DS info Seite 1/4. Auszüge aus den Versicherungsbedingungen

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1 info Seite 1/4 Die angebotene Rechtsschutzform leitet sich aus dem Individual-Rechtsschutz gemäß 26 der ARB 2005M der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG ab. Die Eckdaten und besonderen A.L.P.L. Vertragsvereinbarungen finden sich im Folgenden. Schaible Capital ARAG ARB 2005M 26 Individual-Rechtsschutz Privat, Beruf, Verkehr Der RS für die selbstgenutzte Wohneinheit wird grundsätzlich über den Vertrag von A.L.P.L. nicht erfasst. Sollten individuelle Erweiterungen gewünscht werden, bitten wir um eine direkte Kontaktaufnahme mit Schaible Capital. (1) Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners, wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit* 2 mit einem Gesamtumsatz von mehr als Euro bezogen auf das letzte Kalenderjahr ausüben. Kein Versicherungsschutz besteht, unabhängig von der Umsatzhöhe, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten selbstständigen Tätigkeiten. Als selbstständige Tätigkeit gilt auch die Verwaltung eigenen Vermögens unter Einsatz von Fremdmitteln und zwar selbst dann, wenn die Vermögensverwaltung ohne planmäßigen Geschäftsbetrieb und nicht berufsmäßig erfolgt. (2) Mitversichert sind a) die minderjährigen Kinder, b) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, c) alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer Hinweis: Als Berufspilot/Copilot sind Sie hiermit in Ihrer Eigenschaft als berechtigter Flugzeugführer versichert( Fahrer/Flugzeugführer fremder Fahrzeuge/Flugzeuge ) und berechtigte Insassen jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf den vorgenannten Personenkreis zugelassenen, amtlich registrierten oder auf deren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen oder von diesem Personenkreis als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger. 1 Liegt eine solche Tätigkeit vor, bitte direkt mit Schaible Capital in Verbindung setzten.] Schaible Capital Kapitalanlagen-Vermittlungsgesellschaft mbh info@-schaiblecapital.de

2 info Seite 2/4 Schaible Capital (3) Der Versicherungsschutz umfasst: Schadenersatz-Rechtsschutz ( 2 a), Arbeits-Rechtsschutz ( 2 b), Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen ( 2 g) inkl. Fluglizenz-Problematik** 3, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ( 2 h), Straf-Rechtsschutz ( 2 i), Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ( 2 j), Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ( 2 d), Zurzeit stehen die nachfolgenden vier Bausteine nur eingeschränkt zur Verfügung. [Eine Erweiterung wird geprüft] Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten ( 2 e), Sozial-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten ( 2 f), Beratungs-Rechtsschutz durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ( 2 k), Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten vor deutschen Strafgerichten ( 2 n). (4) Es gilt als vereinbart, dass der Versicherungsschutz 1) um die folgende Leistungsart reduziert wird: Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ( 2 c); * [Sollten individuelle Erweiterungen gewünscht werden: Im Einzelfall bitte direkt mit Schaible Capital in Verbindung setzten.] 3 siehe Erläuterungen zum Verwaltungs-RS in Verkehrssachen Schaible Capital Kapitalanlagen-Vermittlungsgesellschaft mbh info@-schaiblecapital.de

3 info Seite 3/4 Schaible Capital 5) Hatte der Fahrer/Flugzeugführer bei Eintritt des Rechtsschutzfalles nicht die vorgeschriebene Fahr/Flugerlaubnis, war er zum Führen des Fahr/Flugzeuges nicht berechtigt, war das Fahr/Flugzeug nicht zugelassen, nicht amtlich registriert oder nicht mit einem Versicherungskennzeichen versehen oder zur Erprobung zugelassen, besteht Rechtsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von dem Fehlen der Fahr/Flugerlaubnis, von der Nichtberechtigung zum Führen des Fahr/Flugzeuges oder von dem Fehlen der Zulassung, der amtlichen Registrierung oder des Versicherungskennzeichens ohne Verschulden keine Kenntnis hatten. (6) Haben der Versicherungsnehmer und/oder der mitversicherte Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als Euro im letzten Kalenderjahr aufgenommen oder übersteigt deren aus einer der vorgenannten selbstständigen Tätigkeiten im letzten Kalenderjahr erzielter Gesamtumsatz den Betrag von Euro, so besteht für die durch die Selbständigkeit bedingten beruflichen Risiken kein Versicherungsschutz. Der Vertrag kann für die bisherigen Risiken über A.L.P.L unverändert fortgesetzt werden, oder nach Rücksprache mit Schaible Capital individuell erweitert werden. Um Nachteile für den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen zu vermeiden, bitten wir unbedingt um eine schriftliche Nachricht der veränderten beruflichen Situation. (7) Diese Position der üblichen Vertragsbedingungen wird ersetzt durch: Wird die Mitgliedschaft des Versicherungsnehmers bei A.L.P.L. beendet, ist dieses unverzüglich bei Schaible Capital schriftlich bekannt zu geben. Der Versicherungsschutz endet am Letzten des Monats, in dem Schaible Capital die Meldung über das Ausscheiden schriftlich bekannt gegeben wird. Individuelle Nachfolgevereinbarungen können direkt mit Schaible Capital getroffen werden. Schaible Capital Kapitalanlagen-Vermittlungsgesellschaft mbh

4 info Seite 4/4 Schaible Capital Es werden 2 Tarife unterschieden: 1) für Familien und eheähnliche Lebenspartnerschaften 2) für Single und Alleinerziehende mit Kindern Zu Tarif 2 gilt: (1) Abweichend vom jeweiligen Absatz 1 der genannten Vorschriften besteht bei entsprechender Vereinbarung kein Versicherungsschutz für einen ehelichen, eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner des Versicherungsnehmers (2) Heiratet der Versicherungsnehmer/in oder geht er eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, erweitert sich der Versicherungsschutz von diesem Zeitpunkt an auf den Partner, wenn die Heirat oder die eingetragene Lebenspartnerschaft der ARAG oder Schaible Capital innerhalb von zwei Monaten angezeigt wird. Schaible Capital meldet unverzüglich an ARAG. Erfolgt die Anzeige später als zwei Monate nach Beginn der Partnerschaft, beginnt der Versicherungsschutz für den Partner erst mit dem Eingang der Anzeige bei der ARAG. Von dem Zeitpunkt der Mitversicherung an ist der im Tarif der ARAG für den jeweiligen Versicherungsschutz von Familien geltende Beitrag zu zahlen. Alles Weitere wird durch die üblichen Vertragsgrundlagen der ARAG geregelt. Hierzu zählen: Verbraucherinformation Vertragsvereinbarungen Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2005M) Auszug gesetzlicher Vorschriften / wie das Versicherungsvertragsgesetz Merkblatt zur Datenverarbeitung Diese Unterlagen werden Ihnen zusammen mit dem Versicherungsschein zugestellt. Diese werden auch im Vorfeld durch die Schaible Capital zur Verfügung gestellt. Schaible Capital Kapitalanlagen-Vermittlungsgesellschaft mbh info@-schaiblecapital.de

5 info Erläuterungen im Rahmen verschiedener Leistungsarten des 26 ARB 2005M im Zusammenhang mit Fluglizenzproblematik für A.L.P.L. und ARAG 2 Leistungsarten g) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Schaible Capital Zur Klarstellung: Diese Position bezieht sich auf den Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Darin eingeschlossen sind die rechtlichen Probleme (gerichtlich und außergerichtlich), die sich im Zusammenhang mit den für die berufliche Ausübung (Berufspilot und Mitglied bei A.L.P.L.) notwendigen Lizenzen und Zulassungen ergeben. Erläuterung: Sinn und Zweck dieses Rechtsschutz ist u.a. den bei A.L.P.L. organisierten Verkehrspiloten einen Rechtsschutz zur Verfügung zu stellen, der Ihnen dann hilft, wenn Ihre Fluglizenz direkt oder indirekt gefährdet ist und sie nun rechtlichen Beistand benötigen. Verkehrspiloten verfügen über die ATPL Airline Transport Pilot Licence (Erlaubnis für Verkehrsflugzeugführer. Die ATPL-Lizenz berechtigt zu einer gewerbsmäßigen Tätigkeit als Kapitän oder Co-Pilot auf allen Flugzeugen. Die ATPL wird um Musterlizenzen (Typratings) erweitert (Für jeden Flugzeugtyp z.b. Boing 737 gibt es ein Typrating, also ein Nachweis, dass man diesen Flugzeugtyp fliegen darf). Weitere Voraussetzungen sind DLR-Test, medizinisches Flugtauglichkeitszeugnis, in den USA nach FAA, in Europa nach JAR-FCL. Zuständig sind in diesem Zusammenhang u.a. das Luftfahrtbundesamt, sowie die in den jeweiligen Ländern tätigen, nationalen und darüber hinaus internationalen Behörden und deren Beauftragten, bzw. die, für die Zulassungsvoraussetzung notwendigen Instanzen. Des Weiteren ist eine Zuverlässigkeitsprüfung notwendig, die z.b. das Betreten von Sicherheitsbereichen in Flughäfen erlaubt. Bei Unstimmigkeiten sind die einzelnen Bezirksregierungen (z.b. Düsseldorf, München ) betroffen. i) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs aa) eines verkehrsrechtlichen Vergehens: Der verkehrsrechtliche Bereich umfasst sowohl den Land-, Wasser- und auch Luftverkehr, unabhängig davon, ob das Fahrzeug motorisiert ist oder nicht. bb) eines sonstigen Vergehens: Versichert sind Vergehen, deren vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt hat. Kein Versicherungsschutz besteht für nur vorsätzlich begehbare Vergehen und für Verbrechen. Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an. Zielsetzung für die Zukunft: Im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit ist Schaible Capital und die ARAG bestrebt, einen positiven Schadenverlauf voraussetzend, Ihren Rechtsschutz, im Rahmen der Möglichkeiten, zukünftig weiter zu verbessern und an die speziellen Anforderungen anzupassen (z.b. Europa- Rechtsschutz). Die dazu notwendigen Erfahrungswerte, auch in der Abwicklung und Akzeptanz des Produktes werden wir in der Zusammenarbeit sammeln. Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge Ihrerseits haben wir jederzeit ein offenes Ohr. Schaible Capital Kapitalanlagen-Vermittlungsgesellschaft mbh info@-schaiblecapital.de

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