Erläuterungen zum organisatorischen Ablauf und der Bewertung einer Projektarbeit für die Jahrgänge WWI 09 und WWI 10

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1 Fakultät für Wirtschaft Wirtschaftsinformatik Erläuterungen zum organisatorischen Ablauf und der Bewertung einer Projektarbeit für die Jahrgänge WWI 09 und WWI 10 Zu Grunde liegende Dokumente [StuPrO09] Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über das Studium und die Prüfungen im Studienbereich Wirtschaft (Studien- und Prüfungsordnung DHBW Wirtschaft StuPrO DHBW Wirtschaft) Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 4/2009 (18. Mai 2009) Prüfungsordnung Wirtschaft [BewPro-I] Gutachtenformular zur Bewertung der ersten Projektarbeit Gutachten Projektarbeit I [BewPro-II] Gutachtenformular zur Bewertung der zweiten Projektarbeit Gutachten Projektarbeit II Einordnung der Projektarbeiten in den Modulplan Die Prüfungsleistung in den Praxismodulen ist in den ersten beiden Studienjahren jeweils eine Projektarbeit. [StuPrO09, 13 (1), S. 8] Die Projektarbeit des zweiten Praxismoduls ist vom Verfasser in einem Präsentationsseminar vorzutragen. [StuPrO09, 13 (1), S. 8] In der Folge wird die Projektarbeit des ersten Praxismoduls als erste Projektarbeit und die des zweiten Praxismoduls als zweite Projektarbeit bezeichnet. DHBW Mannheim Version August 2011 (Bm) 1 / 7

2 Zweck und organisatorischer Ablauf einer Projektarbeit Die Projektarbeit dient dazu, den Transfer der in den Theoriephasen gelegten wissenschaftlichen Grundlagen und deren Anwendung in den betrieblichen Praxisphasen zu dokumentieren. Die Erkenntnisse der jeweiligen Fachwissenschaft (z. B. Betriebswirtschaftslehre oder Informatik) sollen auf eine betriebliche Fragestellung angewandt werden. [StuPrO09, S. 16] Die Themenvereinbarung für die Projektarbeit erfolgt zwischen Studierenden und der jeweiligen Ausbildungsstätte. Die Genehmigung des Themas obliegt der zuständigen Studiengangsleitung. Der Abgabetermin für die Projektarbeit ist den Studierenden spätestens gegen Ende des vorangegangenen Theoriesemesters mitzuteilen. Eine Fristverlängerung kann auf begründeten Antrag gewährt werden, dem Antrag ist eine schriftliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte beizufügen. Für die Erstellung der Projektarbeiten während der Praxisphasen soll die Ausbildungsstätte dem Studierenden einen angemessenen zeitlichen Rahmen einräumen. Umfang einer Projektarbeit Die Projektarbeit hat den Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens zu genügen und soll in der Regel 20 bis 30 Seiten (bei Verstößen siehe Regelung bei Bachelorarbeit) umfassen. [StuPrO09, S. 16, 17] Die entsprechende Regelung für die Bachelorarbeit lautet: Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Betreuers; nicht genehmigte Abweichungen führen zu einem angemessenen Notenabschlag. DHBW Mannheim Version August 2011 (Bm) 2 / 7

3 Form der Ehrenwörtlichen Erklärung Bei Bachelor-, Seminar- und Projektarbeiten hat der Prüfling schriftlich zu versichern, dass die Prüfungsleistung selbstständig und nur mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln verfasst wurde. [StuPrO09, 5 (2), S. 4] Die Ehrenwörtliche Erklärung ist die letzte Seite der Projektarbeit und hat den folgenden Text: Ich erkläre hiermit ehrenwörtlich: 1. dass ich meine Projektarbeit mit dem Thema ohne fremde Hilfe angefertigt habe; Ehrenwörtliche Erklärung dass ich die Übernahme wörtlicher Zitate aus der Literatur sowie die Verwendung der Gedanken anderer Autoren an den entsprechenden Stellen innerhalb der Arbeit gekennzeichnet habe; 3. dass ich meine Projektarbeit bei keiner anderen Prüfung vorgelegt habe; 4. dass die eingereichte elektronische Fassung exakt mit der eingereichten schriftlichen Fassung übereinstimmt. Ich bin mir bewusst, dass eine falsche Erklärung rechtliche Folgen haben wird. Die Ehrenwörtliche Erklärung ist mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen Betreuung einer Projektarbeit Die Studienakademie benennt für die Betreuung und Bewertung der Projektarbeit eine qualifizierte Person. Fachlich und wissenschaftlich ausgewiesene Vertreter der Praxis, Professoren oder akademische Mitarbeiter einer Hochschule können als wissenschaftliche Betreuer zugelassen werden. Die Erstellung der Projektarbeit wird von einem Mitarbeiter der Ausbildungsstätte begleitet. DHBW Mannheim Version August 2011 (Bm) 3 / 7

4 Abgabe einer Projektarbeit Bachelorarbeiten, Projektarbeiten und Seminararbeiten sind jeweils zweifach in gedruckter Ausfertigung und einmal in elektronischer Form (Textdatei und gegebenenfalls weiterer digitaler Anlagen) bei der Studienakademie einzureichen. Zusätzlich ist für die zweite Projektarbeit der Abstract dreifach in gedruckter Ausfertigung und einmal in digitaler Form (Word-Datei oder im pdf-format) abzugeben; der Abstract muss (neben der eigentlichen Kurzfassung der Projektarbeit) den Namen und Vornamen der/des Studierenden, den Kurs, die Ausbildungsfirma und das Thema der Projektarbeit enthalten Bewertung von Prüfungsleistungen Für die Bewertung der einzelnen benoteten Prüfungsleistungen und Prüfungen werden die folgenden Noten verwendet: 1,0 bis 1,5 = sehr gut = eine hervorragende ; 1,6 bis 2,5 = gut = eine erheblich über dem Durchschnitt liegende ; 2,6 bis 3,5 = befriedigend = eine, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht; 3,6 bis 4,0 = ausreichend = eine, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen entspricht; 4,1 bis 5,0 = nicht ausreichend = eine, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt. Zur differenzierten Bewertung der en können Zwischennoten mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma vergeben werden. [StuPrO09, 8 (2), S. 5] Unbenotete Prüfungsleistungen werden mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. [StuPrO09, 8 (5), S. 6] DHBW Mannheim Version August 2011 (Bm) 4 / 7

5 Bewertung einer Projektarbeit und der zugehörigen Praxismodule Bewertung der ersten Projektarbeit Die Projektarbeit des ersten Praxismoduls bewertet der wissenschaftliche Betreuer mit bestanden oder nicht bestanden. [StuPrO09, 13 (2), S. 8] Bewertung der zweiten Projektarbeit Im zweiten Praxismodul sind Projektarbeit und deren Präsentation Teilprüfungsleistungen, die getrennt benotet werden. Die Bewertung der Projektarbeit obliegt dem wissenschaftlichen Betreuer. Die Bewertung der Präsentation wird von einem Hochschullehrer der Dualen Hochschule und einem Vertreter der beruflichen Praxis vorgenommen. [StuPrO09, 13 (2), S. 8] Die Modulnote ergibt sich als arithmetisches Mittel aus Projektarbeits- und Präsentationsnote. [StuPrO09, 13 (2), S. 8] Um zu den Modulprüfungen zugelassen zu werden, haben die Studierenden Ablauf- und Reflexionsberichte über die Praxisphasen bei der Studiengangsleitung abzugeben. [StuPrO09, 13 (1), S. 8] Bewertungskriterien für eine Projektarbeit Wichtige Kriterien für die Bewertung einer Projektarbeit sind [BewPro-I] bzw. [BewPro-II] zu entnehmen. Wiederholung eines Praxismoduls Bei der Wiederholungsprüfung eines Praxismoduls der ersten beiden Studienjahre sind die nicht bestandene Prüfungsleistung bzw. die nicht bestandenen Teilprüfungsleistungen zu wiederholen; muss die Projektarbeit wiederholt werden, ist diese in der Regel zu überarbeiten. [StuPrO09, 14 (3), S. 9] Die zweite Wiederholungsmöglichkeit gemäß [StuPrO09, 14 (4), S. 9] entfällt bei den Prüfungsleistungen der Praxismodule. (vgl. [StuPrO09, 14 (6), S. 10]) DHBW Mannheim Version August 2011 (Bm) 5 / 7

6 Notendefinition und Notenbeschreibung (vgl. [StuPrO09, S. 45 bis 47]) Von den folgenden Kriterien sind für die Bewertung einer Projektarbeit insbesondere höhere kognitive Fähigkeiten und fachspezifische/berufspraktische Fähigkeiten relevant: Lehrstoff: wird geprüft unter den Gesichtspunkten Wissen, Verstehen, Anwendung. Schlüsselqualifikationen: werden geprüft unter den Gesichtspunkten Kommunikation und Präsentation, mathematische Fähigkeiten, IT und EDV, Interaktion und Gruppenarbeit, eigenständiges Lernen. Höhere kognitive Fähigkeiten: werden geprüft unter den Gesichtspunkten Analyse, Synthese, Beurteilung, Problemlösung. Fachspezifische/berufspraktische Fähigkeiten: werden geprüft unter den Anforderungen des Studiengangs. Note Definition Notenbeschreibung: Die charakteristischen en jeder Notenstufe sind unten angegeben. Es wird nicht erwartet, dass alle Kriterien bei jeder einzelnen Prüfungsaufgabe abgeprüft werden, insgesamt soll jedoch auf jeder Stufe des Studiengangs/Moduls grundsätzlich jedes Kriterium abgefragt werden, wie dies in den Lernergebnissen der jeweiligen Stufe beschrieben ist, die im Definitive Course Document (= Modulbeschreibung) enthalten sind. 1 sehr gut ausgezeichnet: hervorragende (1,0 1,2) und Ergebnis sind insgesamt hervorragend. Die Arbeit der/des Studierenden übersteigt bei weitem den üblichen Standard. Das typische sniveau zeichnet sich hierbei aus durch: tiefgehendes Verstehen/Beherrschen des Lehrstoffs sehr große Fähigkeiten und Ursprünglichkeit bei der Anwendung von Schlüsselqualifikationen tiefgehende Fähigkeiten in Analyse, Synthese, Beurteilung und Problemlösung Spitzenleistung im gesamten Spektrum der vorgegebenen fachspezifischen/berufspraktischen Fähigkeiten. sehr lobenswert: anerkennenswerte (1,3 1,5) und Ergebnis sind insgesamt von sehr hohem Niveau. Die Arbeit der/des Studierenden ist deutlich oberhalb des üblichen Standards. Das typische sniveau zeichnet sich hierbei aus durch: sehr gutes Verstehen/Beherrschen des Lehrstoffs große Fähigkeiten und Ursprünglichkeit bei der Anwendung von Schlüsselqualifikationen große Fähigkeiten in Analyse, Synthese, Beurteilung und Problemlösung Sehr gute im gesamten Spektrum der vorgegebenen fachspezifischen/berufspraktischen Fähigkeiten. DHBW Mannheim Version August 2011 (Bm) 6 / 7

7 2 gut ausgesprochen kompetente (1,6 2,5) 3 befriedigend zufriedenstellend: kompetente (2,6 3,5) 4 ausreichend sgrenze ( Borderline ): Mindestanforderungen erfüllt (3,6 4,0) 5 nicht ausreichend ungenügend: nicht den Anforderungen entsprechend (4,0 5,0) und Ergebnis sind insgesamt erreicht. Die Arbeit der/des Studierenden übersteigt den üblichen Standard. Das typische sniveau zeichnet sich hierbei aus durch: gutes Wissen und Verstehen des Lehrstoffs Studierende(r) ist sehr kompetent und zeigt Ursprünglichkeit bei der Anwendung von Schlüsselqualifikationen sehr kompetent in Analyse, Synthese, Beurteilung und Problemlösung eine sehr kompetente im gesamten Spektrum der vorgegebenen fachspezifischen/berufspraktischen Fähigkeiten. Insgesamt liegt eine befriedigende vor. Die Arbeit der/des Studierenden entspricht dem üblichen Standard. Das typische sniveau zeichnet sich hierbei aus durch: zufriedenstellendes Wissen und Verständnis des Lehrstoffs die Fähigkeit, Schlüsselqualifikationen anzuwenden Fähigkeit zu Analyse, Synthese, Beurteilung und Problemlösung Beherrschen des definierten Spektrums fachspezifischer/berufspraktischer Fähigkeiten. Insgesamt ein sniveau, das nur teilweise die geforderte Kompetenz erreicht. Die Arbeit des Studierenden insgesamt ist im Grenzbereich. Das typische sniveau zeichnet sich hierbei aus durch: wenig befriedigendes fachbezogenes Wissen und Verständnis des Lehrstoffs Fähigkeit, Schlüsselqualifikationen anzuwenden Fähigkeit zu Analyse, Synthese, Beurteilung und Problemlösung Beherrschung der meisten der vorgegebenen fachspezifischen/berufspraktischen Fähigkeiten. Insgesamt ist das vom Studierenden gezeigte sniveau deutlich unterhalb der Mindestanforderungen. Das typische sniveau zeichnet sich hierbei aus durch: kein oder sehr begrenztes Wissen und/oder Verständnis des Lehrstoffs kein oder sehr begrenzter Erfolg bei der Anwendung von Schlüsselqualifikationen kein oder sehr begrenzter Nachweis von Analyse, Synthese, Beurteilung und Problemlösung zu einem gewissen Grad (höhere kognitive Fähigkeiten) kein oder nur sehr begrenztes Beherrschen der vorgegebenen fachspezifischen/berufspraktischen Fähigkeiten. DHBW Mannheim Version August 2011 (Bm) 7 / 7

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