Abgrenzung der ArbMedVV zu Eignungsuntersuchungen Beispiele aus der Praxis. Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 1
|
|
- Klemens Dunkle
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beispiele aus der Praxis Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 1
2 Auszug aus den Erläuterungen des BMAS zur ArbMedVV: Über eine neue Terminologie und durch Klarstellungen wird noch besser verdeutlicht, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht um den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen geht und dass es keinen Untersuchungszwang gibt. Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 2
3 Vorsorge Frühzeitiges Erkennen und Verhüten arbeitsbedingter Erkrankungen Im Interesse des Beschäftigten/der Beschäftigten Schutzziel: Individuum Selbstschutz Fragestellung: geht von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit von Beschäftigten aus? Eignungsuntersuchung Klärung, ob Bewerber/in oder Beschäftigte/r die gesundheitlichen Anforderungen an die jeweilige Tätigkeit erfüllt Vorrangig im Interesse des Arbeitgebers Schutzziel: Allgemeinheit Fremdschutz Fragestellung: geht von dem Individuum eine Gefahr für Beschäftigte und Sachmittel der Firma aus? Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 3
4 Vorsorge Rechtsgrundlage: Arbeitsschutzgesetz ArbMedVV Untersuchungsergebnis durch ärztliche Bescheinigung: Nein keine Aussage zur gesundheitlichen Eignung vorgesehen Eignungsuntersuchung Rechtsgrundlage: spezielle Rechtsvorschriften (z.b. FeV) bzw. individual- oder kollektivvertragliche Vereinbarungen Untersuchungsergebnis durch ärztliche Bescheinigung: Ja Bescheinigung mit Aussage zur gesundheitlichen Eignung aber: kein Zwang zur Untersuchung, Übermittlung des Ergebnisses mit Einverständnis, Widerspruchsrecht Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 4
5 Eine Eignungsuntersuchung kommt in Frage wenn die überprüften Gesundheitsparameter für die Ausübung der Tätigkeit eine wesentliche und entscheidende Anforderung darstellen Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 5
6 Eignungsuntersuchungen haben immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen geeignet erforderlich angemessen Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 6
7 Eine Untersuchung ist geeignet wenn damit die gesundheitliche Eignung für bestimmte Tätigkeiten tatsächlich festgestellt werden kann Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 7
8 Eine Untersuchung ist erforderlich wenn keine milderen, geeigneteren Maßnahmen zum Nachweis der Eignung zur Verfügung stehen (Fragebogen, Interview) Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 8
9 Eine Untersuchung ist angemessen wenn nach Abwägung der unterschiedlichen Rechtsgüter (informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz Verantwortung des AG gegenüber Personen oder Sachgütern) berechtigte Interessen des AG überwiegen. Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 9
10 Einige Rechtsvorschriften, die Tauglichkeitsuntersuchungen vorschreiben: Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Verordnung über die Seediensttauglichkeit Rheinpatentordnung (Binnenschiffahrt) Arbeiten im Bereich von Gleisen Erdbaumaschinen Luftfahrt (fliegendes Personal) Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 10
11 Beispiel: Tragen von Atemschutz bei der Feuerwehr bisher: Vorsorgeuntersuchung G26.3 keine gesundheitlichen Bedenken Eignungsaspekte waren mit berücksichtigt Das ist so nun nicht mehr zulässig! Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 11
12 Lösung: Feuerwehrdienstvorschrift 7, FwDV 7 vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung von Unfallkassen und DGUV als ausreichende Rechtsgrundlage betrachtet aber: getrennte Bescheinigung zur Vorsorge Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 12
13 Beispiel: Untersuchung von Gabelstaplerfahrern bisher: Vorsorgeuntersuchung G25 Sehtest, Hörtest, Laboruntersuchung Untersuchung nach G 25 in der ArbMedVV nicht geregelt damit ist sie nicht rechtsverbindlich Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 13
14 mögliches Vorgehen: Schaffung einer geeigneten Rechtsgrundlage z.b. Dienstvereinbarung (kollektivrechtliche Regelung) z.b. Arbeitsvertrag (individualrechtliche Regelung) Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 14
15 Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 15
16 Beispiel: Waldarbeiter, Arbeiten mit der Motorsäge bisher: Untersuchung nach dem Grundsatz H9 Baumarbeiten Hörtest, Sehtest, Laboruntersuchungen u.a. H9 durch die ArbMedVV nun hinfällig Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 16
17 mögliches Vorgehen: Nutzung anderer Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz als rechtliche Grundlage VSG Forsten und VSG Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen Untersuchungen in Anlehnung an G 25 und G 41 (Arbeiten mit Absturzgefahr) getrennte Bescheinigung zur Vorsorge Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 17
18 Bei welchen Anlässen sind Eignungsuntersuchungen zulässig? Einstellungsuntersuchung Eignungsuntersuchung im bestehenden Beschäftigungsverhältnis BMAS: Eignungsuntersuchungen sind vorrangig ein arbeitsrechtliches Thema Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 18
19 Einstellungsuntersuchung wenn in einer Rechtsvorschrift angeordnet wenn die Untersuchung zur Feststellung der Eignung erforderlich ist Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 19
20 Eignungsuntersuchung im bestehenden Beschäftigungsverhältnis wenn durch Rechtsvorschrift geregelt (FeV) Wechsel der Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes Bei konkreten Anhaltspunkten für Zweifel am (Fort-)Bestehen der Eignung Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 20
21 nicht abschließend geklärt: anlasslose Eignungsuntersuchungen DGUV: Regelung in Betriebsvereinbarungen möglich, auch in bestimmten Zeitabständen ohne konkreten Anlass BMAS: Arbeitgeber darf keine anlasslose Eignungsuntersuchung fordern, auch entsprechende Betriebsvereinbarungen sind nicht möglich Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 21
22 Abgrenzung ArbMedVV zu Eignungsuntersuchungen Müssen Vorsorge und Eignungsuntersuchungen getrennt durchgeführt werden? Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 22
23 Abgrenzung der ArbMeVV zu Eignungsuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen sollen grundsätzlich getrennt durchgeführt werden ( 3 ArbMedVV). Ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich, dann müssen die unterschiedlichen Zwecke von Vorsorge und Eignungsuntersuchungen transparent gemacht werden. Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 23
24 Fazit: die Rechtslage zu Eignungsuntersuchungen ist nicht eindeutig juristische Aspekte nehmen an Bedeutung zu die Beschäftigten werden zukünftig mehr Eigenverantwortung zu tragen haben die Mischung aus medizinischen und juristischen Gesichtspunkten erschwert auch die Beratung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 24
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 25
Eignungsuntersuchungen- Regelungen in Sicht
Eignungsuntersuchungen- Regelungen in Sicht Tagung für Betriebsräte am 16.+17.04.2015 in Oberhof/Th. Dr. Matthias Kluckert Leiter Kompetenz-Center Arbeitsmedizin Seite 1 Gliederung Definition Vorsorge/Eignung
MehrNeuregelung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Tagung für Sicherheitsfachkräfte in Oberhof am
Neuregelung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Tagung für Sicherheitsfachkräfte in Oberhof am 21.04.2016 Dr.med. Madhumita Chatterjee, Referatsleiterin KC Arbeitsmedizin 11.05.2016 Gliederung Verordnung
MehrVom Grundsatz der Grundsätze : Die Diskussion um Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen aus Sicht der DGUV. DGAUM Fachgespräch 15. April 2015 in Mainz
Vom Grundsatz der Grundsätze : Die Diskussion um Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen aus Sicht der DGUV DGAUM Fachgespräch 15. April 2015 in Mainz Dr. Walter Eichendorf, DGUV Mainz, 15.04.2015 DGUV Grundsätze
MehrVier Fragen der DGUV zum Thema Eignung. DGAUM März 2015
Vier Fragen der DGUV zum Thema Eignung DGAUM 18. 20. März 2015 Gliederung 1. Kann man Eignung & Vorsorge trennen? 2. Ist Eignung ein Thema der DGUV? 4. Was ist zu tun? DGAUM 18. 20. März 2015 2 1. Kann
MehrPotsdamer Dialog 2009
Potsdamer Dialog 2009 G 25 und G 41 Eignungs- oder Wunschuntersuchung? Der betriebliche Umgang mit Fahr- und Steuertätigkeiten und Arbeiten mit Absturzgefahr im Lichte der neuen ArbMedVV Detlef Glomm Facharzt
MehrWann Vorsorge, wann Eignung?
ArbMedVV 15.04.2015 Wann Vorsorge, wann Eignung? DGAUM, Mainz Nationaler Arbeitsschutz, SOP, Annika Wörsdörfer 1 Grundsätzliches Arbeitsmedizinische Vorsorge: Beurteilung der Wechselwirkung zwischen Arbeit
MehrEignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge
Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge 3. Offshore Symposium in Rostock 22. Februar 2017 Hannah Gaedeke Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Abteilung Arbeits- und Tarifrecht
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen Betriebsrätetagung des Präventionszentrums Hamburg in Lüneburg, 12. November 2015 Dr. M. Kluckert BG RCI Leiter Kompetenz-Center Arbeitsmedizin Gliederung
MehrArbeitsmedizinische VorsorgeVerordnung
Update Arbeitsmedizinische VorsorgeVerordnung Die Verordnung in der betrieblichen Praxis Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
MehrBestens geeignet? Rechtliche Hintergründe zum Thema Eignungsuntersuchungen
Bestens geeignet? Rechtliche Hintergründe zum Thema Eignungsuntersuchungen Ass. jur. Michael Behrens Jahrestagung für Betriebsräte Präventionszentrum Köln der BG Rohstoffe und chemische Industrie vom 06.
MehrTag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners
Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners Kai Schweppe Geschäftsführer Arbeitspolitik Südwestmetall Südwestmetall - der Verband der Metall- und Elektroindustrie
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge Tagung für Sicherheitsfachkräfte in Bad Neuenahr-Ahrweiler 05.10. 06.10.2016 Dr.med. Madhumita Chatterjee, Referatsleiterin im KC Arbeitsmedizin 26.09.2016 Gliederung Verordnung
MehrGeeignete Untersuchungen?
Geeignete Untersuchungen? Vorstand 2. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte, Betriebs- und Werksärzte 13. Mai 2015 Sprockhövel Ausgangslage Vorstand Absender Arbeitgeber drängen auf die Durchführung
MehrDie neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Risiken und Chancen
Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Risiken und Chancen Dr. med. Peter Kujath, BAuA Berlin Sifa-Workshop 2015 - Informationsveranstaltung mit Erfahrungsaustausch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit
MehrARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE
ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE 2. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte, Betriebsund Werksärzte am 13. Mai im IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Dr. Brigitte Hoffmann Ärztin für Arbeitsmedizin
MehrArbMedVV - Die Novellierung. Zentrum für Arbeitsmedizin und Medizinische Dienste
ArbMedVV - Die Novellierung Zentrum für Arbeitsmedizin und Medizinische Dienste 2008 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 02/2013 Referentenentwurf 24.04.2013: Verabschiedung im Bundeskabinett
MehrDie Novellierung der ArbMedVV - Was ändert sich?
Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Arbeitsmedizin im Wandel. Die Novellierung der ArbMedVV Was kann, was soll, was muss ein Arbeitsmediziner? Die Novellierung der ArbMedVV - Was ändert sich?
MehrGeplante Novellierung der ArbMedVV 2013
Geplante Novellierung der ArbMedVV 2013 Sicherheitsfachkräfte-Tagung Sonthofen Dr. med. Andreas Rickauer Branchenprävention Chemie Präventionsbereich Nürnberg Aktueller Stand der Novellierung 02/2013:
MehrFragen und Antworten zur arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Fragen und Antworten zur arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Die nachfolgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen
MehrFragen und Antworten zur arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Fragen und Antworten zur arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Die nachfolgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen
MehrEin Jahr Erfahrung mit der neuen ArbMedVV - Eignung versus Vorsorge
Ein Jahr Erfahrung mit der neuen ArbMedVV - Eignung versus Vorsorge BGHM Betriebsärztetagung 2015 Bamberg, 29. Januar 2015 Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel Gliederung Vorbemerkungen Allgemeine
MehrVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV 1. Änderungsverordnung vom 31.10.2013 1 Ausgangslage ArbMedVV seit Ende 2008 in Kraft Überführung der Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge Neue Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 31.10.2013 mit Stärkung der Selbstbestimmung der Mitarbeiter Ziele der Arbeitsmedizinischen Vorsorge: Arbeitsbedingte
MehrNeuregelungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Neuregelungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge Tagung für Betriebsräte in Rotenburg an der Fulda 22.03. 23.03.2017 Dr.med. Madhumita Chatterjee, Referatsleiterin im KC Arbeitsmedizin 27.03.2017 Gliederung
MehrLinke Seite: - Grün: Umweltbezogene Einflüsse wirken auf uns alle, müssen beachtet werden, sind aber nicht direkter Teil der ArbmedVV.
1 2 Linke Seite: - Grün: Umweltbezogene Einflüsse wirken auf uns alle, müssen beachtet werden, sind aber nicht direkter Teil der ArbmedVV. - Blau: Individuum/Konstitution: Jeder Mensch bringt sein eigene
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV
Arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV Zukunft der betriebsärztlichen Betreuung Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses (AfAMed, BMAS, Berlin, 14. Januar 2013) DGUV unterzeichnet
MehrAudi AG Bildungswesen Ingolstadt, P. Aligbe 2015
Audi AG Bildungswesen Ingolstadt, 30.07.2015 Neues Problembewusstsein Intensivere Diskussion seit der Novellierung der ArbMedVV 2013 Vernachlässigung datenschutzrechtlicher Entwicklungen in diesem Bereich
MehrZukunft der DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen
Zukunft der DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen St. Augustiner Gefahrstofftage 2017, am 29.03.2017 in Königswinter Dr. Matthias Kluckert, Leiter KC Arbeitsmedizin der BG RCI Gliederung
MehrHandlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information
504-41 BGI/GUV-I 504-41 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 Arbeiten mit Absturz gefahr Januar 2010 Herausgeber Deutsche
MehrNeuregelungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Neuregelungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge Tagung für Betriebsräte in Bad Neuenahr-Ahrweiler 25.10. 26.10.2017 Dr.med. Madhumita Chatterjee, Referatsleiterin im KC Arbeitsmedizin 05.10.2017 Gliederung
MehrGesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst
Gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst Dr. med. Andreas Rickauer Präventionszentrum Nürnberg Sparte 2: Chemie-Papier-Zucker Dresden 2016 Muss man für die Feuerwehr geeignet sein? Menschen mit
MehrBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln. - Bek. d. BMAS v IIIb /6 -
Bekanntgemacht in: GMBl Nr. 5, 24. Februar 2014, S. 100 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 6.3 Vorsorgebescheinigung - Bek. d. BMAS
MehrDie Konkretisierung der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Konkretisierung der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge Alter Wein neuen Schläuchen? Dr. Thomas Nauert, Landesgewerbearzt, Sozialministerium Kiel Lfz Tag.Monat.Jahr 1 LSV Kompakt 8/2014 Lfz
MehrDie Novellierung der ArbMedVV - Was hat sich geändert? 04. Juni 2014
Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Arbeitsmedizin im Wandel: Die Novellierung der ArbMedVV Was kann, was soll, was muss ein Arbeitsmediziner? Die Novellierung der ArbMedVV - Was hat sich
MehrUnternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes
B A D GmbH Thema Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes Dr. med. Fatih Sirin Facharzt für Arbeitsmedizin B A D GmbH Gesund am NOK Arbeitskreis BGM 22.11.2017 www.bad-gmbh.de/ www.teamprevent.com
MehrEignungsuntersuchungen für Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehr Rechtliche Grundlagen
Eignungsuntersuchungen für Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehr Rechtliche Grundlagen Essen, 15.September Eine Veranstaltung der Verunsicherungen durch Änderungen in den Rechtsgrundlagen Novellierung
MehrP. Aligbe
Juristisches, Praktisches Frage- und Antwortstunde 309. Arbeitsmedizinisches Colloquium 20.11.2014 Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Problematik der Eignungsuntersuchungen
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge versus Eignungsuntersuchungen - wann sind neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge Eignungsuntersuchungen zulässig? Arbeitsmedizinisches Kolloquium München 18. März 2015 Prof.
MehrUnterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller
Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung
MehrSind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge Was gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, die nicht ausdr
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Fragen und Antworten (Stand: Dezember 2016) 1. Hinweise 3 2. Fragen und Antworten 3 2.1 Was ist arbeitsmedizinische
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Arbeitsmittelbezogene Eignungsuntersuchungen und -feststellungen, insbesondere bei Fahr- und Steuerpersonal
Arbeitsmittelbezogene Eignungsuntersuchungen und -feststellungen, insbesondere bei Fahr- und Steuerpersonal (Wenn im Artikel von Mitarbeitern/Kollegen nur in männlicher Form gesprochen wird, ist damit
MehrVorsorgeuntersuchungen an Beschäftigte im Gesundheitswesen nach Tuberkulosekontakt
Vorsorgeuntersuchungen an Beschäftigte im Gesundheitswesen nach Tuberkulosekontakt Fragestellung 1: Wer ist verpflichtet, Beschäftigten im Gesundheitswesen Vorsorgeuntersuchungen anzubieten, nachdem sie
MehrForum 12: Gesundheitsprävention in der beruflichen Erstausbildung
Forum 12: Gesundheitsprävention in der beruflichen Erstausbildung Fulda 31.5.2012 Heinz Fritsche Ressort Arbeitsgestaltung- und Gesundheitsschutz Untersuchungsanlässe Arbeitsmedizinische Untersuchung Rechtsgrundlage
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten
Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten Dr. Markus Sander, VBG Berlin 10.11. 2016 Arbeitsmedizinischen Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme
MehrStand: Februar Neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft getreten Arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen
Stand: Februar 2009 Neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft getreten Arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen Am 24. Dezember 2008 trat die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen
MehrWorkshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr
Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr Was bedeutet Arbeitsschutzorganisation Eine wirksame Arbeitsschutzorganisation ist dadurch gekennzeichnet, dass Zuständigkeiten,
MehrDie neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie (Az. IIIb1 36628/37, Schreiben vom 15.02.2013) zur
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - was ist neu? - Regionaler Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg 11. Mai 2010
Arbeitsmedizinische Vorsorge - was ist neu? - Regionaler Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg 11. Mai 2010 17.03.2010 Dr. med. Stefan Baars 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Mehramtliche bekanntmachung
Nr. 1022 31. Juli 2014 amtliche bekanntmachung Dienstvereinbarung zur Regelung der Durchführung der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G41 für die Beschäftigten
MehrG 26/3. -- der geänderte rechtliche Rahmen. Unfallkasse Sachsen. 12. Fachtagung Atemschutz Referent Unfallkasse Sachsen: Herr Gutteck
Unfallkasse Sachsen G 26/3 -- der geänderte rechtliche Rahmen Freistaat Sachsen Landesfeuerwehrschule Sachsen 12. Fachtagung Atemschutz Referent Unfallkasse Sachsen: Herr Gutteck Unfallkasse Sachsen 12.
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge in Zukunft ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung!
Arbeitsmedizinische Vorsorge in Zukunft ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung! 36. Betriebsleiterseminar, Hohenroda, 2014 Dr. M. Kluckert BG RCI Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin Gliederung Die erste Verordnung
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grund satz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Labortierstaub in Tierhaltungsräumen und
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub BGI/GUV-I 504-1.2 Juni 2009
MehrUnterweisungsmodul. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Immunisierung
Unterweisungsmodul Arbeitsmedizinische Vorsorge und Immunisierung Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Angebots- und Pflichtvorsorgen Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Ärztliche
MehrDr. Bernd Thoma. P r e i s l i s t e. gültig vom (damit verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit)
A r b e i t s m e d i z i n + R e i s e m e d i z i n E s c h b o r n Dr. Bernd Thoma P r e i s l i s t e gültig vom 01.01.2019 31.12.2019 (damit verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit)
MehrNeuregelung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Gewerbeaufsichtsamt Hannover Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Neuregelung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Kongress für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz am
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1-Chlor-2,3-epoxypropan
MehrDiese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 Bildschirmarbeitsplätze Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV
Mehrper an
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IIIb1 Rochusstraße 1 53123 Bonn Korrespondenzadresse: VDBW Geschäftsstelle Friedrich-Eberle-Straße 4a 76227 Karlsruhe Tel. 0721 / 93 38 18-0 Fax 0721 /
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Unausgehärtete Epoxidharze BGI/GUV-I 504-23f
MehrVorsorgeuntersuchungen aus rechtlicher Sicht. Joachim Heilmann
Vorsorgeuntersuchungen aus rechtlicher Sicht Joachim Heilmann Vorsorgeuntersuchungen aus rechtlicher Sicht Gliederung Berührte Grundrechte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV
MehrD R. B E R N D T H O M A
D R. B E R N D T H O M A Arzt für Allgemeinmedizin und Arbeitsmedizin - Tropenmedizin - Preisliste der arbeitsmedizinischen Leistungen gültig vom 01.01.2018 31.12.2018 (damit verlieren alle vorhergehenden
MehrVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Abgrenzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu Eignungsuntersuchungen RAK Emden 17. Mai 2016 17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 1 ArbMedVV und Eignung
MehrUhrzeit Thema Referent. 14:00 Uhr Eröffnung und Begrüßung Dr. med. Angela Seidel/ Rita Hacke
Fortbildungsveranstaltung für Betriebsärzte Programm Uhrzeit Thema Referent 14:00 Uhr Eröffnung und Begrüßung Dr. med. Angela Seidel/ Rita Hacke 14:10 Uhr Erstellung eines Hautarztberichtes Dr. med. Sibylle
MehrArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung
- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge trat am 23.Dezember 2008 in Kraft. Die Arbeitsmedizinische
MehrHandlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information
504-31 BGI/GUV-I 504-31 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 31 Überdruck ung s s a Anp 8 n i t ächs 8.12.200arbeitet. n m
MehrODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung. Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg
ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg Gliederung 1. Was sind nachgehende Untersuchungen 2. Geschichte
MehrDie Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte?
Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte? APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte Frankfurt am Main Kaiserhofstraße
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen BGI/GUV-I 504-23b Mai 2009
MehrMinisterium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen Referat Düsseldorf
Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen Referat 73 40190 Düsseldorf Gebläsefilteranzug als persönliche Schutzausrüstung Gefährdungsbeurteilung Erlass vom 22.06.2015 Sehr geehrte Damen
MehrEmpfehlungen zur Gestaltung betrieblicher Vereinbarungen zur Anwendung des DGUV Grundsatzes G 25
5137 BGI/GUV-I 5137 Information Empfehlungen zur Gestaltung betrieblicher Vereinbarungen zur Anwendung des DGUV Grundsatzes G 25 Februar 2011 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV)
Mehr2.6 Lastenhandhabungsverordnung
2.6 Lastenhandhabungsverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung LasthandhabV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl.
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge
Unternehmen TIERMEDIZIN Arbeitsmedizinische Vorsorge Welche Ziele sollten Sie erreichen? Die Beschäftigten werden individuell von der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt beraten, gegebenenfalls untersucht
Mehramtliche bekanntmachung
Nr. 1023 31. Juli 2014 amtliche bekanntmachung Dienstvereinbarung zur Regelung der Durchführung der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G25 für die Beschäftigten
MehrArbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen
Arbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen Dr. med. Claus Hölzel BGN-Geschäftsbereich Prävention Abteilung Gesundheitsschutz Mannheim Vor der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (bis
MehrHandlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Mittelstraße 51-52 10117 Berlin-Mitte Tel.: 030 2887636-800 Fax: 030 288763-771 Ausschuss ARBEITSMEDIZIN der DGUV BG-Information Handlungsanleitung für
MehrGesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Gesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Gesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 15. April 2014 Fachbereich:
MehrVerwaltungsrundschreiben
Verwaltungsrundschreiben Der Kanzler 7.6 Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz Veröffentlicht am 02.02.2018 Gewährleistung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge an der Otto-von-Guericke- Universität
MehrKrankheit und (Kraft-) Verkehr. Dr. Peter Fuchs Facharzt für Arbeitsmedizin BAD Zentrum Wiesbaden
Dr. Peter Fuchs Facharzt für Arbeitsmedizin BAD Zentrum Wiesbaden 2 Gliederung Rechtsgrundlagen FEV und G25 Welche Krankheit gefährdet Fahrtauglichkeit Kompensationsmöglichkeiten G25 im Betrieb Ängste
MehrLeistungsteil Werksärztlicher Dienst
Leistungsteil Werksärztlicher Dienst (Stand: Januar 2018) Leistungsteil Werksärztlicher Dienst - Inhalt 1. Grundleistungen 2. Serviceleistungen 3. Prävention im Betrieb Werksärztlicher Dienst am Chemiestandort
MehrÄnderungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV ) A. Allgemeine Bemerkungen Seite 2
Information 07/2014 des Evangelischen Oberkirchenrats - Arbeitsschutz - und der Evangelischen Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz Änderungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Verordnung zur
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge und gesundheitliche Eignung
Arbeitsmedizinische Vorsorge und gesundheitliche Eignung Rainer W. Gensch Arbeitsschutzfachtagung 2015, LAS, Potsdam, 1.12.2015 1 Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbSchG 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
MehrAlcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015
Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagment
Betriebsrätetagung des Präventionszentrums Hamburg Betriebliches Eingliederungsmanagment Lüneburg 12.11.2015 Burkhard Rehn Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch Neuntes Buch 84 Prävention Der Arbeitgeber
MehrRegionalkonferenz Berlin
Regionalkonferenz Berlin Dr. Wolfgang Panter Präsident VDBW 27.02.2017, Berlin Stand der Umsetzung des Präventionsgesetzes Gespräche zur Umsetzung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Mehr4. Fachtagung Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen
4. Fachtagung Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen Arbeitsmedizinische Aspekte Themen Arbeitsmedizinische Vorsorge Betriebsärztliche Betreuung Wunschvorsorge Gefährdungen Eignung Hier könnten Sie Ihrem
MehrMedizinische Organisation und Status der Zeitarbeit aus Sicht des Arbeitsmediziners
Medizinische Organisation und Status der aus Sicht des Arbeitsmediziners Dr. Jens Petersen 27. November 2009 Ihre gesetzliche Unfallversicherung www.vbg.de Versicherte 7.933.000 Unternehmen 647.000 Branchen
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge
Nachgehende Vorsorge Expositionsverzeichnis nach 14 GefStoffV Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) Arbeitsmedizinische Vorsorge Gesundheitsschäden frühzeitiges Erkennen und Verhüten arbeitsbedingter Erkrankungen
MehrDie Einhaltung der Unfallverhütungs- & Arbeitssicherheitsvorschriften
Die Einhaltung der Unfallverhütungs- & Arbeitssicherheitsvorschriften Ulrich Hoffmann 1. Deregulierung im Arbeitsschutz mehr Verantwortung auf der Betriebsebene Die Betreiber von Hochwasserrückhaltebecken
MehrArbeitsmedizin im Wandel - Die Novellierung der ArbMedVV 2013 Arbeitsmedizinische Vorsorge im Rahmen des BGM
Arbeitsmedizin im Wandel - Die Novellierung der ArbMedVV 2013 Arbeitsmedizinische Vorsorge im Rahmen des BGM Dr. Joachim Stork Audi Gesundheitswesen 1 Unternehmensstrategie Personalpolitik Präventionsziele
Mehr