Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung. in der. Gemeinde Taufkirchen
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- Waltraud Weber
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1 Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung in der Gemeinde Taufkirchen (Stand )
2 I. Fördergrundsätze Der Taufkirchner Gemeinderat steht einhellig hinter dem Ziel der Energievision des Landkreises zur Reduzierung des lokalen CO 2 -Ausstoßes. Der Anlass der Novellierung des gemeindlichen Förderprogramms liegt in der Erkenntnis, dass am meisten Energie durch sinnvolle Dämmungen der Häuser gespart werden kann. Dieses wirkt nicht nur dem Eindringen von Kälte entgegen, sondern auch von Hitze. Die Gemeinde ergänzt mit diesem Programm Energiesparmaßnahmen in dem Maße, wie dies für die vorrangige Förderung durch andere Zuschussgeber unschädlich ist. Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern eine höchstmögliche Gesamtförderung ermöglicht. Hierzu sind die Antragsteller verpflichtet, zuerst Fördermittel aus in Frage kommenden Programmen anderer Zuschussgeber (KfW-Förderbank, Postfach , Frankfurt, Tel: , Mail: infocenter@kfw.de, Internet: oder BAFA-Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 432, Frankfurter Str. 29, Eschborn, Tel: , Mail: mini-kwk@bafa.bund.de, Internet: auszuschöpfen und dies nachzuweisen. Die gemeindliche Ergänzungsförderung greift nur bei Maßnahmen im Bestand (keine Neubauvorhaben). Bei der energetischen Gebäudesanierung wird der Standard KfW-Effizienzhaus angestrebt. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) bildet die Grundlage. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Bei Inanspruchnahme von geförderten Darlehen ist eine Zuschussförderung ausgeschlossen. Die Gemeinde behält sich kurzfristige Änderungen des Förderprogrammes vor. II. Fördermaßnahmen, Förderkriterien, Förderumfang 1 Energiegutachten 1.1 Geförderte Maßnahme Vor-Ort-Beratung durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater 1.2 Förderkriterien Gefördert wird die umfassende Beratung mit schriftlichem Bericht in Bezug auf Wärmeschutz, - erzeugung und -verteilung einschließlich Warmwasser und erneuerbarer Energien. Die Maßnahme ist nach Maßgabe der Förderbewilligung seitens anderer Zuschussgeber durchzuführen. 1.3 Förderumfang Der über die BAFA-Förderung hinausgehende gemeindliche Zuschuss beträgt 50 für Ein- /Zweifamilienhäuser bzw. 60 für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten und ist auf höchstens 30% der Beraterkosten (brutto) begrenzt. Er kann durch integrierte Thermografieaufnahmen um 15 gesteigert werden. 2 Einsparung von Energie durch Wärmedämmung 2.1 Geförderte Maßnahme Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäudehülle (Außenwände und -türen, Fenster, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke) sowie die Beseitigung von Wärmebrücken bei Anschlusspunkten. Der Nachweis ist über die Fachunternehmererklärung der ausführenden Fachfirma gemäß EnEV 2009 zu führen. Förderkriterien Soweit die Maßnahmen unter Einsatz von Holz bzw. Holzprodukten durchgeführt werden, ist eine Seite 2
3 Förderung nur möglich, wenn hierzu europäische Hölzer verwendet werden. Der Nachweis wird über die schriftlichen Bestätigungen vom Lieferanten und Antragsstellers geführt. Die Maßnahme ist nach Maßgabe der Förderbewilligung seitens anderer Zuschussgeber durchzuführen. 2.2 Förderumfang Der über die KfW-Förderung des Programms Energieeffizient Sanieren (Programm 430) hinausgehende gemeindliche Zuschuss beträgt fünf Prozent der gemäß KfW-Kriterien förderfähigen, gedeckelten Investitionskosten, wobei die Gemeindeförderung sich auf Maßnahmen gemäß Abschnitt II. Ziffer 2.1 beschränkt. 3 Erschließung erneuerbarer Energien 3.1 Solaranlage Geförderte Maßnahme Solaranlage gemäß den Förderrichtlinien der BAFA für Solarkollektoranlagen Förderkriterien Gefördert werden Erstinstallationen und Erweiterungen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe der Förderbewilligung seitens anderer Zuschussgeber durchzuführen Förderumfang Der über das BAFA-Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien nebst Zusatzboni hinausgehende gemeindliche Zuschuss beträgt die Hälfte der BAFA-Förderung. 3.2 Wärmepumpen Geförderte Maßnahme Wärmepumpen gemäß den Förderrichtlinien der BAFA für Wärmepumpen Förderkriterien Gefördert werden Wärmepumpen zur Heizung mit Brauchwassererwärmung (kombiniert). Die Maßnahme ist nach Maßgabe der Förderbewilligung seitens anderer Zuschussgeber durchzuführen Förderumfang Der über das BAFA-Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien nebst Zusatzboni hinausgehende gemeindliche Zuschuss beträgt die Hälfte der BAFA-Förderung. 3.3 Photovoltaik und Paketförderung Geförderte Maßnahme Photovoltaikanlage zur Stromeinspeisung Förderkriterien Die Photovoltaikanlage muss baurechtlich genehmigungsfähig sein Förderumfang Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen gibt es keine Förderung durch Bundesprogramme, sondern nur eine gemeindliche Förderung. Sie beträgt pro Gebäude (Grundstück): pro KW (Peak) installierter Leistung 500,00 bis zu einer maximalen Förderung von 1.500, Paketförderung Bei einer gleichzeitigen Wärmedämmung gemäß Abschnitt II., Ziffer 2. erhöht sich der Förderumfang gemäß Ziffer um ein Drittel. Seite 3
4 3.4 Mini-KWK-(Kraft-Wärme-Kopplungs)-Anlage) Geförderte Maßnahme Mini-KWK-(Kraft-Wärme-Kopplungs)-Anlage zur Heizung und Stromeinspeisung gemäß den Förderrichtlinien der BAFA für Mini-KWK-(Kraft-Wärme-Kopplungs)-Anlagen Förderkriterien Gefördert werden wärmegeführte Anlagen bis einschließlich 20 KW el. Es wird empfohlen, das BHKW mit Erdgas zu betreiben. Die Maßnahme ist nach Maßgabe der Förderbewilligung seitens anderer Zuschussgeber durchzuführen Förderumfang Der über die BAFA-Förderung zur Förderung erneuerbarer Energien nebst Zusatzboni hinausgehende gemeindliche Zuschuss beträgt die Hälfte der BAFA-Förderung. 3.5 Anschluss an Fernwärme Geförderte Maßnahme Anschluss an das Fernwärmenetz Förderkriterien Voraussetzung ist der Nachweis, dass im Wärmeliefervertrag keine Einschränkung der Nutzung anderer ökologischer Energieformen enthalten ist Förderumfang Für den Anschluss an das Fernwärmenetz gibt es keine Förderung durch Bundesprogramme, sondern nur eine gemeindliche Förderung. Sie beträgt pro Gebäude: bis 150 m 2 Nutzfläche fest 375,00 ab 150 m 2 Nutzfläche zusätzlich 0,38 pro m 2 Nutzfläche bis zu einer maximalen Förderung von 1.500, Holzpelletheizung Geförderte Maßnahme Holzpelletheizung Förderkriterien Gefördert werden automatisch beschickte Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung. Der Wirkungsgrad des Kessels muss mindestens 89% betragen und zur Feinstaubreduktion mit dem Umweltzeichen Blauer Engel zertifiziert sein. Die Maßnahmen sind nach Maßgabe der Förderbewilligung seitens anderer Zuschussgeber durchzuführen Förderumfang Der über die BAFA-Förderung zur Förderung erneuerbarer Energien nebst Zusatzboni hinausgehende gemeindliche Zuschuss beträgt die Hälfte der BAFA-Förderung. III. Förderungsvoraussetzungen 1. Voraussetzung zur Förderung ist die Vorlage des KfW-/BAFA-Förderbescheids und die Erfüllung der in Abschnitt II. für die einzelnen geförderten Maßnahmen festgelegten Förderkriterien. Ausgenommen sind ausschließlich und überwiegend gewerblich genutzte Gebäude. 2. Vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Regelungen oder höchstrichterlicher Rechtssprechung dürfen durch Zuschüsse des gemeindlichen Förderprogramms abgedeckte Kosten weder direkt noch indirekt auf Mieter umgelegt werden. Seite 4
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