Beitragsinformation für Arbeitgeber 2015

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1 Beitragsinformation für Arbeitgeber 2015 Name und Anschrift der Betriebskrankenkasse BKK family - Der gute Freund der Familie BKK family, Äppelallee 27, Wiesbaden Servicetelefon: 0611 / Servicefax: 0611 / beitrag@bkk-family.de Betriebsnummer der BKK: Institutionskennzeichen der BKK: Bezeichnung der Bank: SEB Bank AG, Wiesbaden Bankleitzahl: Kontonummer: IBAN: DE BIC/SWIFT: ESSEDE5F510 Beitragssätze Beitragsgruppe Anteil Anteil Gesamt Arbeitnehmer Arbeitgeber Krankenversicherung Gesetzlicher allgemeiner Beitragssatz 1/-/-/- 14,60% 7,30% 7,30% plus Zusatzbeitrag der BKK family 1/-/-/- 1,20% 1,20% 0,00% Allgemeiner Beitragssatz insgesamt 1/-/-/- 15,80% 8,50% 7,30% Gesetzlicher ermäßigter Beitragssatz 3/-/-/- 14,00% 7,00% 7,00% plus Zusatzbeitrag der BKK family 3/-/-/- 1,20% 1,20% 0,00% Ermäßigter Beitragssatz insgesamt 3/-/-/- 15,20% 8,20% 7,00% Beitragssatz für Versorgungsbezüge 15,80% Rentenversicherung Beitragssatz -/1/-/- 18,70% 9,35% 9,35% Arbeitslosenversicherung Beitragssatz -/-/1/- 3,00% 1,50% 1,50% Pflegeversicherung Mitglieder mit Kind(er) -/-/-/1 2,35% 1,175% 1,175% Mitglieder ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr -/-/-/1 2,60% 1,425% 1,175% Bundesland Sachsen Mitglieder mit Kind(er) -/-/-/1 2,35% 1,675% 0,675% Mitglieder ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr -/-/-/1 2,60% 1,925% 0,675% Insolvenzgeldumlage Umlagesatz -/-/5/- 0,15% 0,00% 0,15% Umlagekasse U 1 (Erstattung der Aufwendungen zu 50 %) ab ,80% U 1 (Erstattung der Aufwendungen zu 60 %) ab ,16% U 1 (Erstattung der Aufwendungen zu 80 %) ab ,70% U 2 (Erstattung der Aufwendungen zu 100 %) ab ,45% Fälligkeitstage für GSV-Beiträge und Termine für die Vorlage der Beitragsnachweise im Jahr 2015 Monat Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Vorlage Beitragsnachweis bei der Krankenkasse bis zum (2. Arbeitstag vor Fälligkeit um 0:00 Uhr) Fälligkeitstage für GSV-Beiträge (Drittletzter Bankarbeitstag) Gleitzone Bei Beschäftigungen in der Gleitzone (monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro) erfolgt die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme nach besonderen Regelungen. Die Höhe des hierbei zu berücksichtigenden Faktors "F" beträgt 0,7585 ab (vorläufiger Wert). Bereitgestellt durch Ihre BKK family Äppelallee 27, Wiesbaden

2 Übersicht SV-Rechengrößen 2015 Jährlich Monatlich Wöchentlich Kalendertäglich Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung Alte und neue Bundesländer , ,00 962,50 137,50 Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung Allgemeine JAE-Grenze nach 6 Abs. 6 SGB V , , ,50 152,50 Besondere JAE-Grenze nach 6 Abs. 7 SGB V (PKV am wegen Überschreitens der JAE-Grenze 2002) Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitsförderung , ,00 962,50 137,50 Alte Bundesländer , , ,67 201,67 Neue Bundesländer , , ,67 211,67 Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung Alte Bundesländer , , ,33 248,33 Neue Bundesländer , , ,67 211,67 Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung Alte und neue Bundesländer , ,00 661,50 94,50 Bezugsgröße in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung Alte Bundesländer , ,00 661,50 94,50 Neue Bundesländer , ,00 563,50 80,50 Geringfügigkeitsgrenze Alte und neue Bundesländer 450,00 105,00 15,00 Einkommensgrenze für Familienversicherung Alte und neue Bundesländer 4.860,00 405,00 94,50 13,50 Geringverdienergrenze gilt nur für Auszubildende, alte und neue Bundesländer 325,00 75,83 10,83 Sachbezugswerte Sachbezugswerte gesamt 452,00 105,47 15,07 Verpflegung insgesamt 229,00 53,43 7,63 Frühstück 48,90 11,41 1,63 Mittagessen 90,00 21,00 3,00 Abendessen 90,00 21,00 3,00 Unterkunft / Miete 223,00 52,03 7,43 gemieteter Wohnraum 3,88 pro m² gemieteter Wohnraum, einfache Ausstattung 3,17 pro m² Beitragsfreigrenze für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen beitragsfrei bis maximal 141,75 Mindestarbeitsentgelt für Behinderte Rentenversicherung Alte Bundesländer 2.268,00 529,20 75,60 Neue Bundesländer 1.932,00 450,80 64,40 KV / PV Alte und neue Bundesländer 567,00 132,30 18,90 Höchstbeitragszuschuss für freiwillig bzw. privat versicherte Arbeitnehmer private Krankenversicherung - allg. Beitragssatz 301,13 70,26 10,04 private Krankenversicherung - erm. Beitragssatz 288,75 67,38 9,63 private Pflegeversicherung 48,47 11,31 1,62 private Pflegeversicherung Sachsen 27,84 6,50 0,93 Bereitgestellt durch Ihre BKK family Äppelallee 27, Wiesbaden

3 Beitragsübersicht Kanken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte und Studenten 2015 Beitragssatz monatlicher Gesamtbeitrag Freiwillig versicherte Arbeitnehmer (JAE-Überschreiter)- Höchstbeitrag Krankenversicherung allgemeiner Beitragssatz 15,80% 651,76 Krankenversicherung ermäßigter Beitragssatz 15,20% 627,00 Pflegeversicherung, mit Kind(ern) 2,35% 96,94 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,60% 107,25 Sonstige freiwillige Mitglieder mit beitragspflichtigen Einnahmen bis 1/3tel der monatlichen Bezugsgröße - Mindestbeitrag Krankenversicherung ermäßigter Beitragssatz 15,20% 143,64 Pflegeversicherung, mit Kind(ern) 2,35% 22,21 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,60% 24,57 Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige mit beitragspflichtigen Einnahmen über BBG - Höchstbeitrag Krankenversicherung mit Anspruch auf Wahltarifkrankengeld allgemeiner Beitragssatz 15,80% 651,75 Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld ermäßigter Beitragssatz 15,20% 627,00 Pflegeversicherung, mit Kind(ern) 2,35% 96,94 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,60% 107,25 Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige mit geringeren beitragspflichtigen Einnahmen als BBG - Mindestbeitrag Krankenversicherung mit Anspruch auf Wahltarifkrankengeld allgemeiner Beitragssatz 15,80% 335,95 Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld ermäßigter Beitragssatz 15,20% 323,19 Pflegeversicherung, mit Kind(ern) 2,35% 49,97 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,60% 55,28 Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige mit sozialer Härte oder Existenzgründungszuschuss - Mindestbeitrag Krankenversicherung mit Anspruch auf Wahltarifkrankengeld allgemeiner Beitragssatz 15,80% 223,97 Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld ermäßigter Beitragssatz 15,20% 215,46 Pflegeversicherung, mit Kind(ern) 2,35% 33,31 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,60% 36,86 Anwartschaftsversicherung Krankenversicherung allgemeiner Beitragssatz 15,80% 44,79 Pflegeversicherung, mit Kind(ern) 2,35% 6,66 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,60% 7,37 Examenskandidaten Krankenversicherung ermäßigter Beitragssatz 11,42% 107,92 Pflegeversicherung, mit Kind(ern) 2,35% 22,21 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,60% 24,57 Studenten ab bis Vollendung 30.Lebensjahr bzw. Ende 14.Fachsemester (monatlicher Beitrag) Krankenversicherung 11,42% 68,18 Pflegeversicherung, mit Kind(ern) 2,35% 12,24 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,60% 13,73 Studenten ab (Beitrag für ganzes Semester) für Mitglieder mit Kind(ern) 482,52 für Mitglieder ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 491,46

4 Übersicht Sachbezugswerte 2015 (detailliert) Frühstück Mittagessen Abendessen insgesamt Freie Verpflegung (alte und neue Bundesländer) Volljährige Arbeitnehmer, mtl. 49,00 90,00 90,00 229,00 Jugendliche und Auszubildende ktgl. 1,63 3,00 3,00 7,63 volljährige Familienangehörige mtl. 49,00 90,00 90,00 229,00 ktgl. 1,63 3,00 3,00 7,63 Familienangehörige vor Vollendung mtl. 39,20 72,00 72,00 183,20 des 18. Lebensjahres ktgl. 1,30 2,40 2,40 6,10 Familienangehörige vor Vollendung mtl. 19,60 36,00 36,00 91,60 des 14. Lebensjahres ktgl. 0,65 1,20 1,20 3,05 Familienangehörige vor Vollendung mtl. 14,70 27,00 27,00 68,70 des 7. Lebensjahres ktgl. 0,49 0,90 0,90 2,29 volljährige Arbeitnehmer Jugendliche/Auszubildende Unterkunft allgemein Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt/Gemeinschaftsunterkunft Unterkunft allgemein Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt/Gemeinschaftsunterkunft Freie Unterkunft (alte und neue Bundesländer) Unterkunft belegt mit 1 Beschäftigten mtl. 223,00 189,55 189,55 156,10 ktgl. 7,43 6,32 6,32 5,20 Unterkunft belegt mit 2 Beschäftigten mtl. 133,80 100,35 100,35 66,90 ktgl. 4,46 3,35 3,35 2,23 Unterkunft belegt mit 3 Beschäftigten mtl. 111,50 78,05 78,05 44,60 ktgl. 3,72 2,60 2,60 1,49 Unterkunft belegt mit mehr als 3 Beschäftigten mtl. 89,20 55,75 55,75 22,30 ktgl. 2,97 1,86 1,86 0,74 Erläuterungen Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren. Beispiel: ein Arbeitnehmer (17 Jahre) nimmt am eine Beschäftigung auf und wird bei freier Verpflegung und freier Unterkunft in den Arbeitgeberhaushalt aufgenommen. Verpflegung 7,63 x 17 Tage 129,71 Unterkunft 5,20 x 17 Tage 88,40 Sachbezugswert insgesamt 218,11 Wäre es nach Lage des Einzelfalles unbillig, den Wert der Unterkunft nach den vorstehenden Tabellenwerten zu bestimmen, kann die Unterkunft nach 2 Abs. 3 Satz 3 der Sozialversicherungsentgeltverordnung mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden. Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt Eine Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sowohl in die Wohnungs- als auch in die Verpflegungsgemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen wird. Bei ausschließlicher Zurverfügungstellung von Unterkunft liegt dagegen keine Aufnahme" in den Arbeitgeberhaushalt vor, so dass der ungekürzte Unterkunftswert anzusetzen ist.

5 Übersicht Sachbezugswerte 2015 (detailliert) Gemeinschaftsunterkunft Eine Gemeinschaftsunterkunft stellen z. B. Lehrlingswohnheime, Schwesternwohnheime, Kasernen etc. dar. Charakteristisch für Gemeinschaftsunterkünfte sind gemeinschaftlich zu nutzende Wasch- bzw. Duschräume, Toiletten und ggf. Gemeinschaftsküche oder Kantine. Allein eine Mehrfachbelegung einer Unterkunft hat dagegen nicht die Bewertung als Gemeinschaftsunterkunft zur Folge; vielmehr wird der Mehrfachbelegung bereits durch gesonderte Abschläge Rechnung getragen. Freie Wohnung Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt z. B. ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor. Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit EUR 3,92 monatlich je Quadratmeter bzw. bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit EUR 3,20 monatlich je Quadratmeter bewertet werden. Mahlzeiten im Betrieb Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb ( 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen: Frühstück 1,63 Mittag-/Abendessen 3,00

Beitragsinformationen 2011

Beitragsinformationen 2011 Anlage 1 Beitragsinformationen 2011 Name und Anschrift der Betriebskrankenkasse Servicetelefon: Servicefax: E-Mail: BKK Braun-Gillette, Westerbachstraße 23 a, 61476 Kronberg 06173 / 30 1963 oder 01803

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