Voraussetzungen für freiheitsentziehende Maßnahmen - Auszug - Copyright 2016 Anja Bornemann-Pietsch Alle Rechte vorbehalten 1

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1 Voraussetzungen für freiheitsentziehende Maßnahmen - Auszug - 1

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3 Grundgesetz! Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. 3

4 Eingriff in die Freiheit aufgrund eines Gesetzes 1906 BGB 10 SächsPsychKG 7 ThürPsychKG Eigengefährdung Eigengefährdung Fremdgefährdung 4

5 5

6 Unterschiede Unterbringung, 1906 Abs. 1 BGB (räumliche Komponente) Unterbringungsähnliche (= freiheitsentziehende) Maßnahme, 1906 Abs. 4 BGB (zeitliche Komponente) 6

7 1906 Abs. 4 BGB über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll. 7

8 Zeitmoment 8

9 9

10 Wann ist eine Maßnahme freiheitsentziehend? 10

11 Voraussetzungen für Anwendung der Unterbringung, 1906 Abs. 1 und 2 sowie der fem, 1906 Abs. 4 BGB 11

12 Zeitkomponente Längerer Zeitraum oder regelmäßig 12

13 Haftungsfalle Beschluss des Gerichts 13

14 Rechtsfolgen bei ungerechtfertigter fem Zivilrecht Strafrecht 14

15 Anja Bornemann-Pietsch I 15

16 Lösung Beobachtung Kreativität Situationsanalyse 16

17 Unterbringungsähnliche Maßnahme = fem Gabe von Medikamenten mit sedierender Wirkung Zielrichtung maßgeblich 17

18 Ärzteblatt, Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) Fünf oder mehr Medikamente an jedem Tag einzunehmen ist im Alter keine Seltenheit (DGG-Mitglied Hans Jürgen Heppner) 18

19 Neuroleptika minimal 19

20 Priscus-Liste Die Priscus-Liste umfasst ungeeignete 83 Wirkstoffe 20

21 Ich freue mich über Ihre Anregungen oder/und Fragen! Anja Bornemann-Pietsch Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Strafrecht Poststraße Meerane Telefon +49 (0) Telefax +49 (0)

22 Bitte achten Sie das geistige Eigentum und respektieren die Arbeit, die mit der Zusammenstellung der Informationen einher geht. Vielen Dank! Copyright 2016 Anja Bornemann-Pietsch Alle Rechte vorbehalten bedeutet: Sämtliche Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede - auch auszugsweise - unerlaubte Verwertung oder/und Bearbeitung oder/und Umgestaltung dieser Unterlagen, insbesondere die Vervielfältigung - auch auszugsweise - oder/und Verbreitung - auch auszugsweise - oder/und öffentliche Wiedergabe - auch auszugsweise - ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung oder/und nachträgliche schriftliche Genehmigung von Anja Bornemann-Pietsch unzulässig. Auf die Vorschriften der 106, 97 UrhG (Urheberrechtsgesetz) wird hingewiesen. 22

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