Ausbildung zum(r) DiplomsozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Altenarbeitgem. 6 StSBBG unter Anrechnung der Ausbildung zum(r) FachsozialbetreuerIn (A).
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- Nora Schubert
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1 Ausbildung zum(r) DiplomsozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Altenarbeitgem. 6 StSBBG unter Anrechnung der Ausbildung zum(r) FachsozialbetreuerIn (A). Die Ausbildung zum(r) DiplomsozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Altenarbeit, nach absolvierter Ausbildung zum(r) FachsozialbetreuerIn (A), umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung in der Dauer von insgesamt 1200 Stunden und ist innerhalb von 12 Monaten in der berufsbegleitenden Form zu absolvieren. Ausbildungsziele: Gemäß 2 StSBBG werden die allgemeinen Ziele der Ausbildung zum(r) DiplomsozialbetreuerIn wie folgt definiert: (1) Diplom Sozialbetreuer/ innen üben sämtliche Tätigkeiten aus, die auch von Fach Sozialbetreuer/ innen ausgeführt werden können ( 7 bis 9). Auf Grund ihrer vertieften, wissenschaftlich fundierten Ausbildung und den bei der Verfassung der Diplomarbeit erworbenen Kompetenzen besitzen sie aber eine höhere Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Dies gilt nicht für pflegerische Tätigkeiten nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG). (2) Diplom Sozialbetreuer/ innen nehmen über die unmittelbaren Betreuungsaufgaben hinausgehend konzeptive und planerische Aufgaben betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit wahr. (3) Diplom Sozialbetreuer/ innen verfügen über Kompetenzen der Koordination und der fachlichen Anleitung von Fach Sozialbetreuern/Fach Sozialbetreuerinnen und Heimhelfern/Heimhelferinnen in Fragen der Sozialbetreuung. (4) Diplom Sozialbetreuer/ innen wirken mit an der fachlichen Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes der eigenen Organisation/Einrichtung und führen Maßnahmen und Prozesse der Qualitätsentwicklung durch, wie Reflexion und Evaluation mithilfe anerkannter Verfahren und Instrumente. (5) Diplom Sozialbetreuer/ innen müssen über zumindest eine der folgenden Spezialisierungen verfügen: 1. Altenarbeit (A) oder 2. Familienarbeit (F) oder 3. Behindertenarbeit (BA) oder 4. Behindertenbegleitung (BB). (6) Mindestalter für die Ausübung der Tätigkeit als Diplom Sozialbetreuer/in ist 20 Jahre. Gemäß 3StSBBG werden die Ziele im Rahmen der Spezialisierung Altenarbeit (A) wie folgt definiert: (1) Diplom Sozialbetreuer/ innen mit Spezialisierung A entwickeln auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse Konzepte und Projekte, führen sie eigenverantwortlich durch und evaluieren sie. Sie Seite 1 / 9
2 sind insbesondere für folgende Maßnahmen kompetent - erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten (z. B. Ärzten/Ärztinnen, Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen, Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen, Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, klinische Psychologen/Psychologinnen Diätologen/Diätologinnen): 1. altersgerechte Umgestaltung der Wohnumgebung einschließlich Beratung über und Besorgung von entsprechenden Hilfsmitteln und Behelfen sowie Organisation der dafür nötigen Behörden und Versicherungswege, 2. spezielle Animierungsprogramme für Kleingruppen und Einzelpersonen zur Förderung motorischer Fähigkeiten durch Bewegungsübungen, 3. spezielle Animationsprogramme zur Förderung der Hirnleistungsfähigkeit, 4. Anregung von Kommunikationsprozessen in Kleingruppen und für Einzelne zur Verbesserung des sozialen Klimas unter den Bewohnern/Bewohnerinnen und zu den Pflegepersonen, 5. Erarbeitung von Strategien im Fall akuter Krisensituationen, wie z. B. bei Tod von Angehörigen oder Mitbewohnern/ Mitbewohnerinnen, Depression und Suizidgefährdung, Verwirrung und Desorientierung, Suchtproblematik. (2) Methodische Kompetenzen bestehen vor allem hinsichtlich Validation, Kinästhetik und Biographie- Arbeit. Diplom Sozialbetreuer/ innen mit Spezialisierung A nehmen auch pflegerische Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation als Pflegehelfer/ in nach dem GuKG wahr. Voraussetzungen: positiv absolvierte Ausbildung zum(r)fachsozialbetreuerin (A) Inhalte/Theorie Persönlichkeitsbildung Humanwissenschaftliche Grundbildung Politische Bildung und Recht Supervision musisch kreative Bildung Bewegung und Körpererfahrung 120 Teilnahme Einführung in Pädagogik, Psychologie und Soziologie 120 Einzelprüfung Berufsspezifische Rechtsgrundlagen 40 Einzelprüfung Seite 2 / 9
3 Management u. Organisation Sozialbetreuung als Prozess im sozialen System (Ziele, Personen, Strukturen, Mittel) verantwortlicher Umgang mit Ressour cen (Personal, Sachaufwand) Anleiten und Begleiten von Mitarbeiter- Innen (PraktikantInnen, Zivildiener, Ehrenamtliche) Selbst- und Zeitmanagement Grundlagen der Organisationslehre und Organisationsentwicklung Grundlagen der Administration und Finanzplanung Projektmanagement 80 Einzelprüfung Spezialisierung Altenarbeit Themenfeld 1 (A): Lebenswelt alter Menschen Erweiterung und Vertiefung der in der Fachausbildung erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen Biografie Arbeit Alltagsrituale je nach Religion und Kultur Lernen in der zweiten Lebenshälfte Betreuungs-, Wohnmodelle und komplementäre Ansätze Angehörigenarbeit Aggression und Gewalt im Lebensumfeld des alten Menschen Themenfeld 1 bis 4 umfasst gesamt 240 Stunden. Seite 3 / 9
4 Spezialisierung Altenarbeit Themenfeld 2 (A): Alltagsbewältigung im Alter Themenfeld 3 (A): Altersabhängige Veränderungen und Krankheiten Methodik und Didaktik in der Arbeit mit alten Menschen (Vertiefung) Gesundheitsförderung und Prävention (Public Health) Gerontopsychologie Geragogik Lebensalltag planen, gestalten und bei der Bewältigung unterstützen Tagesstrukturgestaltung Sexualität im Alter Wohnformen und altersgerechtes Woh nen (Wohnumgebung) Altersgerechte Ernährung Spirituelle Begleitung alter Menschen Aktivierung und kreative Gestaltung mit alten Menschen (Vertiefung) Hirnleistungstraining, Gedächtnistraining Psychomotorik und Remobilisation Vertiefende Auseinandersetzung mit somatischen, psychischen und sozialen Veränderungen im Alter Geriatrische und gerontopsychiatrische Rehabilitations- und Betreuungskonzepte Beratung und Beschaffung von adäquaten Hilfsmitteln und deren Organisation (Behörden und Versicherungswege) Krisenintervention bei akuten geriatri schen Erkrankungen Vertiefung der Inhalte aus Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung Themenfeld 1 bis 4 umfasst gesamt 240 Stunden. Seite 4 / 9
5 Spezialisierung Altenarbeit Themenfeld 4 (A): Altenarbeit als Beruf Berufsidentität und Motivation Aggression und Gewalt in der Betreu ungsarbeit Auseinandersetzung mit Endlichkeit und Begrenztheit als ständigem Arbeitsinhalt Maßnahmen der Psychohygiene Theorien und Übungen zum Aufbau und zur Stärkung von Schlüsselkompetenzen wie Empathie, Frustrationstoleranz, Reflexionsvermögen Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Betreuung alter Menschen Case- und Schnittstellenmanagement Modelle der Krisenintervention (bei Verwahrlosung, Suizidgefährdung,...) Konfliktlösungsstrategien Sozialmedizinische Fragestellungen Konzeptentwicklung Koordination und fachliche Anleitung bzw. Begleitung von MitarbeiterInnen und HelferInnen wie z.b. Zivildiener, PraktikantInnen Begleitung Angehöriger Maßnahmen und Prozesse der Qualitätsentwicklung Themenfeld 1 bis 4 umfasst gesamt 240 Stunden. Theoriestunden gesamt 600 Inhalte/Praktische Ausbildung Schwerpunkte Fachbereiche Stunden Die Stunden müssen in folgenden Fachfeldern geleistet werden: Maximal 200 Praktikumsstunden können in einem jeweils anderen Altenarbeit a) Familienarbeit, Arbeitsfeldder sozialen Arbeit b) Altenarbeit, und Betreuung (auch als Auslandspraktikum) c) Behindertenarbeit oder d) Behindertenbegleitung. absolviertwer- den. Gesamt 600 Seite 5 / 9
6 Diplomprüfung: gem. 18AusbildungsVOStSBBG (1) Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung kann die Diplomprüfung ablegt werden. Die Diplomprüfung besteht aus zwei Teilen: 1. Klausurarbeit und 2. mündliche Diplomprüfung. (2) Die Klausurarbeit erfolgt in Form einer fünfstündigen schriftlichen Arbeit über ein Thema aus dem jeweiligen Berufsfeld, einschließlich des fachlichen Umfeldes. Die Aufgabenstellung ist der zu prüfenden Person schriftlich vorzulegen. Sie hat mindestens zwei voneinander unabhängige Aufgaben zu enthalten, die in Teilaufgaben gegliedert sein können. (5) Die mündliche Diplomprüfung erfolgt zu einem Themenschwerpunkt, den sich die zu prüfende Person auswählen kann. Der Themenschwerpunkt ist aus einem oder mehreren Modulen des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes zu wählen. Die Prüfungskommission hat zu beurteilen, ob die zu prüfende Person imstande ist, den Themenschwerpunkt auf Grund des theoretischen Wissens kritisch zu erörtern, Handlungsoptionen zu nennen, Empfehlungen für konkrete Vorgangsweisen abzugeben und diese vor dem Hintergrund reflektierter Grundsätze zu begründen. Die mündliche Diplomprüfung ist öffentlich. Seite 6 / 9
7 Ausbildung zum(r) DiplomsozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Altenarbeit gem. 6 StSBBG unter Anrechnung der Ausbildung zum(r) FachsozialbetreuerIn (A). (DSB - A 1) berufsbegleitend 19. Mai 2014 bis Theoriemodule Mai 2014 Juni Juli September Oktober November Di Dezember Jänner 2015 Februar März April Di Di Prüfung Die Unterrichtszeit beginnt um 18:00 Uhr und endet um 22:00 Uhr. Eine 80% Anwesenheit der Theoriemodule ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Fachprüfung! Voraussichtliche Zeugnisübergabe: Kurskosten inkl. Prüfungsgebühr: Euro 4.130,00 (USt.-frei gem. 6 (1) Z 11 UStG) Seite 7 / 9
8 ANMELDEFORMULAR Hiermit melde ich mich verbindlich bei der EMG Akademie für Gesundheit GmbH & Co KG zur berufsbegleitenden Ausbildung zum(r) Diplom-SozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Altenarbeit, unter Anrechnung der Ausbildung zum(r) FachsozialbetreuerIn (A), an. Kosten: 4.130,00 (USt.-frei gem. 6 (1) Z 11 UStG) 600 UE Theorie- und 600 Stunden Praktikum 19. Mai 2014 bis 19. Mai 2015 Teilnehmer: Vor- und Nachname: Soz.Vers/Geb.Dat.: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon/Mobil: Rechnungsadresse: Name: Anschrift: UID Nummer bei Firma Telefon/ Fax: Ort, Datum: Anmeldung unter: Per Post: EMG Akademie für Gesundheit GmbH & Co KG; 8142 Wundschuh, Neuschloss 1 Fax: Teilnehmer sowie Rechnungsträger bestätigen mit der Unterschrift, die im Anhang befindlichen AGB s gelesen, verstanden und akzeptiert Unterschrift Vertragspartner/Rechnungsträger firmenmäßige Zeichnung Unterschrift Teilnehmer Seite 8 / 9
9 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmelderichtlinien Wir haben bei unseren Lehrgängen begrenzte Teilnehmerzahlen, daher erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Anmeldeschluss ist jeweils 7 Tage vor Beginn der Lehrgänge. Anmeldungen erfolgen ausschließlich mit unserem Vordruck und sind nach Unterfertigung rechtsverbindlich. Formulare können Sie aus unserer Homepage entnehmen. Programm-, Preisänderungen: Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Beim Großteil der angebotenen Veranstaltungen ist ein Teilnehmer-Minimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann die Veranstaltung abgesagt werden. 2. Zahlungsbedingungen Die Teilnahmegebühr überweisen Sie bitte umgehend nach Erhalt der Rechnung. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro vor. Wir sind berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.eine Teilnahme an Lehrgängen ist nur möglich, wenn am ersten Kurstag eine Zahlungsbestätigung vorgelegt wird. 3. Teilzahlungsvereinbarung Besteht eine individuelle schriftliche Teilzahlungsvereinbarung werden bei Zahlungsverzug 30 Euro Mahngebühr sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p. a. verrechnet. 4. Stornogebühr Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche Stornierung erforderlich. Diese ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Das Einsetzen eines Ersatzteilnehmers ist möglich. 5. Prüfungen Der Ablauf der jeweiligen Lehrgänge ist durch die jeweils gültige Lehrgangsordnung bestimmt. Nach bestandenen Prüfungen und dem Erfüllen der vorausgesetzten Anforderungen wird ein Zeugnis mit der jeweilig erreichten Qualifikation ausgestellt. Vortragsänderungen sind aufgrund der langfristigen Planung möglich. Beim Großteil der angebotenen Lehrgänge ist ein Teilnehmerminimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann ein Ausbildungsvorhaben abgesagt werden. Alle Lehrgänge können nur vorbehaltlich mit der Genehmigung des Landeshauptmannes abgehalten werden. 6. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel häufig nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen beiden Geschlechtern gleicher-maßen offen. 7. Grundsätzliches Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein oder nach erfolgtem Vertragsabschluss unwirksam oder nicht durchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Seite 9 / 9
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