bevölkerungsgruppe der Inanspruchnehmenden gestellt wurden. Nähere Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten können detailliert im Kapitel V nachgelesen werden. Die Datenquellen wurden zum Teil angepasst, um aktuellere Daten verwenden zu können. So werden Aussagen zu Schulen und Bevölkerungsprognosen ab dem Bericht für das Jahr 2007 ebenfalls vom Bayerischen Landesamt für Statistik abgefragt, da diese immer aktuell abrufbar sind. Die Bevölkerungszahlen selbst werden wie bisher jährlich fortgeschrieben, um eine Kontinuität der Eckwerte nicht zu gefährden. Bezugsjahr für die Bevölkerung wird wie vereinbart weiterhin der des Vorvorjahres (somit der 1.1. des Vorjahres) bleiben, für den Bericht 2007 somit der Daten für die Haushalte, mit denen Aussagen über die Verteilung von Singles und Familien getroffen werden können, werden wie bisher von der Bertelsmannstiftung bezogen, da hier die prozentualen Veränderungen nicht so hoch ausfallen und die Daten daher auch mit Stand hinreichend aussagekräftig sind. Im Teil Jugendhilfe sind im Teil Gesamtübersicht erstmals Entwicklungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt, die in den kommenden Jahren noch erweitert werden können. Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 4

5 II. Bevölkerung und Demographie Der Landkreis liegt im Nordwesten Bayerns, an Hessen und Baden-Württemberg angrenzend. Er umfasst 32 Gemeinden, darunter die Stadt Erlenbach und die Stadt Miltenberg. Der Landkreis Miltenberg umfasst eine Fläche von ha (Stand 2005). a) Einwohner und Geschlechterverteilung Am hatte der Landkreis Miltenberg Einwohner. Das Verhältnis betrug Frauen (50,23 %) zu Männern (49,77 %). (Verhältnis Gesamtbayern: 51,06 % Frauen zu 48,94 % Männer). Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 5

6 b) Bevölkerungsstand und -entwicklung der Gemeinden im Landkreis insgesamt Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 6

7 Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 7

8 c) Altersgruppenaufbau der Bevölkerung am Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 8

9 Anmerkung: eine Zusammenfassung erfolgte durch das Statistische Landesamt in den Altersklassen 85 bis unter 90 Jahren, 90 bis unter 95 Jahren, 95 Jahre oder älter. Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 9

10 d) Altersgruppenaufbau und Geschlechterverteilung junger Menschen am insgesamt männlich weiblich insgesamt darunter: unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Genesis Datenbank 2007 Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 10

11 Altersgruppen Bevölkerung 1 0- bis unter 3-Jährige bis unter 6-Jährige bis unter 12-Jährige bis unter 14-Jährige bis unter 16-Jährige bis unter 18-Jährige bis unter 21-Jährige bis unter 27-Jährige Anzahl der Minderjährigen (bis 18 Jahre; gesamt) bis unter 21-Jährige Anzahl der jungen Menschen (bis 27 Jahre; gesamt) siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgrenzen und Begriffsbestimmungen nach KJHG Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 11

12 e) Frauenanteil der 18- bis unter 45-Jährigen 2 am Der Anteil der Frauen im Alter zwischen 18 und 45 (23486) an der Gesamtbevölkerung ( ) liegt bei 17,88 %, an der entsprechenden Altersgruppe bei 49,19 %. (Bayern: Anteil der Frauen im Alter zwischen 18 und 45 an der Gesamtbevölkerung 18,49 %, an der entsprechenden Altersgruppe 49,35 %). 2 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Frauenanteil der 18- bis 45-Jährigen Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 12

13 f) Ausländeranteil 3 (Stand ) Laut Ausländerzentralregister leben im Landkreis Miltenberg Ausländer, das entspricht einem Anteil von 8,49 % an der Gesamtbevölkerung. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung im Freistaat Bayern liegt bei 8,68 %. 3 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Ausländeranteil Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 13

14 g) Verhältnis der 0- bis unter 21-Jährigen zum Rest der Bevölkerung Der Jugendquotient 4, also das Verhältnis der 0- bis unter 21-Jährigen zum Rest der Bevölkerung, liegt bei 0,32 und damit über dem Bayerndurchschnitt von 0,28. (Anmerkung: umso geringer der Wert, desto älter die Bevölkerung) 4 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Jugendquotient Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 14

15 h) Bevölkerungsdichte 5 (2005) Der Landkreis Miltenberg hat mit 1,84 Einwohnern (EW) pro Hektar eine Einwohnerdichte, die im Vergleich zum Durchschnitt der bayerischen Landkreise von 1,5 im oberen Bereich angesiedelt ist. Der Mittelwert für Bayern liegt bei 1,8. 5 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Bevölkerungsdichte Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 15

16 i) Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 16

17 Laut Prognosen des Bayerischen Landesamtes für Statistik wird die Bevölkerung im Landkreis Miltenberg bis zum Jahr 2025 voraussichtlich um - 4,50 % abnehmen (bezogen auf das Ausgangsjahr 2005). Auch die potenzielle Jugendhilfeklientel wird weiter überproportional abnehmen. Besondere Signifikanzen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen, welche die prozentuale Veränderung der Bevölkerung des Landkreises Miltenberg bis ins Jahr 2025 (Basisjahr 2005) darstellt. Altersgruppe Landkreis Miltenberg Bayern unter 3 Jahre - 17,1-5,4 3 bis unter 6 Jahre - 22,5-9,2 6 bis unter 10 Jahre - 27,9-15,0 10 bis unter 16 Jahre - 31,3-18,8 16 bis unter 19 Jahre - 31,4-18,8 19 bis unter 25 Jahre - 17,8-8,8 25 bis unter 40 Jahre - 14,3-6,8 40 bis unter 60 Jahre - 7,9-2,1 60 bis unter 75 Jahre 29,6 27,3 75 Jahre oder älter 42,4 42,2 Gesamtbevölkerung - 4,5 2,2 Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 17

18 Betrachtet man den Minderjährigenentwicklungsindex von 2004 auf 2006, hat eine Abnahme des potenziellen Hauptklientels um - 4,96 % stattgefunden. Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 18

19 f) Frauenerwerbstätigenquote 6 (2005) Der Anteil der im Landkreis Miltenberg sozialversicherungspflichtig gemeldeten Frauen beträgt 46,10 % der Gesamtheit der Frauen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren. (Bayern: 48,8 %) 6 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Frauenerwerbstätigenquote Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 19

20 g) Anteil Schulabgänger ohne Abschluss 7 (2005) Der Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss im Jahre 2005 liegt bei 9,12 % (Bayern 8,35%). 7 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Schulabgänger ohne Abschluss Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 20

21 h) Verhältnis Anteil Einpersonenhaushalte zu HH mit Kindern 8 (2004) Wie der angefügten Grafik zu entnehmen ist, gehört der Landkreis Miltenberg zu den von Familien geprägten Kommunen. So kommen auf die Gesamtheit aller Haushalte ein Anteil von 30,1 % Singlehaushalten und ein Anteil von 39,1 % an Haushalten mit Kindern. Das entspricht einem Verhältnis von 0,77. 8 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Verhältnis Anteil Einpersonenhaushalte zu HH mit Kindern Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 21

22 i) Gerichtliche Ehelösungen 9 Betrachtet man die Entwicklung der Scheidungen bezogen auf Einwohner, so ist ein Anstieg zwischen den Jahren 2003 und 2005 erkennbar. Im Landkreis Miltenberg wurden ,30 Ehen je Einwohner gerichtlich gelöst (Bayern: 2,3). Geschiedene Ehen Anzahl auf EW ,11 2,33 2,30 Die Anzahl der Eheschließungen 2005 belief sich auf 601. Das Verhältnis der Scheidungen zu den Eheschließungen in 2005 beträgt 0,50 (Bayern: 0,48). Somit wird die Hälfte aller geschlossenen Ehen geschieden. 9 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Gerichtliche Ehelösungen Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 22

23 III. Familien- und Sozialstrukturen a) Arbeitslosenquote 10 der unter 25-Jährigen (2006) Der Anteil arbeitsloser junger Menschen unter 25 Jahren betrug im Jahresdurchschnitt ,5 %. Insgesamt wies Bayern 2006 im Jahresdurchschnitt eine Jugendarbeitslosenquote von 7,1 % auf. 10 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Arbeitslosenquote Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 23

24 b) Arbeitslosenquote gesamt (2006) Die Arbeitslosenquote gesamt liegt im Jahresdurchschnitt 2006 bei 7,8 %. Insgesamt wies Bayern 2006 im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosenquote von 7,8 % auf. Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 24

25 c) Grundsicherung nach ALG I 11 (2006) Im Jahresdurchschnitt 2006 gab es Empfänger von ALG I. Auf Einwohner im Landkreis Miltenberg kamen somit 17 Leistungsempfänger. Bayernweit waren es im Vergleich dazu in Leistungsempfänger je 1000 Einwohner. 11 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Grundsicherung nach ALG I Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 25

26 d) Grundsicherung nach ALG II 12 (2006) Im Jahresdurchschnitt 2006 erhielten Personen ALG II-Leistungen. Auf Einwohner im Landkreis Miltenberg kamen somit 31 Leistungsempfänger. Bayernweit gab es Leistungsempfänger von ALG II bezogen auf 1000 Einwohner. 12 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Grundsicherung nach ALG II Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 26

27 e) Sozialgeld nach SGB II 13 bei unter 15-Jährigen (2006) Der Indikator Kinderarmut 14 im Landkreis Miltenberg liegt bei 76 Sozialgeldempfängern pro Einwohner der unter 15-Jährigen. Bayernweit gab es Leistungsempfänger von Sozialgeld pro Einwohner der unter 15-Jährigen. 13 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Sozialgeld 14 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Sozialgeld Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 27

28 IV. Jugendhilfestrukturen Mit JUBB (Modul A) wurde 2006 damit begonnen, bayerneinheitlich kostenintensive Hilfen zu erheben und darzustellen, die von Jugendämtern gewährt werden. Die Grafiken unter a) geben zunächst einen Überblick, wie sich die Hilfefälle in 2007 auf die unterschiedlichen Hilfeformen verteilten. Im Teil b) werden die jeweiligen Hilfearten näher dargestellt und hinsichtlich vorab definierter Merkmale einzeln ausgewertet. Der Abschnitt c) bietet eine tabellarische Gesamtübersicht aller JUBB-Werte im Berichtszeitraum, sowie ein Vergleich mit den Zahlen vom Vorjahr. Bei der Betrachtung der Einzeldarstellungen und Auswertungen ist zu beachten, dass nach Definition in JUBB Leistungen für junge Volljährige in die Auswertungen der jeweiligen Hilfeart integriert sind, also z. B. bei den Fällen nach 34 SGB VIII mitgerechnet werden. Zusätzlich werden aber die Fälle nach 41 SGB VIII in einer gesonderten Darstellung analysiert, soweit dies aufgrund der Datenlage möglich ist. a) Grafische Übersicht der Hilfen im Landkreis Miltenberg 15 Verteilung der kostenintensiven Hilfen im Landkreis Miltenberg 18% 0% (1 Fall) 1% 12% 3% 5% 0% 7% 1% 6% 17% 12% 18% Datenquelle: JUBB 2007; eigene Berechnungen a stationär 35a teilstationär 35a ambulant II 15 detaillierte Zahlenübersicht siehe IV c) Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 28

29 Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung (2007) 0% 12% 6% 0% (1 Fall) 7% 1% 19% 18% 6% 12% 19% 35a stationär 35a teilstationär 35a ambulant II Datenquelle: JUBB 2007; eigene Berechnungen Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35 a) 43% 43% ambulante Fälle teilstationäre Fälle stationäre Fälle 14% Datenquelle: JUBB 2007; eigene Berechnungen Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 29

30 Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35 a) 43% 44% ambulante Fälle mit 35a teilstationäre Fälle mit 35a stationäre Fälle mit 35a 13% Datenquelle: JUBB 2007; eigene Berechnungen Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 30

31 b) Einzelauswertungen: 1. Förderung der Erziehung in der Familie (davon die 19, 20) Diese beiden Hilfeformen stellen neben den klassischen HzE unverzichtbare, arbeits- und kostenintensive Leistungen dar, die dem Erhalt und der Förderung von Familie im hohen Maße dienen. Obwohl die Erhebungen im Modul A von JUBB nur auf die Leistungen der Hilfen zur Erziehung abstellen, werden deshalb die 19, 20 zusätzlich erhoben, weil es sich hier um einen Teil des Kerngeschäfts im Jugendamt handelt. Fachliche Beschreibungen: 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder betrifft: - alleinerziehende (i. d. Regel minderjährige) Mütter und Väter mit Kindern unter sechs Jahren, soweit sie der Unterstützung bei Pflege und Erziehung des Kindes und Unterstützung bei ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung bedürfen - schwangere Frauen vor der Geburt soll: - in geeigneter Wohnform Betreuung und Unterstützung gewährleisten - darauf hinwirken, dass die Mütter/Väter in dieser Zeit Schulbzw. Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit wahrnehmen - notwendigen Unterhalt gewähren - die Selbstkompetenz der Mütter/Väter zur Befähigung einer eigenständigen Lebensführung und eines eigenverantwortlichen Umgangs mit den Kindern fördern wird angeboten von: - Trägern von Einrichtungen Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 31

32 inhaltliche Schwerpunkte: - alleinerziehenden Müttern oder Vätern mit einem Kind unter sechs Jahren sollen Betreuung und Unterkunft gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform angeboten werden, wenn und solange dies aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung erforderlich ist - durch eine Unterbringung in besonderen Wohnformen können sie Schule und Berufsausbildung abschließen und sich auf das gemeinsame Leben mit dem Kind einstellen - Verselbstständigung der Mütter/Väter mit ihren Kindern umfasst: - Beratungsangebote - Betreuung und Unterstützung bei Erziehung und Ausbildung - Unterhaltsleistungen - Sicherstellung einer Betreuung für das Kind Am waren keine Mütter und Väter in Einrichtungen untergebracht. 5 Fälle kamen im laufenden Jahr dazu und 2 Fälle wurden beendet. Alle Hilfen nach 19 wurden jungen Müttern gewährt. Alle Leistungen wurden von Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert 2 Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 beträgt im Erhebungsjahr 0,16. (Der Eckwert Inanspruchnahme bezieht sich bei 19 auf die Fälle, nicht die Kinder; siehe hierzu Erläuterungen im Glossar 16.) Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 6-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 17 der betroffenen Kinder von 0,07 %. Der Eckwert Leistungsbezug 18 des 19 beträgt im Jahr ,67 je der 0- bis unter 6-Jährigen; mindestens 0,67 von Kindern unter 6 Jahren sind somit mit einem Elternteil in einer Mutter-Vater-Kind-Einrichtung untergebracht. (Der Eckwert Leistungsbezug bezieht sich bei 16 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 17 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 18 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 32

33 19 auf die Fälle, nicht die Kinder. Da mindestens ein anspruchsbegründendes Kind vorhanden sein muss (auch als Leibesfrucht), um eine Unterbringung durchzuführen, kann beim Eckwert Leistungsbezug von mindestens gesprochen werden, da nicht weniger als 1 Kind mit untergebracht werden kann). Die durchschnittliche Verweildauer 19 in den Einrichtungen beträgt derzeit 2,50 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 20 von 2,33. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Anteil weiblich 100,00 % Anteil Nicht-Deutsche 0,00 % Eckwert Inanspruchnahme 0,16 Altersgruppenhilfequotient 0,07 % Eckwert Leistungsbezug 0,67 durchschnittliche Laufzeit 2,50 Monate Durchschnittliche 2,33 Jahresfallzahlen 19 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 20 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 33

34 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen betrifft: - Familien, in denen ein Elternteil oder beide bei der Kinderbetreuung ausfallen, und - aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen das im Haushalt lebende Kind nicht betreuen können soll: - den verbleibenden Elternteil bei der Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützen, um dem Kind (Jugendliche sind hier ausgeschlossen) seinen familiären Lebensbereich zu erhalten wird angeboten von: - Jugendamt in Zusammenarbeit mit freien Trägern - Dorfhelferinnenstationen - Krankenkassen inhaltliche Schwerpunkte: - vorübergehende Unterstützung des verbleibenden Elternteils bei der Betreuung, d. h. Pflege, Beaufsichtigung und Versorgung des Kindes im elterlichen Haushalt umfasst: - ambulante Hilfe und Dienste im elterlichen Haushalt Der Fallbestand am beläuft sich auf 0 Fälle. 14 Fälle kamen im laufenden Jahr dazu und 11 Fälle wurden beendet. 57,14 % der Hilfeempfänger nach 20 waren weiblich. 21,43 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 34

35 Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 0,44. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 5- bis unter 17-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 22 von 0,07 %. Der Eckwert Leistungsbezug 23 des 20 beträgt im Jahr ,73 je der 5- bis unter 17- Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit 24 beendeter Hilfen beträgt derzeit 0,91 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 25 von 3,17. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Anteil weiblich 57,14 % Anteil Nicht-Deutsche 21,43 % Eckwert Inanspruchnahme 0,44 Altersgruppenhilfequotient 0,07 % Eckwert Leistungsbezug 0,73 durchschnittliche Laufzeit 0,91 Monate Durchschnittliche 3,17 Jahresfallzahlen 21 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 22 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 23 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 24 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 25 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 35

36 ambulante Hilfen zur Erziehung Die ambulanten Hilfen zur Erziehung beinhalten sozialpädagogische Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche in problematischen Lebenslagen. Damit sollen Familien trennende Maßnahmen vermieden werden. Die Familie soll, soweit möglich, ganzheitlich in die Lage versetzt werden, eigene Ressourcen zum Umgang und zur Lösung der Problemlagen zu aktivieren um damit eigenständig sicher tragende Handlungskonzepte zur Problemlösung zu entwickeln. Alle Hilfeangebote müssen daher in einem qualifizierten Entscheidungsprozess verglichen und die optimale Hilfe für den Einzelfall ermittelt werden. Ausgangspunkt für diese Hilfe ist in aller Regel ein Hilfeplan. Eine besondere Rolle beim Vollzug der 27 ff. SGB VIII spielt der Allgemeine Sozialdienst (ASD). Er versteht sich als überwiegend familienbezogene, methodisch geleistete Sozialarbeit innerhalb eines eigenen Bezirks in unmittelbarem Kontakt zum Klienten. Er soll die Ursachen bestehender oder voraussichtlich entstehender Notsituationen und problematischer Lebenslagen erkennen. Durch rechtzeitige und vorbeugende Hilfe soll dadurch deren Verhinderung bzw. Beseitigung erreicht werden. Der ASD ist als übergreifender Dienst angelegt mit einem Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Voraussetzung für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die eine Dauer von sechs Monaten überschreitet, ist der Hilfeplan. Dieser wird vom ASD in Kooperation mit den jeweiligen Spezialdiensten im Jugendamt unter Beteiligung von Betroffenen und deren Erziehungsberechtigten entwickelt. Die Gesamtsumme der ambulanten Hilfen im Jahr 2007 (ohne 35 a) belief sich auf 162, das entspricht einem Anteil von 43 % an allen gewährten Hilfen. Die Auswertungen in JUBB rechnen den 27 II aus Praktikabilitätsgründen den ambulanten Hilfen hinzu, auch wenn hier teilweise stationäre oder teilstationäre Leistungen gewährt werden. Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 36

37 Fachliche Beschreibungen: 27 II Hilfen zur Erziehung betrifft: - Kinder und Jugendliche soll: - negative Entwicklungen, die aus Erziehungsproblemen resultieren, ausgleichen, mindern, mildern, abstellen bzw. verhindern - eine dem Kindeswohl förderliche Erziehung gewährleisten wird angeboten von: - Jugendamt in Kooperation mit freien Trägern, Institutionen, Initiativen etc. umfasst: - insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen - bei Bedarf schulische und berufliche Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen Der Fallbestand am betrug Fälle kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 24 Fälle wurden beendet. Keiner der jungen Menschen wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. 44,44 % der Hilfeempfänger nach 27 II waren weiblich. 1,85 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 1,70. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 27 der betroffenen Kinder von 0,20 %. Der Eckwert Leistungsbezug 28 des 27 II beträgt im Jahr ,00 je der 0- bis unter 18-Jährigen, von Minderjährigen nehmen also 2,00 eine Hilfe gemäß 27 II SGB VIII in Anspruch. Die durchschnittliche Laufzeit 29 einer Hilfe nach 27 II beläuft sich auf 9,63 Monate. Es ergibt sich derzeit eine durchschnittliche Jahresfallzahl 30 von 32, siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 27 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 28 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 29 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 30 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 37

38 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch 0 Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 44,44 % Anteil Nicht-Deutsche 1,85 % Eckwert Inanspruchnahme 1,70 Altersgruppenhilfequotient 0,20 % Eckwert Leistungsbezug 2,00 durchschnittliche Laufzeit Durchschnittliche Jahresfallzahlen 9,63 Monate 32,67 Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 38

39 29 Soziale Gruppenarbeit betrifft: - ältere Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Entwicklungsschwierigkeiten oder Verhaltensproblemen (Alter bis 21 Jahre) soll: - bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen, - auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe fördern. wird angeboten von: - freien Trägern der Jugendhilfe - öffentlichen Trägern über Projektförderung inhaltliche Schwerpunkte: - Soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, mit der Chance und dem Ziel, unter Verwendung gruppenpädagogischer und gruppendynamischer Methoden ( learning by doing ) soziale Handlungsfähigkeit zu erweitern, den Umgang mit Problemen und deren Bewältigung zu erlernen, ggf. dissoziales Verhalten abzubauen und Verhaltensalternativen zu erproben und einzuüben. Einzelfallarbeit und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und des sozialen Umfelds sind in der Regel notwendige Bestandteile. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Auch bei sozialer Gruppenarbeit aufgrund jugendrichterlicher Weisung, etwa bei sozialen Trainingskursen, kann auf ein Mindestmaß an Bereitschaft bzw. Motivation nicht verzichtet werden; entsprechend ist die Jugendgerichtshilfe auch dazu zu hören ( 38 Abs. 3 Satz 3 JGG). umfasst: - sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen - soziale Trainingskurse Im Berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 29 gewährt. Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 39

40 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer betrifft: - Kinder und Jugendliche, die wegen Entwicklungsproblemen besonderer Unterstützung bedürfen (ausreichende Erziehung nicht gesichert, Entwicklung gefährdet oder bereits geschädigt, jugendrichterliche Auflage) soll: - den jungen Menschen unter Einbeziehung eines sozialen Umfelds bei der Bewältigung von Lebensproblemen unterstützen, - unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern, - Jugendliche zur selbstverantwortlichen und selbstkritischen Lebensführung befähigen. inhaltliche Schwerpunkte: - Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer leisten eine ambulante Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte. Deren Mitwirkungsbereitschaft ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Maßnahme kann präventiven oder auch resozialisierenden Charakter haben. Sie ist personalintensiv. Ihr Einsatz ist geeignet, ggf. stationäre Hilfe (z. B. Heimerziehung, Jugendstrafvollzug) zu vermeiden. Durch Information, Beratung und begleitende Hilfe will die Fachkraft den Beteiligten Ursachen von Störungen und Fehlhaltungen durchschaubar machen, sie anregen, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Dies erfordert methodisches Arbeiten in Form sozialer Einzelhilfe unter Einbeziehung des Umfelds und sozialer Gruppenarbeit als Übungsfeld für soziales Lernen. umfasst: - sozialpädagogische Maßnahmen und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern, z. B. Gruppenarbeit, Freizeitangebote - Vermittlung anderweitiger Unterstützungsangebote - Kontakte zu Ämtern, Schule und Ausbildungsstellen usw. Der Fallbestand am betrug 46 Fälle. 36 Fälle kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 40 Fälle wurden beendet. Keiner der jungen Menschen wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. 39,02 % der Hilfeempfänger nach 30 waren weiblich. 13,41 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 40

41 Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 2,58. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 32 der betroffenen Kinder von 0,42 %. Der Eckwert Leistungsbezug 33 des 30 beträgt im Jahr ,21 je der 6- bis unter 18- Jährigen, somit benötigten 4,21 Minderjährige ab 6 Jahren von einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshilfe. Die durchschnittliche Dauer 34 von Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe liegt derzeit bei 10,95 Monaten. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 35 von 51,58. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch 0 Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 39,02 % Anteil Nicht-Deutsche 13,41 % Eckwert Inanspruchnahme 2,58 Altersgruppenhilfequotient 0,42 % Eckwert Leistungsbezug 4,21 durchschnittliche Laufzeit 10,95 Monaten Durchschnittliche Jahresfallzahlen 51,58 31 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 32 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 33 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 34 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 35 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 41

42 31 Sozialpädagogische Familienhilfe betrifft: - Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen, die sich in schwierigen Situationen befinden soll: - durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen beraten sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben wird angeboten von: - öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe inhaltliche Schwerpunkte: - Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive ambulante Form der Erziehungshilfe. Sie soll Familien in schwierigen Situationen oder (chronischen) Strukturkrisen in ihrer Erziehungskraft stärken und bedarf der Mitwirkung der gesamten Familie. umfasst: - intensive Beratungsangebote - Hilfestellung bei Behördenkontakten - Anleitung zur Selbsthilfe Der Fallbestand am betrug 12 Familien. 14 Familienhilfen kamen im laufenden Jahr dazu; bei 5 Familien wurde die Hilfe in 2007 beendet. Keine der Familien wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. Im Jahr 2007 waren 54 Kinder von SPFH betroffen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 beträgt im Erhebungsjahr 0,82 Familien. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 14-Jährigen 36 ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Kinder von 0,27 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 31 beträgt im Jahr ,69 je der 0- bis unter 14- Jährigen. Die durchschnittliche Dauer einer Sozialpädagogischen Familienhilfe beträgt aktuell nach Auswertung aller beendeten Fälle 11,80 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl für 2007 von 17,92 Familien. 36 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 42

43 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch 0 Zuständigkeitswechsel Von SPFH betroffene Kinder 54 Eckwert Inanspruchnahme 0,82 Altersgruppenhilfequotient 0,27 % Eckwert Leistungsbezug 2,69 durchschnittliche Laufzeit 11,80 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 17,92 Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 43

44 2. teilstationäre Hilfen zur Erziehung Im Gesetz ist besonders die Tagesgruppe benannt. Die Kinder oder Jugendlichen wohnen wie bei den ambulanten Maßnahmen weiterhin zu Hause, gehen aber täglich, in der Regel heißt das werktags, zu festgelegten Zeiten in eine Gruppe. Dort gibt es häufig eine gemeinsame Mahlzeit, die Hausaufgaben werden begleitet und im Spiel mit den anderen Kindern werden soziale Fertigkeiten trainiert. Die Gesamtsumme der teilstationären Hilfen im Jahr 2007 (ohne 35 a) belief sich auf 54, das entspricht einem Anteil von 14 % an allen gewährten Hilfen. Fachliche Beschreibungen: 32 Erziehung in einer Tagesgruppe betrifft: - Kinder und Jugendliche, die verstärkt Sozialisationsprobleme aufweisen soll: - die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen unterstützen und dadurch den Verbleib in seiner Familie sichern wird angeboten von: - in der Regel freien Trägern der Jugendhilfe, aber auch kommunalen Tagesstätten inhaltliche Schwerpunkte: - Bearbeitung von Verhaltensstörungen und Entwicklungsdefiziten - Erlernen sozialen Verhaltens in der Gruppe - Elternarbeit - Entwicklungsförderung - Begleitung der schulischen Förderung umfasst: - Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit in einer Heilpädagogischen Tagesstätte oder in einer geeigneten Form der Familienpflege Der Fallbestand am betrug 39 Fälle. 15 wurden im laufenden Jahr zusätzlich genehmigt und 19 Fälle wurden beendet. Keins der Kinder und Jugendlichen wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 44

45 11,11 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 12,96 % der Leistungen wurden nicht-deutschen Kindern gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 1,70. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 14-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 38 der betroffenen Kinder von 0,43 %. Der Eckwert Leistungsbezug 39 für 32 beträgt im Jahr ,30 je der 6- bis unter 14- Jährigen, 4,30 von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren wurden somit in einer Tagesgruppe erzogen. Die durchschnittliche Laufzeit 40 einer Hilfe nach 32 beläuft sich derzeit auf 17,26 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 41 von 36,50. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 11,11 % Anteil Nicht-Deutsche 12,96 % Eckwert Inanspruchnahme 1,70 Altersgruppenhilfequotient 0,43 % Eckwert Leistungsbezug 4,30 durchschnittliche Laufzeit 17,26 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 36,50 37 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 38 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 39 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 40 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 41 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 45

46 3. stationäre Hilfen zur Erziehung Diese Maßnahmen bedeuten eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie. Sie werden in der Regel erst eingesetzt, wenn andere Hilfen innerhalb der Familie nicht zur gewünschten Veränderung geführt haben oder von vornherein deutlich ist, dass sie nicht Erfolg versprechend sind. Ziel ist in der Regel die Rückführung in die Familie oder, bei Jugendlichen oder Heranwachsenden, eher die Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung. Die Gesamtsumme der stationären Hilfen im Jahr 2007 (ohne 35a) betrug 164 Fälle, das entspricht einem Anteil von 43 % aller gewährten Hilfen. Fachliche Beschreibungen: 33 Vollzeitpflege betrifft: - Kinder und Jugendliche, bei denen Erziehungsprobleme auftreten - besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche soll: - entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen diesem eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten wird angeboten von: - Jugendamt bzw. freie Träger in Kooperation mit geeigneten Pflegefamilien inhaltliche Schwerpunkte: - Erziehungshilfe, die persönlichen Bindungen Rechnung trägt - Entwicklungsförderung für besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche - Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie soweit möglich - Integration in die Pflegefamilie und das neue soziale Umfeld umfasst: - parallele Beratung und Unterstützung der Herkunfts- und auch der Pflegefamilie - Kurse für Pflegepersonen zur Vorbereitung und Begleitung des Pflegeverhältnisses - Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Pflegefamilien Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 46

47 - Koordinierung der Kontakte zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie bzw. Kind - Zusammenarbeit mit anderen Stellen (z. B. ASD) - Auszahlung von Pflegegeld Am waren 55 junge Menschen in Pflegefamilien untergebracht. 29 Pflegeverhältnisse kamen im laufenden Jahr dazu und 31 Fälle wurden beendet. Keiner der jungen Menschen wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. 18 Pflegefamilien mit ihren Kindern gingen qua Gesetz gemäß 86 VI auf das Jugendamt Miltenberg zur zuständigen Betreuung über. 51,19 % der Pflegekinder waren weiblich. 3,57 % Nicht-Deutsche wurden in Pflegefamilien untergebracht. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 2,65. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 16-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 43 der betroffenen Kinder von 0,36 %. Der Eckwert Leistungsbezug 44 des 33 beträgt im Jahr ,58 je der 0- bis unter 16- Jährigen, d. h. 3,58 von Minderjährigen bis 16 Jahren müssen im Landkreis Miltenberg in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 45 in einer Pflegefamilie beträgt derzeit 37,03 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 46 von 55,75. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch 0 Zuständigkeitswechsel Übernahme durch 86 VI 18 Anteil Nicht-Deutsche 3,57 % Anteil weiblich 51,19 % Eckwert Inanspruchnahme 2,65 Altersgruppenhilfequotient 0,36 % 42 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 43 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 44 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 45 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 46 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 47

48 Eckwert Leistungsbezug 3,58 durchschnittliche Laufzeit 37,03 Monate Durchschnittliche 55,75 Jahresfallzahlen Die Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung gestaltet sich wie folgt: Fälle mit originärer Zuständigkeit des Jugendamts Fälle mit Kostenerstattung von anderen Jugendämtern Fälle mit Kostenerstattung an andere Jugendämter Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr % 24% 60% Datenquelle: JUBB 2007; eigene Berechnungen 33 ohne Kostenerstattung 33 mit Kostenerstattung an andere 33 mit Kostenerstattung von anderen Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 48

49 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen betrifft: - Kinder, Jugendliche, die einer Erziehung außerhalb der Familie bedürfen soll: - durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten oben genannte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern mit dem Ziel der Vorbereitung der Rückkehr in die Familie, Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie, Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. wird angeboten von: - Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft inhaltliche Schwerpunkte: - Unterbringung über Tag und Nacht - in der Regel Leben in der Gruppe oder bei Bedarf in Form betreuten Einzelwohnens umfasst: - Unterbringung, Betreuung und Erziehung in einer Einrichtung - Elternarbeit - Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung Der Fallbestand am betrug 40 junge Menschen in Heimerziehung. 37 Minderjährige und junge Erwachsene wurden im Berichtsjahr zusätzlich in Heimen bzw. betreutem Wohnen untergebracht. 34 Fälle von Heimerziehung wurden beendet. Keiner der Fälle wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. 6 junge Menschen lebten im Berichtsjahr in betreutem Wohnen. 55,84 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 11,69 % Nicht-Deutsche wurden in Heimen oder betreutem Wohnen untergebracht. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 2, siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 49

50 Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 48 der betroffenen Kinder von 1,11%. Der Eckwert Leistungsbezug 49 des 34 beträgt im Jahr ,10 je der 14- bis unter 18-Jährigen, d. h. 11,10 von bis unter 18-Jährigen mussten in Heimerziehung untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 50 beläuft sich auf 18,29 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 51 von 40,75. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch 0 Zuständigkeitswechsel Betreutes Wohnen 6 Anteil Nicht-Deutsche 11,69 % Anteil weiblich 55,84 % Eckwert Inanspruchnahme 2,42 Altersgruppenhilfequotient 1,11 % Eckwert Leistungsbezug 11,10 durchschnittliche Laufzeit Durchschnittliche Jahresfallzahlen 18,29 Monate 40,75 48 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 49 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 50 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 51 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 50

51 Historie Belegungstage/ Jahr in stationären Maßnahmen ohne Vollzeitpflege ab 1991 Historie Belegungstage stationär ohne Vollzeitpflege Belegungstage Belegungstage Belegungstage Jahr Das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung im Landkreis Miltenberg 2007 ist 52:48 (siehe Grafik). Verhältnis zwischen 33 und 34 im Jahr 2007 im Landkreis Miltenberg 48% 52% 33 Datenquelle: JUBB 2007; eigene Berechnungen 34 Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 51

52 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung betrifft: - Jugendliche (14 18 Jahre), in begründeten Einzelfällen auch Kinder, in begründeten Problemlagen. soll: - unter Berücksichtigung der individuellen Interessen des Jugendlichen intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung, abgestimmt auf den Einzelfall, bieten wird angeboten von: - Jugendamt - freien Trägern (die auch 34 und andere HzE anbieten) inhaltliche Schwerpunkte: - lebenspraktische Hilfen - Mobilisierung und Stabilisierung von Motivation, Eigenverantwortung und Lebensperspektiven - Unterstützung bei Konfliktlösungen und Bewältigungsstrategien im sozialen Kontakt - Aufbau von Beziehungsfähigkeit und -vertrauen umfasst: - Beratung in Einzelgesprächen (orientiert an persönlichen Ressourcen, Zielen) - Betreuung in der Lebenswelt, je nach Erfordernissen im Einzelfall (Geschlechtsspezifik): Betreuung auf der Straße Betreuung in Institutionen (z. B. Gefängnis) in einer eigenen Wohnung in der Familie (z. B. bei sehr jungen Müttern) - Betreuung in einer fremden Umgebung/Kultur - Betreuung durch intensive erlebnispädagogische Maßnahmen (Transfer der Erfahrungen in die Alltagswelt, Vor- und Nachbetreuung) - Hilfen bei besonderen Problemlagen: Suchtgefährdung, Prostitution, Obdachlosigkeit etc. Der Fallbestand am betrug 2 Fälle. 1 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung kam im laufenden Jahr dazu und 2 wurden beendet. Keiner der jungen Menschen wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 52

53 Von allen Einzelbetreuungen waren keine Auslandsunterbringungen. 66,67 % der Hilfeempfänger waren weiblich. Alle Hilfeempfänger waren deutsch. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 0,09. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 53 der betroffenen Kinder von 0,04%. Der Eckwert Leistungsbezug 54 des 35 beträgt im Jahr ,43 je der 14- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Dauer 55 einer intensiven Einzelbetreuung beträgt derzeit 17,50 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 56 von 2,17. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch 0 Zuständigkeitswechsel Auslandsunterbringungen 0,00 % Anteil Nicht-Deutsche 0,00 % Anteil weiblich 66,67 % Eckwert Inanspruchnahme 0,09. Altersgruppenhilfequotient 0,04 % Eckwert Leistungsbezug 0,43 durchschnittliche Laufzeit Durchschnittliche Jahresfallzahlen 17,50 Monate 2,17 52 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 53 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 54 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 55 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 56 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 53

54 4. Eingliederungshilfen Sind Kinder oder Jugendliche von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen, so gibt es die Möglichkeit, Hilfen gemäß 35a zu gewähren. Die Hilfen können in drei Formen gewährt werden: ambulant, teilstationär und stationär in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie. Ambulante Hilfen nach 35a werden in der Jugendhilfeberichterstattung in der Erhebung unterteilt nach: - Teilleistungsstörungen, worunter vorwiegend Probleme der Dyskalkulie und Legasthenie fallen, - heilpädagogischer Einzeltherapie sowie - sonstigen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, eine Eingliederung seelisch behinderter (oder davon bedrohter) Kinder oder Jugendlicher zu gewährleisten. Fachliche Beschreibungen: 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche betrifft: - seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von einer solchen Behinderung Bedrohte soll: - Eingliederungshilfe leisten wird angeboten von: - Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe inhaltliche Schwerpunkte: - Verhinderung, Beseitigung, Ausgleich, Minderung oder Milderung einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung - Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Vermeidung einer drohenden Ausgliederung psychisch chronisch kranker junger Menschen umfasst: - ambulante Beratung, Betreuung und Therapie - teilstationäre Maßnahmen in Tageseinrichtungen bzw. Tagesgruppen - Hilfe durch Pflegepersonen - Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder sonstigen Wohnformen Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 54

55 Der Fallbestand am betrug 16 ambulante, 1 teilstationärer sowie 15 stationäre Fälle. 15 ambulante, 0 teilstationäre und 9 stationäre Fälle kamen im laufenden Jahr dazu. Beendet wurden: - 6 ambulante Fälle - 0 teilstationäre Fälle und - 15 stationäre Fälle. Durch Zuständigkeitswechsel wurden keine Fälle übernommen: ambulant teilstationär stationär Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Landkreis Miltenberg in % 55% 2% Fälle 35a ambulant gesamt 2007 Fälle 35a teilstationär gesamt 2007 Fälle 35a stationär gesamt 2007 Datenquelle: JUBB 2007; eigene Berechnungen Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 55

56 35a ambulant: Bei den ambulanten Eingliederungshilfen lag der Schwerpunkt in 2007 bei den Teilleistungsstörungen mit 14 Bestandsfällen am und 12 Zugängen im laufenden Berichtsjahr. Heilpädagogische Einzeltherapie wurde mit Stand Mal und im laufenden Jahr 1-mal gewährt. Sie stellt damit derzeit immer noch eine Ausnahme bei den Eingliederungshilfen dar. Andere Formen ambulanter Eingliederungshilfen gab es am mal, im laufenden Jahr kamen 2 Fälle dazu. 29,03 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 3,23 % der ambulanten Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 0,98. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 58 der betroffenen Kinder von 0,16 %. Der Eckwert Leistungsbezug 59 des 35a ambulant beträgt im Jahr ,59 je der 6- bis unter 18-Jährigen.Die durchschnittliche Gewährungsdauer 60 einer ambulanten Eingliederungshilfe beträgt derzeit 26,50 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 61 von 22,00. Teilleistungsstörungen Bestand am : 14 Hilfebeginn in 2007: 12 Heilpädagogische Bestand am : 0 Hilfebeginn in 2007: 1 Einzeltherapie Andere Formen Bestand am : 2 Hilfebeginn in 2007: 2 Anteil weiblich 29,03 % Anteil Nicht-Deutsche 3,23 % Eckwert Inanspruchnahme 0,98 Altersgruppenhilfequotient 0,16 % Eckwert Leistungsbezug 1,59 durchschnittliche Laufzeit Durchschnittliche Jahresfallzahl 26,50 Monate 22,00 35a teilstationär: 57 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 58 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 59 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 60 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 61 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl Jahresbericht Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 2007 Seite 56

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