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1 Schweigen und Sprechen im Rahmen von Früherkennung und Frühintervention: Informationsaustausch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Prof. (FH) Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH / Mas Nonprofit-Management Daniel.Rosch@hslu.ch Luzern Früherkennung und Frühintervention - Personenbezogene Intervention (präventive und/oder pädagogische Massnahmen im Einzelfall) - Strukturelle Intervention, z.b. präventionsfördernde Strukturen, insbesondere aber der Runde Tisch 2, 20. Mai oder 3, 20. Mai

2 Oft beginnt alles in der Schule. - Störung des Unterrichts - Verweigerungshaltung - Überforderung mit Stoff/Unterricht - Rückzug - Unnahbarkeit - Aggressivität, Uneinsichtigkeit, Distanzlosigkeit - Konzentrationsmängel - Suchtmittelmissbrauch - Sexuelle Übergriffe - ( ) 4, 20. Mai Interventionsphasen (nicht schematisch anwendbar) Phase 1 Phase 2 Phase 3 Signale im Schullalltag wahrnehmen, analysieren, beobachten, dokumentieren Problemlösung durch die Lehrperson (interne Lösung) Einleitung einer erweiterten Intervention (z.b. runder Tisch) Phase 4 Einleitung von Verfahren bei anderen Behörden 5, 20. Mai Schweigen oder Sprechen? Das ungute Gefühl beim Datenaustausch Prof. (FH) Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH / Mas Nonprofit-Management Daniel.Rosch@hslu.ch Luzern 6, 20. Mai

3 Der Grundsatz: 7, 20. Mai Die Ausnahme: 8, 20. Mai Gesetzliche Grundlagen - Informationelle Selbstbestimmung (13 Abs. 2 BV) - Amtsgeheimnis (320 StGB) - Schweigepflichten (kant. Recht) - Datenschutz - für private Träger und Bund: B-DSG - sonst (auch private Träger mit öff. Aufgabe): kant. DSG, kant. Recht) - Persönlichkeitsschutz (28 ZGB) - Berufsgeheimnis (321 StGB) - Berufskodex als Konkretisierung der rechtl. Grundlagen 9, 20. Mai

4 Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Intimsphäre Privatsphäre Sozialsphäre Öffentliche Sphäre Bes. schützenswerte Daten Persönlichkeitsprofile Personenbezogene Daten Nicht personenbezogene Daten 10, 20. Mai Maximen für Sozialarbeitende/-tätige - Maxime der Klienten/-innenzentrierung bei der Datenbeschaffung - Maxime der Erlaubnis zum Datenaustausch - Einwilligung vor - Gesetzlicher Grundlage, z.b. - Mitteilungsrechte/-pflichten -Amtshilfe - Maxime der Verhältnismässigkeit - Geeignetheit - Erforderlichkeit - Überwiegendes Interesse am Datenaustausch 11, 20. Mai 2011 Maximen in der Praxis - Verhältnis der Maximen zueinander - Diskretion und Arbeitsbündnis / Datenschutz als Korrelat zum Vertrauensverhältnis - Methodischer Missbrauch des Diskretionsgebotes 12, 20. Mai

5 Weitere wichtige Grundlagen / Grundsätze - Richtigkeit -Sicherheit - Transparenz 13, 20. Mai Geheimnissphäre von Minderjährigen Intim- und Privatsphäre auch bei Minderjährigen: -Urteilsfähigeauch gegenüber Eltern / Dritte (vgl. Art. 11 Abs. 2 BV) - Grenze Fürsorgepflicht der Eltern/Schule Güterabwägung der Interessen - Urteilsunfähige: gesetzlicher Vertretung 14, 20. Mai Ausnahme von der Schweigepflicht: Einwilligung - Einwilligung muss Akt wirklicher Selbstbestimmung sein: - Widerrufbarkeit - Fähigkeit zur Einwilligung - Überblickbarkeit - Globalermächtigungen? Globalermächtigungen sind unzulässig und nichtig - Einwilligung in mehrere Datenaustausche zulässig - Klar muss sein: - Bekanntgabe der einzelnen Instanzen/Akteure - Zweck des Datenaustausches -Umfang ( Verhältnismässigkeit) - Auswirkungen 15, 20. Mai

6 2. Ausnahme von der Schweigepflicht: gesetzliche Grundlage I Amtshilfe: - Einzelfall; Gesuch einer anderen Stelle - Rechtsgrundlage, i.d.r. in Datenschutzgesetzen - Gesetzlich umschriebene Aufgabe: Amts- und Berufspflichten: Gesetzliche Grundlagen / Aufgabe/ Auftrag / Leistungsverträge/ Aufgabenbeschriebe / Weisungen / etc. Berufskodex...unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation - Verhältnismässigkeit - Zweckbindung 16, 20. Mai Ausnahme von der Schweigepflicht: gesetzliche Grundlage II Melderechte / Meldepflichten I - nart. Art. 443 ZGB Anzeigepflicht für Personen in amtlicher Tätigkeit für Personen, die hilfsbedürftig erscheinen. - Art. 364 StGB Informationspflicht der Strafverfolgungsbehörden an VB bei Unmündigen - Art. 3c BetmG: Meldebefugnis - Art. 302 StPO für Strafbehörden und weitere in amtlicher Tätigkeit Straftaten anzuzeigen an zuständige Behörden - Kantonale Anzeigepflichten 17, 20. Mai Ausnahme von der Schweigepflicht: gesetzliche Grundlage III Melderechte / Meldepflichten II Umgang mit Melderechten / -pflichten: - Auslegung möglich? Durch wen? - Bundesrecht kantonales Recht? - Lex specialis/lex generalis? - Abwägung der Interessen / Pflichtenkollision? 18, 20. Mai

7 2. Ausnahme von der Schweigepflicht: gesetzliche Grundlage IV Akteneinsichts- und Datenauskunftsrecht - Akteneinsicht - berechtigte Personen -Umfang - Datenauskunftsrecht - berechtigte Personen -Umfang 19, 20. Mai Ausnahme von der Schweigepflicht: Besondere Situationen - Notfälle - Schutz höherrangiger Güter - Qualitätssicherungsinstrumente - Fallcontrolling -Supervision -Intervision - Fachberatung 20, 20. Mai Voraussetzung für die Zusammenarbeit: Aufgaben-, Auftrags-, Rollenklarheit I - Im Rahmen welcher Aufgabe bin ich tätig? - Kindesschutzrecht? - Schulrecht? - Elterlicher Sorge? - Schulsozialarbeit? - Polizeirecht/Strafrecht? - Welchen Auftrag habe ich abgeleitet aus meiner Aufgabe in Bezug auf die Zusammenarbeit? Wo sind die Grenzen dieses Auftrages? - Schutz des Kindes, inwiefern? Wie weit? - Sachverhaltsermittlung - Verfolgung des Täters - Handlungsspielraum für die Zusammenarbeit? 21, 20. Mai

8 Voraussetzung für die Zusammenarbeit: Aufgaben-, Auftrags-, Rollenklarheit II - Welche Rolle kommt mir zu - aufgrund meiner Aufgabe, -meines Auftrags, - des damit verbundenen Handlungsspielraums für die Zusammenarbeit? - Klärung des Zwecks des Austausches - Ist Zweck gedeckt durch rechtlichen Auftrag, insb. Amtshilfe, gesetzliche Grundlage oder mittels Einwilligung? Notfälle? Entbindung Amtsgeheimnis? - Verhältnismässigkeit? 22, 20. Mai Herausforderung Interdisziplinarität - Fachkompetenz/Sicherheit in der eigenen Disziplin - unterschiedliche Perspektive auf ein soziales Problem und Realitätswahrnehmung als Bereicherung - Wissen um Handlungsformen/Sichtweisen anderer Disziplinen (inkl. unterschiedliche Berufsethik) - die sprachlichen Barrieren (Fachterminologie) - Befürchtung von anderer Disziplin dominiert zu werden - der unterschiedliche Status der Disziplinen 23 Aus: Leitfaden Kanton Bern zu Disziplinarmassnahmen und Unterrichtsausschluss 8

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