INSPEKTIONEN: VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG IM PRÜFZENTRUM

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1 CAMPUS GROSSHADERN INSPEKTIONEN: VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG IM PRÜFZENTRUM Frankfurt:

2 RECHTLICHE GRUNDLAGE FÜR DIE ÜBERWACHUNG VON PRÜFSTELLEN Richtlinie 2001/20/EG Artikel 15 Richtlinie 2005/28/EG Kapitel 5 und 6 AMG 42a AMG in Verbindung mit 9 Abs 5 GCP-V (Inspektionen bei Genehmigung einer Prüfung durch die Bundesoberbehörde) AMG 25 Abs. 5 AMG (Inspektionen bei Zulassungsverfahren) AMG in Verbindung mit 15 GCP-V (Vorschriften zur Überwachung durch die Behörden) 2

3 ICH-GCP: INSPEKTIONEN UND AUDITS 3

4 INSPIZIERENDE BEHÖRDEN: Bundesoberbehörden: BfArM und PEI Lokale Überwachungsbehörden in Deutschland 4 FDA (USA, Food and Drug Administration) MHLW (Japan, Ministry of Health, Labor and Welfare) EMEA (Europa, European Medicines Agency) HPFBI (Kanada, Health Products and Food Branch Inspectorate) MHRA (UK, Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency)

5 Inspizierende Behörden: Lokale Überwachungsbehörden in Deutschland lokale Überwachungsbehörde 64 AMG: Bayern: Regierung von Oberbayern NW: Gesundheitsamt Düsseldorf Niedersachsen: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt.... 5

6 INSPEKTIONEN UND NICHT-KOMMERZIELLE KLINISCHE PRÜFUNGEN Bekanntmachung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, des Paul-Ehrlich Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit Vom 21. Oktober 2009 Nicht-kommerzielle klinische Prüfungen Zusammenfassung der regulatorischen Voraussetzungen.. Eine Definition für nicht-kommerzielle klinische Prüfungen ist weder im nationalen Recht (AMG, GCP-Verordnung, GCP-V 2, Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, SGB V) noch im EU-Recht vorhanden. Auf nationaler wie auf EU-Ebene konnte trotz intensiver und breiter Erörterungen keine Definition gefunden werden, mit der nicht-kommerzielle Eigenschaften klinischer Prüfungen eindeutig charakterisiert werden könnten. Die klinische Prüfung ist in 4 Absatz 23 Satz 1 AMG5 in Übereinstimmung mit dem EU- Recht (Richtlinie 2001/20/EG, Art. 2 Buchstabe a) definiert. Ob die Prüfung kommerziell oder nicht-kommerziell ist, ist für die Charakterisierung als klinische Prüfung nicht von Bedeutung. Daher fallen auch die nicht-kommerziellen klinischen Prüfungen unter die Definition des Gesetzes. 6..

7 INSPEKTIONSARTEN Routineinspektionen (Regelmäßige Inspektionen von Sponsoren, Auftragsforschungsinstituten und Prüfzentren) Inspektionen aufgrund von Verdachtsfällen (Verdachtsbezogene Überwachung zur Feststellung/ Beseitigung/ Verhinderung von Verstößen, anlassbezogen) 7

8 INSPEKTIONEN DURCH BEHÖRDEN Was ist eine GCP-Inspektion? Überprüfung von Räumlichkeiten, Ausrüstungen, Unterlagen, Aufzeichnungen, Qualitätssicherungssystemen Sonstigen relevanten Ressourcen bei Prüfstellen, Sponsor, CRO, Laboratorien und sonstigen beteiligten Einrichtungen 8

9 INSPEKTIONEN DURCH BEHÖRDEN Zeitlicher und organisatorischer Ablauf Bei Routineinspektionen: (rechtzeitige (?)) Ankündigung der Inspektion (mit Terminabsprache) Ggf. Anforderung von Dokumenten und relevanten Informationen 9

10 INSPEKTIONEN DURCH BEHÖRDEN Umfang von Inspektionen Prüfungsbezogen in der Regel auch mit einer Inspektion des Sponsors verbunden Systeminspektion der Prüfstelle in der Regel wird hier eine Liste der durchgeführten Studien angefordert und bestimmte Studien werden ausgewählt 10

11 INSPEKTIONEN DURCH BEHÖRDEN Vorbereitung der Inspektion Jede Inspektion muss vorbereitet werden! sofort: - Information der Klinikleitung - Information der betroffenen Sponsoren - Information aller Beteiligten (Apotheke,Labor ) 11

12 INSPEKTIONEN DURCH BEHÖRDEN geeignet Räume: Vorbereitung der Inspektion Inspektionsraum: möglichst ohne sonstige Unterlagen (clean) eigener Raum für die benötigten Unterlagen (Kopierer!) nicht (mehr) benötigte Unterlagen sollten nicht im Inspektionsraum verbleiben Einsicht in Unterlagen erfolgt nur bei Anwesenheit eines Mitarbeiters(keine Selbstbedienung ) 12

13 INSPEKTIONEN DURCH BEHÖRDEN Vorbereitung der Inspektion möglichst eigenes Protokoll führen lassen System zur Verfolgung der angeforderten und abgegebenen Unterlagen planen 13

14 INSPEKTIONEN DURCH BEHÖRDEN Vorbereitung der Mitarbeiter: Man sollte nicht.. vermuten, lügen, offensichtliches bestreiten oder irreführende Angaben machen. sich auf unkonstruktive Diskussionen einlassen nicht ersuchte Informationen anbieten. auf Fragen antworten die außerhalb des eigenen Fachgebietes liegen. auf Fragen antworten die außerhalb des Inspektionsumfanges liegen. 14

15 INSPEKTIONEN DURCH BEHÖRDEN Vorbereitung der Mitarbeiter: Man sollte nicht.. die Herausgabe von verlangten Dokumente oder Kopien von Dokumenten verzögern. dem widersprechen, was ein Kollegen geantwortet hat. Falls notwendig, sollte der Raum verlassen werden und die korrekte Antwort abgeklärt werden. Diese wird dann mit dem Inspektor besprochen. 15

16 INHALTE DER INSPEKTION 16

17 INHALTE DER INSPEKTION 17

18 INHALTE DER INSPEKTION 18

19 INHALTE DER INSPEKTION Inhalte der Inspektion Räume und Einrichtungen Dokumentation (Papier/ EDV) Prüfpräparate (Eingangskontrolle, Kennzeichnung, Lagerung, Verteilung, Vernichtung/ Rückgabe) Prüflabor (Prüfung, Lagerung, Versand von biologischen Proben) 19

20 INHALTE DER INSPEKTION Prüfarztordner u. a. Genehmigungsbescheid(e) der BOB Voten der federführenden und beteiligten Ethikkommission Anzeige des Prüfzentrums gem. 12 Abs. 1 GCP-V ( 67 AMG) Prüfplan, Amendments Delegation log, Unterschriftenliste der Prüfgruppe 20

21 INHALTE DER INSPEKTION Prüfarztordner Prüfarztvertrag Nachweis über die Versicherung gem. 40 Abs. 1 Nr. 8 AMG Patientenidentifizierungsliste Muster der Patienteninformation und Einverständniserklärung mit Erklärung zum Datenschutz Originale der Einverständniserklärungen 21

22 INHALTE DER INSPEKTION Prüfarztordner Prüferinformation Initiierungsbericht Monitoring visit log Schulungsdokumentation für das Studienpersonals 22

23 INHALTE DER INSPEKTION Prüfbögen 23

24 INHALTE DER INSPEKTION Prüfbögen Lesbarkeit, Vollständigkeit, Korrekturen Einhaltung des Prüfplans (z.b. Beachtung der Ein- und Ausschlusskriterien Randomisierung, Beachtung von Zeitintervallen, Entnahme von Proben Dokumentation und Bewertung von Abweichungen Source data verification 24

25 INHALTE DER INSPEKTION Source data verification alle Daten in den Prüfbögen müssen sich an der Patientenakte überprüfen lassen Untersuchungsergebnisse (z.b. ECOG Status) ggf. im Arztbrief aufführen ggf. zusätzliches Dokument in die Akte einfügen und mit Datum abzeichnen 25

26 INHALTE DER INSPEKTION Source data verification Elektronische Systeme können nur dann als Quelldaten dienen, wenn sie hierfür zertifiziert sind (Hersteller-Zertifikat) Alternative: Befunde ausdrucken und mit Datum abzeichen 26

27 INHALTE DER INSPEKTION Prüfbögen Zeitnahe Dokumentation Plausibilität der Daten Unterschriften, Datum Erfassung unerwünschter Ereignisse (Bewertungen, Meldung an den Sponsor) Vorzeitige Studienbeendigung (Begründung) 27

28 INHALTE DER INSPEKTION Dokumentation mit ecrf: Zugriff muss für die Inspektion gegeben sein gleiche Anforderungen für die Datenqualität wie bei Prüfbögen Schulungsunterlagen und Schulungszertifikate müssen vorliegen 28

29 INHALTE DER INSPEKTION 29 Prüfpräparate Lieferscheine Eingangskontrolle Kennzeichnung Drug accountability Lagerungsbedingungen Ausgabe der Prüfmedikation Entblindung Vernichtung Chargenrückverfolgbarkeit

30 INSPEKTIONSBERICHT Inspektionsbericht Einstufung der Mängel als Kritische Schwerwiegende Sonstige Mängel 30 Gem. 15 Abs. 7 GCP-V Übermittlung der Inspektionsdaten (Übereinstimmung mit der Guten Klinischen Praxis) an die zuständige Bundesoberbehörde zum Eintrag in die EudraCT-Datenbank

31 INSPEKTIONSBERICHT Stellungnahme zum Inspektionsbericht Stellungnahme zu jeder Beanstandung Maßnahmenplan zur Beseitigung der Mängel mit konkretem Zeitplan Kosten der Inspektion: Rechnung geht an die Prüfstelle 31

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